Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       14. Dezember 2006

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Martin Schreyer als Vertreter von Franz Ametsbichler

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

 

 

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom          14. Dezember 2006

 

 

1.    Genehmigung Protokoll vom 15.11.2006;

2.    Deml Ernst und Irene, Lengdorf 45, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum

3.    Jung Claudia, Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering;
BV: Neubau einer Werkstatt mit Wohngebäude im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“;
Genehmigungsfreistellung zur abgeänderten Planung

4.    Riedl Anneliese und Sebastian, Jörg-Huber-Str. 14, Ramerberg;
BV: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern im Baugebiet Rott-Nord;

    Entwässerungs- und Freiflächengestaltungsplan mit Berechnung der GFZ

    und Stellplatzbedarf

5.    Hausgemeinschaft, Haager Str. 6, Rott a. Inn;
BV: Errichtung von 4 Fertiggaragen;
Errichtung eines Pultdaches anstelle des beantragten Flachdaches

6.    Mock Maria, Lengdorfer Str. 3, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Gewerbebetriebes im Gewerbegebiet „Am Eckfeld – Süd“ - Genehmigungsfreistellung

7.    Schaber Marinus, Marktplatz 11, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung einer Außentreppe und Nutzungsänderung des Sonnenstudios in eine Wohnung

8.    Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn
BV: Erweiterung des Kinderspielplatzes und Vergrößerung der Parkmöglichkeiten;
Tektur zum Freiflächengestaltungsplan

9.    Bekanntgaben, Anfragen

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um die Tagesordnungspunkte 6 - 8 wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 15.11.2006;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 15.11.2006 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

5

Deml Ernst und Irene, Lengdorf 45, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum


Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Ernst und Irene Deml, Lengdorf 45, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum, auf dem Grundstück Fl. Nr. 489/1, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

 

3

5

Jung Claudia, Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering;
BV: Neubau einer Werkstatt mit Wohngebäude im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“;
Genehmigungsfreistellung zur abgeänderten Planung


Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Claudia Jung, Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering, zum Neubau einer Werkstatt mit Wohnhaus im Gewerbegebiet Am Eckfeld 4a, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1005/14, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt, da die Abstandsflächen eingehalten wurden. Der Beschluss vom 14.11.2006 wird somit aufgehoben.

 

·         Die Anzahl der insgesamt 13 ausgewiesenen Stellplätze ist ausreichend.

 

·         Trapezbleche sind gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Punkt 4, bei Nebengebäuden zulässig und in dunklem Farbton zu halten.

 

·         Die Höhenfestsetzung der Gebäude im Gelände ist vor Baubeginn bei einem Ortstermin mit der Gemeinde festzulegen. Bei Betriebswohngebäuden darf der Boden EG nicht höher als 30 cm über der natürlichen Geländeoberkante liegen.

 

·         Ein qualifizierter Entwässerungs- und Freiflächengestaltungsplan ist nachzureichen.

 

·         Die Erschließung ist gesichert. Das Oberflächenwasser ist nicht in die Sammelkanalisation einzuleiten sondern über Sickeranlagen dem Grundwasser zuzuführen.

 

·         Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten.

 

 

 

4

5

Riedl Anneliese und Sebastian, Jörg-Huber-Str. 14, Ramerberg;
BV: Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern im Baugebiet Rott-Nord;

Entwässerungs- und Freiflächengestaltungsplan mit Berechnung der GFZ und Stellplatzbedarf


Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Entwässerungs- und Freiflächengestaltungsplan zum Bauantrag der Eheleute Anneliese und Sebastian Riedl, Jörg-Huber-Str. 14, 83561 Ramerberg, zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Gewerbeanteil und Tiefgarage im Baugebiet Rott-Nord, auf den Grundstücken Fl. Nr. 150/63 und 150/64, Gem. Rott a. Inn, Heinrich-Varcher-Str. 8 und 10, wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Bei der Gestaltung der Stellplätze ist insbesondere Punkt 10.5 der Festsetzungen zu beachten, wonach die PKW-Stellplätze in Rasengittersteinen oder Natursteinpflaster auf versickerungfähigem Untergrund ausgeführt werden müssen. Zulässig sind auch wassergebundene Beläge. Unzulässig sind grundsätzlich versickerungsunfähige Oberflächen wie Bitumen oder kunstoffgebundene Oberflächen.

 

Die Stellplätze entlang der Heinrich-Varcher-Straße, zwischen den beiden Wohngebäuden, sind nach Möglichkeit senkrecht herzustellen.

 

Der Mindestabstand zwischen öffentlichen Straßen und Einfriedung muss gem. 11.3 der Festsetzungen des Bebauungsplanes 3,0 m betragen.

 

Im Pflanzstreifen an der Ostseite sind nach Absprache mit dem Landratsamt Rosenheim, Abt. Gartenbau und Landschaftspflege, zusätzlich 4 großkronigen Bäumen zu bepflanzen.

 

Tiefgaragenabfahrten sind grundsätzlich einzuhausen. Nicht transparente Flachdächer sind zu begrünen. Nicht überbaute Tiefgaragenteile müssen eine Geländeüberdeckung von mind. 0,60 m haben.

 

Gem. Ziffer B.4 des Grünordnungsplans hat das Oberflächenwasser von privaten Wegen örtlich zu versickern.

 

Es ist darauf zu achten, dass der Zugang im Erdgeschoß behindertengerecht errichtet wird.

 

Als erforderliche Anzahl von Stellplätzen sind nach der derzeitigen Planung gemäß der amtlichen Richtzahlen, 43 Plätze zu errichten. Die Berechnung des Stellplatzbedarfs, der Grundflächenzahl und Geschoßfläche des Planungsbüros Fellermeier vom 17.11.2006 ist als Anlage 1 Bestandteil des Protokolls. Sollten im gewerblichen Bereich Räume mit erheblichem Besucherverkehr, z.B. Arztpraxen usw. geschaffen werden, sind weitere Stellplätze erforderlich.

 

Die angrenzenden gemeindlichen Parkplätze auf Fl.Nr. 150/190, Gem. Rott a. Inn, können nicht als Baulagerfläche zur Verfügung gestellt werden.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.

 

Der Bauherr hat die Berechnung der Grundflächenzahl sowie der Geschoßfläche für beide Gebäude nachgereicht. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten.

 

Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-Nord“ einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten.

 

5

5

Hausgemeinschaft, Haager Str. 6, Rott a. Inn;
BV: Errichtung von 4 Fertiggaragen;
Errichtung eines Pultdaches anstelle des beantragten Flachdaches


Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass bei der geplanten Garage an der Haager Str. 6, Rott a. Inn, ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Bauherrn, Frau Gärtner vom Landratsamt Rosenheim und der Gemeinde stattgefunden hat.

 

Alternativ zu dem vom Bauausschuss geforderten Satteldach ist aufgrund der umliegenden Garagenbebauung auch ein Pultdach mit einer Dachneigung von ca. 6 – 12 ° lt. Landratsamt Rosenheim denkbar. Das beantragte Flachdach hält das Landratsamt Rosenheim auch für nicht genehmigungsfähig.

 

Nach Bekanntgabe des Schreibens des Landratsamtes Rosenheim vom 28.11.2006 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauausschuss stimmt der Errichtung eines Pultdaches mit einer Dachneigung von ca. 6 – 12 ° auf den 4 geplanten Fertiggaragen

grundsätzlich zu.

 

An der Einfahrtsseite muss ein Dachvorstand von mindestens 0,40 m angebracht werden.

 

 

 

6

5

Mock Maria, Lengdorfer Str. 3, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Gewerbebetriebes im Gewerbegebiet Am Eckfeld – Süd - Genehmigungsfreistellung


Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag mit beiliegendem Freiflächengestaltungs- und Entwässerungsplan von Frau Maria Mock, Lengdorfer Str. 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Gewerbebetriebes im „Gewerbegebiet Am Eckfeld - Süd“, auf den Grundstücken Fl. Nr. 1005/17 und 959/6, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO grundsätzlich erteilt.

 

Trapezbleche sind bei den gewerblichen Hallen zulässig, jedoch in dunklem Farbton zu halten.

 

Das gesamt auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser hat gem. Ziffer 7.73 der Festsetzungen flächig zu versickern.

 

Stellplätze sind mit wasserdurchlässigen Belägen zu errichten.

 

Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Eckfeld - Süd“ einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten.

 

Die Ausgleichsflächen sind durch Grundbucheintrag noch zu sichern und müssen lt. den Bestimmungen des Bebauungsplanes angelegt und unterhalten werden.

 

 

 

7

5

Schaber Marinus, Marktplatz 11, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung einer Außentreppe, sowie der Nutzungsänderung des Sonnenstudios in eine Wohnung

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

4 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Marinus Schaber, Marktplatz 11, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer weiteren Außentreppe an der Südfassade, sowie der Nutzungsänderung des Sonnenstudios in eine Wohnung und Vergrößerung der Zahnarztpraxis am Marktplatz 11, auf dem Grundstück Fl. Nr. 385, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Gemeinderat Schaber hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

8

5

Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn
BV: Erweiterung des Kinderspielplatzes und Vergrößerung der Parkmöglichkeiten;
Tektur zum Freiflächengestaltungsplan

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Der Tektur zum Freiflächengestaltungsplan zum Bauantrag von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des genehmigten Kinderspielplatzes, sowie Vergrößerung der Parkmöglichkeiten in Zainach 15, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen, wird vorweg an das Landratsamt Rosenheim, Abt. Gartenbau und Landschaftspflege, zur Prüfung weitergeleitet. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung.

 

 

 

9

5

Bekanntgaben und Anfragen

 

Der 1. Bürgermeister gab den Zustimmungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim, Untere Denkmalschutzbehörde, vom 12.12.2006 zur Errichtung eines Carports am Weinberg 1 für Herrn Anton Maierbacher, bekannt. Als Auflagen wurden festgehalten, dass keine Veränderung des Gebäudes erfolgen darf, der Carport in die natürliche Topographie einzubinden und die jetzt bestehende Einfahrt in das Grundstück als Zufahrt zu verwenden ist.

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.05 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                          Schriftführerin