Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       22. März 2005

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Wilhelm Schüßler

Schreyer Martin als Vertreter von Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Franz Ametsbichler

Marinus Schaber

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom          22. März 2005

 

 

 

 

1.    Genehmigung Protokoll vom 03.03.2005;

2.    Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung und Errichtung eines Verkaufsraumes

3.    Grieshaber Barbara, Bahnhofstr. 14, Rott a. Inn;

Bauantrag auf Nutzungsänderung des vorhandenen Geräteraumes und Erweiterung der vorhandenen Motorradwerkstatt mit Verkauf

4.    Schindecker Johann, Münchener Str. 17, Rott a. Inn;

       Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses

5.    Friedrich Christian, Hochfellnstr. 6, Rott a. Inn;

       Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses

6.    Engl Michael, Meiling 28, Rott a. Inn;

       Bauanfrage zur Errichtung einer Einfriedung

 

7.    Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring;

       Tekturplan zum Eingabeplan zum Umbau des bestehenden Bauern-

       hauses

 

8.    Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um TOP 7 wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 03.03.2005

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 03.03.2005 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

6

Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung und Errichtung eines Verkaufsraumes

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung und Errichtung eines Verkaufsraums mit Toilettenanlagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Die Zaunhöhe der Einfriedung darf nach der Einfriedungssatzung der Gemeinde Rott a. Inn maximal 1,20 m betragen. Die maximale Größe des Spielplatzes wird auf 900 qm begrenzt. Bei künftigen Erweiterungen bzw. Vergrößerungen ist jeweils ein gesonderter Antrag erforderlich.

Die Fragen der Ver- und Entsorgung, der Stellplätze und die Zufahrt werden im Rahmen des Bauantrages geklärt. Ebenfalls ist dann noch die Genehmigungspflicht der beiden zusätzlich errichteten Garagen zu prüfen.

 

 

 

 

 

 

 

 

3

6

Grieshaber Barbara, Bahnhofstr. 14, Rott a. Inn;

Bauantrag auf Nutzungsänderung des vorhandenen Geräteraumes und Erweiterung der vorhandenen Motorradwerkstatt mit Verkauf

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Barbara Grieshaber, Bahnhofstr. 14, 83543 Rott a. Inn, zur Nutzungsänderung des vorhandenen Geräteraumes und Erweiterung der vorhandenen Motorradwerkstatt mit Verkauf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 106/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Das Baugrundstück liegt im Dorfgebiet. Die Nutzungsänderung ist nach der Baunutzungsverordnung zulässig. Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

Ob eventuell zusätzliche Stellplätze erforderlich sind, ist vom Landratsamt Rosenheim im Rahmen der Baugenehmigung zu prüfen.

 

Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

4

6

Schindecker Johann, Münchener Str. 17, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses

 

Dieser TOP entfällt, da von Herrn Schindecker die Planunterlagen bis heute nicht fertiggestellt werden konnten.

 

 

 

5

6

Friedrich Christian, Hochfellnstr. 6, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Christian Friedrich, Hochfellnstr. 6, 83543 Rott a. Inn, auf Errichtung eines Wohnhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 467/57 und 467/60, Gem. Feldkirchen, an der Hochfellnstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser soll nach Möglichkeit versickern. Die Hausanschlussleitungen für Wasser und Abwasser hat der Bauherr auf eigene Kosten bis zur Grenze der Hochfellnstraße zu verlegen. Die Zufahrt erfolgt von der Hochfellnstraße über die Privatstraße, die mit Dienstbarkeit zu sichern ist, ebenso das Leitungsrecht.

 

 

 

6

6

Engl Michael, Meiling 28, Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Errichtung einer Einfriedung

 

Nach Bekanntgabe des Schreibens von Herrn Michael Engl vom 3.3.2005 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauanfrage von Herrn Michael Engl, Meiling 28, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1241, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1241, Gem. Rott a. Inn, Meiling 28, liegt im Außenbereich. Die Einfriedung unterliegt daher der Genehmigungspflicht. Außerdem ist hier die örtliche Bauvorschrift für Einfriedungen der Gemeinde Rott a. Inn zu beachten. Die geplante Einfriedung entspricht in wesentlichen Punkten nicht dieser Satzung. Einer Befreiung von der Satzung wird nicht zugestimmt.

 

Dem Antragsteller wird empfohlen, wie in der Zaunsatzung vorgesehen, einen Holzzaun mit Staketen auf einer maximalen Höhe von 1,20 m ohne Sockel oder einen Maschendrahtzaun hinterpflanzt, zu errichten.

 

 

 

7

6

Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring;

Tekturplan zum Eingabeplan zum Umbau des bestehenden Bauernhauses

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Tekturplan zum Eingabeplan von Herrn Johann Englhauser, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring, zum Umbau des bestehenden Bauernhauses mit Einbau von Wohnungen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die drei neu zu errichtenden Stellplätze sind mit versickerungsfähigem Material auszuführen.

 

 

 

 

 

 

8

6

Bekanntgaben und Anfragen

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

·        im Bereich des Gasthofes Lengdorf an der B 15 weitere Werbeanlagen für die Gaststätte geplant sind. Nach Auskunft vom Straßenbauamt Rosenheim ist an der B 15 nicht zulässig. Möglich wäre lt. Auskunft des Straßenbauamtes nur ein neutrales Hinweisschild mit den Maßen 1,25 m x 0,30 m;

 

·        im Bereich des Bauvorhabens Von Hagmann demnächst eine weitere Baukontrolle durch das Landratsamt Rosenheim stattfindet. Dabei werden insbesondere die Wandhöhen überprüft, die Geländeveränderungen und die Lage des Gebäudes im Grundstück.

 

·        im Baugebiet Rott-Nord die gemeindlichen Grundstücke an der Hangkante neu vermessen wurden und jedes der vier Bauparzellen 800 qm umfasst.

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.50 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin