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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 12.
April 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________
Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl ab 19.05 Uhr Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Sebastian Mühlhuber – beruflich,
sowie dessen Vertreter Johann Gilg Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 12. April 2005 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 22.03.2005; 2. Herold Ruth und Stephan,
Klaus-Honauer-Str. 12, 83512 Wasserburg a. Inn; Bauantrag
zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren 3. Burgau Dr. Markus und Christina,
Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Bauantrag
zur Errichtung eines Carports im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren 5. Radlmaier Georg, Arbing 5, 83543 Rott a.
Inn; Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der
bestehenden Wohnung in zwei Wohnungen 6. Zeiss Kai Dipl.Ing., Moosweg 1, 83547
Babensham; Bauanfrage zur Erweiterung des
Einfamilienhauses am Weinberg 26 7. Maier Rosmarie und Christian, Kirchweg 3,
Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung einer
Doppelgarage mit Geräteraum am Feldweg 5 8. Veith Doris und Erhard,
Andreas-Wagner-Str. 25, 85640 Putzbrunn; Bauantrag zum Einbau eines Edelstahlkamins,
Lena-Christ-Weg 6, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 9. Mittermeier Johann und Ingeborg,
Benedikt-Lutz-Str. 40, 83543 Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines
überdachten Freisitzes 10. Reichenberger-Hausmann
Elisabeth, Edelweißstr. 32, 83543 Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines
Einfamilienhauses an der Edel- weißstr. 26 11. Bekanntgaben, Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. |
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1 |
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Genehmigung Protokoll vom 22.03.2005 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.03.2005
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
6 |
Herold Ruth und Stephan, Klaus-Honauer-Str. 12, 83512 Wasserburg
a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord im
Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Ruth und Stephan Herold,
Klaus-Honauer-Str. 12, 83512 Wasserburg a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 20, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 150/15, Gem. Rott a. Inn, wird gemäß Art. 64 BayBO die
Genehmigungsfreistellung grundsätzlich erteilt. Die Mindestdachneigung der Garage muss lt. Bebauungsplan
mindestens 18° betragen. Die liegenden Fenster an der
Nordfassade werden zugelassen, da sie einen logischen Zusammenhang mit dem
Gesamtkonzept des Gebäudes bilden. Anstelle des Rundfensters an der Westfassade ist ein
normales stehendes Fenster einzubauen. Dachüberstände dürfen nicht mehr als 1,20 m, mindestens jedoch
0,80 m betragen. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. -
Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses
max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante
liegen. -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes
Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt
Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. |
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3 |
6 |
Burgau Dr. Markus und Christina, Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Dr. Markus und Christina Burgau,
Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen, zur Errichtung eines Einfamilienhauses im
Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 22, auf dem Grundstück Fl.Nr.
150/138, Gem. Rott a. Inn, wird gem. Art.64 BayBO die
Genehmigungsfreistellung erteilt. Dachüberstände dürfen nicht
mehr als 1,20 m betragen. Die liegenden Fenster an der
Westfassade werden zugelassen, da sie einen logischen Zusammenhang mit dem
Gesamtkonzept des Gebäudes bilden. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. -
Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses
max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante
liegen. -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes
Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt
Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. |
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6 |
Burgau Dr. Markus und
Christina, Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen; Bauantrag zur Errichtung eines
Carports im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurden folgende Beschlüsse gefasst: 6 gegen 0 Stimmen a)
Dem Bauantrag von Dr. Markus und Christina Burgau, Ulrichstr.
34, 89278 Nersingen, zur Errichtung eines Carports im Baugebiet Rott-Nord,
Aemilian-Öttlinger-Str. 22, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/138, Gem. Rott a.
Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. b)
Die Überschreitung der Baulinie beim Garagengebäude
widerspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rott-Nord.
Eine Freistellung vom Genehmigungsverfahren gemäß Art. 64 BayBO ist daher nicht
möglich. Die Bauunterlagen werden dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung
weitergeleitet. Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Die
Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes
Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt
Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. |
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Radlmaier Georg,
Arbing 5, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der bestehenden Wohnung in zwei Wohnungen Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Georg
Radlmaier, Arbing 5, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Erweiterung der
bestehenden Woh-nung in zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 740, Gem.
Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Für die zusätzlich geschaffenen
Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. Die vorhandene Straßenbreite
beträgt 2,50 m – erforderlich sind 3,50 m. Hierzu ist die Grundabtretung
notariell zu sichern. Für die zusätzliche Wohnung
sind vom Landratsamt die erforderlichen Stellplätze festzulegen. |
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6 |
Zeiss Kai Dipl.Ing., Moosweg 1, 83547 Babensham; Bauanfrage zur Erweiterung des
Einfamilienhauses am Weinberg 26 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Herrn Dipl.Ing.
Kai Zeiss, Moosweg 1, 83547 Babensham, zur Erweiterung des Einfamilienhauses
am Weinberg 26, auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/7, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Im Rahmen des späteren
Bauantrages sind die vorhandenen Dienstbarkeiten eingehend zu prüfen. Die Abwasserbeseitigung ist
noch zu klären. |
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6 |
Maier Rosmarie und Christian, Kirchweg 3, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung einer
Doppelgarage mit Geräteraum am Feldweg 5 Bürgermeister Maier übergab wegen persönlicher Beteiligung
den Vorsitz an den 3. Bürgermeister Wilhelm Schüßler. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Rosmarie und
Christian Maier, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer
Doppelgarage mit Geräteraum am Feldweg 5, auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/1,
Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Im Bereich der Garage muss an
der engsten Stelle 5,00 m Abstand zur Straße eingehalten sein. Die erforderliche
Straßengrundabtretung ist bereits erfolgt. Bürgermeister Maier hat wegen persönlicher Beteiligung an
der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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Veith
Doris und Erhard, Andreas-Wagner-Str. 25, 85640 Putzbrunn; Bauantrag zum Einbau eines
Edelstahlkamins im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Doris und
Erhard Veith, Andreas-Wagner-Str. 25, 85640 Putzbrunn, zum Einbau eines
doppelwandigen Edelstahlkamins, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1307/5, Gem. Feldkirchen,
Lena-Christ-Weg 6, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO
erteilt. Das Bauvorhaben liegt im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 „Leiten“ und
entspricht den Festsetzungen. Aus gestalterischen Gründen wäre
eine gemauerte Ausführung oder eine Verkleidung des Kamins bis zur
Dachunterkante von Vorteil. |
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Mittermeier
Johann und Ingeborg, Benedikt-Lutz-Str. 40, 83543 Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines
überdachten Freisitzes Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Johann und
Ingeborg Mittermeier, Benedikt-Lutz-Str. 40, 83543 Rott a. Inn, zur
Errichtung eines überdachten Freisitzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/5 Ost,
Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, soweit die Baugrenze
nicht überschritten wird. Der Freisitz ist in
Holz/Glaskonstruktion auszuführen. |
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Reichenberger-Hausmann
Elisabeth, Edelweißstr. 32, 83543 Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines
Einfamilienhauses an der Edelweißstr. 26 Die Bauanfrage von Frau
Elisabeth Reichenberger-Hausmann, Edelweißstr. 32, 83543 Rott a. Inn, zur
Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/3, Gem. Rott
a. Inn, wurde bekanntgegeben. Dabei wurde auf den zuletzt eingereichten
Antrag auf Vorbescheid, der mit Beschluss vom 03.03.2005 behandelt wurde,
verwiesen. In diesem Antrag auf Vorbescheid wurden folgende zwei Abweichungen
von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-West,
südlicher Teil“ zugelassen: a)
Die Höhe des Kniestocks; kann statt 0,60 m lt. Bebauungsplan,
- max. 1,30 m betragen, weil die Gesamtwandhöhe des Hauptgebäudes an
derTalseite von 4,90 m nicht überschritten wird. Als Ausgleich für die
Erhöhung des Kniestocks wird vorgeschlagen, das Hautgebäude ca. 0,45 m tiefer
zu bauen, weil damit dann die zulässige Traufhöhe von 3,35 m von der
Straßenseite aus gesehen, ab Rohdecke Erdgeschoß bis Traufe eingehalten wird. b)
Errichtung eines Querfirstes; Bei der Prüfung der Bauanfrage
wurde festgestellt, dass der Balkon an der Südansicht mit dem Dach
abschließen muss. Das Giebeldach ist entsprechend zu verlängern. Über die endgültige Höhenlage
des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen, in der bestätigt ist, dass
die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. die ausgesprochenen Befreiungen
eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen. Desweiteren ist die Errichtung
von zwei Quergiebeln an der West- und Ostfassade geplant. Nach eingehender Beratung und Grundsatzdiskussion über den
Einbau eines weiteren Quergiebels und der Befürchtung von weiteren
Präzedenzfällen wurde folgender Beschluss gefasst: 3 gegen 3 Stimmen Dem Einbau eines zweiten
Quergiebels gemäß der vorliegenden Bauanfrage, eingereicht am 12.04.2005, zur
Errichtung eines Einfamilienhauses an der Edelweißstr. 26, 83543 Rott a. Inn,
von Frau Elisabeth Reichenberger-Hausmann, wird zugestimmt. Der 1. Bürgermeister stellte
anschließend fest, dass zum zweiten Quergiebel nicht die Stimmenmehrheit
vorliegt und somit abgelehnt ist. Die Bauherrin kann die
Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Rott-West, südlicher Teil“, bei der Gemeinde formell beantragen. Für die
Entscheidung zuständig ist lt. Bauausschuss jedoch der Gemeinderat. |
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Bekanntgaben,
Anfragen Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass ·
beim Anwesen v. Hagmann am Weinberg eine Baukontrolle
stattgefunden hat. Das endgültige Ergebnis wird der Gemeinde Rott a. Inn noch
mitgeteilt. Allerdings kann vorweg bekanntgegeben werden, dass die Baugrenze
und die Bauhöhe ziemlich exakt eingehalten sind; ·
gestern eine Verkehrsschau im Gemeindebereich stattgefunden
hat. Das Ergebnis wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt; ·
die Nebengebäude beim Anwesen Thois Ralf und Irene,
Mitterfeld 8, immer mehr und länger werden. Der Vorsitzende sicherte zu, die
Eigentümer erneut darauf hinzuweisen, da diese nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd entsprechen. Gemeinderat Zangerl schlug vor,
das Allgemeinbedarfsgrundstück der Gemeinde am nördlichen Rand des
Baugebietes Rott-Nord mit einem innen liegenden Mischgebietsgrundstück der
Gemeinde zu tauschen und dieses für einen eventuell späteren
Kindergartenneubau vorzuhalten. Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Rott-Nord wird mit Herr Arch. Labonte geklärt. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.50 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |