Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       26. Oktober 2006

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin:

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Hans Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Wilhelm Schüßler sowie dessen Vertreterin Renate Faryna

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         26. Oktober 2006

 

 

1.        a)Genehmigung Protokoll vom 21.09.2006

b)Genehmigung Protokoll vom 28.09.2006

  1. Dr. Dötterl Andreas und Claudia, Thomasstraße 34, 85653 Aying;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

  1. Amann Rudolf, Schulweg 6, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Nutzungsänderung des Abstellraumes in Kunden-WC und Umbau eines Fensters in eine Türe

  2. Maier Martin und Daniela, Weinberg 20, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens

 

  1. Bekanntgaben und Anfragen



 

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.35 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um TOP 3 und 4 wurden nicht erhoben.

 

 

1a

5

Genehmigung Protokoll vom 21. 09.2006

 

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2006 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

1b

5

Genehmigung Protokoll vom 28. 09.2006

 

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.09.2006 wurde ohne Einwände genehmigt.

GR Schaber wies darauf hin, dass Franz Riedl als sein Vertreter anwesend war.

 

 

2

5

Dr. Dötterl Andreas und Claudia, Thomasstraße 34, 85653 Aying;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Dr. Andreas und Claudia Dötterl, Thomasstr. 34, 85653 Aying, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/29, Gem. Rott a. Inn, Aemilian-Öttlinger-Str. 5, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO unter Einhaltung folgender Auflagen erteilt:

 

- Fenster und Fenstertüren müssen Hochformat und bei einer

  Breite von mehr als 0,60 m eine Sprosseneinteilung besitzen.

  Beide Giebelfenster an der Ostseite sollen entfallen, da diese

  den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord wider-

  sprechen.

 

- Gem. Ziffer 7.1 der Festsetzungen zum Bebauungsplan dürfen

  Dachüberstände nicht mehr als 1,20 m betragen.

 

- Beim Garagengebäude darf die Wandhöhe im Mittel nicht mehr

  als 2,60 m betragen.

- Als Dacheindeckung sind rote Dachziegel zu verwenden.

 

- Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zu-

  lässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maß-

  gebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

- Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdge-

  schosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstge-

  legenen Gehsteigoberkante liegen.

 

- Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord

  ist zwingend einzuhalten.

  Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Ge-

  meinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachver-

  ständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Ein-

  messbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-Nord“ einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten.

 

 

3

5

Amann Rudolf, Schulweg 6, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Nutzungsänderung des Abstellraumes in Kunden-WC und Umbau eines Fensters in eine Türe

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Rudolf Amann, Schulweg 6, 83543 Rott a. Inn, zur Nutzungsänderung des Abstellraumes in ein Kunden-WC / Waschraum und Umbau eines bestehenden Fensters in eine Türe, auf dem Grundstück Fl. Nr. 178/3, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

4

5

Maier Martin und Daniela, Weinberg 20, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Martin und Daniela Maier, Weinberg 20, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens, auf dem Grundstück Fl. Nr. 36/15, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Von der Veränderungssperre „Weinberg“ wird gem. § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme erteilt, da überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Zur geringfügigen Überschreitung der Baugrenze nach Süden wird eine Befreiung von den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes „Weinberg“ erteilt, da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.55 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin