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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 06.
September 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Sebastian Mühlhuber, 2.
Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Johann Gilg als Vertreter von Sebastian
Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Martin Schreyer als Vertreter
von Franz Ametsbichler Max Zangerl ab 19.05 Uhr Mitglieder des Bauausschusses abwesend: 1. Bgm. Georg Maier - Urlaub Franz Ametsbichler - Urlaub Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 06. September 2005 |
Tektur zum Bauantrag, Neubau eines
Wohnhauses;
Bauantrag zur Erweiterung des
Wohnhauses;
Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung
des bestehenden Kellers und Umbau zu einer Tiefgarage, Umbau des
bestehenden Erdge- schosses und
Teilabbruch, Aufbau eines 1. und 2. Obergeschoss- es am Kirchweg, Fl.Nr. 106, Gemarkung
Rott a. Inn;
Bauanfrage zur Errichtung eines
Doppelhauses in Lengdorf, Fl.Nr. 957/4;
Bauanfrage zur Errichtung eines
Mehrfamilienhauses an der Haa- ger Straße
Fl.Nr. 130, Gemarkung Rott a. Inn 11. Baumgartner Johann, Lengdorf 7, Rott
a. Inn; Bauantrag
zum Neubau einer Lärmschutzwand
12.Bekanntgaben und Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 2. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um TOP 11 wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 21.07.2005 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.07.2005
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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Maierbacher Rosa und Korbinian,
Schulweg 1, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Rosa und Korbinian
Maierbacher, Schulweg 1, 83543 Rott a. Inn, zum Um-
und Ausbau des bestehenden Bauernhofes, Nutzungsänderung zu Wohn- und Gewerbenutzung,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 132/5, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der geplante Quergiebel im Dachgeschoß mit Terrasse fügt
sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung bzw. in das Ortsbild ein und
sollte deshalb entfallen. Aufgrund der Tatsache, dass in diesem Dachgeschoßbereich
ein Speicher geplant ist, liegt wohl auch keine Notwendigkeit hierfür vor. An der Westfassade sollte die Holzverschalung durchgezogen
und das geplante Lichtband durch je ein Fenster im EG, 1. OG und im DG ersetzt
werden. Laut dem Ausbauplan des Ing.Büros
INFRA vom Mai 2002 ist für den geplanten Ausbau des Schulweges aus dem
Grundstück Fl.Nr. 132, Gem. Rott a. Inn, eine Straßengrundabtretung bis max.
10 m² erforderlich. Die derzeitige Straßenbreite reicht für eine gesicherte
Erschließung nicht aus. Vor der Baugenehmigung ist diese Grundabtretung durch
Notarvertrag zu sichern. Die Zahl der erforderlichen Stellplätze ist vom
Landratsamt Rosenheim zu prüfen. Es ist fraglich, ob die drei ausgewiesenen
Stellplätze im Hinblick auf die gewerbliche Nutzung ausreichen. Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge
für Wasser und Abwasser nachzuentrichten. |
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Barbara
von Hagmann, Weinberg 8, Rott a. Inn; Tektur
zum Bauantrag, Neubau eines Wohnhauses; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Tektur zum Bauantrag von Frau Barbara von Hagmann, Weinberg
8, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage, mit
geringfügiger Erweiterung des nord-westlichen Eingangsdaches in Richtung
Nord-Ost, geringfügigem Rückbau, bzw. Erweiterung der Terrassenflächen,
Einbau eines untergeordneten Erdkellers und Rücknahme der genehmigten Geländeaufschüttung,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Die lt. Bebauungsplan „Weinberg“ zugelassenen Wandhöhen
bis max. 5,80 m sind eingehalten, auch wenn die genehmigte Wandhöhe gegenüber
der Baugenehmigung vom 5.1.2004 in der Firstseite um 7 cm und an der Traufseite um 14 cm überschritten ist. Diese geringfügige
Abweichung ist vermutlich durch den Dachaufbau bedingt und erscheint lt.
Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 21.04.2005 tolerierbar. |
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Vogl Hannelore, Münchener Str. 22,
Rott a. Inn; Bauantrag zur Erweiterung des Wohnhauses; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Hannelore Vogl,
Münchener Str. 22, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des Wohnhauses, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 216/8, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge
für Wasser und Abwasser nachzuentrichten. |
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Fuchs Birgit und Joachim, Rosenheimer Str. 3, Rott a. Inn; Gemeinderat Schaber sprach sich
massiv gegen eine nachträgliche Zustimmung zu bereits erteilten Genehmigungsfreistellungen
aus. Nach eingehender Diskussion war sich das Gremium einig, dass bei
dringenden kurzfristig zu erteilenden Freistellungen künftig die Mitglieder
des Bauausschusses vorher verständigt werden, um die Planunterlagen
einzusehen. Die Mitteilung bedarf keiner Schriftform. Die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO vom
18.08.2005 zum Bauantrag der Eheleute Birgit und Joachim Fuchs, Rosenheimer
Str. 3, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an
der Heinrich-Varcher-Str. 12a, auf dem Grundstück
Fl. Nr. 150/141, Gem. Rott a. Inn, wurde vom 2. Bürgermeister Mühlhuber zur
Kenntnis gegeben. |
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Lindauer Thomas und Sabrina, Heinrich-Varcher-Str.
14, Rott a. Inn; Die Genehmigungsfreistellung gem.
Art. 64 BayBO vom 23.08.2005 der Eheleute Thomas und Sabrina Lindauer, Heinrich-Varcher-Str. 14, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau
eines Einfamilienhauses mit Garage an der Korbinian-Grätz-Str.
2, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/77, Gem. Rott a. Inn, wurde vom 2.
Bürgermeister Mühlhuber zur Kenntnis gegeben. |
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Max
Zangerl, Meiling 29, Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des bestehenden
Kellers und Umbau zu einer Tiefgarage, Umbau des bestehenden Erdgeschosses
und Teilabbruch, Aufbau eines 1. und 2. Obergeschosses am Kirchweg, Fl.Nr.
106, Gemarkung Rott a. Inn; Vor Behandlung des
Tagesordnungspunktes fügte Gemeinderat Zangerl an, dass die baurechtliche
Vorgehensweise in der Gemeinde Rott a. Inn gegen die Bayerische Bauordnung verstoße. Nach Bekanntgabe des Schreibens des Bayerischen Gemeindetags
vom 30.08.2005 wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Antrag auf Vorbescheid von Herrn Max Zangerl, Meiling
29, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Kellers und Umbau zu einer Tiefgarage, Umbau des bestehenden
Erdgeschosses und Teilabbruch, Aufbau eines 1. und 2. Obergeschosses am
Kirchweg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106, Gem. Rott a. Inn, wird wegen der
grundsätzlichen Bedeutung zur Entscheidung an den Gemeinderat Rott a. Inn
verwiesen. Das verlesene Schreiben vom Bayerischen Gemeindetag ist jedem
Mitglied des Gemeinderates mit der Einladung zur nächsten Gemeinderatssitzung
zu übersenden. Gemeinderat Zangerl hat wegen
persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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Katterloher Martin, Dobl
2, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Die Bauanfrage (Vorentwurf) von Herrn Martin Katterloher, Dobl 2, 83543 Rott
a. Inn, zum Umbau und zur Errichtung von Wohnungen im Bereich des ehemaligen
landwirtschaftlichen Anwesens Dobl 2, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 377/1, Gem. Feldkirchen, wird bis zur nächsten Sitzung
zurückgestellt. Es ist vom Antragsteller eine Stellungnahme einzuholen, ob
es sich bei dieser Bauanfrage um einen Antrag auf Vorbescheid lt. Art. 75
BayBO handelt. Wenn ja, ist Herr Katterloher
aufzufordern, die Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung zu vervollständigen.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Landratsamt Rosenheim
abzuklären, ob die Errichtung von 4 Wohnungen im Außenbereich gem. § 35 BauGB
zulässig ist. |
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Franz
Riedl, Arbing – Am Brunnfeld 22 , Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines Doppelhauses in Lengdorf,
Fl.Nr. 957/4 Die Bauanfrage zur Errichtung
eines Doppelhauses in Lengdorf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/4, Gem.
Feldkirchen, wurde am 05.09.2005 von Herrn Riedl, Arbing – Am Brunnfeld 22,
Rott a. Inn, zurückgezogen. |
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Elisabeth
Wollmannsperger, Bahnhofstr. 23 , Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der
Haager Straße Fl.Nr. 130, Gemarkung Rott a. Inn Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Die Bauanfrage von Frau Elisabeth Wollmannsperger,
Bahnhofstr. 23, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses an
der Haager Straße, auf dem Grundstück Fl.Nr. 130 Tfl.,
Gem. Rott a. Inn, wird wegen der grundsätzlichen städtebaulichen Entwicklung
des bisher noch unbebauten Grundstücks zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. Dabei soll vom Gemeinderat
entschieden werden, ob nicht aufgrund der künftigen Bebauung für diesen
Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. |
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Baumgartner Johann, Lengdorf 7, Rott
a. Inn; Bauantrag zum Neubau einer
Lärmschutzwand Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag von Herrn Johann Baumgartner, Lengdorf 7,
83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Lärmschutzwand in Verbindung mit einem
Lärmschutzwall, auf dem Grundstück Fl.Nr. 387 und 399, Gem. Feldkirchen, wird
an den Gemeinderat zur Entscheidung verwiesen. Nachdem weitere Lärmschutzwälle in Lengdorf entlang der B
15, - insbesondere wegen des zunehmenden LKW-Verkehrs - geplant sind, scheint
eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der Höhenentwicklung
und Gestaltung dieser Lärmschutzwände erforderlich. |
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Bekanntgaben
und Anfragen Der 2. Bürgermeister gab
bekannt, dass ·
zum Bauvorhaben Weiß Robert, Stögerfeld 2, die beantragte
Gaube vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 19.07.2005 ebenfalls
abgelehnt wurde; ·
beim erfolgten Hochwasser allein der Gemeinde Rott a. Inn
ein Schaden von ca. 31.000,-- € entstanden ist. Aufgrund der
Hochwasserkatastrophe werden sich die Gemeinderäte Gilg, Schaber und Zangerl
künftig bei Neubauten gegen eine allzu strenge einzuhaltende Höhenlage der Gebäude
aussprechen, um Überflutungen in Kellergeschossen einzudämmen. Man müsse in
Bereichen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen die Festsetzungen lockern. Der
Leiter der Geschäftsstelle erwiderte, dass die überfluteten Keller wohl eher
durch Baumängel oder aber auch undichten Fenstern und Schächten entstanden
sind, als durch die Höhenlage der Gebäude. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 2. Bürgermeister um 20.05 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Mühlhuber Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |