Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       15. März 2007

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Franz Ametsbichler

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Wilhelm Schüßler

Max Zangerl ab 18.35 Uhr

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Marinus Schaber

 

 

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

 

 

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         15. März 2007

 

 

1. Genehmigung Protokoll vom 22.02.2007;

2. Simmer Christian u. Wagner-Simmer Alexandra, Heinrich-Varcher-Str. 24, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Aemilian-Öttlinger-Str.30, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

3. Albrecht Renate (Erbengemeinschaft Zwicknagl) Kaiserhof 1, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des Anwesens in Ferchen 10

4. Stephan Monika, Kirchmaierstr. 9, 83556 Griesstätt;
Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit im DG, sowie Nutzungsänderung des gesamten EG

5. Thaler Maria und Gerard, Innstr. 15, 83101 Thansau;
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage an der Edelweißstr. 16, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

6.  Kaffl Leonhard, Feldkirchen 6, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Nebengebäudes und Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 wurden nicht erhoben.

 

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 22.02.2007;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.02.2007 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

6

Simmer Christian u. Wagner-Simmer Alexandra, Heinrich-Varcher-Str. 24, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Aemilian-Öttlinger-Str.30, im Genehmigungsfreistellungsverfahren


Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Christian Simmer und Wagner-Simmer Alexandra, Heinrich-Varcher-Str. 24, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Aemilian-Öttlinger-Str. 30, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/10, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt.

 

Der Verlegung des Garagenstandortes nach norden wird zugestimmt, da die Einverständniserklärung des Grundstücksnachbarn Fl.Nr. 150/11, Gem. Rott a. Inn, vorliegt, und erklärt dass er seine Garage später profil- und höhengleich anbaut.

 

    Die Dachüberstände müssen mindestens 0,80 m betragen.

Abgrabungen im Sinne einer Abböschung der Geländeoberfläche z.B. für Belichtungszwecke im Kellergeschoss sind unzulässig (6.2 der Festsetzungen).

Die Fenster sind im Hochformat zu errichten.

 

Als Dacheindeckung sind rote Dachziegel zu verwenden.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

3

6

Albrecht Renate (Erbengemeinschaft Zwicknagl) Kaiserhof 1, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung des Anwesens in Ferchen 10

 

Nach Bekanntgabe des Schreibens vom Landratsamt Rosenheim, Herrn Stadler, vom 27.10.2006 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

 

Dem Antrag auf Vorbescheid der Erbengemeinschaft Zwicknagl, Frau Renate Albrecht, Kaiserhof 1, 83543 Rott a. Inn, zur Aufstockung des Anwesens in Ferchen 10, auf dem Grundstück Fl. Nr. 992, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wenn das Vorhaben privilegiert ist.

 

Das Anwesen ist an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen. Der Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung ist nicht geplant und zeitlich nicht absehbar.

Die Zufahrt über das Grundstück Fl.Nr. 1031, Gem. Rott a. Inn, ist zu sichern.

 

 

 

4

6

Stephan Monika, Kirchmaierstr. 9, 83556 Griesstätt;
Bauantrag zum Einbau einer Wohneinheit im DG, sowie Nutzungsänderung des gesamten EG, Münchener Str. 15, Rott

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Frau Monika Stephan, Kirchmaierstr. 9, 83556 Griesstätt, zum Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoß sowie einer Nutzungsänderung des gesamten Erdgeschosses, auf dem Grundstück Fl. Nr. 302/2, Gem. Rott a. Inn, Münchener Str. 15, 83543 Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom Landratsamt Rosenheim festzusetzen.

 

Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser nach zu entrichten.

 

 

 

5

6

Thaler Maria und Gerard, Innstr. 15, 83101 Thansau;
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage an der Edelweißstr. 16, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Zum Bauantrag von Maria und Gerard Thaler, Innstr. 15, 83101 Thansau, zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage an der Edelweißstr. 16, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl. Nr. 381/4, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt.

 

Für die insgesamt zwei Wohnungen sind mindestens drei Stellplätze erforderlich.

 

Über die endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen, in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott West – südlicher Teil“ eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

6

6

Kaffl Leonhard, Feldkirchen 6, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des Nebengebäudes und Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager


Nach Bekanntgabe des Schreibens vom Landratsamt Rosenheim, Untere Denkmalschutzbehörde, vom 07.03.2007 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Leonhard Kaffl, Feldkirchen 6, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch des Nebengebäudes und Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, auf dem Grundstück Fl. Nr. 65, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.50 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin