Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       20. Januar 2005

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

-

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Johann Ganslmaier, Gemeinderat

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom          20. Januar 2005

 

 

1. Genehmigung Protokoll vom 11.11.2004;

 

2. Heimerer Paul, Bichl 35, 83539 Pfaffing;

    Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport im Bau-

    gebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 7, im Genehmigungsfreistel

    lungsverfahren

 

3. Weiß Robert, Stögerfeld 2, 83543 Rott a. Inn;

    Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube mit Kupferverkleidung

 

4. Dzemaili Bettina und Muhamet, Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim;

    Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Arbing

    3 b

 

5. Hampl Reinhard, Lengdorfer Str. 39, 83543 Rott a. Inn;

    Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Gara

    gen

 

6. Graxenberger Rosmarie und Werner, Weinberg 6, 83543 Rott a. Inn;

    Antrag auf Vorbescheid zur Umgestaltung des bestehenden Wohnhau

    ses

 

7. Linnerer Christine und Karl-Heinz, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn;

    Antrag auf Nutzungsänderung der vorhandenen Halle für gewerbliche

    Zwecke

 

8. Linnerer Christine und Karl-Heinz, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn;

    Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der vorhandenen Halle für

    gewerbliche Zwecke

 

9. Bekanntgaben, Anfragen;

 

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

7

Genehmigung Protokoll vom 11.11.2004

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.11.2004 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

7

Heimerer Paul, Bichl 35, 83539 Pfaffing;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 7, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Paul Heimerer, Bichl 35, 83539 Pfaffing, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 7, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/74, Gem. Rott a. Inn, wird gemäß Art. 64 BayBO die Genehmigungsfreistellung grundsätzlich erteilt.

 

Abweichungen von der Dachneigung zwischen dem Garagendach und dem Dach des Hauptgebäudes sind bis zu 4° zulässig.

 

Fenster und Fenstertüren müssen Hochformat und bei einer    Breite von mehr als 0,60 m eine Sprossenteilung besitzen.

 

Rote Dacheindeckung;

 

Der Außenkamin ist zu mauern oder ins Gebäude zu verlegen.

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

 

-         Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante liegen.

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

3

7

Weiß Robert, Stögerfeld 2, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube mit Kupferverkleidung

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauantrag von Herrn Robert Weiß, Stögerfeld 2, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau einer Dachgaube mit Kupferverkleidung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1035/3, Gem. Feldkirchen, wird bis zu einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Bauherrn und dem Landratsamt Rosenheim, zurückgestellt.

 

 

 

4

7

Dzemaili Bettina und Muhamet, Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Arbing 3 b

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Bettina und Muhamet Dzemaili, Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Arbing, auf den Grundstücken Fl.Nr. 744 und 745, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim ist bei der Baugenehmigung zu beteiligen.

 

Nach Möglichkeit sollten stehende Fenster eingebaut werden.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. Der Beitrag für die Grundstücksfläche ist bereits abgegolten.

 

 

5

7

Hampl Reinhard, Lengdorfer Str. 39, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Garagen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Reinhard Hampl, Lengdorfer Str. 39, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Garagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1069, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Garage an der westlichen Grundstücksgrenze darf laut Bebauungsplan eine max. Länge von 6,00 m nicht übersteigen.

 

Der Bauherr hat eventuell notwendige Einrichtungen zur Lärmminderung wegen der angrenzenden Bahnlinie auf eigenem Grund und zu eigenen Lasten zu errichten.

 

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren wird nicht durchgeführt. Der Bauantrag wird aus Gründen der Rechtssicherheit (Nachbareinwände im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes) im Genehmigungsverfahren dem Landratsamt Rosenheim vorgelegt. 

 

Für die zusätzlichen Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

 

6

7

Graxenberger Rosmarie und Werner, Weinberg 6, 83543 Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Umgestaltung des bestehenden Wohnhauses

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Der Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Rosmarie und Werner Graxenberger, Weinberg 6, 83543 Rott a. Inn, zur Umgestaltung des bestehenden Wohnhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 35, Gem. Rott a. Inn, wird zurückgestellt.

 

Das Grundstück FlNr. 35 Gem. Rott a. Inn liegt im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Weinberg - Teilbereich für das der Gemeinderat am 12.02.2004 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen hat. Zur Sicherung der Planung wurde vom Gemeinderat zusätzlich eine Veränderungssperre erlassen. Diese Veränderungssperre ist am 20.02.2004 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von vorerst 2 Jahren.

§ 2 der Satzung zur Veränderungssperre für das Gebiet Weinberg-Teilbereich, beinhaltet, dass

-         Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;

-         erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Die geplanten Maßnahmen laut vorgelegtem Antrag auf Vorbescheid widersprechen den Festsetzungen lt. Entwurf des Bebauungsplans vom 8.7.2004. Der Bebauungsplan ist noch nicht beurteilungsfähig. Von daher kann keine Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden.

Der Antrag auf Vorbescheid wird zusätzlich im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung als „Bedenken und Anregungen“ behandelt und dabei wird geprüft ob sich das Vorhaben ins Orts- und Landschaftsbild einfügt. Die Entscheidung hierüber wird voraussichtlich in einer der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen getroffen.

 

Der Antrag auf Vorbescheid wird zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet.

 

 

 

7

7

Linnerer Christine und Karl-Heinz, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn;

Antrag auf Nutzungsänderung der vorhandenen Halle für gewerbliche Zwecke

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag der Eheleute Christine und Karl-Heinz Linnerer, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn, auf Nutzungsänderung der vorhandenen Halle für gewerbliche Zwecke, auf dem Grundstück Fl.Nr. 654, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

 

8

7

Linnerer Christine und Karl-Heinz, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der vorhandenen Halle für gewerbliche Zwecke

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Christine und Karl-Heinz Linnerer, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung der vorhandenen Halle für gewerbliche Zwecke, auf dem Grundstück Fl.Nr. 654, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Westfassade ist mit senkrechter Holzverschalung zu verkleiden.

 

 

 

9

7

Bekanntgaben, Anfragen;

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

-         am Donnerstag, 27.01.2005, 18.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung mit den Erbbauberechtigten vom Stögerfeld stattfindet;

-         am 17.03.2005, ein Vortrag im Rahmen der Gemeinderatssitzung über geplante Märkte in Rott a. Inn stattfindet. Beginn um 18.30 Uhr;

-         sich wegen der Auflösung der Postagentur beim Modehaus Schaber noch kein passender Nachfolger ergeben hat. GR Schaber vermerkte hierzu, dass sich möglicherweise in Kürze eine Lösung abzeichne.

-         er mit Herrn Kremser, wegen des noch fehlenden Daches der Garagen an seinem Mehrfamilienhaus an der Rosenheimer Str. 21 ein Gespräch führte. Herr Kremser bestätigte, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen sei.

 

Wegen des neu errichteten Lattenzaunes auf dem Grundstück Rosenheimer Str. 21, verwies Gemeinderat Schaber auf die rechtskräftige Einfriedungssatzung der Gemeinde Rott a. Inn, die unbedingt zu ändern sei, da der Abstand zwischen den Zaunlatten nicht festgelegt ist. Es ist der Mindestabstand der Zaunlattung im Verhältnis zur Brettbreite festzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.50 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser