|
Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
|
_____________________________________________________________ Sitzungstag: 12.
April 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler Georg Dünstl Hans Gilg als Vertreter von Sebastian
Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Sebastian Mühlhuber Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Franz Riedl, Gemeinderat Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 12. April 2007 |
|
1. Genehmigung
Protokoll vom 15.03.2007; 2.
Geißinger
Johann, Ritzmehring 3, Rott a.Inn; 3.
Praßmaier Johann, Lengdorf 20,
Rott a. Inn; 4.
Neumeier Michael, Lengdorf 18,
Rott a. Inn; 5.
Schaber Andreas, Aiblinger Str.
2, Rott a. Inn; 6.
Fa. Franz Riedl GmbH, Am
Brunnfeld 22, Rott a. Inn; 7.
Fa. Franz Riedl GmbH, Am
Brunnfeld 22, Rott a. Inn; 8.
Huber Rosi und Emeran, Sargau 7, Rott a. Inn; 9.
Englhauser
Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring; 10.Krieg Günther,
Stögerfeld 27, 83543 Rott a. Inn; 11.Bekanntgaben,
Anfragen; |
|
Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
|
|
|
Nach erfolgtem Ortstermin am Weinberg wegen der Erschließung
des Baugebietes „Weinberg“ eröffnete der 1. Bürgermeister um 19.30 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um Tagesordnungspunkt 10 wurden nicht erhoben. |
|
1 |
7 |
Genehmigung Protokoll vom 15.03.2007;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.03.2007
wurde ohne Einwände genehmigt. |
|
2 |
7 |
Geißinger Johann, Ritzmehring
3, Rott a.Inn;
7 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Johann Geißinger,
Ritzmehring 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung
einer NAWARO-Biogasanlage, Bau eines Fermenters mit Folienhaube sowie Erstellung einer
Maschinenhalle mit Traktorgarage, auf dem Grundstück Fl. Nr. 454 und 537,
Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Immissionsschutzabteilung
beim Landratsamt Rosenheim ist an der Baugenehmigung zu beteiligen. Wegen der Einbindung in die
Landschaft ist das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim
Landratsamt Rosenheim zu beteiligen. |
|
3 |
7 |
Praßmaier Johann, Lengdorf 20, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Johann Praßmaier,
Lengdorf 20, zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr.
1026, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Vor der Garage muss ein Stellplatz in einer Tiefe von
mindestens 5 m eingehalten werden. Beim Hauptgebäude ist eine Abstandsfläche
von mindestens 3 m einzuhalten. Die Erschließung ist gesichert. Der Kanalanschluss hat über das eigene Grundstück (Fl.Nr.
1026, Gem. Feldkirchen) zu erfolgen. Das Grundstück liegt lt. Flächennutzungsplan auf einer
MD-Fläche. Auf das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 19 „Lengdorf-Ost“, wird hingewiesen. Die Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim
ist zu beteiligen. |
|
4 |
7 |
Neumeier Michael, Lengdorf 18, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Michael Neumeier,
Lengdorf 18, zur teilweisen Erneuerung und Sanierung des Nebengebäudes mit
Einbau von 3 Wohnungen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 414, Gem. Feldkirchen, wird
das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Erschließung ist gesichert. Das Grundstück liegt lt. Flächennutzungsplan auf einer
MD-Fläche. Auf das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 19 „Lengdorf-Ost“, wird hingewiesen. Die Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim
ist zu beteiligen. Außerdem ist das Sachgebiet Gartenbau und
Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim wegen der Eingrünung einzubeziehen. Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom
Landratsamt Rosenheim zu überprüfen und festzusetzen. |
|
5 |
7 |
Schaber Andreas, Aiblinger Str. 2, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Andreas Schaber, Aiblinger Str. 2,
83543 Rott a. Inn, zur Aufstockung der bestehenden Garage um ein zusätzliches
Geschoss (als Lagerfläche), auf dem Grundstück Fl. Nr. 16, Gem. Rott a. Inn,
wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Laut Auskunft des Bauherrn werden die Fenster im Süden und
Norden im stehenden Format und das Tor im Westen rechteckig errichtet. Gemeinderat Schaber hat wegen
persönlicher Beteiligung und der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
|
6 |
7 |
Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zur Bauvoranfrage von der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld
22, 83543 Rott a. Inn, zum Um- und Anbau an das bestehende Gebäude an der
Rottmooser Str. 3, auf dem Grundstück Fl. Nr. 384/2, Gem. Rott a. Inn, wird
das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Grundstück liegt im Bereich nach § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan
besteht nicht. Das Grundstück ist ausreichend erschlossen. Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen, insbesondere
auch für die Gewerbeeinheiten, ist vom Landratsamt Rosenheim festzusetzen. Ebenso
ist zu prüfen, ob die geplanten Garagen im Süden an die Grenze angebaut
werden können. |
|
7 |
7 |
Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld
22, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus 1) mit Garage
an der Aiblinger Straße, auf dem Grundstück Fl. Nr. 36/10 Tfl.,
Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt. Über die
endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine
Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen,
in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Weinberg“ eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen. Die Stellplätze sind gem. der Festsetzungen zum Bebauungsplan
Nr. 2.530 mit wasserdurchlässigem Material zu errichten. Sie sind so
anzuordnen, dass zur Hinterkante Gehweg eine Bepflanzung von 0,50 m möglich
ist. Die Zufahrt zum Stellplatz muss über
die Garagenzufahrt erfolgen. Auf Punkt 2.360 wird insbesondere
hingewiesen wonach das Regenwasser in Absprache mit der Gemeinde in den
gemeindlichen Mischwasserkanal einzuleiten ist. Es muss jedoch ein ausreichendes
Regenrückhaltebecken mit mindestens 7,5 cbm Fassungsvermögen, mit gedrosseltem
Ablauf, vorgesehen werden. Ein entsprechender Entwässerungsplan ist
nachzureichen. Geländeveränderungen
sind nur bis max. 0,50 m zulässig. Stützmauern sind nicht zugelassen (Ziffer
2.420 der Festsetzungen zum Bebauungsplan). |
|
8 |
7 |
Huber Rosi und Emeran, Sargau 7, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag der Eheleute Rosi und Emeran
Huber, Sargau 7, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau
einer Doppelhaushälfte (Haus 2) mit Garage an der Aiblinger Straße, auf dem
Grundstück Fl. Nr. 36/10 Tfl., Gem. Rott a. Inn,
wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO
erteilt. Über die
endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine
Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen,
in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Weinberg“ eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen. Die Stellplätze sind gem. der Festsetzungen zum Bebauungsplan
Nr. 2.530 mit wasserdurchlässigem Material zu errichten. Sie sind so anzuordnen, dass zur Hinterkante Gehweg eine Bepflanzung
von 0,50 m möglich ist. Die Zufahrt zum Stellplatz muss über
die Garagenzufahrt erfolgen. Auf Punkt 2.360 wird insbesondere
hingewiesen wonach das Regenwasser in Absprache mit der Gemeinde in den
gemeindlichen Mischwasserkanal einzuleiten ist. Es muss jedoch ein ausreichendes
Regenrückhaltebecken mit mindestens 7,5 cbm Fassungsvermögen, mit
gedrosseltem Ablauf, vorgesehen werden. Ein entsprechender Entwässerungsplan
ist nachzureichen. Geländeveränderungen
sind nur bis max. 0,50 m zulässig. Stützmauern sind nicht zugelassen(Ziffer
2.420). |
|
9 |
7 |
Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Die Bauanfrage von Herrn Johann Englhauser,
Rosenweg 20, 83549 Bachmehring, zur Änderung der
genehmigten Bauplanung zum Umbau des bestehenden Bauernhauses und Einbau von
Wohnungen an der Aiblinger Str. 7, Rott a. Inn, wird zurückgestellt, bis ein
gemeinsamer Ortstermin vor der nächsten Bauausschusssitzung stattgefunden
hat. Ein eventueller Grunderwerb zur
Verbreiterung des Gehweges ist vorzumerken. |
|
10 |
7 |
Krieg Günther, Stögerfeld 27, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Günther Krieg, Stögerfeld 27,
83543 Rott a. Inn, zur Erneuerung des Dachstuhles, Ausbau des Dachgeschosses
und Errichtung eines Wintergartens, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1039/4, Gem.
Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der Kniestock ist innen auf max. 0,50 m und außen auf höchstens
0,75 m zu reduzieren. Als Dachneigung werden maximal 28 ° akzeptiert. Das Vordach des Standgiebels im Süden ist auf 0,50 m zurückzunehmen. |
|
11 |
7 |
Bekanntgaben,
Anfragen; Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, ·
dass heute kurz vor Sitzungsbeginn die ergänzten Planskizzen
von Herrn Markus Huber abgegeben wurden und diese bei der nächsten
Bauausschusssitzung behandelt werden; ·
dass der Fahrzeughalter bereits ermittelt werden konnte,
der den Baum beim Parkplatz am Klosterhof umfuhr; ·
dass eine Anfrage zur Anbringung einer Werbeanlage hair & beauty, Irene Deml,
an das bestehende Hinweisschild Parkplatz Klosterhof vorliegt. Das Gremium
war sich einig, dass darüber im Rahmen der Werbeanlagensatzung der Gemeinde
Rott a. Inn entschieden werden soll. |
|
|
|
Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.35 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |