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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 20.
Januar 2005 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: - Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Johann Ganslmaier, Gemeinderat Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 20. Januar 2005 |
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1.
Genehmigung Protokoll vom 11.11.2004; 2. Heimerer Paul, Bichl 35, 83539
Pfaffing;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport im Bau-
gebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 7, im Genehmigungsfreistel
lungsverfahren 3. Weiß Robert, Stögerfeld 2, 83543
Rott a. Inn;
Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube mit Kupferverkleidung 4. Dzemaili Bettina und Muhamet,
Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Arbing
3 b 5. Hampl Reinhard, Lengdorfer Str.
39, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Gara
gen 6. Graxenberger Rosmarie und Werner,
Weinberg 6, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Umgestaltung des bestehenden Wohnhau
ses 7. Linnerer Christine und Karl-Heinz,
Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Nutzungsänderung der vorhandenen Halle für gewerbliche
Zwecke 8. Linnerer Christine und Karl-Heinz,
Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der vorhandenen Halle für
gewerbliche Zwecke 9. Bekanntgaben, Anfragen; |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 11.11.2004 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.11.2004
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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7 |
Heimerer
Paul, Bichl 35, 83539 Pfaffing; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 7, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Paul Heimerer, Bichl 35, 83539 Pfaffing,
zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport im Baugebiet Rott-Nord,
Benedikt-Lutz-Str. 7, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/74, Gem. Rott a. Inn,
wird gemäß Art. 64 BayBO die Genehmigungsfreistellung grundsätzlich erteilt. Abweichungen von der
Dachneigung zwischen dem Garagendach und dem Dach des Hauptgebäudes sind bis
zu 4° zulässig. Fenster und Fenstertüren müssen
Hochformat und bei einer Breite von mehr als 0,60 m eine
Sprossenteilung besitzen. Rote Dacheindeckung; Der Außenkamin ist zu mauern
oder ins Gebäude zu verlegen. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. -
Beim Gebäude darf die Fertigfußbodenoberkante des Erdgeschosses
max. 0,30 m über dem Niveau der jeweils nächstgelegenen Gehsteigoberkante
liegen. -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes
Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt
Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. |
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Weiß
Robert, Stögerfeld 2, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube mit Kupferverkleidung Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag von Herrn Robert Weiß, Stögerfeld 2, 83543
Rott a. Inn, zum Einbau einer Dachgaube mit Kupferverkleidung auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1035/3, Gem. Feldkirchen, wird bis zu einem gemeinsamen
Ortstermin mit dem Bauherrn und dem Landratsamt Rosenheim, zurückgestellt. |
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7 |
Dzemaili
Bettina und Muhamet, Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in
Arbing 3 b Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Bettina und Muhamet Dzemaili,
Kleiststr. 13, 83026 Rosenheim, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
in Arbing, auf den Grundstücken Fl.Nr. 744 und 745, Gem. Rott a. Inn, wird
das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim
ist bei der Baugenehmigung zu beteiligen. Nach Möglichkeit sollten stehende Fenster eingebaut
werden. Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind
Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. Der Beitrag für die
Grundstücksfläche ist bereits abgegolten. |
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Hampl
Reinhard, Lengdorfer Str. 39, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit
Garagen Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Reinhard
Hampl, Lengdorfer Str. 39, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden
Wohnhauses mit Garagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1069, Gem. Feldkirchen,
wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Garage an der westlichen
Grundstücksgrenze darf laut Bebauungsplan eine max. Länge von 6,00 m nicht
übersteigen. Der Bauherr hat eventuell
notwendige Einrichtungen zur Lärmminderung wegen der angrenzenden Bahnlinie auf
eigenem Grund und zu eigenen Lasten zu errichten. Das
Genehmigungsfreistellungsverfahren wird nicht durchgeführt. Der Bauantrag
wird aus Gründen der Rechtssicherheit (Nachbareinwände im Rahmen der 1.
Änderung des Bebauungsplanes) im Genehmigungsverfahren dem Landratsamt Rosenheim
vorgelegt. Für die zusätzlichen
Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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Graxenberger
Rosmarie und Werner, Weinberg 6, 83543 Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zur Umgestaltung des bestehenden
Wohnhauses Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Antrag auf Vorbescheid der
Eheleute Rosmarie und Werner Graxenberger, Weinberg 6, 83543 Rott a. Inn, zur
Umgestaltung des bestehenden Wohnhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 35, Gem.
Rott a. Inn, wird zurückgestellt. Das Grundstück FlNr. 35 Gem.
Rott a. Inn liegt im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Weinberg -
Teilbereich für das der Gemeinderat am 12.02.2004 die Aufstellung des
Bebauungsplans beschlossen hat. Zur Sicherung der Planung wurde vom
Gemeinderat zusätzlich eine Veränderungssperre erlassen. Diese Veränderungssperre
ist am 20.02.2004 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von vorerst 2
Jahren. § 2 der Satzung zur
Veränderungssperre für das Gebiet Weinberg-Teilbereich, beinhaltet, dass -
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen; -
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen
von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
werden dürfen. Die geplanten Maßnahmen laut
vorgelegtem Antrag auf Vorbescheid widersprechen den Festsetzungen lt.
Entwurf des Bebauungsplans vom 8.7.2004. Der Bebauungsplan ist noch nicht beurteilungsfähig.
Von daher kann keine Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden. Der Antrag auf Vorbescheid wird
zusätzlich im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung als „Bedenken und
Anregungen“ behandelt und dabei wird geprüft ob sich das Vorhaben ins Orts-
und Landschaftsbild einfügt. Die Entscheidung hierüber wird voraussichtlich
in einer der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzungen getroffen. Der Antrag auf Vorbescheid wird
zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet. |
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Linnerer
Christine und Karl-Heinz, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn; Antrag auf Nutzungsänderung der vorhandenen Halle für gewerbliche
Zwecke Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag der Eheleute
Christine und Karl-Heinz Linnerer, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn, auf
Nutzungsänderung der vorhandenen Halle für gewerbliche Zwecke, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 654, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. |
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Linnerer
Christine und Karl-Heinz, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der vorhandenen
Halle für gewerbliche Zwecke Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid der
Eheleute Christine und Karl-Heinz Linnerer, Rabenbach 1 a, 83543 Rott a. Inn,
zur Erweiterung der vorhandenen Halle für gewerbliche Zwecke, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 654, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Die Westfassade ist mit
senkrechter Holzverschalung zu verkleiden. |
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Bekanntgaben, Anfragen; Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass -
am Donnerstag, 27.01.2005, 18.00 Uhr, eine Informationsveranstaltung
mit den Erbbauberechtigten vom Stögerfeld stattfindet; -
am 17.03.2005, ein Vortrag im Rahmen der Gemeinderatssitzung
über geplante Märkte in Rott a. Inn stattfindet. Beginn um 18.30 Uhr; -
sich wegen der Auflösung der Postagentur beim Modehaus
Schaber noch kein passender Nachfolger ergeben hat. GR Schaber vermerkte
hierzu, dass sich möglicherweise in Kürze eine Lösung abzeichne. -
er mit Herrn Kremser, wegen des noch fehlenden Daches der
Garagen an seinem Mehrfamilienhaus an der Rosenheimer Str. 21 ein Gespräch
führte. Herr Kremser bestätigte, dass die Baumaßnahme noch nicht
abgeschlossen sei. Wegen des neu errichteten
Lattenzaunes auf dem Grundstück Rosenheimer Str. 21, verwies Gemeinderat
Schaber auf die rechtskräftige Einfriedungssatzung der Gemeinde Rott a. Inn,
die unbedingt zu ändern sei, da der Abstand zwischen den Zaunlatten nicht
festgelegt ist. Es ist der Mindestabstand der Zaunlattung im Verhältnis zur
Brettbreite festzusetzen. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.50 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser |