Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       15. November 2006

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin:

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Franz Ametsbichler

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

 

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         15. November 2006

 

 

1.     Genehmigung Protokoll vom 26.10.2006;

  1. Riedl Anneliese und Sebastian, Jörg-Huber-Str. 14, 83561 Ramerberg;
    Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Gewerbeanteil und Tiefgarage (Baugebiet Rott-Nord) im Genehmigungsfreistellungsverfahren

  2. Jung Claudia, Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering;
    Bauantrag zum Neubau einer Werkstatt mit Wohnhaus im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“

  3. Maierbacher Anton, Heiming 30, 83135 Schechen;
    Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz zur Errichtung eines Carports am Weinberg 18

  4. Beikler Eva-Maria, Eichendorffstr. 36, 83043 Bad Aibling;
    Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Lendorf 10 c, Fl.Nr. 957/2, Gem. Feldkirchen

  5. Bekanntgaben, Anfragen;



 

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

 

Genehmigung Protokoll vom 26.10.2006

 

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2006 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

 

Riedl Anneliese und Sebastian, Jörg-Huber-Str. 14, 83561 Ramerberg;
Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Gewerbeanteil und Tiefgarage (Baugebiet Rott-Nord) im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 gegen   Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Anneliese und Sebastian Riedl, Jörg-Huber-Str. 14, 83561 Ramerberg, zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Gewerbeanteil und Tiefgarage im Baugebiet Rott-Nord, auf den Grundstücken Fl. Nr. 150/63 und 150/64, Gem. Rott a. Inn, Heinrich-Varcher-Str. 8 und 10, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO grundsätzlich erteilt.

 

Es ist darauf zu achten, dass der Zugang im Erdgeschoß behindertengerecht errichtet wird.

 

Fenster müssen ein stehendes Format haben. Es wird empfohlen, die Doppelfenster optisch so zu teilen, dass sie als stehendes Fenster wirken.

 

Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung der erforderlichen Stellplätze, eines Spielplatzes und Einplanung des Grünsteifens an der Ostgrenze in der Breite von 1,50 m, ist nachzureichen. Der Entwässerungsplan ist noch vorzulegen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten.

 

Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-Nord“ einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten.

 

 

 

 

 

3

 

Jung Claudia, Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering;
Bauantrag zum Neubau einer Werkstatt mit Wohnhaus im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 gegen   Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Claudia Jung, Kirchbachlweg 26a, 83083 Riedering, zum Neubau einer Werkstatt mit Wohnhaus im Gewerbegebiet Am Eckfeld 4a, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1005/14, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO nur erteilt, wenn die Zustimmung der Abstandsflächenübernahme gem. Art. 7 Abs. 5 BayBO vom Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 1005/1, Gem. Feldkirchen, vorliegt.

Sollte diese Erklärung nicht vorgelegt werden, wird der Bauantrag zur Genehmigung dem Landratsamt Rosenheim vorgelegt.

 

Die Anzahl der insgesamt 13 ausgewiesenen Stellplätze ist ausreichend.

 

Trapezbleche sind gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes, Punkt 4, bei Nebengebäuden zulässig und in dunklem Farbton zu halten

 

Die Höhenfestsetzung der Gebäude im Gelände ist vor Baubeginn bei einem Ortstermin mit der Gemeinde festzulegen. Bei Betriebswohngebäuden darf der Boden EG nicht höher als 30 cm über der natürlichen Geländeoberkante liegen.

 

Ein qualifizierter Entwässerungs- und Freiflächengestaltungsplan ist nachzureichen.

 

Die Erschließung ist gesichert. Das Oberflächenwasser ist nicht in die Sammelkanalisation einzuleiten sondern über Sickeranlagen dem Grundwasser zuzuführen.

 

Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Eckfeld“ einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten.

 

 

 

 

4

 

Maierbacher Anton, Heiming 30, 83135 Schechen;
Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz zur Errichtung eines Carports am Weinberg 1

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 gegen   Stimmen

 

Dem Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz von Herrn Anton Maierbacher, Heiming 30, 83135 Schechen, zur Errichtung eines Carports am Weinberg 1, auf dem Grundstück Fl. Nr. 26, Gem. Rott a. Inn, wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

5

 

Beikler Eva-Maria, Eichendorffstr. 36, 83043 Bad Aibling;
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Lendorf 10 c, Fl.Nr. 957/2, Gem. Feldkirchen

 

Der Bauvoranfrage von Frau Eva-Maria Beikler, Eichendorffstr. 36, 83043 Bad Aibling, zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Lendorf 10 c, Fl.Nr. 957/2, Gem. Feldkirchen, wird grundsätzlich zugestimmt.

Das Grundstück liegt im Ortsteil Lengdorf gem. § 34 BauGB. Die Erschließung ist gesichert.

Als Grundriss wird 1 : 1,2 vorgeschlagen.

Die gewünschte Firstdrehung Richtung N/S kann akzeptiert werden.

Als Dachneigung sind maximal 26°  einzuhalten.

Auf dem Grundstück sind mindestens 2 Stellplätze anzulegen.

 

 

 

 

6

 

Bekanntgaben, Anfragen;

 

Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben des LRA Rosenheim vom 11.10.2006 bezüglich des Vorbescheidsantrages der Eheleute Schmöller, am Weinberg Fl.Nr. 36/4, bekannt, wonach die Errichtung eines Einfamilienhauses nicht genehmigungsfähig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um        Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

Maier                                                                         Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin