Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       06. September 2005

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Sebastian Mühlhuber, 2. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Johann Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Martin Schreyer als Vertreter von Franz Ametsbichler

Max Zangerl ab 19.05 Uhr

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

1. Bgm. Georg Maier  - Urlaub

Franz Ametsbichler    - Urlaub

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 

 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom          06. September 2005

 

  1. Genehmigung Protokoll vom 21.07.2005;

  2. Maierbacher Rosa und Korbinian, Schulweg 1, Rott a. Inn;
    Bauantrag zum Um- und Ausbau des bestehenden Bauernhofes, Nutzungsänderung zu Wohn- und Gewerbenutzung;

  3. Barbara von Hagmann, Weinberg 8, Rott a. Inn;

     Tektur zum Bauantrag, Neubau eines Wohnhauses;

  1. Vogl Hannelore, Münchener Str. 22, Rott a. Inn;

      Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses;
 

  1. Fuchs Birgit und Joachim, Rosenheimer Str. 3, Rott a. Inn;
    Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Baugebiet Rott-Nord;

  2. Lindauer Thomas und Sabrina, Heinrich-Varcher-Str. 14, Rott a. Inn;
    Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord;

  3. Max Zangerl, Meiling 29, Rott a. Inn;

     Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Kellers

     und Umbau zu einer Tiefgarage, Umbau des bestehenden Erdge-

     schosses und Teilabbruch, Aufbau eines 1. und 2. Obergeschoss-

     es am Kirchweg, Fl.Nr. 106, Gemarkung Rott a. Inn;

  1. Katterloher Martin, Dobl 2, Rott a. Inn;
    Bauanfrage (Vorentwurf) zum Umbau und zur Errichtung von Wohnungen im Bereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens, Dobl 2

  2. Franz Riedl, Arbing – Am Brunnfeld 22 , Rott a. Inn;

      Bauanfrage zur Errichtung eines Doppelhauses in Lengdorf, Fl.Nr.

      957/4;

  1. Elisabeth Wollmannsperger, Bahnhofstr. 23 , Rott a. Inn;

      Bauanfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Haa-

      ger Straße Fl.Nr. 130, Gemarkung Rott a. Inn

11. Baumgartner Johann, Lengdorf 7, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau einer Lärmschutzwand

 

       12.Bekanntgaben und Anfragen

 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 2. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um TOP 11 wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

6

Genehmigung Protokoll vom 21.07.2005

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.07.2005 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

7

Maierbacher Rosa und Korbinian, Schulweg 1, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Um- und Ausbau des bestehenden Bauernhofes, Nutzungsänderung zu Wohn- und Gewerbenutzung;

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Rosa und Korbinian Maierbacher, Schulweg 1, 83543 Rott a. Inn, zum Um- und Ausbau des bestehenden Bauernhofes, Nutzungsänderung zu Wohn- und Gewerbenutzung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 132/5, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Der geplante Quergiebel im Dachgeschoß mit Terrasse fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung bzw. in das Ortsbild ein und sollte deshalb entfallen. Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Dachgeschoßbereich ein Speicher geplant ist, liegt wohl auch keine Notwendigkeit hierfür vor.

 

An der Westfassade sollte die Holzverschalung durchgezogen und das geplante Lichtband durch je ein Fenster im EG, 1. OG und im DG ersetzt werden.

 

Laut dem Ausbauplan des Ing.Büros INFRA vom Mai 2002 ist für den geplanten Ausbau des Schulweges aus dem Grundstück Fl.Nr. 132, Gem. Rott a. Inn, eine Straßengrundabtretung bis max. 10 m² erforderlich. Die derzeitige Straßenbreite reicht für eine gesicherte Erschließung nicht aus. Vor der Baugenehmigung ist diese Grundabtretung durch Notarvertrag zu sichern.

 

Die Zahl der erforderlichen Stellplätze ist vom Landratsamt Rosenheim zu prüfen. Es ist fraglich, ob die drei ausgewiesenen Stellplätze im Hinblick auf die gewerbliche Nutzung ausreichen.

 

Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser nachzuentrichten.

 

 

 

3

7

Barbara von Hagmann, Weinberg 8, Rott a. Inn;

Tektur zum Bauantrag, Neubau eines Wohnhauses;

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Der Tektur zum Bauantrag von Frau Barbara von Hagmann, Weinberg 8, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, mit geringfügiger Erweiterung des nord-westlichen Eingangsdaches in Richtung Nord-Ost, geringfügigem Rückbau, bzw. Erweiterung der Terrassenflächen, Einbau eines untergeordneten Erdkellers und Rücknahme der genehmigten Geländeaufschüttung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen  grundsätzlich erteilt.

 

Die lt. Bebauungsplan „Weinberg“ zugelassenen Wandhöhen bis max. 5,80 m sind eingehalten, auch wenn die genehmigte Wandhöhe gegenüber der Baugenehmigung vom 5.1.2004 in der Firstseite um 7 cm und an der Traufseite um 14 cm überschritten ist. Diese geringfügige Abweichung ist vermutlich durch den Dachaufbau bedingt und erscheint lt. Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 21.04.2005 tolerierbar.

 

 

 

4

7

Vogl Hannelore, Münchener Str. 22, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Hannelore Vogl, Münchener Str. 22, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des Wohnhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 216/8, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser nachzuentrichten.

 

 

5

7

Fuchs Birgit und Joachim, Rosenheimer Str. 3, Rott a. Inn;
Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Baugebiet Rott-Nord;

 

Gemeinderat Schaber sprach sich massiv gegen eine nachträgliche Zustimmung zu bereits erteilten Genehmigungsfreistellungen aus. Nach eingehender Diskussion war sich das Gremium einig, dass bei dringenden kurzfristig zu erteilenden Freistellungen künftig die Mitglieder des Bauausschusses vorher verständigt werden, um die Planunterlagen einzusehen. Die Mitteilung bedarf keiner Schriftform.

 

Die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO vom 18.08.2005 zum Bauantrag der Eheleute Birgit und Joachim Fuchs, Rosenheimer Str. 3, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Heinrich-Varcher-Str. 12a, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/141, Gem. Rott a. Inn, wurde vom 2. Bürgermeister Mühlhuber zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

6

7

Lindauer Thomas und Sabrina, Heinrich-Varcher-Str. 14, Rott a. Inn;
Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord;

 

Die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO vom 23.08.2005 der Eheleute Thomas und Sabrina Lindauer, Heinrich-Varcher-Str. 14, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Korbinian-Grätz-Str. 2, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/77, Gem. Rott a. Inn, wurde vom 2. Bürgermeister Mühlhuber zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

7

7

Max Zangerl, Meiling 29, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden Kellers und Umbau zu einer Tiefgarage, Umbau des bestehenden Erdgeschosses und Teilabbruch, Aufbau eines 1. und 2. Obergeschosses am Kirchweg, Fl.Nr. 106, Gemarkung Rott a. Inn;

 

Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes fügte Gemeinderat Zangerl an, dass die baurechtliche Vorgehensweise in der Gemeinde Rott a. Inn gegen die Bayerische Bauordnung verstoße.

 

Nach Bekanntgabe des Schreibens des Bayerischen Gemeindetags vom 30.08.2005 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Antrag auf Vorbescheid von Herrn Max Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Kellers und Umbau  zu einer Tiefgarage, Umbau des bestehenden Erdgeschosses und Teilabbruch, Aufbau eines 1. und 2. Obergeschosses am Kirchweg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106, Gem. Rott a. Inn, wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung zur Entscheidung an den Gemeinderat Rott a. Inn verwiesen.

 

Das verlesene Schreiben vom Bayerischen Gemeindetag ist jedem Mitglied des Gemeinderates mit der Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung zu übersenden.

 

Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

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7

Katterloher Martin, Dobl 2, Rott a. Inn;
Bauanfrage (Vorentwurf) zum Umbau und zur Errichtung von Wohnungen im Bereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens, Dobl 2

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Die Bauanfrage (Vorentwurf) von Herrn Martin Katterloher, Dobl 2, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und zur Errichtung von Wohnungen im Bereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens Dobl 2, auf dem Grundstück Fl.Nr. 377/1, Gem. Feldkirchen, wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

 

Es ist vom Antragsteller eine Stellungnahme einzuholen, ob es sich bei dieser Bauanfrage um einen Antrag auf Vorbescheid lt. Art. 75 BayBO handelt. Wenn ja, ist Herr Katterloher aufzufordern, die Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung zu vervollständigen. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landratsamt Rosenheim abzuklären, ob die Errichtung von 4 Wohnungen im Außenbereich gem. § 35 BauGB zulässig ist.

 

 

 

9

7

Franz Riedl, Arbing – Am Brunnfeld 22 , Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Errichtung eines Doppelhauses in Lengdorf, Fl.Nr. 957/4

 

Die Bauanfrage zur Errichtung eines Doppelhauses in Lengdorf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/4, Gem. Feldkirchen, wurde am 05.09.2005 von Herrn Riedl, Arbing – Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn, zurückgezogen.

 

 

 

10

7

Elisabeth Wollmannsperger, Bahnhofstr. 23 , Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Haager Straße Fl.Nr. 130, Gemarkung Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Die Bauanfrage von Frau Elisabeth Wollmannsperger, Bahnhofstr. 23, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Haager Straße, auf dem Grundstück Fl.Nr. 130 Tfl., Gem. Rott a. Inn, wird wegen der grundsätzlichen städtebaulichen Entwicklung des bisher noch unbebauten Grundstücks zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen.

 

Dabei soll vom Gemeinderat entschieden werden, ob nicht aufgrund der künftigen Bebauung für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

 

 

 

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7

Baumgartner Johann, Lengdorf 7, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau einer Lärmschutzwand

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauantrag von Herrn Johann Baumgartner, Lengdorf 7, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Lärmschutzwand in Verbindung mit einem Lärmschutzwall, auf dem Grundstück Fl.Nr. 387 und 399, Gem. Feldkirchen, wird an den Gemeinderat zur Entscheidung verwiesen.

 

Nachdem weitere Lärmschutzwälle in Lengdorf entlang der B 15, - insbesondere wegen des zunehmenden LKW-Verkehrs - geplant sind, scheint eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der Höhenentwicklung und Gestaltung dieser Lärmschutzwände erforderlich.

 

 

 

 

 

 

12

7

Bekanntgaben und Anfragen

 

Der 2. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

·        zum Bauvorhaben Weiß Robert, Stögerfeld 2, die beantragte Gaube vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 19.07.2005 ebenfalls abgelehnt wurde;

·        beim erfolgten Hochwasser allein der Gemeinde Rott a. Inn ein Schaden von ca. 31.000,-- € entstanden ist.

 

Aufgrund der Hochwasserkatastrophe werden sich die Gemeinderäte Gilg, Schaber und Zangerl künftig bei Neubauten gegen eine allzu strenge einzuhaltende Höhenlage der Gebäude aussprechen, um Überflutungen in Kellergeschossen einzudämmen. Man müsse in Bereichen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen die Festsetzungen lockern. Der Leiter der Geschäftsstelle erwiderte, dass die überfluteten Keller wohl eher durch Baumängel oder aber auch undichten Fenstern und Schächten entstanden sind, als durch die Höhenlage der Gebäude.

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 2. Bürgermeister um 20.05 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Mühlhuber                                                                 Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin