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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 21.
Juli 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Hans Senega als Vertreter von
Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Ruth Burghardt als Vertreter in
von Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Martin Schreyer als Vertreter
von Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Georg Dünstl Marinus Schaber Franz Ametsbichler Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 21. Juli 2005 |
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1. Genehmigung Protokoll vom
16.06.2005; 2. Zangerl Max,
Christina, Claudia, Meiling 29, 83543 Rott a. Inn; Tekturplan
für die Erweiterung des Obergeschosses zum genehmigten Bauantrag für den
Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße 3. Estendorfer
Florian, Am Steinbruchweg 5, 85625 Glonn; Bauantrag
zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Aemilian-Öttlinger-Str. 34,
Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 4. Kohlmann Astrid
und Günther, Ludwig-Ganghofer-Str. 4, Rott a. Inn; Bauantrag
zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Korbinian-Grätz-Str. 8,
Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 5. Hohmann Anton
und Maria, Unterwöhrn 31, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Sanierung und Umbau (2 WE) des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens
Unterwöhrn 30 6. Posch Dieter und
Marianne, Katzbach 1 a, Rott a. Inn; Bauantrag
zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude; Beschlussfassung
über das gemeindliche Einvernehmen (Schreiben des LRA Rosenheim vom
06.07.2005) 7. Bekanntgaben, Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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18.00 Uhr Ortstermin: Treffpunkt: Lehrerwohnhaus, Haager
Straße Besichtigung
des Lehrerwohnhauses und der Volksschule mit Erläuterung der geplanten
Renovierungsmaßnahmen GR Burghardt wies darauf hin, dass vor den
Renovierungsarbeiten unbedingt die Dichtigkeit der Heizkörper zu prüfen ist. Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1.
Bürgermeister um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte
die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 16.06.2005 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 16.06.2005
wurde mit den Stimmenthaltungen der drei stellvertretenden
Bauausschussmitglieder Burghart, Schreyer und Senega, genehmigt. |
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2 |
7 |
Zangerl Max, Christina, Claudia, Meiling 29, 83543 Rott a.
Inn; Tekturplan für die Erweiterung
des Obergeschosses zum genehmigten Bauantrag für den Umbau und Teilneubau eines
Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße Den Tekturplan von Max, Christina und Claudia Zangerl, Meiling
29, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des Obergeschosses zum genehmigten
Bauantrag für den Umbau und Teilneubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der
Bahnhofstr. 16, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/4 u. 106, Gem.
Rott a. Inn, hat aufgrund der Dringlichkeit im Hinblick auf die laufende
Baumaßnahme der 1. Bürgermeister die Planvorlagen am 14.07.2005 bereits an
das Landratsamt Rosenheim zustimmend weitergeleitet. Der Bauausschuss stimmt nachträglich diesem Vorhaben und
der Vorgehensweise mit 6 gegen 0 Stimmen zu. GR Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der
Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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7 |
Estendorfer Florian, Am Steinbruchweg 5, 85625 Glonn; Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage, Aemilian-Öttlinger-Str. 34, Baugebiet
Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Florian Estendorfer, Am Steinbruchweg
5, 85625 Glonn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Aemilian-Öttlinger-Str.
34, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/8, Gem. Rott a. Inn, wird die
Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO grundsätzlich erteilt. -
Der Dachvorsprung beim Zwerchgiebel darf 0,50 m nicht überschreiten.
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Das Vordach des Hauptgebäudes ist soweit zu verlängern,
dass das Vordach des Zwerchgiebels damit abschließt. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. -
Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses
max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante
liegen. -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord
ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über
die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für
Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr
zu tragen. |
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Kohlmann Astrid und Günther, Ludwig-Ganghofer-Str. 4, Rott
a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage, Korbinian-Grätz-Str. 8, Baugebiet Rott-Nord, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Günther und Astrid Kohlmann,
Ludwig-Ganghofer-Str. 4, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage an der Korbinian-Grätz-Str. 8, auf dem
Grundstück Fl. Nr. 150/80, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung
gem. Art. 64 BayBO erteilt. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. -
Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses
max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante
liegen. -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes
Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt
Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. |
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Hohmann Anton und Maria, Unterwöhrn 31, Rott a. Inn; Bauantrag zur Sanierung und
Umbau (2 WE) des ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens Unterwöhrn 30 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Anton und Maria Hohmann, Unterwöhrn
31, 83543 Rott a. Inn, zur Sanierung und Umbau ( 2 WE) des ehemaligen
landwirtschaftlichen Anwesens Unterwöhrn 30, auf dem Grundstück Fl.Nr. 241,
Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Soweit zusätzliche Geschoßflächen entstehen, sind hierfür
Beiträge für Wasser nachzuentrichten. Nach dem vom Gemeinderat
in seiner Sitzung am 14.07.2005 beschlossenen Abwasserkonzept ist ein
Anschluss des Ortsteils Unterwöhrn an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage
langfristig nicht geplant. |
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Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1 a, Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende
Wohngebäude; Beschlussfassung über das
gemeindliche Einvernehmen (Schreiben des LRA Rosenheim vom 06.07.2005) Nach Bekanntgabe des Schreibens des Landratsamtes Rosenheim,
vom 06.07.2005 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Beschluss vom 16.06.2005
wird aufrechterhalten. Dem Bauantrag der Eheleute Dieter und Marianne Posch,
Katzbach 1 a, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Wintergartens am Erweiterungsbau,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen nicht erteilt. Das Baugrundstück liegt im
Inntal, im Außenbereich in freier Lage. Aufgrund des künftigen
Erscheinungsbildes von 24 x 26 m ist mit einer weiteren Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes zu rechnen. Im Übrigen befürchtet die Gemeinde weitere
Bezugsfälle im Außenbereich. Der geplante Wintergarten fügt
sich nicht in das Landschaftsbild ein. Es wird vorgeschlagen, den
Wintergarten im Anschluss an den bestehenden Wintergarten im Süden zu
errichten, wobei die
westliche Gebäudeflucht nicht überschritten werden darf. Der neue Wintergarten hat sich
in Gestaltung, Material und Dachneigung dem bestehenden anzupassen. Nach dem vom
Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.07.2005 beschlossenen Abwasserkonzept ist
ein Anschluss des Ortsteils Katzbach an die zentrale
Abwasserbeseitigungsanlage langfristig nicht geplant. |
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Bekanntgaben, Anfragen; Der 1.
Bürgermeister gab bekannt, dass
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.05 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |