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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 02.
März 2006 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Renate Faryna als Vertreterin
von Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Wilhelm Schüßler - beruflich Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 02. März 2006 |
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1.
Genehmigung Protokolle vom
19.01.2006; 2.
Linner Herbert und Katharina,
Leitenweg 9, Rott a. Inn; 3.
Spensberger Erich, Arbing - Am
Brunnfeld 3, Rott a. Inn; 4.
Lazarus Josef, Lengdorf 3, Rott
a. Inn; 5.
Hellmich Rudolf und Martina,
Benedikt-Lutz-Str. 23, Rott a. Inn; 6.
Feisst Stefan, Lengdorf 32 a,
Rott a. Inn; 7.
Perfler Robert und Johanna,
Kampenwandstr. 3, Rott a. Inn; 8.
Meisersick Christian und
Daniela, Raiffeisenstr. 18, 83109 Tattenhausen; 9. Vierheller Mario, Bahnhofstr. 27, Rott a.
Inn;
Abbruch / Erneuerung am bestehenden Wohnhaus 10. Bekanntgaben, Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. |
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1 |
7 |
Genehmigung Protokoll vom 19.01.2006 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom
19.01.2006 wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
7 |
Linner Herbert und Katharina, Leitenweg 9, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Herbert und Katharina Linner,
Leitenweg 9, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Gartenmauer und zum
Einbau eines Kamins in das bestehende Wohngebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr.
1109/4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Der Kamin ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Die Böschung auf dem Grundstück Fl.Nr. 153, Gem. Rott a.
Inn, ist vor Beginn der Bauarbeiten für die Stützwand zu sichern und nach
Abschluss der Arbeiten auf Kosten des Bauherrn wieder anzuböschen. Vom Landratsamt Rosenheim ist zu prüfen, ob für die
Errichtung der 1,90 m hohen Stützwand eine statische Berechnung erforderlich
ist. Diese sichtbare Stützwand ist zu begrünen und mit Spalieren
zu versehen. |
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3 |
7 |
Spensberger Erich, Arbing - Am Brunnfeld 3, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Erich Spensberger, Arbing – Am
Brunnfeld 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 779/5, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich der rechtskräftigen
Ortsabrundungssatzung „Arbing-West“. Das Vorhaben liegt innerhalb der
Baugrenzen und innerhalb der zulässigen Grundfläche für das Wohngebäude von
110 qm. Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Herstellungsbeiträge
für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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4 |
7 |
Lazarus Josef, Lengdorf 3, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Josef Lazarus, Lengdorf 3, 83543
Rott a. Inn, zum Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 524/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen
erteilt. Das Vorhaben ist gem. § 35 BauGB privilegiert. Aufgrund der exponierten Lage im Außenbereich wird
empfohlen die Abteilung Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt
Rosenheim an der Baugenehmigung zu beteiligen. Es wird empfohlen, die Holzschalung an der Süd-, Ost- und
Westansicht bis auf 50 cm über Gelände zu verlängern. |
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7 |
Hellmich Rudolf und Martina, Benedikt-Lutz-Str. 23, Rott
a. Inn; Der Leiter der Geschäftsstelle, gab den Sachverhalt sowie
die mündliche Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim, Frau Gärtner, vom 01.03.2006,
bekannt. Demnach plant die Familie Hellmich die Errichtung eines
Wintergartens. Dieser Wintergarten liegt innerhalb der zulässigen Baugrenzen.
Allerdings wird, nachdem das Obergeschoss des Wohnhauses nach der amtlichen
Begriffsbestimmung ein Vollgeschoss ist und die künftige Geschoßfläche bei
ca. 230 qm liegt, die lt. Bebauungsplan festgelegte Geschossfläche von 200 qm,
überschritten. Die Eheleute Hellmich planen deshalb den Fußbodenaufbau im Obergeschoss
dahingehend zu verändern, dass dieses Obergeschoss künftig als Dachgeschoss
zu beurteilen ist. Frau Gärtner von der Bauabteilung des Landratsamtes
Rosenheim hat diese Lösung nach Vorsprache durch Herrn Hellmich bestätigt.
Nachdem das Obergeschoss derzeit noch ein Vollgeschoss darstellt, kann das beantragte
Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 64 BayBO nicht erteilt werden,
da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht. Die
Gemeinde stellt fest, dass ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag der Eheleute Rudolf und Martina Hellmich, Benedikt-Lutz-Str.
23, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Wintergartens im Baugebiet Rott-Nord,
auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/53, Gem. Rott a. Inn, Benedikt-Lutz-Str. 23,
wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO nicht erteilt. Das
Landratsamt Rosenheim soll das Genehmigungsverfahren durchführen. Die
Gemeinde Rott a. Inn erteilt unter der Maßgabe das Einvernehmen, dass das
Obergeschoss zum Dachgeschoss umgebaut ist. |
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Feisst Stefan, Lengdorf 32 a, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von Herrn Die Gemeinde stellt fest, dass ein Genehmigungsverfahren
durchzuführen ist. Aufgrund der massiven Bauweise
wird der Bauantrag bis zu einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Bauwerber
zurückgestellt. Ein amtlicher Lageplan ist
nachzureichen. Die Nachbarunterschriften sind einzuholen. |
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7 |
Perfler Robert und Johanna, Kampenwandstr. 3, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage der Eheleute Robert und Johanna Perfler, Kampenwandstr.
3, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau von zwei Dachgauben im bestehenden
Wohngebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 467/69, Gem. Feldkirchen, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Aufgrund der flachen Dachneigung kann den beantragten Dachgauben
nicht zugestimmt werden. Vorgeschlagen wird die Errichtung von Schleppgauben
mit eventueller Blecheindeckung. Der Giebel der Gaube
sollte maximal 0,60 m unter dem Hauptfirst liegen. |
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7 |
Meisersick Christian und Daniela, Raiffeisenstr. 18, 83109
Tattenhausen; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Christian und Daniela
Meisersick, Raiffeisenstr. 18, 83109 Tattenhausen, zur Errichtung eines Einfamilienhauses
im Baugebiet „Am Priel“, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043, Gem. Feldkirchen,
wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Bauvorhaben liegt im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 „Am Priel“ der Gemeinde Rott a. Inn. Zur
geänderten Firstrichtung nach Ost-West, anstelle der vorgegebenen Nord-Süd
Richtung, sowie zum geänderten Garagenstandort wird eine Befreiung von des
Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt. Der Gemeinderat Rott a. Inn hat
bereits in seiner Sitzung am 02.02.2006 keine Bedenken gegen diese Änderungen
erhoben. Vor Beginn der Baumaßnahme ist
gemeinsam mit dem Bauherrn und der Gemeinde Rott a. Inn eine Festlegung der
Höhen durchzuführen. Vor der Garage ist eine Stellfläche
von mindestens 5,0 m einzuhalten. |
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Vierheller
Mario, Bahnhofstr. 27, Rott a. Inn; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 1663-00-67
zum Abbruch / Erneuerung am bestehenden Wohnhaus Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von Herrn Mario
Vierheller, Bahnhofstr. 27, 83543 Rott a. Inn, auf Verlängerung der
Baugenehmigung Nr. 1663-00-67 vom 04.03.2002 wird auf weitere 2 Jahre
zugestimmt. |
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Bekanntgaben, Anfragen; Das Gremium besichtigte den
Raum im 2. Obergeschoss des Gemeindehauses. Dort soll an der Nordseite auf
etwa einem Viertel der Raumfläche ein Probenraum für die Liedertafel, Kirchenchor
und alle anderen Rotter Musiker entstehen. Neben einer Fußbodenheizung und einer
Wärmeisolierung im Speicher muss nur eine Rigipswand eingezogen werden.
Sebastian Mühlhuber, Leiter der Liedertafel, sicherte zu, dass diese Arbeiten
überwiegend in Eigenregie ausgeführt werden. Sonstige Veränderungen werden
nicht durchgeführt. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.35 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Ganslmaier Sitzungsleiter Schriftführer |