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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 22.
März 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Wilhelm Schüßler Schreyer Martin als Vertreter
von Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Franz Ametsbichler Marinus Schaber Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 22. März 2005 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 03.03.2005; Antrag
auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung
und Errichtung eines Verkaufsraumes 3. Grieshaber Barbara, Bahnhofstr.
14, Rott a. Inn; Bauantrag
auf Nutzungsänderung des vorhandenen Geräteraumes und Erweiterung der
vorhandenen Motorradwerkstatt mit Verkauf 4. Schindecker Johann, Münchener Str. 17,
Rott a. Inn; Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses 5. Friedrich Christian, Hochfellnstr. 6, Rott
a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines
Wohnhauses 6. Engl Michael,
Meiling 28, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung einer
Einfriedung 7. Englhauser
Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring; Tekturplan
zum Eingabeplan zum Umbau des bestehenden Bauern- hauses 8. Bekanntgaben, Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um TOP 7 wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 03.03.2005 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.03.2005
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kinderspielplatzes
mit Besucherbewirtung und Errichtung eines Verkaufsraumes Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung
eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung und Errichtung eines
Verkaufsraums mit Toilettenanlagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen,
wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Zaunhöhe der Einfriedung darf nach der
Einfriedungssatzung der Gemeinde Rott a. Inn maximal 1,20 m betragen. Die maximale
Größe des Spielplatzes wird auf 900 qm begrenzt. Bei künftigen Erweiterungen
bzw. Vergrößerungen ist jeweils ein gesonderter Antrag erforderlich. Die Fragen der Ver- und Entsorgung, der Stellplätze und
die Zufahrt werden im Rahmen des Bauantrages geklärt. Ebenfalls ist dann noch
die Genehmigungspflicht der beiden zusätzlich errichteten Garagen zu prüfen. |
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Grieshaber Barbara, Bahnhofstr.
14, Rott a. Inn; Bauantrag auf Nutzungsänderung des vorhandenen Geräteraumes
und Erweiterung der vorhandenen Motorradwerkstatt mit Verkauf Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Barbara Grieshaber, Bahnhofstr. 14, 83543 Rott a. Inn, zur Nutzungsänderung
des vorhandenen Geräteraumes und Erweiterung der vorhandenen
Motorradwerkstatt mit Verkauf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/2, Gem. Rott a.
Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Baugrundstück liegt im Dorfgebiet. Die
Nutzungsänderung ist nach der Baunutzungsverordnung zulässig. Für zusätzlich
geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu
entrichten. Ob eventuell zusätzliche Stellplätze erforderlich sind,
ist vom Landratsamt Rosenheim im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen. Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an
der Abstimmung nicht teilgenommen. |
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Schindecker Johann, Münchener Str. 17, Rott a. Inn; Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses Dieser TOP entfällt, da von Herrn Schindecker die
Planunterlagen bis heute nicht fertiggestellt
werden konnten. |
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Friedrich Christian, Hochfellnstr. 6, Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zum
Neubau eines Wohnhauses Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von
Herrn Christian Friedrich, Hochfellnstr. 6, 83543 Rott a. Inn, auf Errichtung
eines Wohnhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 467/57 und 467/60, Gem.
Feldkirchen, an der Hochfellnstraße, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das auf dem Grundstück
anfallende Oberflächenwasser soll nach Möglichkeit versickern. Die
Hausanschlussleitungen für Wasser und Abwasser hat der Bauherr auf eigene
Kosten bis zur Grenze der Hochfellnstraße zu
verlegen. Die Zufahrt erfolgt von der Hochfellnstraße
über die Privatstraße, die mit Dienstbarkeit zu sichern ist, ebenso das
Leitungsrecht. |
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6 |
6 |
Engl Michael, Meiling 28, Rott a.
Inn; Bauanfrage zur Errichtung einer
Einfriedung Nach Bekanntgabe des Schreibens von Herrn Michael Engl vom 3.3.2005 und Beratung wurde folgender Beschluss
gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Herrn
Michael Engl, Meiling 28, 83543 Rott a. Inn, zur
Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1241, Gem. Rott a.
Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht
erteilt. Das Grundstück Fl.Nr. 1241,
Gem. Rott a. Inn, Meiling 28, liegt im Außenbereich. Die Einfriedung
unterliegt daher der Genehmigungspflicht. Außerdem ist hier die örtliche
Bauvorschrift für Einfriedungen der Gemeinde Rott a. Inn zu beachten. Die geplante
Einfriedung entspricht in wesentlichen Punkten nicht dieser Satzung. Einer
Befreiung von der Satzung wird nicht zugestimmt. Dem Antragsteller wird
empfohlen, wie in der Zaunsatzung vorgesehen, einen Holzzaun mit Staketen auf
einer maximalen Höhe von 1,20 m ohne Sockel oder einen Maschendrahtzaun hinterpflanzt,
zu errichten. |
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Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring; Tekturplan zum Eingabeplan zum Umbau des
bestehenden Bauernhauses Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan
zum Eingabeplan von Herrn Johann Englhauser,
Rosenweg 20, 83549 Bachmehring, zum Umbau des bestehenden
Bauernhauses mit Einbau von Wohnungen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1, Gem.
Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die drei neu zu errichtenden
Stellplätze sind mit versickerungsfähigem Material auszuführen. |
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Bekanntgaben
und Anfragen Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass ·
im Bereich des Gasthofes Lengdorf an der B 15 weitere
Werbeanlagen für die Gaststätte geplant sind. Nach Auskunft vom Straßenbauamt
Rosenheim ist an der B 15 nicht zulässig. Möglich wäre lt. Auskunft des
Straßenbauamtes nur ein neutrales Hinweisschild mit den Maßen 1,25 m x 0,30
m; ·
im Bereich des Bauvorhabens Von Hagmann demnächst eine
weitere Baukontrolle durch das Landratsamt Rosenheim stattfindet. Dabei werden
insbesondere die Wandhöhen überprüft, die Geländeveränderungen
und die Lage des Gebäudes im Grundstück. ·
im Baugebiet Rott-Nord die gemeindlichen Grundstücke an
der Hangkante neu vermessen wurden und jedes der vier Bauparzellen 800 qm
umfasst. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.50 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |