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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 03.
Mai 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Martin Schreyer als Vertreter v.
Franz Ametsbichler – nur bei Ortstermin Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Franz Ametsbichler Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 03. Mai 2007 |
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1. Genehmigung
Protokoll vom 12.04.2007; 2. Englhauser
Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring; bestehenden Bauernhauses mit Einbau von
Wohnungen an der Aiblinger Str. 7, Rott a. Inn 3.
Huber Marcus, Weinberg 14, Rott
a.Inn; 4.
Dimpflmaier Martin, Nikolaus
Müller Str. 15, 82152 Planegg; 5.
Aschaber Elvira und Johann,
Baumerstr. 1, 83071 Stephanskirchen; 6.
Enders Waltraud und Gabriele,
Zeilweg 23, 83134 Prutting und Dr. Angela Klapos, Zeilweg 16, 83134 Prutting; 7.
Deml Irene, Lengdorf 45, Rott
a. Inn; 8.
Schindecker Johann, Münchener Str. 17, Rott a. Inn; 9.
Schowalter Georg, Alpenstr. 12,
Rott a. Inn; 10.
Bekanntgaben, Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Nach den erfolgten Ortsterminen eröffnete der 1. Bürgermeister
um 20.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die
ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um Tagesordnungspunkte 8 und 9 wurden nicht erhoben. |
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1 |
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Genehmigung Protokoll vom 12.04.2007;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.04.2007
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring; Im Rahmen
der Bauausschusssitzung erfolgte ein Ortstermin zusammen mit Herrn Johann
Englhauser am Anwesen Aiblinger Str. 7. Herr Englhauser nannte als Hauptgrund
für die Umplanung des Bauvorhabens das Abrücken von der Straße. Das Gremium
hielt eine Abrückung um 1 m schon als ausreichend um die Sichtverhältnisse
zur Ausfahrt in die Kreisstrasse wesentlich zu verbessern. Dies muss im
Vorfeld mit dem Straßenbauamt, Herrn Axenböck, geklärt werden. Es wurde
weiter vorgeschlagen, den geplanten Querbau im Süden auf ca. 1/3 des Baukörpers
zu reduzieren und diesen First um ca. 1 m gegenüber dem Hauptgebäude
niedriger zu halten. Die Wandhöhe und Dachneigung sind dem Altbestand anzugleichen.
Der
Charakter des ursprünglichen landwirtschaftlichen Anwesens kann somit noch
aufrechterhalten bleiben, wie dies auch im genehmigten Bauplan zu sehen war. Die anwesenden Mitglieder des
Bauausschusses und Herr Englhauser waren sich einig, dass nach den
vorgenannten Merkmalen vom Bauherrn neue Planskizzen vorgelegt werden. |
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Huber Marcus, Weinberg 14, Rott a.Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zur Bauanfrage
von Herrn Marcus Huber, Weinberg 14, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch und
Wiederaufbau des bestehenden Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück
Fl.Nr. 42, Gem. Rott a. Inn, das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der
beantragten Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Weinberg“. Die Planung widerspricht hinsichtlich der geplanten Wandhöhe
von 6,84 m nach Geländeveränderung noch 6,25 m den Festsetzungen des
Bebauungsplans mit einer zulässigen Wandhöhe von 5,80 m. Eine Befreiung wird
unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, dass das Gelände wie in der
Planskizze dargestellt angepasst wird, wonach nur noch eine Wandhöhe von max.
6,25 m sichtbar ist. Siehe Ansicht Ost und Ansicht Süd. Hinsichtlich der künftigen Firstrichtung ist ebenfalls
eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich und wird vom Bauausschuss
auch befürwortet. Beide Abweichungen sind städtebaulich zu vertreten. Der Balkon im Osten sollte jeweils ca. 1 m vor der
Gebäudekante abschließen. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind
zwingend einzuhalten. |
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Dimpflmaier Martin, Nikolaus Müller Str. 15, 82152 Planegg; Nach erfolgtem Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss
gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Martin Dimpflmaier, Nikolaus
Müller Str. 15, 82152 Planegg, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage am Voglberg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1106/10, Gem.
Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die straßenmäßige Erschließung ist nicht gesichert. Die vorhandene
Straße befindet sich zum Teil im Privateigentum. Lt. Straßen- und
Wegeverzeichnis ist die Zufahrt als beschränkt öffentlicher Weg eingestuft.
Vom Antragsteller wurde keine Dienstbarkeit für ein eventuell eingetragenes Fahrtrecht
vorgelegt. Im Übrigen stellt der Bauausschuss fest, dass sich die von
Osten sichtbare dreigeschossige Bebauung für den geplanten Baukörper mit der
darunter liegenden überdeckten Garage eine fast viergeschossige Bebauung
ergibt. Die geplante Bebauung fügt sich in dieser Hangsituation nicht in das
Ortsbild und die nähere Umgebung ein. ü |
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Aschaber Elvira und Johann, Baumerstr. 1, 83071 Stephanskirchen; Nach erfolgtem Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss
gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat zum Antrag auf
Vorbescheid der Eheleute Elvira und Johann Aschaber, Baumerstr. 1, 83071
Stephanskirchen, zum Abbruch eines
Mehrfamilienhauses und zwei Nebengebäuden und Errichtung von 4 Einfamilienhäusern
mit Garage an der Bahnhofstraße, auf dem Grundstück Fl.Nr. 102 und
103, Gem. Rott a. Inn, unter Einhaltung nachfolgender Auflagen das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Das Baugrundstück liegt im Bereich § 34 BauGB innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Erschließung ist gesichert. Der Bewuchs an der Hangkante muss bestehen bleiben. Das geplante östliche Einfamilienhaus mit Satteldach muss
entfallen. Die Wandhöhe der drei Einfamilienhäuser ist auf E + 1 zu
beschränken. Für das verbleibende Haus mit Satteldach wäre eine Erweiterung
auf E + 1 mit Einliegerwohnung denkbar. Pro Grundstück sind mindestens zwei Stellplätze zu
errichten. Zum Bauantrag ist dann noch ein Freiflächengestaltungsplan
einzureichen. Die versiegelten Flächen sind auf das unbedingt benötigte
Maß zu beschränken. Eine Versickerung bzw. gedrosselte Einleitung des
Oberflächenwassers in den Kanal ist zu errichten. |
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Enders Waltraud und Gabriele, Zeilweg 23, 83134 Prutting
und Dr. Angela Klapos, Zeilweg 16, 83134 Prutting; Nach erfolgtem Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss
gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat
zum
Antrag auf Vorbescheid von Waltraud und Gabriele Enders, Zeilweg 23, 83134
Prutting und Dr. Angela Klapos, Zeilweg 16, 83134 Prutting, zum Abbruch eines
Anbaus mit gewerblicher Nutzung, Errichtung eines Anbaus mit Wohnnutzung,
Neubau einer Dreifach-Garage sowie 3 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen an
der Aiblinger Str. 12, auf dem Grundstück Fl.Nr. 391, Gem. Rott a. Inn, das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Das Baugrundstück liegt im Bereich § 34 BauGB innerhalb
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Die Erschließung ist gesichert. Die
interne straßenmäßige Erschließung wird privat geregelt. Die Dachneigung für den Anbau der
zwei Wohnungen an den Bestand, ist die Dachneigung des Haupthauses zu übernehmen.
Um die Gesamtlänge des Gebäudes zu
reduzieren, ist ein Absetzen bzw. eine geänderte Anordnung der Garagen
alternativ vorzuschlagen. Die Einfamilienhäuser sind ohne
Einliegerwohnung und ohne Dachgeschoßausbau zu errichten. Zur Auflockerung der dichten Bebauung
ist anstelle der Doppelgaragen eine einfache Garage mit Carport einzuplanen. Die Mindestabstandsfläche zwischen
Haus 2 und 3 ist einzuhalten und gegebenenfalls die Grundstücksgrenzen neu
festzulegen. Die Abstandsflächen insbesondere nach
Norden zum Grundstück Fl.Nr. 389/2, Gem. Rott a. Inn, sind vom Landratsamt Rosenheim
noch zu prüfen. Zum Bauantrag ist dann noch ein Freiflächengestaltungsplan
einzureichen. Pro Wohnung sind mindestens zwei Stellplätze zu errichten. Die versiegelten Flächen sind auf das unbedingt benötigte
Maß vorzusehen. Eine Versickerung bzw. gedrosselte Einleitung des Oberflächenwassers
in den Kanal ist zu errichten. |
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Deml Irene, Lengdorf 45, Rott a. Inn; Der 1. Bürgermeister gab die Anfrage von Frau Irene Deml,
Lengdorf 45, 83543 Rott a. Inn, auf Errichtung eines Parkplatz-Werbeschildes
(P hair & beauty) am Franz-Josef-Strauß-Weg, bekannt. Nach eingehender Diskussion war sich das Gremium einig,
eine Parkplatzhinweistafel für mehrere Gewerbebetriebe o.ä. auszuarbeiten
bzw. in die bestehende zu integrieren. |
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Schindecker Johann, Münchener Str. 17, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Johann Schindecker, Münchener Str.
17, 83543 Rott a. Inn, auf Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes und
Einbau eines Edelstahlkamins, auf dem Grundstück Fl. Nr. 302/3, Gem. Rott a.
Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Einhaltung
der Abstandsflächen ist vom Landratsamt im Rahmen der Baugenehmigung zu
prüfen. Es wird
empfohlen, den Edelstahlkamin einzuhausen. |
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Schowalter
Georg, Alpenstr. 12, Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zum Aufstockung
des bestehenden Wohnhauses in Sargau 3 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum
Antrag auf Vorbescheid von Herrn Georg Schowalter, Alpenstr. 12, 83543 Rott
a. Inn, zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes in Sargau 3, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 815/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Die
Abstandsflächen sind vom Landratsamt zu prüfen. Nach dem vom Gemeinderat in
seiner Sitzung vom 14.07.2005 beschlossenen Abwasserkonzept ist ein Anschluss
des Ortsteils Sargau an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage langfristig
nicht geplant. |
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Bekanntgaben,
Anfragen; Der Leiter der Geschäftsstelle,
Herr Ganslmaier, gab bekannt, dass beim Anwesen Glas an der Bahnhofstraße
Motorradgaragen, die von der Fa. Glas erstellt, bzw. vertrieben werden, errichtet
werden sollen. Laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim sind diese
genehmigungsfrei. Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Glas schriftlich
mitzuteilen, dass die Aufstellung der Motorradgaragen für Werbezwecke nicht
zulässig ist. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.00 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |