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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 15.
März 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Wilhelm Schüßler Max Zangerl ab 18.35 Uhr Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Marinus Schaber Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 15.
März 2007 |
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1. Genehmigung
Protokoll vom 22.02.2007; 2. Simmer
Christian u. Wagner-Simmer Alexandra, Heinrich-Varcher-Str. 24, Rott a. Inn; 3. Albrecht
Renate (Erbengemeinschaft Zwicknagl) Kaiserhof 1, Rott a. Inn; 4. Stephan
Monika, Kirchmaierstr. 9, 83556 Griesstätt; 5. Thaler
Maria und Gerard, Innstr. 15, 83101 Thansau; 6. Kaffl Leonhard, Feldkirchen 6, Rott a. Inn; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.30 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 wurden nicht erhoben. |
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1 |
5 |
Genehmigung Protokoll vom 22.02.2007;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.02.2007
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
6 |
Simmer Christian u. Wagner-Simmer Alexandra,
Heinrich-Varcher-Str. 24, Rott a. Inn;
6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Christian Simmer und Wagner-Simmer Alexandra,
Heinrich-Varcher-Str. 24, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines
Einfamilienhauses an der Aemilian-Öttlinger-Str. 30, auf dem Grundstück Fl.
Nr. 150/10, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64
BayBO erteilt. Der Verlegung des Garagenstandortes nach norden wird zugestimmt,
da die Einverständniserklärung des Grundstücksnachbarn Fl.Nr. 150/11, Gem.
Rott a. Inn, vorliegt, und erklärt dass er seine Garage später profil- und
höhengleich anbaut. Die Dachüberstände müssen mindestens 0,80
m betragen. Abgrabungen im Sinne einer
Abböschung der Geländeoberfläche z.B. für Belichtungszwecke im Kellergeschoss
sind unzulässig (6.2 der Festsetzungen). Die Fenster sind im Hochformat
zu errichten. Als Dacheindeckung sind rote
Dachziegel zu verwenden. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Beim Gebäude
darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem
Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen. Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. |
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3 |
6 |
Albrecht Renate (Erbengemeinschaft Zwicknagl) Kaiserhof 1,
Rott a. Inn; Nach Bekanntgabe des Schreibens vom Landratsamt Rosenheim,
Herrn Stadler, vom 27.10.2006 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid der Erbengemeinschaft
Zwicknagl, Frau Renate Albrecht, Kaiserhof 1, 83543 Rott a. Inn, zur Aufstockung
des Anwesens in Ferchen 10, auf dem Grundstück Fl. Nr. 992, Gem. Rott a. Inn,
wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wenn das Vorhaben privilegiert
ist. Das Anwesen ist an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen.
Der Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung ist nicht geplant und
zeitlich nicht absehbar. Die Zufahrt über das Grundstück Fl.Nr. 1031, Gem. Rott a.
Inn, ist zu sichern. |
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4 |
6 |
Stephan Monika, Kirchmaierstr. 9, 83556 Griesstätt; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Frau Monika Stephan, Kirchmaierstr. 9,
83556 Griesstätt, zum Einbau einer Wohneinheit im Dachgeschoß sowie einer
Nutzungsänderung des gesamten Erdgeschosses, auf dem Grundstück Fl. Nr. 302/2,
Gem. Rott a. Inn, Münchener Str. 15, 83543 Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom
Landratsamt Rosenheim festzusetzen. Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge
für Wasser und Abwasser nach zu entrichten. |
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Thaler
Maria und Gerard, Innstr. 15, 83101 Thansau; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Maria und Gerard Thaler, Innstr. 15,
83101 Thansau, zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage an der Edelweißstr. 16,
83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl. Nr. 381/4, Gem. Rott a. Inn, wird
die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt. Für die insgesamt zwei Wohnungen sind
mindestens drei Stellplätze erforderlich. Über die
endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine
Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen,
in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Rott West – südlicher Teil“ eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der
Bauherr zu tragen. |
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6 |
6 |
Kaffl Leonhard, Feldkirchen 6,
Rott a. Inn;
6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Leonhard Kaffl,
Feldkirchen 6, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch des Nebengebäudes und
Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, auf dem Grundstück Fl.
Nr. 65, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.50 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |