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Öffentliche
Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 14.
Dezember 2006 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender:
Georg Maier, 1.
Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian
Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Martin Schreyer
als Vertreter von Franz Ametsbichler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Franz
Ametsbichler Max Zangerl Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier,
Leiter der Geschäftsstelle Ablichtung an die
Gemeinderäte am: |
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 14. Dezember 2006 |
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1.
Genehmigung
Protokoll vom 15.11.2006; 2.
Deml Ernst und
Irene, Lengdorf 45, Rott a. Inn; 3.
Jung Claudia,
Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering; 4.
Riedl Anneliese
und Sebastian, Jörg-Huber-Str. 14,
Entwässerungs- und Freiflächengestaltungsplan mit Berechnung der GFZ und Stellplatzbedarf 5.
Hausgemeinschaft,
Haager Str. 6, Rott a. Inn; 6.
Mock Maria,
Lengdorfer Str. 3, Rott a. Inn; 7.
Schaber Marinus,
Marktplatz 11, Rott a. Inn; 8.
Dengel Uwe,
Zainach 15, Rott a. Inn 9.
Bekanntgaben,
Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um
18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße
Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden
Tagesordnung und deren Erweiterung um die Tagesordnungspunkte 6 - 8 wurden
nicht erhoben. |
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1 |
5 |
Genehmigung Protokoll vom 15.11.2006;
Das Protokoll der letzten
öffentlichen Sitzung vom 15.11.2006 wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
5 |
Deml Ernst und Irene, Lengdorf 45,
Rott a. Inn;
5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Ernst und
Irene Deml, Lengdorf 45, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Doppelgarage
mit Geräteraum, auf dem Grundstück Fl. Nr. 489/1, Gem. Feldkirchen, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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3 |
5 |
Jung Claudia, Kirchbachlweg 26a,
83083 Riedering;
5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Claudia Jung,
Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering, zum Neubau einer Werkstatt mit Wohnhaus
im Gewerbegebiet Am Eckfeld 4a, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1005/14, Gem.
Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt, da
die Abstandsflächen eingehalten wurden. Der Beschluss vom 14.11.2006 wird
somit aufgehoben. ·
Die Anzahl der insgesamt 13
ausgewiesenen Stellplätze ist ausreichend. ·
Trapezbleche sind gem. den
Festsetzungen des Bebauungsplanes, Punkt 4, bei Nebengebäuden zulässig und in
dunklem Farbton zu halten. ·
Die Höhenfestsetzung der Gebäude im
Gelände ist vor Baubeginn bei einem Ortstermin mit der Gemeinde festzulegen.
Bei Betriebswohngebäuden darf der Boden EG nicht höher als 30 cm über der
natürlichen Geländeoberkante liegen. ·
Ein qualifizierter Entwässerungs- und
Freiflächengestaltungsplan ist nachzureichen. ·
Die Erschließung ist gesichert. Das
Oberflächenwasser ist nicht in die Sammelkanalisation einzuleiten sondern über
Sickeranlagen dem Grundwasser zuzuführen. ·
Die
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Eckfeld“
einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten. |
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4 |
5 |
Riedl Anneliese und Sebastian, Jörg-Huber-Str. 14, Entwässerungs- und
Freiflächengestaltungsplan mit Berechnung der GFZ und Stellplatzbedarf
5 gegen 0 Stimmen Dem Entwässerungs- und Freiflächengestaltungsplan
zum Bauantrag der Eheleute Anneliese und Sebastian Riedl, Jörg-Huber-Str. 14,
83561 Bei der
Gestaltung der Stellplätze ist insbesondere Punkt 10.5 der Festsetzungen zu
beachten, wonach die PKW-Stellplätze in Rasengittersteinen oder
Natursteinpflaster auf versickerungfähigem Untergrund ausgeführt werden
müssen. Zulässig sind auch wassergebundene Beläge. Unzulässig sind
grundsätzlich versickerungsunfähige Oberflächen wie Bitumen oder kunstoffgebundene
Oberflächen. Die Stellplätze
entlang der Heinrich-Varcher-Straße, zwischen den beiden Wohngebäuden, sind
nach Möglichkeit senkrecht herzustellen. Der
Mindestabstand zwischen öffentlichen Straßen und Einfriedung muss gem. 11.3
der Festsetzungen des Bebauungsplanes 3,0 m betragen. Im
Pflanzstreifen an der Ostseite sind nach Absprache mit dem Landratsamt
Rosenheim, Abt. Gartenbau und Landschaftspflege, zusätzlich 4 großkronigen
Bäumen zu bepflanzen. Tiefgaragenabfahrten
sind grundsätzlich einzuhausen. Nicht transparente Flachdächer sind zu
begrünen. Nicht überbaute Tiefgaragenteile müssen eine Geländeüberdeckung von
mind. 0,60 m haben. Gem. Ziffer B.4
des Grünordnungsplans hat das Oberflächenwasser von privaten Wegen örtlich zu
versickern. Es ist darauf zu
achten, dass der Zugang im Erdgeschoß behindertengerecht errichtet wird. Als
erforderliche Anzahl von Stellplätzen sind nach der derzeitigen Planung gemäß
der amtlichen Richtzahlen, 43 Plätze zu errichten. Die Berechnung des
Stellplatzbedarfs, der Grundflächenzahl und Geschoßfläche des Planungsbüros
Fellermeier vom 17.11.2006 ist als Anlage 1 Bestandteil des Protokolls. Sollten
im gewerblichen Bereich Räume mit erheblichem Besucherverkehr, z.B.
Arztpraxen usw. geschaffen werden, sind weitere Stellplätze erforderlich. Die angrenzenden
gemeindlichen Parkplätze auf Fl.Nr. 150/190, Gem. Rott a. Inn, können nicht
als Baulagerfläche zur Verfügung gestellt werden. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Der Bauherr hat
die Berechnung der Grundflächenzahl sowie der Geschoßfläche für beide Gebäude
nachgereicht. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind eingehalten. Die
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-Nord“ einschließlich
der Grünordnungsplanung sind einzuhalten. |
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5 |
5 |
Hausgemeinschaft, Haager Str. 6, Rott
a. Inn;
Alternativ zu dem vom Bauausschuss
geforderten Satteldach ist aufgrund der umliegenden Garagenbebauung auch ein
Pultdach mit einer Dachneigung von ca. 6 – 12 ° lt. Landratsamt Rosenheim
denkbar. Das beantragte Flachdach hält das Landratsamt Rosenheim auch für
nicht genehmigungsfähig. Nach Bekanntgabe des Schreibens des
Landratsamtes Rosenheim vom 28.11.2006 und Beratung wurde folgender Beschluss
gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Bauausschuss stimmt der Errichtung
eines Pultdaches mit einer Dachneigung von ca. 6 – 12 ° auf den 4 geplanten
Fertiggaragen grundsätzlich zu. An der Einfahrtsseite muss ein
Dachvorstand von mindestens 0,40 m angebracht werden. |
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6 |
5 |
Mock Maria, Lengdorfer Str. 3, Rott
a. Inn;
5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag mit beiliegendem
Freiflächengestaltungs- und Entwässerungsplan von Frau Maria Mock, Lengdorfer
Str. 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Gewerbebetriebes im
„Gewerbegebiet Am Eckfeld - Süd“, auf den Grundstücken Fl. Nr. 1005/17 und
959/6, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO
grundsätzlich erteilt. Trapezbleche
sind bei den gewerblichen Hallen zulässig, jedoch in dunklem Farbton zu halten.
Das gesamt auf
dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser hat gem. Ziffer 7.73 der
Festsetzungen flächig zu versickern. Stellplätze sind
mit wasserdurchlässigen Belägen zu errichten. Die
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Eckfeld -
Süd“ einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten. Die Ausgleichsflächen sind durch
Grundbucheintrag noch zu sichern und müssen lt. den Bestimmungen des
Bebauungsplanes angelegt und unterhalten werden. |
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7 |
5 |
Schaber Marinus, Marktplatz 11, Rott
a. Inn; Nach Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst: 4 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Marinus
Schaber, Marktplatz 11, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer weiteren Außentreppe
an der Südfassade, sowie der Nutzungsänderung des Sonnenstudios in eine Wohnung
und Vergrößerung der Zahnarztpraxis am Marktplatz 11, auf dem Grundstück Fl.
Nr. 385, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Gemeinderat Schaber hat wegen
persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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8 |
5 |
Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn Nach Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Tektur zum
Freiflächengestaltungsplan zum Bauantrag von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15,
83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des genehmigten Kinderspielplatzes, sowie
Vergrößerung der Parkmöglichkeiten in Zainach 15, auf dem Grundstück Fl.Nr.
1160, Gem. Feldkirchen, wird vorweg an das Landratsamt Rosenheim, Abt.
Gartenbau und Landschaftspflege, zur Prüfung weitergeleitet. Anschließend
erfolgt die Beschlussfassung. |
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5 |
Bekanntgaben und Anfragen Der 1.
Bürgermeister gab den Zustimmungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim, Untere
Denkmalschutzbehörde, vom 12.12.2006 zur Errichtung eines Carports am Weinberg
1 für Herrn Anton Maierbacher, bekannt. Als Auflagen wurden festgehalten,
dass keine Veränderung des Gebäudes erfolgen darf, der Carport in die natürliche
Topographie einzubinden und die jetzt bestehende Einfahrt in das Grundstück
als Zufahrt zu verwenden ist. |
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Nachdem keine
Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.05 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung. Für die
Richtigkeit der Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |