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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 22.
Februar 2007 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler ab 18.05 Uhr Hans Senega als Vertreter von Georg
Dünstl Sebastian Mühlhuber Wilhelm Schüßler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Georg Dünstl Marinus Schaber Max Zangerl Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 22. Februar 2007 |
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1. Genehmigung
Protokoll vom 01.02.2007; 2.
Jung Claudia, Kirchbachlweg
26a, 83083 Riedering; 3.
Kaffl Leonhard, Feldkirchen 6,
Rott a. Inn; 4.
Thalhammer Anja und Andreas,
Mangfallstr. 7a, 83569 Vogtareuth; 5.
Huber Marcus, Weinberg 14, Rott
a. Inn; 6.
Wollmannsperger Balthasar,
Rottmoos 1, Rott a. Inn; 7.
R&A Poolservice, Robert und
Annemarie Punzet, Lengdorf 43, Rott a. Inn 8. Bekanntgaben,
Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um die Tagesordnungspunkte 6 und 7 wurden nicht erhoben. |
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1 |
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Genehmigung Protokoll vom 01.02.2007;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.02.2007
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
4 |
Jung Claudia, Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering;
4 gegen 0 Stimmen Zum Tekturplan (Anbau Wintergarten und Terrassenüberdachung)
von Frau Claudia Jung, Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering, zur Errichtung
einer Werkstatt mit Wohngebäude im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“, auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1005/14, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung
gem. Art. 64 BayBO erteilt. |
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3 |
5 |
Kaffl Leonhard, Feldkirchen 6,
Rott a. Inn;
5 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Leonhard Kaffl,
Feldkirchen 6, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch des Nebengebäudes und
Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, auf dem Grundstück Fl.
Nr. 65, Gem. Feldkirchen, wird zurückgestellt, bis ein gemeinsamer Ortstermin
mit dem Bauausschuss und dem Grundstückseigentümer stattgefunden hat.
Außerdem ist vorweg die Abteilung Denkmalschutz, beim Landratsamt Rosenheim, wegen
der benachbarten Filialkirche zu hören. |
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4 |
5 |
Thalhammer Anja und Andreas, Mangfallstr. 7a, 83569 Vogtareuth; Der Leiter der Geschäftsstelle,
Herr Ganslmaier, stellte fest, dass die beantragte Genehmigung des Vorhabens
im Freistellungsverfahren wegen verschiedener Abweichungen vom rechtskräftigen
Bebauungsplan „Rott West – südlicher Teil“ nicht erteilt werden kann. Das
Genehmigungsverfahren gemäß Art. 62 BayBO ist durchzuführen. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag der Eheleute Anja und Andreas Thalhammer,
Mangfallstr. 7a, 83569 Vogtareuth, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage, auf dem Grundstück Fl. Nr. 376/11, Gem. Rott a. Inn,
Edelweißstr. 19, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Den beantragten Befreiungen
gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich des Obergeschosses und der Erhöhung der
Wandhöhe auf 5,05 m sowie des Quergiebels wird zugestimmt. Die Grundzüge der
Planung werden dadurch nicht berührt. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar. Über die
endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine
Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen,
in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. die
ausgesprochenen Befreiungen eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der
Bauherr zu tragen. |
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5 |
5 |
Huber Marcus, Weinberg 14, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Zur Bauanfrage von Herrn Marcus
Huber, Weinberg 14, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch und Wiederaufbau des
bestehenden Wohnhauses mit Einliegerwohnung, auf dem Grundstück Fl. Nr. 42,
Gem. Rott a. Inn, sind vom beauftragten Planer, Herrn Michael Kaiser, Rott a.
Inn, die Höhenentwicklungen des Gebäudes und die Lage im Grundstück alt und
neu gegenüberzustellen und zu vermaßen. Anschließend ist eine Stellungnahme
von Arch. Labonte einzuholen. Da eine Befreiung vom rechtskräftigen
Bebauungsplan „Weinberg“ erforderlich ist, ist dieser Antrag in der nächsten
Sitzung des Gemeinderates zu behandeln. |
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5 |
Wollmannsperger Balthasar, Rottmoos 1, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Balthasar Wollmannsperger, Rottmoos
1, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Nebengebäudes
um einen Werkstattraum, sowie teilweise Sanierung des Dachstuhls, auf dem
Grundstück Fl. Nr. 950, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt. |
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R&A Poolservice, Robert und
Annemarie Punzet, Lengdorf 43, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Erweiterung Nebengebäude mit Überdachung Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Zur Bauanfrage von Robert und
Annemarie Punzet, Lengdorf 43, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des
gewerblich genutzten Nebengebäudes mit Überdachung, auf dem Grundstück Fl.
Nr. 489, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Auf die exponierte Lage des Anwesens
am Rabenbach (Überschwemmungsgebiet) wird hingewiesen. Aufgrund dessen ist
zum Bauantrag eine Vereinbarung mit dem Verzicht auf eventuelle Regressansprüche
mit der Gemeinde abzuschließen. |
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Bekanntgaben und Anfragen Der Vorsitzende gab das Schreiben des
LRA Rosenheim vom 14.02.2007 bekannt, wonach Herr Uwe Dengel aufgefordert wurde
den Freiflächengestaltungsplan gemäß den Auflagen der Gemeinde abzuändern,
für die nördlich gelegenen Parkplätze und die etwa im Jahr 2000 errichteten
Garagen eine Nutzungsänderung zu beantragen und einen
Freiflächengestaltungsplan einzureichen. Außerdem berichtete er über einen
erfolgten Termin beim Landratsamt Rosenheim wegen des Widerspruchs Brandl /
Höß zum Neubau der Turnhalle. Die offenen Fragen von Herrn Sanftl, LRA
Rosenheim, wurden mit Schreiben vom 22.02.2007 durch Bürgermeister Maier
beantwortet. Darin wurde festgehalten, dass die Schulturnhalle nicht für öffentliche
Veranstaltungen geplant und ausgestattet ist und die Trainingszeiten für den
Breitensport vom Schulverband nicht länger als 22.00 Uhr zugelassen werden. Außerdem
sind die Zugänge und Parkplätze im Norden der Anlage platziert. Die
Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt ebenfalls im Norden durch eine Zufahrt
über freies Gelände. Laut Aussage des Landratsamtes
Rosenheim ist der Flächennutzungsplan für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr.
206, Gem. Rott a. Inn, der Erbengemeinschaft Brandl / Höß, zu ändern und
diese Fläche als Misch- bzw. Dorfgebiet auszuweisen. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.45 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |