Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       21. September 2006

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber ab 19.15 Uhr

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Martin Schreyer als Vertreter von Franz Ametsbichler

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

 

Außerdem anwesend:

Herr Braun, Fa. Luretec, zu TOP 2

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         21. September 2006

 

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 01.08.2006;

2.      Vorstellung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf ein energiesparendes System durch Fa. Luretec, Herrn Braun

3.      Sewald Manfred, Alpenstr. 16, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube

4.      Schuster Silvia, Am Brunnfeld 6, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Anhebung des Dachstuhles und Aufstockung der Garage

5.      Elsasser Anton und Margit, Dobl 11, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Wohnraumerweiterung

6.      Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Bewirtungsgebäudes und des Spielplatzes mit Parkplätzen

7.      Schwenn Rainer und Konstanze, Fliederstr. 20, 85247 Schwabhausen;
Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Carport u. Geräteraum in Lengdorf, Fl.Nr. 957/3

8.      Maier Martin u. Daniela, Weinberg 20, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens

9.      Hausgemeinschaft Niedermaier, Haager Str. 6, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung von 4 Fertiggaragen

10. Trautmann Gregor, Rosenheimer Str. 7, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau von zwei Gewerbehallen und einem Wohnhaus im Gewerbegebiet „Am Eckfeld“

11. Hohmann Anton u. Maria, Unterwöhrn 30, Rott a. Inn;
Sanierung u. Umbau (2 WE) des ehemaligen landw. Anwesens
Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen

12. Weiderer Johann, Katzbach 10, Rott a. Inn;
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 06.04.1998 zur Versetzung des Bienenhauses

13. Schmöller Johann u. Ingeborg, Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf;
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg

14. Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 01.08.2006;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.08.2006 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

5

Vorstellung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf ein energiesparendes System durch Fa. Luretec, Herrn Braun

 

Der 1. Bürgermeister begrüßte Herrn Braun von der Fa. Luretec und erteilte ihm das Wort. Herr Braun vermittelte in seinem Vortrag eine Übersicht des energiesparenden Systems. Die Energieeinsparung liegt nach seiner Berechnung für Rott a. Inn bei 2.684,05 €/Jahr. Die Betriebskosten würden sich von 12.606,00 € auf 9.492,18 €/Jahr reduzieren. Die Investitionssumme würde bei 11.300,-- € liegen. Eine straßenzugweise Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtung auf Luretc ist möglich. In Orten der näheren Umgebung wurde auf dieses System noch nicht umgestellt. Das Klimaschutz Förderprogramm besteht für Bayern nicht und ist auch nicht zu erwarten.

 

Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei Herrn Braun für die umfangreiche Information.

 

 

 

3

6

Sewald Manfred und Ingrid, Alpenstr. 16, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Manfred und Ingrid Sewald, Alpenstr. 16, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau einer Dachgaube, auf dem Grundstück Fl.Nr. 467/20, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Für zusätzlich geschaffene Wohnflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser nach zu entrichten.

 

 

 

4

6

Schuster Silvia, Am Brunnfeld 6, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Anhebung des Dachstuhles und Aufstockung der Garage

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Silvia Schuster, Arbing – Am Brunnfeld 5, 83543 Rott a. Inn, zur Anhebung des Dachstuhles über dem bestehenden Wohnhaus sowie Aufstockung der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 906/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Abstandsflächen und die Anzahl der Stellplätze für die zusätzliche Wohnung sind vom Landratsamt Rosenheim zu prüfen.

 

Die Dachgaube auf der Nordseite ist durch ein Dachflächenfenster zu ersetzen.

 

Als Dacheindeckung sind ziegelrote Pfannen zu verwenden.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Wohnflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

 

5

6

Elsasser Anton und Margit, Dobl 11, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Wohnraumerweiterung

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Anton und Margit Elsasser, Dobl 11, 83543 Rott a. Inn, zur Wohnraumerweiterung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 359, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Nach dem vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.07.2005 beschlossenen Abwasserkonzept ist ein Anschluss des Ortsteils Dobl (Hs. 4-19) an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage langfristig nicht geplant.

 

Für zusätzlich geschaffene Wohnflächen sind Beiträge für Wasser zu entrichten.

 

 

 

6

6

Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Bewirtungsgebäudes und des Spielplatzes mit Parkplätzen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Bewirtungsgebäudes um einen verglasten Anbau und die Erweiterung des genehmigten Kinderspielplatzes, sowie Vergrößerung der Parkmöglichkeiten in Zainach 15, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die erforderliche Anzahl der Stellplätze (PKW, Busse) ist vom Landratsamt Rosenheim im Rahmen der Baugenehmigung für das gesamte Betriebsgelände noch festzusetzen.

 

Der Anbau ist in Holz-/Glaskonstruktion zu errichten.

 

Die Erschließung ist gesichert.

Die Wasserversorgung erfolgt über die zentrale Versorgung der Gemeinde Rott a. Inn. Die zentrale Abwasserbeseitigung ist geplant und zeitlich absehbar (Siehe Abwasserkonzept der Gemeinde Rott a. Inn, Beschluss des Gemeinderates vom 14.07.2005). Als Übergangslösung erfolgt der Anschluss des Verkaufsraumes mit Toilettenanlagen an die vorhandene Kleinkläranlage mit Schönungsteich. Die Leistungsfähigkeit ist vom Landratsamt noch zu prüfen.

 

Die Abteilung Gartenbau und Landschaftspflege des Landratsamtes Rosenheim ist wegen der Einfügung in die Landschaft und der Freiflächengestaltung an der Baugenehmigung zu beteiligen.

 

Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass für die Garagen im Norden noch keine Baugenehmigung vorliegt und diese auch im Gesamtkonzept nicht aufgenommen wurden (Siehe Beschluss vom 03.03.2005 zum Antrag auf Vorbescheid). Für diese Garagen sind separate Planunterlagen nachzureichen.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser zu entrichten.

 

7

6

Schwenn Rainer und Konstanze, Fliederstr. 20, 85247 Schwabhausen;
Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Carport u. Geräteraum in Lengdorf, Fl.Nr. 957/3

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Rainer und Konstanze Schwenn, Fliederstr. 20, 85247 Schwabhausen, zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Carport und Geräteraum in Lengdorf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Lengdorf-Ost Erweiterung“ vom 02.11.2004.

 

Die Dacheindeckung ist ziegelrot auszuführen.

Vor- und Rücksprünge sind nicht zulässig. Der Quergiebel mit dem Balkon an der Südfassade muss entfallen. Eine Auffaltung des Daches in Form eines Zwerchgiebels, dessen Dach mit dem Vordach des Gebäudes abschließt, sonst bündig mit der Gebäudeflucht verläuft, wäre denkbar.

 

 

 

8

6

Maier Martin u. Daniela, Weinberg 20, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens

 

Der Bauantrag der Eheleute Martin und Daniela Maier, Weinberg 20, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens wird auf die nächste Sitzung verschoben, da die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig vorgelegt werden konnten.

 

 

 

9

6

Hausgemeinschaft Niedermaier, Haager Str. 6, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung von 4 Fertiggaragen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Hausgemeinschaft, vertreten durch Herrn Sebastian Niedermaier, Tillystr. 2, 83022 Rosenheim, zur Errichtung von 4 Fertiggaragen an der Haager Str. 6, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 127/4, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Für die Einfügung des Garagengebäudes in die bebaute Umgebung ist ein Satteldach zwingend erforderlich.

 

Nach Auskunft des Landratsamtes Rosenheim, Herrn Stadler, wird auf eine förmliche Abstandsflächenübernahme verzichtet. Die vorliegende Bestätigung der Hausgemeinschaft ist ausreichend.

Vom nördlich angrenzenden Nachbarn, Fl.Nr. 130, Gem. Rott a. Inn, ist diese Bestätigung noch nachzureichen.

 

 

 

10

6

Trautmann Gregor, Rosenheimer Str. 7, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau von zwei Gewerbehallen und einem Wohnhaus im Gewerbegebiet „Am Eckfeld-Süd“

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Gregor Trautmann, Rosenheimer Str. 7, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau von zwei Gewerbehallen und einem Wohnhaus, auf den Grundstücken Fl.Nr. 1005/18, 959/7 und 959/4, Gem. Feldkirchen, im Gewerbegebiet „Am Eckfeld-Süd“, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Alle Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Eckfeld-Süd“ sind einzuhalten.

 

Die maximale Dachneigung beträgt 25 °.

 

Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom Landratsamt Rosenheim festzusetzen.

 

Die Höhenfestsetzung der Gebäude im Gelände ist vor Baubeginn bei einem Ortstermin mit der Gemeinde festzulegen.

 

Die Erschließung ist gesichert. Das Oberflächenwasser muss versickern.

 

Die Ausgleichsflächen sind durch Grundbucheintrag gesichert und müssen lt. den Bestimmungen des Bebauungsplanes angelegt und auf Dauer unterhalten werden.

 

 

 

 

 

 

11

6

Hohmann Anton u. Maria, Unterwöhrn 30, Rott a. Inn;
Sanierung u. Umbau (2 WE) des ehemaligen landw. Anwesens
Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 gegen  Stimmen

 

Dem Tekturplan zum Bauantrag Nr. 2005-1274 der Eheleute Anton und Maria Hohmann, Unterwöhrn 30, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau von 2 Appartments im Dachgeschoss, auf dem Grundstück Fl.Nr. 241, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Lt. Auskunft des Landratsamtes Rosenheim, Herrn Stadler, hat sich die Rechtlage geändert d.h. die 7-Jahresfrist bei der Auflösung eines landwirtschaftlichen Betriebes wurden aufgehoben. Nunmehr besteht das Recht, im Außenbereich in eine ehemalig landwirtschaftliches Gebäude bis zu vier Wohneinheit einzubauen, wenn sich die äußere Form nicht wesentlich verändert.

 

Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom Landratsamt festzusetzen.

 

Die Wasserversorgung erfolgt über die zentrale Versorgung der Gemeinde Rott a. Inn. Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Unterwöhrn ist zeitlich nicht absehbar (Siehe Abwasserkonzept der Gemeinde Rott a. Inn, Beschluss des Gemeinderates vom 14.07.2005).

 

Für zusätzlich geschaffene Wohnflächen sind Beiträge für Wasser nach zu entrichten.

 

 

 

12

6

Weiderer Johann, Katzbach 10, Rott a. Inn;
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 06.04.1998 zur Versetzung des Bienenhauses

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag der Eheleute Johann und Johanna Weiderer, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn, auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 0050-98-67 zur Versetzung des Bienenhauses von Fl.Nr. 1470 auf 1420/17, Gem. Feldkirchen, wird auf weitere zwei Jahre zugestimmt.

 

13

6

Schmöller Johann u. Ingeborg, Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf;
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Johann und Ingeborg Schmöller, Königseestr. 25, 82101 Rohrdorf, zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/4, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Das Grundstück liegt im Bereich der vom Gemeinderat beschlossenen Veränderungssperre „Weinberg“. Im künftigen Bebauungsplan „Weinberg“ ist das Grundstück Fl.Nr. 36/4, Gem. Rott a. Inn, als private Grünfläche ausgewiesen.

 

 

 

14

6

Bekanntgaben, Anfragen;

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

·        der Kaufvertragsentwurf Stechl / Gemeinde Rott a. Inn von Herrn Dirnberger, Bayerischer Gemeindetag, geprüft wurde und in der Form abgeschlossen werden kann;

 

·        die Einladung für die nächste Bauausschusssitzung mit drei Ortsterminen am 28.09.2006 verteilt wird;

 

·        zur Beleuchtung des Pritschergangerl`s für eine Castor-Lampe ein Angebot durch E.ON erfolgt. Bei der Installation einer alten Pilzleuchte wird kein Baukostenzuschuss gewährt und diese Leuchte gilt dann als Sonderleuchte;

 

·        die schulaufsichtliche Genehmigung zum Flächenbedarf für Allwetterplatz und Pausenhof seit heute vorliegt;

 

·        die Genehmigungsfreistellung von Herrn Wolfgang Matschke von Maikowski zur Aufständerung der Solaranlage, Heinrich-Varcher-Str. 6, zurückgezogen wurde. Die Kollektoren werden in die Dachfläche integriert;

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.45 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin