Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       03. März 2005

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Franz Ametsbichler

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Georg Dünstl

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom          03. März 2005

 

 

1.   Genehmigung Protokoll vom 20.01.2005;

2.    Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung und Errichtung eines Verkaufsraumes

3.    Gilg Ingrid und Maximilian, Peruerstr. 9, 85560 Ebersberg;

Antrag auf Erhöhung des bereits genehmigten Bauvorhabens zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Innstr. 22a

4.    Brandl Stefan, Ludwig-Thoma-Weg 1, Rott a. Inn;

       Bauanfrage zur Errichtung eines Carports mit Holzlege

5.    Gilg Johann, Meiling 5, Rott a. Inn;

       Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der bestehenden Rinderstal-
       lung

6.    Rohrmoser Georg und Erna, Johann-Michael-Fischer-Str. 10, Rott a.

       Inn;

       Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens

7.    Reichenberger-Hausmann Elisabeth, Edelweißstr. 32, Rott a. Inn;

       Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses –

       Edelweißstr. 26

8.    Binsteiner Hermann und Irmgard, Arbing 3, Rott a. Inn;

       Bauantrag zur Rücksetzung in Urzustand des denkmalgeschützten

      Anwesens - Arbing 3

9.    Gartner Josef, Lengdorf 8 c, Rott a. Inn;

Beschlussfassung zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil A

10.  Gartner Josef, Lengdorf 8 c, Rott a. Inn;

Beschlussfassung zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil B

11. Elsasser Marlene, Rosenheimer Str. 28, Rott a. Inn;

      Bauanfrage zur Errichtung von Stellplätzen – Innstr. 32

 

12. Von Hagmann Barbara und Alexander, Weinberg 8, Rott a. Inn;

      Anfrage zur Errichtung eines Gartenzaunes

 

13. Bekanntgaben und Anfragen

 

 

 

 

 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um die Tagesordnungspunkte 11 und 12 wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

6

Genehmigung Protokoll vom 20.01.2005

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 20.01.2005 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

6

Dengel Uwe, Zainach 15, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung und Errichtung eines Verkaufsraumes

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Antrag auf Vorbescheid von Herrn Uwe Dengel, Zainach 15, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Kinderspielplatzes mit Besucherbewirtung und Errichtung eines Verkaufsraumes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen, wird zurückgestellt. Die eingereichten Unterlagen reichen für eine abschließende Beurteilung noch nicht aus. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Eigentümer- und Nachbarunterschriften sind noch nachzureichen.

 

Der Antragsteller muss aussagekräftige Unterlagen nachreichen, wie z.B. Art der Spielgeräte - Anzahl, Höhe, Einfriedung -. Angaben über zu erwartenden Besucherzahlen, voraussichtlicher Abwasseranfall, zusätzliche Lage der Stellplätze. Außerdem ist die Einbindung in die Landschaft durch ein Grünkonzept nachzuweisen.

 

Die Garagen im Norden sind in das Gesamtkonzept aufzunehmen.

 

 

 

3

6

Gilg Ingrid und Maximilian, Peruerstr. 9, 85560 Ebersberg;

Antrag auf Erhöhung des bereits genehmigten Bauvorhabens zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Innstr. 22a

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Erhöhung des bereits genehmigten Bauvorhabens zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Innstraße 22 a, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/12, Gem.  Feldkirchen, um 29 cm, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Wandhöhe darf max. 6,0 m vom fertigen Gelände bis Einschnitt Dachhaut betragen, wobei das Urgelände um höchstens 0,30 m verändert werden darf.

 

 

 

4

6

Brandl Stefan, Ludwig-Thoma-Weg 1, Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Errichtung eines Carports mit Holzlege

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauanfrage von Herrn Stefan Brandl, Ludwig-Thoma-Weg 1, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Carports mit Holzlege, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1668/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Das Sichtdreieck zur Einmündung in die Ludwig-Ganghofer-Straße nach den EAE-Richtlinien muss freigehalten werden. Eventuell ist die vorhandene Thujenhecke zurückzuschneiden.

 

 

 

5

6

Gilg Johann, Meiling 5, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Umbau und Erweiterung der bestehenden Rinderstallung

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Johann Gilg, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Erweiterung der bestehenden Rinderstallung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1176, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Bauvorhaben ist privilegiert nach § 35 BauGB. Die Immissionsschutzabteilung beim LRA Rosenheim ist an der Baugenehmigung zu beteiligen - auch im Hinblick auf die mögliche Bebauung durch die rechtkräftige Ortsabrundungssatzung Meiling-West vom 14.05.2001. Die Gemeindeverbindungsstraße ist auf Kosten des Bauherrn gemäß dem vorgelegten Lageplan zu verlegen. Vermessungs-, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Verursacher zu tragen. Die exakte Trassenführung wird vor Ort mit der Gemeinde und Herrn Nießner von der LPI noch abgesteckt. Dabei ist zu beachten, dass keine Gefahrenstelle geschaffen wird.

 

 

 

6

6

Rohrmoser Georg und Erna, Johann-Michael-Fischer-Str. 10, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

a) Dem Bauantrag der Eheleute Georg und Erna Rohrmoser, Johann-Michael-Fischer-Str. 10, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens, auf dem Grundstück Fl.Nr. 444/33, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

b) Hinsichtlich der geringfügig überschrittenen Baugrenze nach Süden wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung erteilt.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

 

7

6

Reichenberger-Hausmann Elisabeth, Edelweißstr. 32, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses – Edelweißstr. 26

 

Nach Bekanntgabe des Schreibens vom 01.03.2005 und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

a) Dem Antrag auf Vorbescheid von Frau Reichenberger-Hausmann Elisabeth, Edelweißstr. 32, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses an der Edelweißstr. 26, auf dem Grundstück Fl.Nr. 376/3, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

b) Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rott-West, südlicher Teil“. Das Bauvorhaben stimmt in zwei Punkten mit diesem Bebauungsplan nicht überein:

 

a)     Höhe des Kniestocks; Statt 0,60 m – 1,30 m, obwohl die gesamt zulässige Wandhöhe von 4,90 m talseitig nicht überschritten wird, jedoch die Traufhöhe um ca. 0,45 m.

b)     Geplanter Dacheinschnitt im Dachgeschoß (Querfirst) an der Ostfassade;

 

Den beantragten Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann jedoch grundsätzlich zugestimmt werden. Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt. Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, weil die Gesamtwandhöhe des Hauptgebäudes an der Talseite von 4,90 m nicht überschritten wird. Als Ausgleich für die Erhöhung des Kniestocks von 0,60 m auf 1,30 m wird vorgeschlagen, das Hauptgebäude ca. 0,45 m tiefer zu bauen, weil damit dann die zulässige Traufhöhe von 3,35 m von der Straßenseite aus gesehen, ab Rohdecke Erdgeschoß bis Traufe eingehalten wird.

 

Wegen des geplanten Querfirstes wird ebenfalls Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-West südlicher Teil erteilt.

 

Über die endgültige Höhenlage des Gebäudes im Grundstück ist vor Baubeginn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessungswesen vorzulegen, in der bestätigt ist, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. die ausgesprochenen Befreiungen eingehalten sind. Die Kosten hierfür hat der Bauherr zu tragen.

 

Das Grundstück liegt in der Zone II des Wasserschutzgebietes Rott a. Inn. Das Sachgebiet III/1 Wasserrecht beim Landratsamt Rosenheim ist an der Baugenehmigung und beim Antrag auf Vorbescheid zu beteiligen.

 

 

 

 

 

 

 

8

6

Binsteiner Hermann und Irmgard, Arbing 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Rücksetzung in Urzustand des denkmalgeschützten Anwesens - Arbing 3

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Hermann und Irmgard Binsteiner, Arbing 3, 83543 Rott a. Inn, zur Rücksetzung des denkmalgeschützten Anwesens – Arbing 3, in der Urzustand, auf dem Grundstück Fl.Nr. 745, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Gebäude Arbing 3 steht unter Denkmalschutz. Die untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim und das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz sind an der Baugenehmigung zu beteiligen.

 

Die Dachvorsprünge an den Giebelwänden der Nordansicht sind falsch gezeichnet und der Südansicht anzupassen.

 

 

 

9

6

Gartner Josef, Lengdorf 8 c, Rott a. Inn;

Beschlussfassung zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil A

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Josef Gartner, Lengdorf 8 c, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil A -, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Lengdorf-Ost Erweiterung“ vom 02.11.2004. Der Antrag auf Vorbescheid entspricht in allen Punkten den Festlegungen der Satzung.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die erforderlichen Grundstücksflächen wurden gem. Kaufvertrag des Notars Spielgelsberger vom 06.07.2004 URNr. S 1731/2004 an die Gemeinde abgetreten. Die künftige Erschließungsstraße wurde im Unterbau bereits erstellt. Die Anschlüsse für Schmutz- und Regenwasser sind ebenfalls bereits bis zum Baugrundstück verlegt. Die Erschließungskosten werden auf die angrenzenden Grundstückseigentümer nach Satzung umgelegt.

 

Vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes sind die in der Abrundungssatzung festgelegten Maßnahmen zur Ausgleichsfläche herzustellen.

 

 

 

10

6

Gartner Josef, Lengdorf 8 c, Rott a. Inn;

Beschlussfassung zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil B

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Josef Gartner, Lengdorf 8 c, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit 2 Garagen – Teil B -, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage erteilt, dass die Traufhöhe max. 5,75 m betragen darf. Im Übrigen entspricht der Antrag auf Vorbescheid den Festsetzungen der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Lengdorf-Ost Erweiterung“, vom 02.11.2004.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die erforderlichen Grundstücksflächen wurden gem. Kaufvertrags des Notars Spielgelsberger vom 06.07.2004 URNr. S 1731/2004 an die Gemeinde abgetreten. Die künftige Erschließungsstraße wurde im Unterbau bereits erstellt. Die Anschlüsse für Schmutz- und Regenwasser sind ebenfalls bereits bis zum Baugrundstück verlegt. Die Erschließungskosten werden auf die angrenzenden Grundstückseigentümer nach Satzung umgelegt.

 

Vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes sind die in der Abrundungssatzung festgelegten Maßnahmen zur Ausgleichsfläche herzustellen.

 

 

 

11

6

Elsasser Marlene, Rosenheimer Str. 28, Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Errichtung von Stellplätzen – Innstr. 32

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Anfrage von Frau Marlene Elsasser, Rosenheimer Str. 28, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung von zwei weiteren Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/18, Gem. Feldkirchen, an der Innstraße 32, Rott a. Inn, wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Die bestehende Einfahrt ist zu nutzen, um eine weitere Gefahrenstelle durch ein rückwärts herausfahren an der unübersichtlichen Mauer mit einer Höhe von ca. 1,60 m auszuschließen.

 

Die Stellplätze sollen mit einem versickerungsfähigen Material befestigt werden.

 

 

 

12

6

Von Hagmann Barbara und Alexander, Weinberg 8, Rott a. Inn;

Anfrage zur Errichtung eines Gartenzaunes

 

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Ausnahme von der Veränderungssperre Weinberg zur Errichtung des Gartenzauns schon grundsätzlich zugestimmt und hinsichtlich der Ge-

staltung den Bauausschuss beauftragt, entsprechende Festsetzungen zu treffen.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Anfrage von Barbara und Alexander Von Hagmann, Weinberg 8, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Gartenzaunes, auf dem Grundstück Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Der Zaun entspricht grundsätzlich der örtlichen Bauvorschrift für Einfriedungen, in der Drahtzäune und schmiedeeiserne  Zäune zulässig sind. Der überwiegende Anteil ist als Zaun mit Stahlseilen (Drahtzaun) vorgesehen, nur im gesamten Zugangsbereich wird ein Edelstahlgeländer mit senkrechten Rundstäben eingebaut. Die Zaunpfosten bei der Gartenseite sowie das gesamte Geländer zur Straßenseite sind als verzinktes Stahlgeländer oder V2A eloxiert (nicht glänzend sondern matt) auszuführen. Die geplante Zaunhöhe unterschreitet die maximale Zaunhöhe von 1,20 m bzw. 1,50 m.

Es wird kein Zaunsockel errichtet. Das Oberflächenwasser ist so abzuleiten, dass dies nicht auf öffentliche Flächen bzw. in das angrenzende Nachbargrundstück eintritt.

 

 

 

13

6

Bekanntgaben und Anfragen

 

Gemeinderat Schaber wies darauf hin, dass am Gehweg beim Stechl der entstandene Fußpfad über die Grünfläche immer noch besteht. Um dies zu unterbinden schlug er eine Bepflanzung eventuell mit Bodendeckern oder Blumenstauden vor.

 

Anschließend gab der 1. Bürgermeister bekannt, dass

 

·        einige Bauvoranfragen vorliegen bzw. heute behandelt wurden, die als Bauanträge zurückkommen. Um dies möglichst schnell zu erledigen wurde die nächste Bauausschusssitzung noch vor den Osterferien für Dienstag, 22.03.2005 festgelegt.

 

·        es sinnvoll erscheint, die angekündigte Besichtigungstour des Bauausschusses gleich mit dem Gemeinderat festzulegen. Als Terminvorschlag wäre Donnerstag, 14.04.2005, 18.00 Uhr, mit folgenden Punkten: Gewerbegebiet Am Eckfeld, Schule – Umbau Toiletten – Heizung – Erdgeschoß Lehrerwohnhaus.

 

·        sich für das Gemeindepokal-Turnier zum Eisstockschiessen noch Teilnehmer aus dem Gremium melden sollten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.05 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin