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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 20.
Oktober 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Wilhelm Schüßler sowie dessen
Vertreterin Renate Faryna Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 20. Oktober 2005 |
8.
Pfohl Hans Joachim, Sargau 5, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Einbau eines
Edelstahlkamins 9. Bekanntgaben,
Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit
fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um die Tagesordnungspunkte 3 und 8 wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 06.09.2005 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.09.2005
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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Max,
Claudia und Christina Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Tekturplan von Max, Christina und Claudia Zangerl, Meiling
29, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Teilneubau eines Wohn- und
Geschäftshauses an der Bahnhofstr. 16, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr.
106/4, Gem. Rott a. Inn, wird auf Grund der erlassenen Veränderungssperre
sowie des Aufstellungsbeschlusses eines qualifizierten Bebauungsplanes mit
integriertem Grünordnungsplan zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. GR Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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Max Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn; Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, verlas
hierzu das Anschreiben von Herrn Zangerl vom 17.10.2005. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der
Antrag auf Vorbescheid von Herrn Max Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn,
zur Erweiterung des bestehenden Kellers und Umbau zu einer Tiefgarage mit 15
Stellplätzen – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten am
Kirchweg Rott a. Inn -, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106, Gem. Rott a. Inn, wird
auf Grund der erlassenen Veränderungssperre sowie des Aufstellungsbeschlusses
eines qualifizierten Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan zur
Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. GR Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen |
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Kai
Zeiss, Moosweg 1, 83547 Babensham; Den Tekturplan von Herrn Dipl.Ing.
Kai Zeiss, Moosweg 1, 83547 Babensham, zur Änderung des Daches für das Wohnhaus
am Weinberg 26, auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/7, Gem. Rott a. Inn, hat
aufgrund der Dringlichkeit im Hinblick auf die laufende Baumaßnahme der 1.
Bürgermeister die Planvorlagen am 05.10.2005 bereits an das Landratsamt
Rosenheim zustimmend weitergeleitet. Den Mitgliedern des Bauausschusses wurde
der Tekturplan am 29.09.2005 vorgelegt. Der Bauausschuss stimmt nachträglich diesem Vorhaben und
der Vorgehensweise mit 6 gegen 0 Stimmen zu. |
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Sebastian Kirchlechner, Lengdorf 40, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Sebastian Kirchlechner, Lengdorf
40, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im
Baugebiet Stögerfeld-Süd, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1028/10, Gem. Feldkirchen,
wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO unter Einhaltung
folgender Auflagen erteilt: Für die Errichtung
des Quergiebels an der Südfassade wird Befreiung von den Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd für eine Breite von maximal
3,50 m erteilt. Das Dach des Quergiebels muss mit dem Dach des Hauptgebäudes
abschließen. Die Tiefe des Balkons darf höchstens 1,20 m betragen. Die Fenster sind im
stehenden Rechteck zu errichten (Ziffer 3.3 der Festsetzungen). Alle
Segmentbögen der Türen und Fenster im 1. OG an der Südfassade müssen
entfallen. Der Rohfußboden EG darf
max. 25 cm über Gelände liegen (Ziffer 2.2 der Erläuterung zum Bebauungsplan
Stögerfeld-Süd). Aufschüttungen oder
Abgrabungen sind lt. Bebauungsplan Ziffer 5.6 nur bis max. 25 cm zulässig.
Die Höhenlage des Gebäudes ist vor Baubeginn mit der Gemeinde festzusetzen. Das auf dem
Grundstück anfallende Oberflächenwasser hat zu versickern (siehe
Bebauungsplan). Die Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd einschließlich der
Grünordnungsplanung sind einzuhalten. |
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Bettina und Muhamet Dzemaili, Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan der Eheleute Bettina und Muhamet Dzemaili,
Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
in Arbing, auf den Grundstücken Fl.Nr. 744 und 745, Gem. Rott a. Inn, wird
das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Zur ausreichenden Erschließung ist es erforderlich, dass
die Grundstückseigentümer entlang des Grundstücks Fl.Nr. 744, Gem. Rott a.
Inn, zur Verbreiterung der Ortsstraße bis zu einer Breite von 3,00 m eine
Grundstücksfläche von ca. 13 qm an die Gemeinde abtreten. |
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Gerald Kutschker, Zainach 11, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Anfrage von Herrn Gerald
Kutschker, Zainach 11, 83543 Rott a. Inn, zur Befreiung von den Festsetzungen
der Ortsabrundungssatzung im Bereich Rosenheimer Straße - Rott a. Inn, für
das Grundstück Fl.Nr. 453/4, Gem. Feldkirchen, Rosenheimer Str. 21 b, wird das
gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die geplante Garage oder Carport liegt außerhalb des
Geltungsbereichs der Ortsabrundungssatzung im Bereich Rosenheimer Straße. |
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Pfohl Hans Joachim, Sargau 5, 83543
Rott a. Inn; Bauantrag zum Einbau eines
Edelstahlkamins Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Hans Joachim Pfohl, Sargau 5,
83543 Rott a. Inn, zum Einbau eines Edelstahlkamins in das bestehende
Gebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 815, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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Bekanntgaben und Anfragen Gemeinderat Zangerl regte an,
das Grundstück Fl.Nr. 150/1, Gem. Rott a. Inn, das bisher als
Gemeinbedarfsfläche im rechtskräftigen Bebauungsplan Rott-Nord ausgewiesen
ist, nach Süden zu verlegen, um für die Gemeinde eine bessere Möglichkeit der
Grundstücksnutzung zu erwirken. Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass ·
der Bauantrag von Korbinian und Rosi Maierbacher, Schulweg
1, Rott a. Inn, zum Um- und Ausbau des bestehenden Bauernhofes mit
Nutzungsänderung in Wohn- und Gewerberäume, an das Landratsamt Rosenheim
weitergeleitet wurde, nachdem vom Bauherrn keine Äußerung wegen der
auferlegten Straßengrundabtretung und zu den angesprochenen Änderungen des
Eingabeplanes erfolgte. ·
vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 12.10.2005 das
Bauvorhaben von Herrn Albert Busch zum Einbau einer weiteren Wohnung in das
landwirtschaftliche Anwesen in Zainach abgelehnt wurde, das die Zahl von max.
3 zusätzlichen Wohneinheiten bereits erreicht bzw. überschritten ist. ·
wie bereits unter TOP 3 behandelt, von Herrn Max Zangerl
sen. ein Antrag auf Vorbescheid als Alternative zum vorliegenden Antrag -
Neubau eines Mehrfamilienhauses am Kirchweg eingereicht wurde. Der
Vorsitzende verlas hierzu das Schreiben von Herrn Zangerl vom 17.10.2005. ·
zum Bauvorhaben der Eheleute Dieter und Marianne Posch,
Katzbach 1 a, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens, eine
Kompromisslösung vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 14.10.2005 vorgeschlagen
wurde, wobei die westliche Gebäudeflucht nur noch um 1,20 m überschritten
wird und der Wintergarten mit dem Dachvorstand abschließt. Diese Änderung
wurde vom Gremium ohne Einwände akzeptiert. Der Leiter der Geschäftsstelle,
Herr Ganslmaier, gab die Anfrage der Eheleute Birgit und Joachim Fuchs zur
Errichtung eines Gartenhäuschens an der Heinrich-Varcher-Str. 12 a bekannt.
Der vorgesehene Standort, 2 m von der südlichen Grundstücksgrenze abgerückt,
kann so wohl nicht akzeptiert werden. Es greifen auch hier die Festsetzungen
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rott-Nord, wonach Nebengebäude nur
innerhalb des Bauraumes errichtet werden dürfen. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.45 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |