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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 21.
Juni 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler Hans Senega als Vertreter von Georg
Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Renate Faryna als Vertreterin
von Wilhelm Schüßler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Georg Dünstl Wilhelm Schüßler Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 21. Juni 2007 |
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1. Genehmigung
Protokoll vom 03.05.2007; 2.
Fa. Franz Riedl GmbH, Am
Brunnfeld 22, Rott a. Inn; 3.
Glock Oliver und Daniela,
Schulweg 10a, Rott a. Inn; 4.
Drexler Claudia, Am Eckfeld 4
a, Rott a. Inn; 5.
Fa. Hain, Industrieprodukte
Vertriebs GmbH, Am Eckfeld 4, Rott a. Inn; 6. Bekanntgaben,
Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um Tagesordnungspunkte 4 und 5 wurden nicht erhoben. |
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1 |
6 |
Genehmigung Protokoll vom 03.05.2007;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.05.2007
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
7 |
Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22,
83543 Rott a. Inn, zum Um- und Anbau an das bestehende Gebäude (2 Gewerbe-
und 7 Wohneinheiten) an der Rottmooser Str. 3, auf dem Grundstück Fl. Nr.
384/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Das Grundstück liegt im Bereich nach § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan
besteht nicht. Das Grundstück ist ausreichend erschlossen. Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen, insbesondere
auch für die Gewerbeeinheiten, ist vom Landratsamt Rosenheim festzusetzen.
Ebenso ist zu prüfen, ob die geplanten Garagen im Süden an die Grenze
angebaut werden können. Die Holzverschalung im Norden muss
entfallen und dieser Bereich ist farblich abzusetzen. Die doppelflügligen Türen im Bereich
der Wohnungen im Süden des Hauptgebäudes (EG und 1. OG) sind auf einflüglige
Türen zu minimieren. Das herausragende Kellergeschoss im
Norden ist einzugrünen. Ein Freiflächengestaltungsplan, insbesondere für die
befestigten Flächen, ist nachzureichen. Für zusätzlich geschaffene
Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser nach zu entrichten. |
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3 |
7 |
Glock Oliver und Daniela, Schulweg 10a, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Oliver und Das Balkongeländer ist nicht in geschlossener Holzbauweise
auszuführen. |
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4 |
7 |
Drexler
Claudia, Am Eckfeld 4 a, Rott a. Inn; Tekturplan
zum Neubau einer Werkstatt im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum Tekturplan von Frau Claudia Jung, Am Eckfeld 4 a,
83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Werkstatt (Verbreiterung und Versetzen des
Gebäudes, Aufstockung der Werkstatt zur Errichtung eines 1. OG, Einbau eines
Verkaufsraumes) im Gewerbegebiet Am Eckfeld, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1005/14,
Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom Landratsamt
Rosenheim festzusetzen (Verkaufsraum). Die Fenster sind im stehenden Format zu errichten. Die Höhenfestsetzung des Gebäudes im Gelände ist vor Baubeginn
bei einem Ortstermin mit der Gemeinde festzulegen. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebietes
„Am Eckfeld“ einschließlich der Grünordnung sind einzuhalten. |
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7 |
Fa.
Hain, Industrieprodukte Vertriebs GmbH, Am Eckfeld 4, Rott a. Inn; Bauantrag zum Wiederaufbau des Produktionsbereiches
Sägewerk 2 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag der Fa. Hain Industrieprodukte Vertriebs
GmbH, Am Eckfeld 4, Rott a. Inn, zum Wiederaufbau des Produktionsbereiches am
Sägewerk 2, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1018/1, Gem. Feldkirchen, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Vorhaben liegt im Bereich des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Am Eckfeld“. |
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6 |
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Bekanntgaben,
Anfragen; Der 1. Bürgermeister gab das
Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 11.06.2007 bekannt, wonach zum
Abbruch der bestehenden Turnhalle und Schwimmbad mit Anschlussverbindung an den
Bestand, sowie Abbruch Allwetterplatz und Stockschützenbahn aus Sicht der
Bauaufsichtbehörde keine Bedenken bestehen. Vor der nächsten
Gemeinderatssitzung am 05.07.2007, erfolgt um 17.00 Uhr, der Spatenstich an
der Baustelle Haager Straße. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.40 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |