Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       21. Juli 2005

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Hans Senega als Vertreter von Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Ruth Burghardt als Vertreter in von Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Martin Schreyer als Vertreter von Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Georg Dünstl

Marinus Schaber

Franz Ametsbichler

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom          21. Juli 2005

 

 

1. Genehmigung Protokoll vom 16.06.2005;

 

2. Zangerl Max, Christina, Claudia, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn;

Tekturplan für die Erweiterung des Obergeschosses zum genehmigten Bauantrag für den Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße

 

3. Estendorfer Florian, Am Steinbruchweg 5, 85625 Glonn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Aemilian-Öttlinger-Str. 34, Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

4. Kohlmann Astrid und Günther, Ludwig-Ganghofer-Str. 4, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Korbinian-Grätz-Str. 8, Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

5. Hohmann Anton und Maria, Unterwöhrn 31, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Sanierung und Umbau (2 WE) des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens Unterwöhrn 30

 

6. Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1 a, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude;

Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen (Schreiben des LRA Rosenheim vom 06.07.2005)

 

7. Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

18.00 Uhr Ortstermin:

Treffpunkt: Lehrerwohnhaus, Haager Straße

 

Besichtigung des Lehrerwohnhauses und der Volksschule mit Erläuterung der geplanten Renovierungsmaßnahmen

 

GR Burghardt wies darauf hin, dass vor den Renovierungsarbeiten unbedingt die Dichtigkeit der Heizkörper zu prüfen ist.

 

 

Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1. Bürgermeister um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

7

Genehmigung Protokoll vom 16.06.2005

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.06.2005 wurde mit den Stimmenthaltungen der drei stellvertretenden Bauausschussmitglieder Burghart, Schreyer und Senega, genehmigt.

 

 

 

2

7

Zangerl Max, Christina, Claudia, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn;

Tekturplan für die Erweiterung des Obergeschosses zum genehmigten Bauantrag für den Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße

 

Den Tekturplan von Max, Christina und Claudia Zangerl, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des Obergeschosses zum genehmigten Bauantrag für den Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstr. 16, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/4 u. 106, Gem. Rott a. Inn, hat aufgrund der Dringlichkeit im Hinblick auf die laufende Baumaßnahme der 1. Bürgermeister die Planvorlagen am 14.07.2005 bereits an das Landratsamt Rosenheim zustimmend weitergeleitet.

 

Der Bauausschuss stimmt nachträglich diesem Vorhaben und der Vorgehensweise mit

 

6 gegen 0 Stimmen

 

zu.

 

GR Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

3

7

Estendorfer Florian, Am Steinbruchweg 5, 85625 Glonn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Aemilian-Öttlinger-Str. 34, Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Florian Estendorfer, Am Steinbruchweg 5, 85625 Glonn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Aemilian-Öttlinger-Str. 34, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/8, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO grundsätzlich erteilt.

 

-         Der Dachvorsprung beim Zwerchgiebel darf 0,50 m nicht überschreiten.

-         Das Vordach des Hauptgebäudes ist soweit zu verlängern, dass das Vordach des Zwerchgiebels damit abschließt.

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

-         Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen.

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

 

4

7

Kohlmann Astrid und Günther, Ludwig-Ganghofer-Str. 4, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Korbinian-Grätz-Str. 8, Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Günther und Astrid Kohlmann, Ludwig-Ganghofer-Str. 4, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Korbinian-Grätz-Str. 8, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/80, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt.

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

-         Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen.

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

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7

Hohmann Anton und Maria, Unterwöhrn 31, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Sanierung und Umbau (2 WE) des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens Unterwöhrn 30

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Anton und Maria Hohmann, Unterwöhrn 31, 83543 Rott a. Inn, zur Sanierung und Umbau ( 2 WE) des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens Unterwöhrn 30, auf dem Grundstück Fl.Nr. 241, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Soweit zusätzliche Geschoßflächen entstehen, sind hierfür Beiträge für Wasser nachzuentrichten.

 

Nach dem vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.07.2005 beschlossenen Abwasserkonzept ist ein Anschluss des Ortsteils Unterwöhrn an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage langfristig nicht geplant.

 

 

 

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Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1 a, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude;

Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen (Schreiben des LRA Rosenheim vom 06.07.2005)

 

Nach Bekanntgabe des Schreibens des Landratsamtes Rosenheim, vom 06.07.2005 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Der Beschluss vom 16.06.2005 wird aufrechterhalten. Dem Bauantrag der Eheleute Dieter und Marianne Posch, Katzbach 1 a, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Wintergartens am Erweiterungsbau, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Das Baugrundstück liegt im Inntal, im Außenbereich in freier Lage. Aufgrund des künftigen Erscheinungsbildes von 24 x 26 m ist mit einer weiteren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu rechnen. Im Übrigen befürchtet die Gemeinde weitere Bezugsfälle im Außenbereich.

 

Der geplante Wintergarten fügt sich nicht in das Landschaftsbild ein. Es wird vorgeschlagen, den Wintergarten im Anschluss an den bestehenden Wintergarten im Süden zu errichten, wobei die                     westliche Gebäudeflucht nicht überschritten werden darf.

 

Der neue Wintergarten hat sich in Gestaltung, Material und Dachneigung dem bestehenden anzupassen.

 

Nach dem vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.07.2005 beschlossenen Abwasserkonzept ist ein Anschluss des Ortsteils Katzbach an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage langfristig nicht geplant.

 

 

 

 

 

 

 

7

7

Bekanntgaben, Anfragen;

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

  • eine Anfrage zur Errichtung einer Lärmschutzwand von Herrn Feisst, Lengdorf 32a, vorliegt. Es hat bereits ein Ortstermin zusammen mit dem Landratsamt Rosenheim, Frau Gärtner und Herrn Feisst, stattgefunden. Die geplante Steinmauer von über 2,0 m Höhe fand keinen Zuspruch. Denkbar wäre eine Lärmschutzwand in Metall-Holz-Konstruktion, wie eine bereits in Lengdorf an der B 15 errichtet wurde. Herrn Feisst wurde empfohlen, beim Straßenbauamt vorzusprechen, um die erforderlichen Abstandsflächen und die Einhaltung des Sichtdreieckes vorweg abzuklären.

 

  • das Angebot der Fa. Paul Eder, Unterwöhrn, zur Anfertigung von verstellbaren Stützen und Alu-Kantschutzeisen, für die Volksschule Rott, vorliegt. Die Anfertigung erfolgt nach Angaben und Absprache mit dem Hausmeister, Herrn Bauer.

 

  • die Tiefbaumaßnahmen durch die Fa. Dimpflmaier, am Voglberg und der Umbau der Anschlüsse in Rott-Nord, abgeschlossen sind. Der Fa. Dimpflmaier wurde der Auftrag für den Umbau der Anschlüsse für Abwasser wegen der Grundstücksteilung der Fl.Nr. 150/65, Gem. Rott a. Inn, Baugebiet Rott-Nord, für das weiter sich ergebende gemeindliche Grundstück, erteilt. Die Vermessung ist bereits erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.05 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin