Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       12. Mai 2005

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Hans Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Sebastian Mühlhuber   -   beruflich

 

 

Außerdem anwesend:

-

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom          12. Mai 2005

 

 

1.    Genehmigung Protokoll vom 12.04.2005;

 

2.    Gilg Johann, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn;

       Bauantrag zum Neubau einer Jauchegrube

 

3.    Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn;

       Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der

       Korbinian-Grätz-Str. 4. im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

4.    Reichenberger-Hausmann Elisabeth und Franz, Edelweißstr. 32, Rott

      a. Inn;

       Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

      an der Edelweißstr. 26

 

5.    Gartner Josef, Lengdorf 8 c, 83543 Rott a. Inn;

       Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Lengdorf 10a

 

6.   Hiltner Thomas, Lengdorfer Str. 8, Rott a. Inn;

      Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Doppelgarage mit Wohn-

      raum und Wintergarten

 

7.   Käsweber Rudolf, Maierbach 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage

 

8.   Spensberger Erich, Finkenstr. 2, 85661 Forstinning

      Bauantrag zum Einbau eines Kamins

 

9.   Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

7

Genehmigung Protokoll vom 12.04.2005

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.04.2005 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

7

Gilg Johann, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau einer Jauchegrube

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Johann Gilg, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Jauchegrube, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1360, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim ist an der Baugenehmigung zu beteiligen.

 

Gemeinderat Gilg hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

3

7

Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Korbinian-Grätz-Str. 4. im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Korbinian-Grätz-Str. 4, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/78, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt.

 

-         Dachüberstände müssen mindestens 0,80 m betragen.

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

-         Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen.

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

4

7

Reichenberger-Hausmann Elisabeth und Franz, Edelweißstr. 32, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Edelweißstr. 26

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Reichenberger-Hausmann Elisabeth und Franz, Edelweißstr. 32, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Edelweißstr. 26, auf dem Grundstück Fl. Nr. 376/3, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Genehmigungsverfahren ist gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c BayBO durchzuführen.

 

Den beantragten Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird grundsätzlich zugestimmt. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, weil die Gesamtwandhöhe des Hauptgebäudes an der Talseite von 4,90 m nicht überschritten wird. Als Ausgleich für die Erhöhung des Kniestocks von 0,60 m auf 1,30 m wird vorgeschlagen, das Hauptgebäude ca. 0,45 m tiefer zu bauen, weil damit dann die zulässige Traufhöhe von 3,35 m von der Straßenseite aus gesehen, ab Rohdecke Erdgeschoß bis zur Traufe eingehalten wird.

 

Wegen des geplanten Querfirstes und Eingangsüberdachung an der Ostseite wird ebenfalls Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-West südlicher Teil erteilt. Der Dachvorsprung bei der Eingangsüberdachung darf wie vereinbart max. 0,30 m statt 0,60 m betragen.

 

Über die endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen, in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. die ausgesprochenen Befreiungen eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen.

 

Das Grundstück liegt in der Zone II des Wasserschutzgebietes Rott a. Inn. Das Sachgebiet III/1 Wasserrecht beim Landratsamt Rosenheim ist an der Baugenehmigung zu beteiligen.

 

 

 

 

 

5

7

Gartner Josef, Lengdorf 8 c, 83543 Rott a. Inn;

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Lengdorf  10 a

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Zur Bauanfrage von Herrn Josef Gartner, Lengdorf 8 c, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Lengdorf 10 a, auf dem Grundstück Fl. Nr. 957/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Maximale Wandhöhe 6,25 m, vom natürlichen Gebäude bis Oberkante Einschnitt Dachhaut.

 

Das Sichtdreieck von der Ortsstraße Alte B 15 zur Erschließungsstraße nach Norden ist nach EAE einzuhalten.

 

Die Höhenlage wird im Rahmen der Baugenehmigung festgelegt.

(Fertiger Fußboden max. 0,30 m über natürlichem Gelände.)

 

Die Vermessung der Grundstücke ist erfolgt. Die Messungsanerkennung wurde von beiden Vertragsteilen unterschrieben.

 

Die Wasser- und Abwasserleitungen sind bereits verlegt. Die künftige Erschließungsstraße ist bereits im Rohbau erstellt.

 

6

7

Hiltner Thomas, Lengdorfer Str. 8, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zum Anbau einer Doppelgarage mit Wohnraum und Wintergarten

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Thomas Hiltner, Lengdorfer Str. 8, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau einer Doppelgarage mit Wohnraum und Wintergarten an das bestehende Wohnhaus Lengdorfer Str. 8, auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/1, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt unter der Maßgabe, dass die Abstandsflächen eingehalten sind, bzw. die Nachbarn der Abstandsübernahme noch schriftlich zustimmen.

Der geplante Wintergarten im Süden muss jedoch mit dem bestehenden Wintergarten abschließen. Anstelle des geplanten Rolltores soll eine gefälligere Lösung gefunden werden. Aufteilung in zwei Tore mit Errichtung eines Mittelpfeilers.

Im Übrigen wird hinsichtlich der Gestaltung im Rahmen der Baugenehmigung entschieden.

 

 

 

7

7

Käsweber Rudolf, Maierbach 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung einer Biogasanlage

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Rudolf Käsweber, Maierbach 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Biogasanlage, Bau eines Biogasfermenters mit Folienhaube und eines Maschinenraumes mit zwei Blockheizkraftwerken a 40 KW in Maierbach 3, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1734 und 1773, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim ist an der Baugenehmigung zu beteiligen.

 

Wegen der Einbindung in die Landschaft ist das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen.

 

 

 

 

 

8

7

Spensberger Erich, Finkenstr. 2, 85661 Forstinning

Bauantrag zum Einbau eines Kamins

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Erich Spensberger, Finkenstr. 2, 85661 Forstinning, zum Einbau eines Kamins beim Anwesen Arbing – Am Brunnfeld 3, auf dem Grundstück Fl. Nr. 779/5, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

 

 

9

 

Bekanntgaben, Anfragen

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

-         eine Anfrage der Familie Posch, Zainach, zum Anbau eines Wintergartens vorliegt. Der Anbau an das bestehende Wohnhaus ist mittlerweile erfolgt. Allerdings wurde zur damaligen Baugenehmigung durch das Landratsamt Rosenheim eine Flächenobergrenze für Anbau und Bestand von 200 qm festgelegt. Jetzt soll diese über einen anzubauenden Wintergarten vergrößert werden. Unsere Auskunft war, dass vorher die Mehrung der Wohnfläche vom Landratsamt zugesichert werden muss, bevor über Details und Gestaltung gesprochen wird.

 

-         beim Bauvorhaben Zangerl, Bahnhofstraße, bei einer Baukontrolle am 11.05.05 festgestellt wurde, dass die bestehende Mauer zum nördlichen Nachbarn zu weit abgetragen wurde. Zum Wiederaufbau ist eine Tektur mit Nachbarunterschrift vorzulegen. Der Fußweg vom Kirchweg wurde im Einvernehmen an das Betreute Wohnen verlegt und mit einem Zaun geschützt.

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.35 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

Im Anschluss zur Sitzung erfolgte ein kurzer Ortstermin, wegen der Errichtung eines Telefonhäuschens (Münztelefon) in der Einfahrt von der Bahnhofstraße zum Parkplatz am Rathaus. Anschließend wurde der Friedhofszugang vom Kaisergarten im Bereich der Gerätehütte besichtigt. Hier sollte ebenfalls ein schmiedeeisernes Tor angebracht werden um diesen Bereich abzuschließen. Der 1. Bürgermeister kann hierfür Kostenangebote einholen.

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin