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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 03.
März 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Franz Ametsbichler Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Georg Dünstl Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 03. März 2005 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 20.01.2005; Antrag
auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung
und Errichtung eines Verkaufsraumes 3. Gilg Ingrid und Maximilian, Peruerstr. 9,
85560 Ebersberg; Antrag
auf Erhöhung des bereits genehmigten Bauvorhabens zur Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Doppelgarage an der Innstr. 22a 4. Brandl Stefan, Ludwig-Thoma-Weg 1, Rott a.
Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines
Carports mit Holzlege 5. Gilg Johann, Meiling 5, Rott a. Inn; Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der
bestehenden Rinderstal- 6. Rohrmoser Georg und Erna,
Johann-Michael-Fischer-Str. 10, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Wintergartens 7. Reichenberger-Hausmann Elisabeth,
Edelweißstr. 32, Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung
eines Einfamilienhauses – Edelweißstr. 26 8. Binsteiner Hermann und Irmgard, Arbing 3,
Rott a. Inn; Bauantrag zur Rücksetzung in Urzustand
des denkmalgeschützten Anwesens - Arbing 3 9. Gartner Josef, Lengdorf 8 c, Rott a. Inn; Beschlussfassung
zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen
– Teil A 10. Gartner Josef, Lengdorf 8 c, Rott a. Inn; Beschlussfassung
zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2
Garagen – Teil B 11. Elsasser
Marlene, Rosenheimer Str. 28, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung von
Stellplätzen – Innstr. 32 12. Von Hagmann
Barbara und Alexander, Weinberg 8, Rott a. Inn; Anfrage zur Errichtung eines
Gartenzaunes 13. Bekanntgaben
und Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um die Tagesordnungspunkte 11 und 12 wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 20.01.2005 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.01.2005
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung und Errichtung
eines Verkaufsraumes Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Antrag auf Vorbescheid von Herrn Uwe Dengel, Zainach
15, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Kinderspielplatzes mit
Besucherbewirtung und Errichtung eines Verkaufsraumes auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen, wird zurückgestellt. Die eingereichten
Unterlagen reichen für eine abschließende Beurteilung noch nicht aus. Das
Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Eigentümer- und
Nachbarunterschriften sind noch nachzureichen. Der Antragsteller muss aussagekräftige Unterlagen nachreichen,
wie z.B. Art der Spielgeräte - Anzahl, Höhe, Einfriedung -. Angaben über zu
erwartenden Besucherzahlen, voraussichtlicher Abwasseranfall, zusätzliche
Lage der Stellplätze. Außerdem ist die Einbindung in die Landschaft durch ein
Grünkonzept nachzuweisen. Die Garagen im Norden sind in das Gesamtkonzept aufzunehmen. |
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Gilg Ingrid und Maximilian, Peruerstr. 9, 85560 Ebersberg; Antrag auf Erhöhung des bereits genehmigten Bauvorhabens
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Innstr. 22a Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Erhöhung des bereits genehmigten Bauvorhabens
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Innstraße 22
a, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/12, Gem. Feldkirchen, um 29 cm, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Die Wandhöhe darf max. 6,0 m vom fertigen Gelände bis
Einschnitt Dachhaut betragen, wobei das Urgelände um höchstens 0,30 m
verändert werden darf. |
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Brandl Stefan, Ludwig-Thoma-Weg 1, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines Carports mit Holzlege Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Herrn Stefan Brandl, Ludwig-Thoma-Weg
1, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Carports mit Holzlege, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1668/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Sichtdreieck zur Einmündung in die
Ludwig-Ganghofer-Straße nach den EAE-Richtlinien muss freigehalten werden. Eventuell
ist die vorhandene Thujenhecke zurückzuschneiden. |
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Gilg Johann, Meiling 5, Rott a. Inn; Bauantrag zum Umbau
und Erweiterung der bestehenden Rinderstallung Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Johann
Gilg, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Erweiterung der bestehenden
Rinderstallung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1176, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Bauvorhaben ist
privilegiert nach § 35 BauGB. Die Immissionsschutzabteilung beim LRA
Rosenheim ist an der Baugenehmigung zu beteiligen - auch im Hinblick auf die
mögliche Bebauung durch die rechtkräftige Ortsabrundungssatzung Meiling-West
vom 14.05.2001. Die Gemeindeverbindungsstraße ist auf Kosten des Bauherrn
gemäß dem vorgelegten Lageplan zu verlegen. Vermessungs-, Notar- und
Grundbuchkosten sind vom Verursacher zu tragen. Die exakte Trassenführung
wird vor Ort mit der Gemeinde und Herrn Nießner von der LPI noch abgesteckt.
Dabei ist zu beachten, dass keine Gefahrenstelle geschaffen wird. |
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Rohrmoser Georg und Erna, Johann-Michael-Fischer-Str. 10,
Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen a) Dem
Bauantrag der Eheleute Georg und Erna Rohrmoser, Johann-Michael-Fischer-Str.
10, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 444/33, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. b)
Hinsichtlich der geringfügig überschrittenen Baugrenze nach Süden wird gemäß
§ 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung erteilt. Für die zusätzlich geschaffenen
Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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Reichenberger-Hausmann Elisabeth, Edelweißstr. 32, Rott a.
Inn; Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung eines Einfamilienhauses – Edelweißstr. 26 Nach Bekanntgabe des Schreibens vom 01.03.2005 und Beratung
wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen a)
Dem
Antrag auf Vorbescheid von Frau Reichenberger-Hausmann Elisabeth,
Edelweißstr. 32, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses an
der Edelweißstr. 26, auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/3, Gem. Rott a. Inn, wird
das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. b)
Das
Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-West,
südlicher Teil“. Das Bauvorhaben stimmt in zwei Punkten mit diesem
Bebauungsplan nicht überein: a)
Höhe des Kniestocks; Statt 0,60 m – 1,30 m, obwohl die
gesamt zulässige Wandhöhe von 4,90 m talseitig nicht überschritten wird,
jedoch die Traufhöhe um ca. 0,45 m. b)
Geplanter Dacheinschnitt im Dachgeschoß (Querfirst) an der
Ostfassade; Den
beantragten Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann jedoch grundsätzlich
zugestimmt werden. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt.
Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, weil die Gesamtwandhöhe des
Hauptgebäudes an der Talseite von 4,90 m nicht überschritten wird. Als Ausgleich
für die Erhöhung des Kniestocks von 0,60 m auf 1,30 m wird vorgeschlagen, das
Hauptgebäude ca. 0,45 m tiefer zu bauen, weil damit dann die zulässige
Traufhöhe von 3,35 m von der Straßenseite aus gesehen, ab Rohdecke Erdgeschoß
bis Traufe eingehalten wird. Wegen
des geplanten Querfirstes wird ebenfalls Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Rott-West südlicher Teil erteilt. Über
die endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine
Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen,
in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. die
ausgesprochenen Befreiungen eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der
Bauherr zu tragen. Das
Grundstück liegt in der Zone II des Wasserschutzgebietes Rott a. Inn. Das
Sachgebiet III/1 Wasserrecht beim Landratsamt Rosenheim ist an der
Baugenehmigung und beim Antrag auf Vorbescheid zu beteiligen. |
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Binsteiner Hermann und Irmgard, Arbing 3, Rott a. Inn; Bauantrag zur
Rücksetzung in Urzustand des denkmalgeschützten Anwesens - Arbing 3 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute
Hermann und Irmgard Binsteiner, Arbing 3, 83543 Rott a. Inn, zur Rücksetzung
des denkmalgeschützten Anwesens – Arbing 3, in der Urzustand, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 745, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Das Gebäude Arbing 3 steht
unter Denkmalschutz. Die untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt
Rosenheim und das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz sind an der Baugenehmigung
zu beteiligen. Die Dachvorsprünge an den
Giebelwänden der Nordansicht sind falsch gezeichnet und der Südansicht
anzupassen. |
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Gartner Josef, Lengdorf 8 c, Rott a. Inn; Beschlussfassung zum Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil A Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von
Herrn Josef Gartner, Lengdorf 8 c, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil A -, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/3,
Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich
der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Lengdorf-Ost Erweiterung“ vom
02.11.2004. Der Antrag auf Vorbescheid entspricht in allen Punkten den Festlegungen
der Satzung. Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Grundstücksflächen wurden gem. Kaufvertrag des Notars
Spielgelsberger vom 06.07.2004 URNr. S 1731/2004 an die Gemeinde abgetreten. Die
künftige Erschließungsstraße wurde im Unterbau bereits erstellt. Die
Anschlüsse für Schmutz- und Regenwasser sind ebenfalls bereits bis zum
Baugrundstück verlegt. Die Erschließungskosten werden auf die angrenzenden
Grundstückseigentümer nach Satzung umgelegt. Vor Bezugsfertigkeit des
Gebäudes sind die in der Abrundungssatzung festgelegten Maßnahmen zur
Ausgleichsfläche herzustellen. |
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Gartner Josef, Lengdorf 8 c, Rott a. Inn; Beschlussfassung zum Antrag auf
Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil B Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von
Herrn Josef Gartner, Lengdorf 8 c, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil B -, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/4,
Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage erteilt,
dass die Traufhöhe max. 5,75 m betragen darf. Im Übrigen entspricht der
Antrag auf Vorbescheid den Festsetzungen der rechtskräftigen
Ortsabrundungssatzung „Lengdorf-Ost Erweiterung“, vom 02.11.2004. Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Grundstücksflächen wurden gem. Kaufvertrags des Notars
Spielgelsberger vom 06.07.2004 URNr. S 1731/2004 an die Gemeinde abgetreten.
Die künftige Erschließungsstraße wurde im Unterbau bereits erstellt. Die
Anschlüsse für Schmutz- und Regenwasser sind ebenfalls bereits bis zum
Baugrundstück verlegt. Die Erschließungskosten werden auf die angrenzenden
Grundstückseigentümer nach Satzung umgelegt. Vor Bezugsfertigkeit des
Gebäudes sind die in der Abrundungssatzung festgelegten Maßnahmen zur
Ausgleichsfläche herzustellen. |
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Elsasser
Marlene, Rosenheimer Str. 28, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung von
Stellplätzen – Innstr. 32 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Anfrage von Frau Marlene
Elsasser, Rosenheimer Str. 28, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung von zwei
weiteren Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/18, Gem. Feldkirchen, an
der Innstraße 32, Rott a. Inn, wird grundsätzlich zugestimmt. Die bestehende Einfahrt ist zu
nutzen, um eine weitere Gefahrenstelle durch ein rückwärts herausfahren an
der unübersichtlichen Mauer mit einer Höhe von ca. 1,60 m auszuschließen. Die Stellplätze sollen mit
einem versickerungsfähigen Material befestigt werden. |
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Von
Hagmann Barbara und Alexander, Weinberg 8, Rott a. Inn; Anfrage zur Errichtung eines
Gartenzaunes Der Gemeinderat hat in seiner
letzten Sitzung die Ausnahme von der Veränderungssperre Weinberg zur
Errichtung des Gartenzauns schon grundsätzlich zugestimmt und hinsichtlich
der Ge- staltung den Bauausschuss
beauftragt, entsprechende Festsetzungen zu treffen. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Anfrage von Barbara und
Alexander Von Hagmann, Weinberg 8, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines
Gartenzaunes, auf dem Grundstück Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der Zaun entspricht
grundsätzlich der örtlichen Bauvorschrift für Einfriedungen, in der
Drahtzäune und schmiedeeiserne Zäune
zulässig sind. Der überwiegende Anteil ist als Zaun mit Stahlseilen
(Drahtzaun) vorgesehen, nur im gesamten Zugangsbereich wird ein
Edelstahlgeländer mit senkrechten Rundstäben eingebaut. Die Zaunpfosten bei
der Gartenseite sowie das gesamte Geländer zur Straßenseite sind als
verzinktes Stahlgeländer oder V2A eloxiert (nicht glänzend sondern matt)
auszuführen. Die geplante Zaunhöhe unterschreitet die maximale Zaunhöhe von 1,20
m bzw. 1,50 m. Es wird kein Zaunsockel
errichtet. Das Oberflächenwasser ist so abzuleiten, dass dies nicht auf
öffentliche Flächen bzw. in das angrenzende Nachbargrundstück eintritt. |
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Bekanntgaben und Anfragen Gemeinderat Schaber wies darauf
hin, dass am Gehweg beim Stechl der entstandene Fußpfad über die Grünfläche
immer noch besteht. Um dies zu unterbinden schlug er eine Bepflanzung eventuell
mit Bodendeckern oder Blumenstauden vor. Anschließend gab der 1.
Bürgermeister bekannt, dass ·
einige Bauvoranfragen vorliegen bzw. heute behandelt wurden,
die als Bauanträge zurückkommen. Um dies möglichst schnell zu erledigen wurde
die nächste Bauausschusssitzung noch vor den Osterferien für Dienstag,
22.03.2005 festgelegt. ·
es sinnvoll erscheint, die angekündigte Besichtigungstour
des Bauausschusses gleich mit dem Gemeinderat festzulegen. Als Terminvorschlag
wäre Donnerstag, 14.04.2005, 18.00 Uhr, mit folgenden Punkten: Gewerbegebiet
Am Eckfeld, Schule – Umbau Toiletten – Heizung – Erdgeschoß Lehrerwohnhaus. ·
sich für das Gemeindepokal-Turnier zum Eisstockschiessen noch
Teilnehmer aus dem Gremium melden sollten. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.05 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |