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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 12.
Mai 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Hans Gilg als Vertreter von Sebastian
Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Sebastian Mühlhuber -
beruflich Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 12.
Mai 2005 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 12.04.2005; 2. Gilg Johann, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau einer Jauchegrube 3. Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543
Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage an der Korbinian-Grätz-Str. 4. im
Genehmigungsfreistellungsverfahren 4. Reichenberger-Hausmann Elisabeth und
Franz, Edelweißstr. 32, Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Edelweißstr. 26 5. Gartner Josef, Lengdorf 8 c, 83543 Rott a.
Inn; Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Einfamilienhauses, Lengdorf 10a 6. Hiltner Thomas, Lengdorfer Str. 8,
Rott a. Inn; Antrag auf
Vorbescheid zum Anbau einer Doppelgarage mit Wohn- raum und
Wintergarten 7. Käsweber
Rudolf, Maierbach 3, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung einer Biogasanlage 8. Spensberger
Erich, Finkenstr. 2, 85661 Forstinning Bauantrag zum
Einbau eines Kamins 9. Bekanntgaben,
Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. |
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1 |
7 |
Genehmigung Protokoll vom 12.04.2005 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 12.04.2005
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
7 |
Gilg Johann, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum
Neubau einer Jauchegrube Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem
Bauantrag von Herrn Johann Gilg, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau
einer Jauchegrube, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1360, Gem. Rott a. Inn, wird
das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die
Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim ist an der
Baugenehmigung zu beteiligen. Gemeinderat
Gilg hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht
teilgenommen. |
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7 |
Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der
Korbinian-Grätz-Str. 4. im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543
Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der
Korbinian-Grätz-Str. 4, auf dem Grundstück Fl. Nr. 150/78, Gem. Rott a. Inn,
wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt. -
Dachüberstände müssen mindestens 0,80 m betragen. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. -
Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses
max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante
liegen. -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes
Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt
Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. |
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4 |
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Reichenberger-Hausmann Elisabeth und Franz,
Edelweißstr. 32, Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Edelweißstr. 26 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Reichenberger-Hausmann Elisabeth
und Franz, Edelweißstr. 32, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Edelweißstr. 26, auf dem Grundstück
Fl. Nr. 376/3, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Das Genehmigungsverfahren ist gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 1
Buchstabe c BayBO durchzuführen. Den beantragten Befreiungen
gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird grundsätzlich zugestimmt. Die Grundzüge der
Planung werden dadurch nicht berührt. Die Befreiung ist städtebaulich
vertretbar, weil die Gesamtwandhöhe des Hauptgebäudes an der Talseite von
4,90 m nicht überschritten wird. Als Ausgleich für die Erhöhung des Kniestocks
von 0,60 m auf 1,30 m wird vorgeschlagen, das Hauptgebäude ca. 0,45 m tiefer
zu bauen, weil damit dann die zulässige Traufhöhe von 3,35 m von der
Straßenseite aus gesehen, ab Rohdecke Erdgeschoß bis zur Traufe eingehalten
wird. Wegen des geplanten Querfirstes
und Eingangsüberdachung an der Ostseite wird ebenfalls Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Rott-West südlicher Teil erteilt. Der Dachvorsprung bei
der Eingangsüberdachung darf wie vereinbart max. 0,30 m statt 0,60 m
betragen. Über die endgültige Höhenlage
des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen, in der bestätigt ist, dass
die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. die ausgesprochenen Befreiungen
eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen. Das Grundstück liegt in der
Zone II des Wasserschutzgebietes Rott a. Inn. Das Sachgebiet III/1
Wasserrecht beim Landratsamt Rosenheim ist an der Baugenehmigung zu beteiligen. |
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Gartner Josef, Lengdorf 8 c, 83543
Rott a. Inn; Bauvoranfrage zur Errichtung
eines Einfamilienhauses in Lengdorf 10
a Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zur Bauanfrage von Herrn Josef
Gartner, Lengdorf 8 c, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines
Einfamilienhauses in Lengdorf 10 a, auf dem Grundstück Fl. Nr. 957/2, Gem.
Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Maximale Wandhöhe 6,25 m, vom
natürlichen Gebäude bis Oberkante Einschnitt Dachhaut. Das Sichtdreieck von der
Ortsstraße Alte B 15 zur Erschließungsstraße nach Norden ist nach EAE einzuhalten. Die Höhenlage wird im Rahmen
der Baugenehmigung festgelegt. (Fertiger Fußboden max. 0,30 m
über natürlichem Gelände.) Die Vermessung der Grundstücke
ist erfolgt. Die Messungsanerkennung wurde von beiden Vertragsteilen
unterschrieben. Die Wasser- und
Abwasserleitungen sind bereits verlegt. Die künftige Erschließungsstraße ist
bereits im Rohbau erstellt. |
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Hiltner Thomas, Lengdorfer Str. 8, Rott a.
Inn; Antrag
auf Vorbescheid zum Anbau einer Doppelgarage mit Wohnraum und Wintergarten Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von
Herrn Thomas Hiltner, Lengdorfer Str. 8, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau einer
Doppelgarage mit Wohnraum und Wintergarten an das bestehende Wohnhaus Lengdorfer
Str. 8, auf dem Grundstück Fl. Nr. 448/1, Gem. Feldkirchen, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt unter der Maßgabe, dass die
Abstandsflächen eingehalten sind, bzw. die Nachbarn der Abstandsübernahme
noch schriftlich zustimmen. Der geplante Wintergarten im
Süden muss jedoch mit dem bestehenden Wintergarten abschließen. Anstelle des
geplanten Rolltores soll eine gefälligere Lösung gefunden werden. Aufteilung
in zwei Tore mit Errichtung eines Mittelpfeilers. Im Übrigen wird hinsichtlich
der Gestaltung im Rahmen der Baugenehmigung entschieden. |
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7 |
Käsweber
Rudolf, Maierbach 3, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung einer
Biogasanlage Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Rudolf
Käsweber, Maierbach 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Biogasanlage,
Bau eines Biogasfermenters mit Folienhaube und eines Maschinenraumes mit zwei
Blockheizkraftwerken a 40 KW in Maierbach 3, auf dem Grundstück Fl. Nr. 1734
und 1773, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Immissionsschutzabteilung
beim Landratsamt Rosenheim ist an der Baugenehmigung zu beteiligen. Wegen der Einbindung in die
Landschaft ist das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim
Landratsamt Rosenheim zu beteiligen. |
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Spensberger Erich, Finkenstr. 2, 85661 Forstinning Bauantrag
zum Einbau eines Kamins Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Erich
Spensberger, Finkenstr. 2, 85661 Forstinning, zum Einbau eines Kamins beim
Anwesen Arbing – Am Brunnfeld 3, auf dem Grundstück Fl. Nr. 779/5, Gem. Rott
a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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Bekanntgaben, Anfragen Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass -
eine Anfrage der Familie Posch, Zainach,
zum Anbau eines Wintergartens vorliegt. Der Anbau an das bestehende Wohnhaus
ist mittlerweile erfolgt. Allerdings wurde zur damaligen Baugenehmigung durch
das Landratsamt Rosenheim eine Flächenobergrenze für Anbau und Bestand von
200 qm festgelegt. Jetzt soll diese über einen anzubauenden Wintergarten
vergrößert werden. Unsere Auskunft war, dass vorher die Mehrung der
Wohnfläche vom Landratsamt zugesichert werden muss, bevor über Details und
Gestaltung gesprochen wird. -
beim Bauvorhaben Zangerl, Bahnhofstraße, bei einer Baukontrolle
am 11.05.05 festgestellt wurde, dass die bestehende Mauer zum nördlichen
Nachbarn zu weit abgetragen wurde. Zum Wiederaufbau ist eine Tektur mit Nachbarunterschrift vorzulegen. Der Fußweg vom
Kirchweg wurde im Einvernehmen an das Betreute Wohnen verlegt und mit einem
Zaun geschützt. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.35 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Im Anschluss zur Sitzung
erfolgte ein kurzer Ortstermin, wegen der Errichtung eines Telefonhäuschens (Münztelefon)
in der Einfahrt von der Bahnhofstraße zum Parkplatz am Rathaus. Anschließend
wurde der Friedhofszugang vom Kaisergarten im Bereich der Gerätehütte
besichtigt. Hier sollte ebenfalls ein schmiedeeisernes Tor angebracht werden
um diesen Bereich abzuschließen. Der 1. Bürgermeister kann hierfür
Kostenangebote einholen. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |