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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 21.
September 2006 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber ab 19.15 Uhr Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Martin Schreyer als Vertreter
von Franz Ametsbichler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Franz Ametsbichler Max Zangerl Außerdem anwesend: Herr Braun, Fa. Luretec, zu TOP
2 Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 21. September 2006 |
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1.
Genehmigung Protokoll vom
01.08.2006; 2.
Vorstellung zur Umrüstung der
Straßenbeleuchtung auf ein energiesparendes System durch Fa. Luretec, Herrn
Braun 3.
Sewald Manfred, Alpenstr. 16, Rott a. Inn; 4.
Schuster Silvia, Am Brunnfeld 6, Rott a. Inn; 5.
Elsasser Anton und Margit, Dobl 11, Rott a. Inn; 6.
Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn; 7.
Schwenn Rainer und Konstanze, Fliederstr. 20, 85247 Schwabhausen; 8.
Maier Martin u. Daniela, Weinberg 20, Rott a. Inn; 9.
Hausgemeinschaft Niedermaier, Haager Str. 6, Rott a. Inn; 10. Trautmann Gregor, Rosenheimer Str.
7, Rott a. Inn; 11. Hohmann Anton u. Maria, Unterwöhrn
30, Rott a. Inn; 12. Weiderer Johann, Katzbach 10, Rott
a. Inn; 13. Schmöller Johann u. Ingeborg,
Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf; 14. Bekanntgaben, Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben. |
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1 |
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Genehmigung Protokoll vom 01.08.2006; Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.08.2006
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
5 |
Vorstellung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf ein energiesparendes
System durch Fa. Luretec, Herrn Braun Der 1. Bürgermeister begrüßte Herrn Braun von der Fa.
Luretec und erteilte ihm das Wort. Herr Braun vermittelte in seinem Vortrag eine
Übersicht des energiesparenden Systems. Die Energieeinsparung liegt nach
seiner Berechnung für Rott a. Inn bei 2.684,05 €/Jahr. Die Betriebskosten
würden sich von 12.606,00 € auf 9.492,18 €/Jahr reduzieren. Die
Investitionssumme würde bei 11.300,-- € liegen. Eine straßenzugweise
Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtung auf Luretc ist möglich. In Orten
der näheren Umgebung wurde auf dieses System noch nicht umgestellt. Das
Klimaschutz Förderprogramm besteht für Bayern nicht und ist auch nicht zu
erwarten. Abschließend bedankte sich der Vorsitzende bei Herrn Braun
für die umfangreiche Information. |
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3 |
6 |
Sewald
Manfred und Ingrid, Alpenstr. 16, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute
Manfred und Ingrid Sewald, Alpenstr. 16, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau einer
Dachgaube, auf dem Grundstück Fl.Nr. 467/20, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Für zusätzlich
geschaffene Wohnflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser nach zu
entrichten. |
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6 |
Schuster Silvia, Am
Brunnfeld 6, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Silvia Schuster, Arbing – Am Brunnfeld
5, 83543 Rott a. Inn, zur Anhebung des Dachstuhles über dem bestehenden
Wohnhaus sowie Aufstockung der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 906/1, Gem.
Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Abstandsflächen und die Anzahl der Stellplätze für die
zusätzliche Wohnung sind vom Landratsamt Rosenheim zu prüfen. Die Dachgaube auf der Nordseite ist durch ein
Dachflächenfenster zu ersetzen. Als Dacheindeckung sind ziegelrote Pfannen zu verwenden. Für die zusätzlich
geschaffenen Wohnflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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Elsasser Anton und
Margit, Dobl 11, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Anton und Margit Elsasser, Dobl
11, 83543 Rott a. Inn, zur Wohnraumerweiterung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 359,
Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach dem vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.07.2005
beschlossenen Abwasserkonzept ist ein Anschluss des Ortsteils Dobl (Hs. 4-19)
an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage langfristig nicht geplant. Für zusätzlich geschaffene Wohnflächen sind Beiträge für Wasser zu
entrichten. |
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6 |
Dengel Uwe, Zainach
15, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15, 83543 Rott
a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Bewirtungsgebäudes um einen
verglasten Anbau und die Erweiterung des genehmigten Kinderspielplatzes,
sowie Vergrößerung der Parkmöglichkeiten in Zainach 15, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Die erforderliche Anzahl der
Stellplätze (PKW, Busse) ist vom Landratsamt Rosenheim im Rahmen der
Baugenehmigung für das gesamte Betriebsgelände noch festzusetzen. Der Anbau ist in
Holz-/Glaskonstruktion zu errichten. Die Erschließung ist gesichert. Die Wasserversorgung erfolgt
über die zentrale Versorgung der Gemeinde Rott a. Inn. Die zentrale
Abwasserbeseitigung ist geplant und zeitlich absehbar (Siehe Abwasserkonzept
der Gemeinde Rott a. Inn, Beschluss des Gemeinderates vom 14.07.2005). Als
Übergangslösung erfolgt der Anschluss des Verkaufsraumes mit Toilettenanlagen
an die vorhandene Kleinkläranlage mit Schönungsteich. Die Leistungsfähigkeit
ist vom Landratsamt noch zu prüfen. Die Abteilung Gartenbau und
Landschaftspflege des Landratsamtes Rosenheim ist wegen der Einfügung in die
Landschaft und der Freiflächengestaltung an der Baugenehmigung zu beteiligen. Abschließend wird nochmals darauf
hingewiesen, dass für die Garagen im Norden noch keine Baugenehmigung
vorliegt und diese auch im Gesamtkonzept nicht aufgenommen wurden (Siehe Beschluss
vom 03.03.2005 zum Antrag auf Vorbescheid). Für diese Garagen sind separate Planunterlagen
nachzureichen. Für die
zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser zu
entrichten. |
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Schwenn Rainer und
Konstanze, Fliederstr. 20, 85247 Schwabhausen; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Rainer und
Konstanze Schwenn, Fliederstr. 20, 85247 Schwabhausen, zum Neubau eines Zweifamilienhauses
mit Garage, Carport und Geräteraum in Lengdorf, auf dem Grundstück Fl.Nr.
957/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das
Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen
Ortsabrundungssatzung „Lengdorf-Ost Erweiterung“ vom 02.11.2004. Die Dacheindeckung ist
ziegelrot auszuführen. Vor- und Rücksprünge sind nicht zulässig. Der Quergiebel
mit dem Balkon an der Südfassade muss entfallen. Eine Auffaltung des Daches
in Form eines Zwerchgiebels, dessen Dach mit dem Vordach des Gebäudes
abschließt, sonst bündig mit der Gebäudeflucht verläuft, wäre denkbar. |
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Maier Martin u.
Daniela, Weinberg 20, Rott a. Inn; Der Bauantrag der Eheleute Martin und
Daniela Maier, Weinberg 20, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens
wird auf die nächste Sitzung verschoben, da die Unterlagen nicht mehr
rechtzeitig vorgelegt werden konnten. |
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6 |
Hausgemeinschaft
Niedermaier, Haager Str. 6, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Hausgemeinschaft,
vertreten durch Herrn Sebastian Niedermaier, Tillystr. 2, 83022 Rosenheim,
zur Errichtung von 4 Fertiggaragen an der Haager Str. 6, Rott a. Inn, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 127/4, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Für die Einfügung des Garagengebäudes
in die bebaute Umgebung ist ein Satteldach zwingend erforderlich. Nach Auskunft des Landratsamtes
Rosenheim, Herrn Stadler, wird auf eine förmliche Abstandsflächenübernahme
verzichtet. Die vorliegende Bestätigung der Hausgemeinschaft ist ausreichend.
Vom nördlich angrenzenden Nachbarn,
Fl.Nr. 130, Gem. Rott a. Inn, ist diese Bestätigung noch nachzureichen. |
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Trautmann Gregor,
Rosenheimer Str. 7, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Gregor
Trautmann, Rosenheimer Str. 7, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau von zwei
Gewerbehallen und einem Wohnhaus, auf den Grundstücken Fl.Nr. 1005/18, 959/7
und 959/4, Gem. Feldkirchen, im Gewerbegebiet „Am Eckfeld-Süd“, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Alle Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Eckfeld-Süd“ sind
einzuhalten. Die maximale Dachneigung beträgt
25 °. Die erforderliche Anzahl von
Stellplätzen ist vom Landratsamt Rosenheim festzusetzen. Die Höhenfestsetzung der
Gebäude im Gelände ist vor Baubeginn bei einem Ortstermin mit der Gemeinde
festzulegen. Die Erschließung ist gesichert.
Das Oberflächenwasser muss versickern. Die Ausgleichsflächen sind
durch Grundbucheintrag gesichert und müssen lt. den Bestimmungen des
Bebauungsplanes angelegt und auf Dauer unterhalten werden. |
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6 |
Hohmann Anton u.
Maria, Unterwöhrn 30, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: gegen
Stimmen Dem Tekturplan zum Bauantrag Nr.
2005-1274 der Eheleute Anton und Maria Hohmann, Unterwöhrn 30, 83543 Rott a.
Inn, zum Einbau von 2 Appartments im Dachgeschoss, auf dem Grundstück Fl.Nr. 241,
Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Lt. Auskunft des Landratsamtes
Rosenheim, Herrn Stadler, hat sich die Rechtlage geändert d.h. die 7-Jahresfrist
bei der Auflösung eines landwirtschaftlichen Betriebes wurden aufgehoben.
Nunmehr besteht das Recht, im Außenbereich in eine ehemalig
landwirtschaftliches Gebäude bis zu vier Wohneinheit einzubauen, wenn sich
die äußere Form nicht wesentlich verändert. Die erforderliche Anzahl von
Stellplätzen ist vom Landratsamt festzusetzen. Die Wasserversorgung erfolgt
über die zentrale Versorgung der Gemeinde Rott a. Inn. Die zentrale
Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Unterwöhrn ist zeitlich nicht absehbar
(Siehe Abwasserkonzept der Gemeinde Rott a. Inn, Beschluss des Gemeinderates
vom 14.07.2005). Für zusätzlich geschaffene
Wohnflächen sind Beiträge für Wasser nach zu entrichten. |
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Weiderer Johann,
Katzbach 10, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag der Eheleute Johann und
Johanna Weiderer, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn, auf Verlängerung der
Baugenehmigung Nr. 0050-98-67 zur Versetzung des Bienenhauses von Fl.Nr. 1470
auf 1420/17, Gem. Feldkirchen, wird auf weitere zwei Jahre zugestimmt. |
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Schmöller Johann u.
Ingeborg, Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid der
Eheleute Johann und Ingeborg Schmöller, Königseestr. 25, 82101 Rohrdorf, zur
Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg, Rott a. Inn, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 36/4, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Grundstück liegt im Bereich der
vom Gemeinderat beschlossenen Veränderungssperre „Weinberg“. Im künftigen Bebauungsplan
„Weinberg“ ist das Grundstück Fl.Nr. 36/4, Gem. Rott a. Inn, als private
Grünfläche ausgewiesen. |
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Bekanntgaben,
Anfragen; Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass ·
der Kaufvertragsentwurf Stechl / Gemeinde Rott a. Inn von
Herrn Dirnberger, Bayerischer Gemeindetag, geprüft wurde und in der Form
abgeschlossen werden kann; ·
die Einladung für die nächste Bauausschusssitzung mit drei
Ortsterminen am 28.09.2006 verteilt wird; ·
zur Beleuchtung des Pritschergangerl`s für eine Castor-Lampe
ein Angebot durch E.ON erfolgt. Bei der Installation einer alten Pilzleuchte
wird kein Baukostenzuschuss gewährt und diese Leuchte gilt dann als
Sonderleuchte; ·
die schulaufsichtliche Genehmigung zum Flächenbedarf für
Allwetterplatz und Pausenhof seit heute vorliegt; ·
die Genehmigungsfreistellung von Herrn Wolfgang Matschke
von Maikowski zur Aufständerung der Solaranlage, Heinrich-Varcher-Str. 6,
zurückgezogen wurde. Die Kollektoren werden in die Dachfläche integriert; |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.45 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |