Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       24. November 2005

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Anne-Marie Holzmeier

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Franz Ametsbichler

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Max Zangerl sowie dessen Vertreterin Ruth Sommer

 

 

 

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a. Inn

 

vom          24. November 2005

 

 

 

  1. Hifinger Stefan und Claudia, Gregor-Mack-Str. 13, 83543 Rott a. Inn;
    Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

  2. Müller Gerhard, Matthäus-Günther-Str. 10, 83543 Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Errichtung eines Edelstahlkamins im Genehmigungsfreistellungsverfahren

  3. Bekanntgaben

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete im Anschluss an die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung um 21.45 Uhr eine außerordentliche Bauausschusssitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände gegen die Behandlung von 2 Genehmigungsfreistellungen nach Art. 64 BayBO wurden nicht erhoben.

 

 

1

6

Hifinger Stefan und Claudia, Gregor-Mack-Str. 13, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Stefan und Frau Claudia Hifinger, Gregor-Mack-Str. 13, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Heinrich-Varcher-Str. 12, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/65, Gemarkung Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

§         Gemäß Ziffer 7.3 der Festsetzungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Rott-Nord“ sind rote Dachziegel zu verwenden.

§         Sollte die Belichtung im Bereich des Gegenpultdaches an der Nordseite errichtet werden, sind die drei geplanten Fenster durch ein kleingliederiges Lichtband zu ersetzen.

 

2

6

Müller Gerhard, Matthäus-Günther-Str. 10, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Edelstahlkamins im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Gerhard Müller, Matthäus-Günther-Str. 10, 83543 Rott a. Inn, zur Montage eines Außenschornsteines am Gebäude Matthäus-Günther-Str. 10, auf dem Grundstück Fl.Nr. 444/7, Gemarkung Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt:

 

§         Der Kamin ist in matt eloxierter Edelstahlausführung zu errichten.

 

 

3

6

Bekanntgaben

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass Herr Franz Riedl Baupläne zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Haager Straße auf dem Grundstück Fl.Nr. 130 Teilfläche, Gemarkung Rott a. Inn kurzfristig vorgelegt hat.

Der Bauausschuss war der Meinung, dass eine Überarbeitung der Baupläne erforderlich ist.

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 22.00 Uhr die außerordentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

Maier