Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       12. April 2005

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl ab 19.05 Uhr

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Sebastian Mühlhuber – beruflich, sowie dessen Vertreter Johann Gilg

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         12. April 2005

 

 

1.   Genehmigung Protokoll vom 22.03.2005;

 

2.   Herold Ruth und Stephan, Klaus-Honauer-Str. 12, 83512 Wasserburg

      a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

3.    Burgau Dr. Markus und Christina, Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren


4.    Burgau Dr. Markus und Christina, Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen;

Bauantrag zur Errichtung eines Carports im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

5.    Radlmaier Georg, Arbing 5, 83543 Rott a. Inn;

       Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der bestehenden Wohnung

       in zwei Wohnungen

6.    Zeiss Kai Dipl.Ing., Moosweg 1, 83547 Babensham;

       Bauanfrage zur Erweiterung des Einfamilienhauses am Weinberg 26

    

7.    Maier Rosmarie und Christian, Kirchweg 3, Rott a. Inn;

       Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum am

       Feldweg 5

 

8.    Veith Doris und Erhard, Andreas-Wagner-Str. 25, 85640 Putzbrunn;

       Bauantrag zum Einbau eines Edelstahlkamins, Lena-Christ-Weg 6,

       im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

9.    Mittermeier Johann und Ingeborg, Benedikt-Lutz-Str. 40, 83543 Rott

       a. Inn;

       Bauanfrage zur Errichtung eines überdachten Freisitzes

 

10. Reichenberger-Hausmann Elisabeth, Edelweißstr. 32, 83543 Rott a.

      Inn;

      Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses an der Edel-

      weißstr. 26

 

11. Bekanntgaben, Anfragen;

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

 

 

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Genehmigung Protokoll vom 22.03.2005

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.03.2005 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

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6

Herold Ruth und Stephan, Klaus-Honauer-Str. 12, 83512 Wasserburg a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Ruth und Stephan Herold, Klaus-Honauer-Str. 12, 83512 Wasserburg a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 20, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/15, Gem. Rott a. Inn, wird gemäß Art. 64 BayBO die Genehmigungsfreistellung grundsätzlich erteilt.

 

Die Mindestdachneigung der Garage muss lt. Bebauungsplan mindestens 18° betragen.

 

Die liegenden Fenster an der Nordfassade werden zugelassen, da sie einen logischen Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept des Gebäudes bilden.

 

Anstelle des Rundfensters an der Westfassade ist ein normales stehendes Fenster einzubauen.

 

Dachüberstände dürfen nicht mehr als 1,20 m, mindestens jedoch 0,80 m betragen.

 

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

-         Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen.

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

3

6

Burgau Dr. Markus und Christina, Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Dr. Markus und Christina Burgau, Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen, zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 22, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/138, Gem. Rott a. Inn, wird gem. Art.64 BayBO die Genehmigungsfreistellung erteilt.

 

Dachüberstände dürfen nicht mehr als 1,20 m betragen.

 

Die liegenden Fenster an der Westfassade werden zugelassen, da sie einen logischen Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept des Gebäudes bilden.

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

-         Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen.

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

4

6

Burgau Dr. Markus und Christina, Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen;

Bauantrag zur Errichtung eines Carports im Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

a)     Dem Bauantrag von Dr. Markus und Christina Burgau, Ulrichstr. 34, 89278 Nersingen, zur Errichtung eines Carports im Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 22, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/138, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

b)     Die Überschreitung der Baulinie beim Garagengebäude widerspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rott-Nord. Eine Freistellung vom Genehmigungsverfahren gemäß Art. 64 BayBO ist daher nicht möglich. Die Bauunterlagen werden dem Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung weitergeleitet. Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

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6

Radlmaier Georg, Arbing 5, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der bestehenden Wohnung in zwei Wohnungen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Georg Radlmaier, Arbing 5, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Erweiterung der bestehenden Woh-nung in zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 740, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

Die vorhandene Straßenbreite beträgt 2,50 m – erforderlich sind 3,50 m. Hierzu ist die Grundabtretung notariell zu sichern.

 

Für die zusätzliche Wohnung sind vom Landratsamt die erforderlichen Stellplätze festzulegen.

 

 

 

6

6

Zeiss Kai Dipl.Ing., Moosweg 1, 83547 Babensham;

Bauanfrage zur Erweiterung des Einfamilienhauses am Weinberg 26

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauanfrage von Herrn Dipl.Ing. Kai Zeiss, Moosweg 1, 83547 Babensham, zur Erweiterung des Einfamilienhauses am Weinberg 26, auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/7, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Im Rahmen des späteren Bauantrages sind die vorhandenen Dienstbarkeiten eingehend zu prüfen.

Die Abwasserbeseitigung ist noch zu klären.

 

 

 

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6

Maier Rosmarie und Christian, Kirchweg 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum am Feldweg 5

 

Bürgermeister Maier übergab wegen persönlicher Beteiligung den Vorsitz an den 3. Bürgermeister Wilhelm Schüßler.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Rosmarie und Christian Maier, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum am Feldweg 5, auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Im Bereich der Garage muss an der engsten Stelle 5,00 m Abstand zur Straße eingehalten sein.

 

Die erforderliche Straßengrundabtretung ist bereits erfolgt.

 

Bürgermeister Maier hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

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6

Veith Doris und Erhard, Andreas-Wagner-Str. 25, 85640 Putzbrunn;

Bauantrag zum Einbau eines Edelstahlkamins im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Doris und Erhard Veith, Andreas-Wagner-Str. 25, 85640 Putzbrunn, zum Einbau eines doppelwandigen Edelstahlkamins, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1307/5, Gem. Feldkirchen, Lena-Christ-Weg 6, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 2 „Leiten“ und entspricht den Festsetzungen.

 

Aus gestalterischen Gründen wäre eine gemauerte Ausführung oder eine Verkleidung des Kamins bis zur Dachunterkante von Vorteil.

 

 

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6

Mittermeier Johann und Ingeborg, Benedikt-Lutz-Str. 40, 83543 Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Errichtung eines überdachten Freisitzes

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauanfrage von Johann und Ingeborg Mittermeier, Benedikt-Lutz-Str. 40, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines überdachten Freisitzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/5 Ost, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, soweit die Baugrenze nicht überschritten wird.

Der Freisitz ist in Holz/Glaskonstruktion auszuführen.

 

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6

Reichenberger-Hausmann Elisabeth, Edelweißstr. 32, 83543 Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses an der Edelweißstr. 26

 

Die Bauanfrage von Frau Elisabeth Reichenberger-Hausmann, Edelweißstr. 32, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/3, Gem. Rott a. Inn, wurde bekanntgegeben. Dabei wurde auf den zuletzt eingereichten Antrag auf Vorbescheid, der mit Beschluss vom 03.03.2005 behandelt wurde, verwiesen. In diesem Antrag auf Vorbescheid wurden folgende zwei Abweichungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-West, südlicher Teil“ zugelassen:

 

a)     Die Höhe des Kniestocks; kann statt 0,60 m lt. Bebauungsplan, - max. 1,30 m betragen, weil die Gesamtwandhöhe des Hauptgebäudes an derTalseite von 4,90 m nicht überschritten wird. Als Ausgleich für die Erhöhung des Kniestocks wird vorgeschlagen, das Hautgebäude ca. 0,45 m tiefer zu bauen, weil damit dann die zulässige Traufhöhe von 3,35 m von der Straßenseite aus gesehen, ab Rohdecke Erdgeschoß bis Traufe eingehalten wird.

 

b)     Errichtung eines Querfirstes;

 

Bei der Prüfung der Bauanfrage wurde festgestellt, dass der Balkon an der Südansicht mit dem Dach abschließen muss. Das Giebeldach ist entsprechend zu verlängern.

 

Über die endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen, in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. die ausgesprochenen Befreiungen eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen.

 

Desweiteren ist die Errichtung von zwei Quergiebeln an der West- und Ostfassade geplant.

 

Nach eingehender Beratung und Grundsatzdiskussion über den Einbau eines weiteren Quergiebels und der Befürchtung von weiteren Präzedenzfällen wurde folgender Beschluss gefasst:

 

3 gegen 3 Stimmen

 

Dem Einbau eines zweiten Quergiebels gemäß der vorliegenden Bauanfrage, eingereicht am 12.04.2005, zur Errichtung eines Einfamilienhauses an der Edelweißstr. 26, 83543 Rott a. Inn, von Frau Elisabeth Reichenberger-Hausmann, wird zugestimmt.

Der 1. Bürgermeister stellte anschließend fest, dass zum zweiten Quergiebel nicht die Stimmenmehrheit vorliegt und somit abgelehnt ist.

 

Die Bauherrin kann die Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-West, südlicher Teil“, bei der Gemeinde formell beantragen. Für die Entscheidung zuständig ist lt. Bauausschuss jedoch der Gemeinderat.

 

 

 

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Bekanntgaben, Anfragen

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

·        beim Anwesen v. Hagmann am Weinberg eine Baukontrolle stattgefunden hat. Das endgültige Ergebnis wird der Gemeinde Rott a. Inn noch mitgeteilt. Allerdings kann vorweg bekanntgegeben werden, dass die Baugrenze und die Bauhöhe ziemlich exakt eingehalten sind;

 

·        gestern eine Verkehrsschau im Gemeindebereich stattgefunden hat. Das Ergebnis wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt;

 

·        die Nebengebäude beim Anwesen Thois Ralf und Irene, Mitterfeld 8, immer mehr und länger werden. Der Vorsitzende sicherte zu, die Eigentümer erneut darauf hinzuweisen, da diese nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd entsprechen.

 

Gemeinderat Zangerl schlug vor, das Allgemeinbedarfsgrundstück der Gemeinde am nördlichen Rand des Baugebietes Rott-Nord mit einem innen liegenden Mischgebietsgrundstück der Gemeinde zu tauschen und dieses für einen eventuell späteren Kindergartenneubau vorzuhalten. Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Rott-Nord wird mit Herr Arch. Labonte geklärt.

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.50 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin