Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       20. Oktober 2005

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Wilhelm Schüßler sowie dessen Vertreterin Renate Faryna

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom          20. Oktober 2005

 

 

  1. Genehmigung Protokoll vom 06.09.2005;

  2. Max, Claudia und Christiana Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn;
    Tekturplan zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses, FlNr. 106/4, Bahnhofstr. 16, Rott a. Inn

  3. Max Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn;
    Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Kellers und Umbau zu einer Tiefgarage mit 15 Stellplätzen – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten am Kirchweg;

 

  1. Kai Zeiss, Moosweg 1, 83547 Babensham;
    Tekturplan zur Änderung des Daches für das Wohnhaus Weinberg 26, Rott a. Inn

  2. Sebastian Kirchlechner, Lengdorf 40, 83543 Rott a. Inn;
    Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet am Mitterfeld

  3. Bettina und Muhamet Dzemaili, Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim;
    Tekturplan zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Arbing

  4. Gerald Kutschker, Zainach 11, 83543 Rott a. Inn;
    Anfrage zur Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung im Bereich Rosenheimer Str. 21b, Rott a. Inn

       8.  Pfohl Hans Joachim, Sargau 5, 83543 Rott a. Inn;

            Bauantrag zum Einbau eines Edelstahlkamins

 

 9.   Bekanntgaben, Anfragen

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um die Tagesordnungspunkte 3 und 8 wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

6

Genehmigung Protokoll vom 06.09.2005

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.09.2005 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

6

Max, Claudia und Christina Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn;
Tekturplan zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses, FlNr. 106/4, Bahnhofstr. 16, Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Der Tekturplan von Max, Christina und Claudia Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstr. 16, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/4, Gem. Rott a. Inn, wird auf Grund der erlassenen Veränderungssperre sowie des Aufstellungsbeschlusses eines qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen.

 

GR Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

3

6

Max Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Kellers und Umbau zu einer Tiefgarage mit 15 Stellplätzen – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten am Kirchweg;

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, verlas hierzu das Anschreiben von Herrn Zangerl vom 17.10.2005.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Der Antrag auf Vorbescheid von Herrn Max Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Kellers und Umbau zu einer Tiefgarage mit 15 Stellplätzen – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten am Kirchweg Rott a. Inn -, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106, Gem. Rott a. Inn, wird auf Grund der erlassenen Veränderungssperre sowie des Aufstellungsbeschlusses eines qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen.

 

GR Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen

 

 

 

 

4

6

Kai Zeiss, Moosweg 1, 83547 Babensham;
Tekturplan zur Änderung des Daches für das Wohnhaus Weinberg 26, Rott a. Inn

 

Den Tekturplan von Herrn Dipl.Ing. Kai Zeiss, Moosweg 1, 83547 Babensham, zur Änderung des Daches für das Wohnhaus am Weinberg 26, auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/7, Gem. Rott a. Inn, hat aufgrund der Dringlichkeit im Hinblick auf die laufende Baumaßnahme der 1. Bürgermeister die Planvorlagen am 05.10.2005 bereits an das Landratsamt Rosenheim zustimmend weitergeleitet. Den Mitgliedern des Bauausschusses wurde der Tekturplan am 29.09.2005 vorgelegt.

 

Der Bauausschuss stimmt nachträglich diesem Vorhaben und der Vorgehensweise mit

 

6 gegen 0 Stimmen

 

zu.

 

 

 

5

6

Sebastian Kirchlechner, Lengdorf 40, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet am Mitterfeld

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Sebastian Kirchlechner, Lengdorf 40, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Stögerfeld-Süd, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1028/10, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO unter Einhaltung folgender Auflagen erteilt:

 

Für die Errichtung des Quergiebels an der Südfassade wird Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd für eine Breite von maximal 3,50 m erteilt. Das Dach des Quergiebels muss mit dem Dach des Hauptgebäudes abschließen. Die Tiefe des Balkons darf höchstens 1,20 m betragen.

 

Die Fenster sind im stehenden Rechteck zu errichten (Ziffer 3.3 der Festsetzungen). Alle Segmentbögen der Türen und Fenster im 1. OG an der Südfassade müssen entfallen.

 

Der Rohfußboden EG darf max. 25 cm über Gelände liegen (Ziffer 2.2 der Erläuterung zum Bebauungsplan Stögerfeld-Süd).

 

Aufschüttungen oder Abgrabungen sind lt. Bebauungsplan Ziffer 5.6 nur bis max. 25 cm zulässig. Die Höhenlage des Gebäudes ist vor Baubeginn mit der Gemeinde festzusetzen.

 

Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser hat zu versickern (siehe Bebauungsplan).

 

Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten.

 

 

 

 

6

6

Bettina und Muhamet Dzemaili, Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim;
Tekturplan zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Arbing

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Tekturplan der Eheleute Bettina und Muhamet Dzemaili, Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Arbing, auf den Grundstücken Fl.Nr. 744 und 745, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Zur ausreichenden Erschließung ist es erforderlich, dass die Grundstückseigentümer entlang des Grundstücks Fl.Nr. 744, Gem. Rott a. Inn, zur Verbreiterung der Ortsstraße bis zu einer Breite von 3,00 m eine Grundstücksfläche von ca. 13 qm an die Gemeinde abtreten.

 

 

 

 

7

6

Gerald Kutschker, Zainach 11, 83543 Rott a. Inn;
Anfrage zur Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung im Bereich Rosenheimer Str. 21b, Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Anfrage von Herrn Gerald Kutschker, Zainach 11, 83543 Rott a. Inn, zur Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung im Bereich Rosenheimer Straße - Rott a. Inn, für das Grundstück Fl.Nr. 453/4, Gem. Feldkirchen, Rosenheimer Str. 21 b, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die geplante Garage oder Carport liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung im Bereich Rosenheimer Straße.

 

 

 

8

6

Pfohl Hans Joachim, Sargau 5, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Einbau eines Edelstahlkamins

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Hans Joachim Pfohl, Sargau 5, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau eines Edelstahlkamins in das bestehende Gebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 815, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

 

9

6

Bekanntgaben und Anfragen

 

Gemeinderat Zangerl regte an, das Grundstück Fl.Nr. 150/1, Gem. Rott a. Inn, das bisher als Gemeinbedarfsfläche im rechtskräftigen Bebauungsplan Rott-Nord ausgewiesen ist, nach Süden zu verlegen, um für die Gemeinde eine bessere Möglichkeit der Grundstücksnutzung zu erwirken.

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

·        der Bauantrag von Korbinian und Rosi Maierbacher, Schulweg 1, Rott a. Inn, zum Um- und Ausbau des bestehenden Bauernhofes mit Nutzungsänderung in Wohn- und Gewerberäume, an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet wurde, nachdem vom Bauherrn keine Äußerung wegen der auferlegten Straßengrundabtretung und zu den angesprochenen Änderungen des Eingabeplanes erfolgte.

 

·        vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 12.10.2005 das Bauvorhaben von Herrn Albert Busch zum Einbau einer weiteren Wohnung in das landwirtschaftliche Anwesen in Zainach abgelehnt wurde, das die Zahl von max. 3 zusätzlichen Wohneinheiten bereits erreicht bzw. überschritten ist.

 

·        wie bereits unter TOP 3 behandelt, von Herrn Max Zangerl sen. ein Antrag auf Vorbescheid als Alternative zum vorliegenden Antrag - Neubau eines Mehrfamilienhauses am Kirchweg eingereicht wurde. Der Vorsitzende verlas hierzu das Schreiben von Herrn Zangerl vom 17.10.2005.

 

·        zum Bauvorhaben der Eheleute Dieter und Marianne Posch, Katzbach 1 a, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens, eine Kompromisslösung vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 14.10.2005 vorgeschlagen wurde, wobei die westliche Gebäudeflucht nur noch um 1,20 m überschritten wird und der Wintergarten mit dem Dachvorstand abschließt. Diese Änderung wurde vom Gremium ohne Einwände akzeptiert.

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die Anfrage der Eheleute Birgit und Joachim Fuchs zur Errichtung eines Gartenhäuschens an der Heinrich-Varcher-Str. 12 a bekannt. Der vorgesehene Standort, 2 m von der südlichen Grundstücksgrenze abgerückt, kann so wohl nicht akzeptiert werden. Es greifen auch hier die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rott-Nord, wonach Nebengebäude nur innerhalb des Bauraumes errichtet werden dürfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.45 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin