Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       03. Mai 2007

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Martin Schreyer als Vertreter v. Franz Ametsbichler – nur bei Ortstermin

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Franz Ametsbichler

 

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

 

 

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         03. Mai 2007

 

 

1. Genehmigung Protokoll vom 12.04.2007;

2. Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring;
    Bauanfrage zur Änderung der genehmigten Bauplanung zum Umbau des

    bestehenden Bauernhauses mit Einbau von Wohnungen an der Aiblinger

    Str. 7, Rott a. Inn

3.   Huber Marcus, Weinberg 14, Rott a.Inn;
Bauanfrage zum Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses mit Einliegerwohnung

4.   Dimpflmaier Martin, Nikolaus Müller Str. 15, 82152 Planegg;
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1106/10, Gem. Feldkirchen, am Voglberg

5.   Aschaber Elvira und Johann, Baumerstr. 1, 83071 Stephanskirchen;
Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Mehrfamilienhauses und 2 Nebengebäuden und Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Garage an der Bahnhofstraße

6.   Enders Waltraud und Gabriele, Zeilweg 23, 83134 Prutting und Dr. Angela Klapos, Zeilweg 16, 83134 Prutting;
Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Anbaus mit gewerblicher Nutzung, Errichtung eines Anbaus mit Wohnnutzung, Neubau einer Dreifach-Garage sowie 3 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen an der Aiblinger Str. 12

7.   Deml Irene, Lengdorf 45, Rott a. Inn;
Anfrage zur Errichtung eines Werbeschildes (hair & beauty) am Franz-Josef-Strauß-Weg

8.   Schindecker Johann, Münchener Str. 17, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erweiterung des best. Nebengebäudes und Einbau Edelstahlkamin

 

9.   Schowalter Georg, Alpenstr. 12, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses in Sargau 3

10.        Bekanntgaben, Anfragen;

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Nach den erfolgten Ortsterminen eröffnete der 1. Bürgermeister um 20.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um Tagesordnungspunkte 8 und 9 wurden nicht erhoben.

 

 

1

6

Genehmigung Protokoll vom 12.04.2007;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.04.2007 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

6

Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring;
Bauanfrage zur Änderung der genehmigten Bauplanung zum Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Einbau von Wohnungen an der Aiblinger Str. 7, Rott a. Inn

 

Im Rahmen der Bauausschusssitzung erfolgte ein Ortstermin zusammen mit Herrn Johann Englhauser am Anwesen Aiblinger Str. 7. Herr Englhauser nannte als Hauptgrund für die Umplanung des Bauvorhabens das Abrücken von der Straße. Das Gremium hielt eine Abrückung um 1 m schon als ausreichend um die Sichtverhältnisse zur Ausfahrt in die Kreisstrasse wesentlich zu verbessern. Dies muss im Vorfeld mit dem Straßenbauamt, Herrn Axenböck, geklärt werden. Es wurde weiter vorgeschlagen, den geplanten Querbau im Süden auf ca. 1/3 des Baukörpers zu reduzieren und diesen First um ca. 1 m gegenüber dem Hauptgebäude niedriger zu halten. Die Wandhöhe und Dachneigung sind dem Altbestand anzugleichen.

Der Charakter des ursprünglichen landwirtschaftlichen Anwesens kann somit noch aufrechterhalten bleiben, wie dies auch im genehmigten Bauplan zu sehen war.

 

Die anwesenden Mitglieder des Bauausschusses und Herr Englhauser waren sich einig, dass nach den vorgenannten Merkmalen vom Bauherrn neue Planskizzen vorgelegt werden.

 

 

 

3

6

Huber Marcus, Weinberg 14, Rott a.Inn;
Bauanfrage zum Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses mit Einliegerwohnung

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Bauanfrage von Herrn Marcus Huber, Weinberg 14, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 42, Gem. Rott a. Inn, das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.

 

Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weinberg“.

 

Die Planung widerspricht hinsichtlich der geplanten Wandhöhe von 6,84 m nach Geländeveränderung noch 6,25 m den Festsetzungen des Bebauungsplans mit einer zulässigen Wandhöhe von 5,80 m. Eine Befreiung wird unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, dass das Gelände wie in der Planskizze dargestellt angepasst wird, wonach nur noch eine Wandhöhe von max. 6,25 m sichtbar ist. Siehe Ansicht Ost und Ansicht Süd.

 

Hinsichtlich der künftigen Firstrichtung ist ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich und wird vom Bauausschuss auch befürwortet. Beide Abweichungen sind städtebaulich zu vertreten.

 

Der Balkon im Osten sollte jeweils ca. 1 m vor der Gebäudekante abschließen.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind zwingend einzuhalten.

 

 

 

4

6

Dimpflmaier Martin, Nikolaus Müller Str. 15, 82152 Planegg;
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1106/10, Gem. Feldkirchen, am Voglberg

 

Nach erfolgtem Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

 

Zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Martin Dimpflmaier, Nikolaus Müller Str. 15, 82152 Planegg, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Voglberg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1106/10, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Die straßenmäßige Erschließung ist nicht gesichert. Die vorhandene Straße befindet sich zum Teil im Privateigentum. Lt. Straßen- und Wegeverzeichnis ist die Zufahrt als beschränkt öffentlicher Weg eingestuft. Vom Antragsteller wurde keine Dienstbarkeit für ein eventuell eingetragenes Fahrtrecht vorgelegt.

 

Im Übrigen stellt der Bauausschuss fest, dass sich die von Osten sichtbare dreigeschossige Bebauung für den geplanten Baukörper mit der darunter liegenden überdeckten Garage eine fast viergeschossige Bebauung ergibt. Die geplante Bebauung fügt sich in dieser Hangsituation nicht in das Ortsbild und die nähere Umgebung ein.

ü

 

 

5

6

Aschaber Elvira und Johann, Baumerstr. 1, 83071 Stephanskirchen;
Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Mehrfamilienhauses und 2 Nebengebäuden und Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Garage an der Bahnhofstraße

 

Nach erfolgtem Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zum Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Elvira und Johann Aschaber, Baumerstr. 1, 83071 Stephanskirchen, zum Abbruch eines Mehrfamilienhauses und zwei Nebengebäuden und Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Garage an der Bahnhofstraße, auf dem Grundstück Fl.Nr. 102 und 103, Gem. Rott a. Inn, unter Einhaltung nachfolgender Auflagen das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen.

 

Das Baugrundstück liegt im Bereich § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Bewuchs an der Hangkante muss bestehen bleiben.

 

Das geplante östliche Einfamilienhaus mit Satteldach muss entfallen. Die Wandhöhe der drei Einfamilienhäuser ist auf E + 1 zu beschränken.

Für das verbleibende Haus mit Satteldach wäre eine Erweiterung auf E + 1 mit Einliegerwohnung denkbar.

 

Pro Grundstück sind mindestens zwei Stellplätze zu errichten.

Zum Bauantrag ist dann noch ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen.

Die versiegelten Flächen sind auf das unbedingt benötigte Maß zu beschränken. Eine Versickerung bzw. gedrosselte Einleitung des Oberflächenwassers in den Kanal ist zu errichten.

 

 

 

6

6

Enders Waltraud und Gabriele, Zeilweg 23, 83134 Prutting und Dr. Angela Klapos, Zeilweg 16, 83134 Prutting;
Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines Anbaus mit gewerblicher Nutzung, Errichtung eines Anbaus mit Wohnnutzung, Neubau einer Dreifach-Garage sowie 3 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen an der Aiblinger Str. 12

 

Nach erfolgtem Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zum Antrag auf Vorbescheid von Waltraud und Gabriele Enders, Zeilweg 23, 83134 Prutting und Dr. Angela Klapos, Zeilweg 16, 83134 Prutting, zum Abbruch eines Anbaus mit gewerblicher Nutzung, Errichtung eines Anbaus mit Wohnnutzung, Neubau einer Dreifach-Garage sowie 3 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen an der Aiblinger Str. 12, auf dem Grundstück Fl.Nr. 391, Gem. Rott a. Inn, das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen.

 

Das Baugrundstück liegt im Bereich § 34 BauGB innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.

Die Erschließung ist gesichert. Die interne straßenmäßige Erschließung wird privat geregelt.

 

Die Dachneigung für den Anbau der zwei Wohnungen an den Bestand, ist die Dachneigung des Haupthauses zu übernehmen.

Um die Gesamtlänge des Gebäudes zu reduzieren, ist ein Absetzen bzw. eine geänderte Anordnung der Garagen alternativ vorzuschlagen.

 

Die Einfamilienhäuser sind ohne Einliegerwohnung und ohne Dachgeschoßausbau zu errichten.

 

Zur Auflockerung der dichten Bebauung ist anstelle der Doppelgaragen eine einfache Garage mit Carport einzuplanen.

 

Die Mindestabstandsfläche zwischen Haus 2 und 3 ist einzuhalten und gegebenenfalls die Grundstücksgrenzen neu festzulegen.

Die Abstandsflächen insbesondere nach Norden zum Grundstück Fl.Nr. 389/2, Gem. Rott a. Inn, sind vom Landratsamt Rosenheim noch zu prüfen.

 

Zum Bauantrag ist dann noch ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen.

Pro Wohnung sind mindestens zwei Stellplätze zu errichten.

Die versiegelten Flächen sind auf das unbedingt benötigte Maß vorzusehen. Eine Versickerung bzw. gedrosselte Einleitung des Oberflächenwassers in den Kanal ist zu errichten.

 

 

 

7

6

Deml Irene, Lengdorf 45, Rott a. Inn;
Anfrage zur Errichtung eines Werbeschildes (P hair & beauty) am Franz-Josef-Strauß-Weg

 

Der 1. Bürgermeister gab die Anfrage von Frau Irene Deml, Lengdorf 45, 83543 Rott a. Inn, auf Errichtung eines Parkplatz-Werbeschildes (P hair & beauty) am Franz-Josef-Strauß-Weg, bekannt.

Nach eingehender Diskussion war sich das Gremium einig, eine Parkplatzhinweistafel für mehrere Gewerbebetriebe o.ä. auszuarbeiten bzw. in die bestehende zu integrieren.

 

 

 

8

6

Schindecker Johann, Münchener Str. 17, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erweiterung des best. Nebengebäudes und Einbau Edelstahlkamin

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Herrn Johann Schindecker, Münchener Str. 17, 83543 Rott a. Inn, auf Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes und Einbau eines Edelstahlkamins, auf dem Grundstück Fl. Nr. 302/3, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Einhaltung der Abstandsflächen ist vom Landratsamt im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen.

 

Es wird empfohlen, den Edelstahlkamin einzuhausen.

 

 

 

 

9

6

Schowalter Georg, Alpenstr. 12, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zum Aufstockung des bestehenden Wohnhauses in Sargau 3

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

 

Zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Georg Schowalter, Alpenstr. 12, 83543 Rott a. Inn, zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes in Sargau 3, auf dem Grundstück Fl.Nr. 815/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Abstandsflächen sind vom Landratsamt zu prüfen.

 

Nach dem vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.07.2005 beschlossenen Abwasserkonzept ist ein Anschluss des Ortsteils Sargau an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage langfristig nicht geplant.

 

 

 

10

6

Bekanntgaben, Anfragen;

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab bekannt, dass beim Anwesen Glas an der Bahnhofstraße Motorradgaragen, die von der Fa. Glas erstellt, bzw. vertrieben werden, errichtet werden sollen. Laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim sind diese genehmigungsfrei. Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Glas schriftlich mitzuteilen, dass die Aufstellung der Motorradgaragen für Werbezwecke nicht zulässig ist.

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin