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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 24.
November 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Anne-Marie Holzmeier Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Max Zangerl sowie dessen
Vertreterin Ruth Sommer Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn vom 24. November 2005 |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete im Anschluss an die
nichtöffentliche Gemeinderatssitzung um 21.45 Uhr eine außerordentliche
Bauausschusssitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Einwände gegen die Behandlung von 2 Genehmigungsfreistellungen
nach Art. 64 BayBO wurden nicht erhoben. |
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Hifinger Stefan und Claudia, Gregor-Mack-Str. 13, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Stefan
und Frau Claudia Hifinger, Gregor-Mack-Str.
13, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Heinrich-Varcher-Str. 12, auf dem Grundstück Fl.Nr.
150/65, Gemarkung Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art.
64 BayBO erteilt. §
Gemäß Ziffer 7.3 der Festsetzungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan
„Rott-Nord“ sind rote Dachziegel zu verwenden. §
Sollte die Belichtung im Bereich des Gegenpultdaches an
der Nordseite errichtet werden, sind die drei geplanten Fenster durch ein
kleingliederiges Lichtband zu ersetzen. |
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6 |
Müller Gerhard, Matthäus-Günther-Str.
10, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Gerhard Müller, Matthäus-Günther-Str. 10, 83543 Rott a. Inn, zur Montage
eines Außenschornsteines am Gebäude Matthäus-Günther-Str.
10, auf dem Grundstück Fl.Nr. 444/7, Gemarkung Feldkirchen, wird die
Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt: §
Der Kamin ist in matt eloxierter
Edelstahlausführung zu errichten. |
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Bekanntgaben Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass Herr Franz Riedl Baupläne
zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage an der Haager Straße
auf dem Grundstück Fl.Nr. 130 Teilfläche, Gemarkung Rott a. Inn kurzfristig
vorgelegt hat. Der Bauausschuss war der Meinung,
dass eine Überarbeitung der Baupläne erforderlich ist. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 22.00 Uhr die außerordentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier |