|
Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
|
_____________________________________________________________ Sitzungstag: 26.
Oktober 2006 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Hans Gilg als Vertreter von Sebastian
Mühlhuber Marinus Schaber Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Wilhelm Schüßler sowie dessen
Vertreterin Renate Faryna Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
|
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen
Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 26. Oktober 2006 |
|
1.
a)Genehmigung Protokoll vom
21.09.2006 b)Genehmigung
Protokoll vom 28.09.2006
Bauantrag zum
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Baugebiet Rott-Nord, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren
|
|
|
|
Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
|
|
|
Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.35 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um TOP 3 und 4 wurden nicht erhoben. |
|
1a |
5 |
Genehmigung Protokoll vom 21. 09.2006 Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2006
wurde ohne Einwände genehmigt. |
|
1b |
5 |
Genehmigung Protokoll vom 28. 09.2006 Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2006
wurde ohne Einwände genehmigt. GR Schaber wies darauf hin, dass Franz Riedl als sein
Vertreter anwesend war. |
|
2 |
5 |
Dr. Dötterl Andreas und Claudia, Thomasstraße 34,
85653 Aying; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
- Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Dr. Andreas und Claudia
Dötterl, Thomasstr. 34, 85653 Aying, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/29, Gem.
Rott a. Inn, Aemilian-Öttlinger-Str. 5, wird die Genehmigungsfreistellung
gem. Art. 64 BayBO unter Einhaltung folgender Auflagen erteilt: - Fenster und Fenstertüren
müssen Hochformat und bei einer Breite von mehr als 0,60 m eine
Sprosseneinteilung besitzen. Beide Giebelfenster an der Ostseite sollen
entfallen, da diese den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Rott-Nord wider- sprechen. - Gem. Ziffer 7.1 der
Festsetzungen zum Bebauungsplan dürfen Dachüberstände nicht mehr als 1,20 m
betragen. - Beim Garagengebäude darf die
Wandhöhe im Mittel nicht mehr als 2,60 m betragen. - Als Dacheindeckung sind rote
Dachziegel zu verwenden. - Aufschüttungen und
Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zu- lässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maß- gebend für die Bestimmung der Wandhöhe. - Beim Gebäude darf die
Fertigfußbodenoberkante des Erdge- schosses max. 0,30 m über dem Niveau der
jeweils nächstge- legenen Gehsteigoberkante liegen. - Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5
des Bebauungsplanes Rott-Nord ist
zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim
über die Ge- meinde Rott a. Inn eine
Einmessbescheinigung eines Sachver- ständigen für Vermessung vorzulegen. Die
Kosten dieser Ein- messbescheinigung hat der Bauherr zu
tragen. Die Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-Nord“ einschließlich der
Grünordnungsplanung sind einzuhalten. |
|
3 |
5 |
Amann Rudolf, Schulweg 6, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Rudolf Amann, Schulweg 6, 83543
Rott a. Inn, zur Nutzungsänderung des Abstellraumes in ein Kunden-WC /
Waschraum und Umbau eines bestehenden Fensters in eine Türe, auf dem Grundstück
Fl. Nr. 178/3, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
|
4 |
5 |
Maier Martin und Daniela, Weinberg 20, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Martin und Daniela Maier, Weinberg
20, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens, auf dem Grundstück
Fl. Nr. 36/15, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Von der Veränderungssperre „Weinberg“ wird gem. § 14 Abs.
2 BauGB eine Ausnahme erteilt, da überwiegende öffentliche Belange nicht
entgegenstehen. Zur geringfügigen Überschreitung der Baugrenze nach Süden
wird eine Befreiung von den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes
„Weinberg“ erteilt, da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt
werden. Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind
Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
|
|
|
|
|
|
|
Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.55 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |