Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

_____________________________________________________________

 

Sitzungstag:                       12. April 2007

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

_____________________________________________________________

 

Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Franz Ametsbichler

Georg Dünstl

Hans Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Sebastian Mühlhuber

 

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Franz Riedl, Gemeinderat

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

 

 

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         12. April 2007

 

 

1. Genehmigung Protokoll vom 15.03.2007;

2.   Geißinger Johann, Ritzmehring 3, Rott a.Inn;
Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage sowie Maschinenhalle mit Traktorgarage

3.   Praßmaier Johann, Lengdorf 20, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1026, Gem. Feldkirchen

4.   Neumeier Michael, Lengdorf 18, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur teilweisen Erneuerung und Sanierung des bestehenden Nebengebäudes

5.   Schaber Andreas, Aiblinger Str. 2, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Aufstockung der bestehenden Garage um ein zusätzliches Geschoß

6.   Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn;
Bauvoranfrage zum Um- und Anbau an bestehendes Gebäude, Rottmooser Str. 3;

7.   Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 1) mit Garage an der Aiblinger Straße, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

8.   Huber Rosi und Emeran, Sargau 7, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) mit Garage an der Aiblinger Straße, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

9.   Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring;
Bauanfrage zur Änderung der genehmigten Bauplanung zum Umbau des bestehenden Bauernhauses und Einbau von Wohnungen an der Aiblinger Str. 7, Rott a. Inn

10.Krieg Günther, Stögerfeld 27, 83543 Rott a. Inn;
     Bauantrag zur Erneuerung des Dachstuhles und Ausbau Dachgeschoß

11.Bekanntgaben, Anfragen;


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Nach erfolgtem Ortstermin am Weinberg wegen der Erschließung des Baugebietes „Weinberg“ eröffnete der 1. Bürgermeister um 19.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um Tagesordnungspunkt 10 wurden nicht erhoben.

 

 

1

7

Genehmigung Protokoll vom 15.03.2007;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.03.2007 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

7

Geißinger Johann, Ritzmehring 3, Rott a.Inn;
Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage sowie Maschinenhalle mit Traktorgarage


Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Herrn Johann Geißinger, Ritzmehring 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer NAWARO-Biogasanlage, Bau eines Fermenters mit Folienhaube sowie Erstellung einer Maschinenhalle mit Traktorgarage, auf dem Grundstück Fl. Nr. 454 und 537, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim ist an der Baugenehmigung zu beteiligen.

 

Wegen der Einbindung in die Landschaft ist das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen.

 

 

 

3

7

Praßmaier Johann, Lengdorf 20, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1026, Gem. Feldkirchen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Johann Praßmaier, Lengdorf 20, zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1026, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Vor der Garage muss ein Stellplatz in einer Tiefe von mindestens 5 m eingehalten werden. Beim Hauptgebäude ist eine Abstandsfläche von mindestens 3 m einzuhalten.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Der Kanalanschluss hat über das eigene Grundstück (Fl.Nr. 1026, Gem. Feldkirchen) zu erfolgen.

 

Das Grundstück liegt lt. Flächennutzungsplan auf einer MD-Fläche. Auf das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Lengdorf-Ost“, wird hingewiesen.

 

Die Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim ist zu beteiligen.

 

 

 

4

7

Neumeier Michael, Lengdorf 18, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur teilweisen Erneuerung und Sanierung des Nebengebäudes mit Einbau von 3 Wohnungen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Michael Neumeier, Lengdorf 18, zur teilweisen Erneuerung und Sanierung des Nebengebäudes mit Einbau von 3 Wohnungen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 414, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Grundstück liegt lt. Flächennutzungsplan auf einer MD-Fläche. Auf das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Lengdorf-Ost“, wird hingewiesen.

 

Die Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim ist zu beteiligen.

 

Außerdem ist das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim wegen der Eingrünung einzubeziehen.

 

Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom Landratsamt Rosenheim zu überprüfen und festzusetzen.

 

 

 

5

7

Schaber Andreas, Aiblinger Str. 2, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Aufstockung der bestehenden Garage um ein zusätzliches Geschoß

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Herrn Andreas Schaber, Aiblinger Str. 2, 83543 Rott a. Inn, zur Aufstockung der bestehenden Garage um ein zusätzliches Geschoss (als Lagerfläche), auf dem Grundstück Fl. Nr. 16, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Laut Auskunft des Bauherrn werden die Fenster im Süden und Norden im stehenden Format und das Tor im Westen rechteckig errichtet.

 

Gemeinderat Schaber hat wegen persönlicher Beteiligung und der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

6

7

Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn;
Bauvoranfrage zum Um- und Anbau an bestehendes Gebäude, Rottmooser Str. 3;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zur Bauvoranfrage von der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, zum Um- und Anbau an das bestehende Gebäude an der Rottmooser Str. 3, auf dem Grundstück Fl. Nr. 384/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Grundstück liegt im Bereich nach § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Das Grundstück ist ausreichend erschlossen.

Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen, insbesondere auch für die Gewerbeeinheiten, ist vom Landratsamt Rosenheim festzusetzen. Ebenso ist zu prüfen, ob die geplanten Garagen im Süden an die Grenze angebaut werden können.

 

 

 

7

7

Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 1) mit Garage an der Aiblinger Straße, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 1) mit Garage an der Aiblinger Straße, auf dem Grundstück Fl. Nr. 36/10 Tfl., Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt.

 

Über die endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen, in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weinberg“ eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen.

 

Die Stellplätze sind gem. der Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 2.530 mit wasserdurchlässigem Material zu errichten. Sie sind so anzuordnen, dass zur Hinterkante Gehweg eine Bepflanzung von 0,50 m möglich ist.

Die Zufahrt zum Stellplatz muss über die Garagenzufahrt erfolgen.

 

Auf Punkt 2.360 wird insbesondere hingewiesen wonach das Regenwasser in Absprache mit der Gemeinde in den gemeindlichen Mischwasserkanal einzuleiten ist. Es muss jedoch ein ausreichendes Regenrückhaltebecken mit mindestens 7,5 cbm Fassungsvermögen, mit gedrosseltem Ablauf, vorgesehen werden. Ein entsprechender Entwässerungsplan ist nachzureichen.

 

Geländeveränderungen sind nur bis max. 0,50 m zulässig. Stützmauern sind nicht zugelassen (Ziffer 2.420 der Festsetzungen zum Bebauungsplan).

 

 

 

 

 

 

 

8

7

Huber Rosi und Emeran, Sargau 7, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) mit Garage an der Aiblinger Straße, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag der Eheleute Rosi und Emeran Huber, Sargau 7, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 2) mit Garage an der Aiblinger Straße, auf dem Grundstück Fl. Nr. 36/10 Tfl., Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt.

 

Über die endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen, in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Weinberg“ eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen.

 

Die Stellplätze sind gem. der Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 2.530 mit wasserdurchlässigem Material zu errichten.

Sie sind so anzuordnen, dass zur Hinterkante Gehweg eine Bepflanzung von 0,50 m möglich ist.

Die Zufahrt zum Stellplatz muss über die Garagenzufahrt erfolgen.

 

Auf Punkt 2.360 wird insbesondere hingewiesen wonach das Regenwasser in Absprache mit der Gemeinde in den gemeindlichen Mischwasserkanal einzuleiten ist. Es muss jedoch ein ausreichendes Regenrückhaltebecken mit mindestens 7,5 cbm Fassungsvermögen, mit gedrosseltem Ablauf, vorgesehen werden. Ein entsprechender Entwässerungsplan ist nachzureichen.

 

Geländeveränderungen sind nur bis max. 0,50 m zulässig. Stützmauern sind nicht zugelassen(Ziffer 2.420).

 

 

 

9

7

Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring;
Bauanfrage zur Änderung der genehmigten Bauplanung zum Umbau des bestehenden Bauernhauses und Einbau von Wohnungen an der Aiblinger Str. 7, Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Die Bauanfrage von Herrn Johann Englhauser, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring, zur Änderung der genehmigten Bauplanung zum Umbau des bestehenden Bauernhauses und Einbau von Wohnungen an der Aiblinger Str. 7, Rott a. Inn, wird zurückgestellt, bis ein gemeinsamer Ortstermin vor der nächsten Bauausschusssitzung stattgefunden hat.

 

Ein eventueller Grunderwerb zur Verbreiterung des Gehweges ist vorzumerken.

 

 

 

10

7

Krieg Günther, Stögerfeld 27, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erneuerung des Dachstuhles, Ausbau Dachgeschoß und Errichtung eines Wintergartens

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Herrn Günther Krieg, Stögerfeld 27, 83543 Rott a. Inn, zur Erneuerung des Dachstuhles, Ausbau des Dachgeschosses und Errichtung eines Wintergartens, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1039/4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Der Kniestock ist innen auf max. 0,50 m und außen auf höchstens 0,75 m zu reduzieren. Als Dachneigung werden maximal 28 ° akzeptiert.

 

Das Vordach des Standgiebels im Süden ist auf 0,50 m zurückzunehmen.

 

 

 

11

7

Bekanntgaben, Anfragen;

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt,

·        dass heute kurz vor Sitzungsbeginn die ergänzten Planskizzen von Herrn Markus Huber abgegeben wurden und diese bei der nächsten Bauausschusssitzung behandelt werden;

 

·        dass der Fahrzeughalter bereits ermittelt werden konnte, der den Baum beim Parkplatz am Klosterhof umfuhr;

 

·        dass eine Anfrage zur Anbringung einer Werbeanlage hair & beauty, Irene Deml, an das bestehende Hinweisschild Parkplatz Klosterhof vorliegt. Das Gremium war sich einig, dass darüber im Rahmen der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott a. Inn entschieden werden soll.

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.35 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin