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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 11.
November 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 11. November 2004 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 21.10.2004; 2. Ehring Heinz, Innstufe 1, 83543 Rott
a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Wintergartens; 3. Altmannshofer Angelika, Innstufe 2,
83543 Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Wintergartens; 4. Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld
22, 83543 Rott a. Inn; Tektur
zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport –Baugebiet „Rott-Nord“,
Benedikt-Lutz-Str. 40, - im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes; 5. Max Zangerl sen., Meiling 29, 83543
Rott a. Inn; Entwurf
Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße
16, Rott a. Inn, sowie Entwurf Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage
am Kirchweg; 6. Höpfl Gertraud, Lengdorf Nr. 4, 83543
Rott a. Inn; Bauantrag
zur teilweisen Dachstuhlerneuerung mit Dachgeschossausbau 7.
Busch Albert, Leiten 10, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in
das landwirtschaftliche An- wesen in Zainach 15 8.
Kienzl Hubert, Manglham 11, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Abbruch und Wiederaufbau
eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Fahrzuegabstelle 9. Schreyer Martin, Lengdorf 16, 83543 Rott a.
Inn; Antrag auf Verlängerung des
Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses in Lengdorf 10.Bekanntgaben und Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.10 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um die TOP 7 bis 9 wurden nicht erhoben. |
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1 |
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Genehmigung Protokoll vom 21.10.2004; Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom
21.10.2004 wurde mit dem Einwand von GR Schaber genehmigt, dass Anträge auf
Genehmigungsfreistellung nicht nach Möglichkeit sondern ausschließlich vom
Bauausschuss zu behandeln sind. |
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2 |
7 |
Ehring Heinz, Innstufe 1, 83543 Rott
a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Wintergartens; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Heinz Ehring, Innstufe 1, 83543
Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 286/3,
Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Innstufe
ist zeitlich nicht absehbar. Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 23.09.2004
wurde die Aufnahme des Ortsteils Innstufe nicht auf die Dringlichkeitsliste 2005
beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim beantragt. Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen ist ein Herstellungsbeitrag
für Wasser zu entrichten. |
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3 |
7 |
Altmannshofer Angelika, Innstufe 2,
83543 Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Wintergartens; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Angelika Altmannshofer, Innstufe 2,
83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück
Fl.Nr. 286/4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Innstufe
ist zeitlich nicht absehbar. Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 23.09.2004
wurde die Aufnahme des Ortsteils Innstufe nicht auf die Dringlichkeitsliste
2005 beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim beantragt. Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen ist ein
Herstellungsbeitrag für Wasser zu entrichten. |
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4 |
7 |
Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld
22, 83543 Rott a. Inn; Tektur zum Neubau eines
Doppelhauses mit Carport –Baugebiet „Rott-Nord“, Benedikt-Lutz-Str. 40, - im
Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Antrag auf Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes; Dieser TOP entfällt, da der Gemeinderat Rott a. Inn in
seiner Sitzung am 04.11.2004 bereits entschieden hat. |
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7 |
Max Zangerl sen., Meiling 29, 83543
Rott a. Inn; Entwurf Bauantrag zur
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße 16, Rott a.
Inn, sowie Entwurf Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg; Vor Beginn der
Bauausschusssitzung erfolgte diesbezüglich ein Ortstermin, über den auch die
übrigen Mitglieder des Gemeinderates informiert waren. Vom beauftragten
Architekt Schellmoser, Rosenheim, und dem Bauherrn, wurde das geplante
umfangreiche Bauvorhaben vorgestellt und erläutert. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Die beiden Entwürfe von Herrn Max Zangerl sen., Meiling
29, 83543 Rott a. Inn, Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und
Geschäftshauses an der Bahnhofstraße 16, Rott a. Inn, sowie Antrag auf
Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg, wurden vom Bauausschuss
zur Kenntnis genommen und wegen der grundsätzlichen Bedeutung zur
Entscheidung an den Gemeinderat Rott a. Inn verwiesen. Aufgrund des erfolgten Ortstermins wurden vom Gremium folgende
Empfehlungen und Erkenntnisse festgehalten: Die im Entwurf ausgewiesene Grünfläche im Innenhof muss
auf Dauer bestehen bleiben (evtl. Dienstbarkeit), dies wurde auch vom
Bauherrn zugesichert. Die Nutzung des bestehenden Kellers als Tiefgarage ist
laut Aussage von Architekt Schellmoser auf keinen Fall möglich. GR Dünstl regte an, die Fensterfronten zur Bahnhofstraße
auf ein geringeres Maß zu reduzieren. Der 1. Bürgermeister schlug vor, die Dachneigung zur
Bahnhofstraße den bestehenden Nachbargebäuden in etwa anzugleichen. Ein
möglicher Vorschlag wird vom Architekten ausgearbeitet. Als Dacheindeckung werden rote Ziegel verwendet. Die beiden Außenmauern zu den Nachbargebäuden schließen lt.
Herrn Schellmoser nicht waagrecht ab, sondern folgen der Dachneigung. Es ist zu prüfen, ob der Gehweg an der Bahnhofstraße entlang
des Wohn- und Geschäftshauses verlegt werden kann. Vor der nächsten Gemeinderatssitzung sind verschiedene
rechtliche Fragen, wie Nachweis und Sicherung der benötigten Stellplätze und
einzuhaltende Abstandsflächen, mit der Bauabteilung des Landratsamtes Rosenheim
zu klären. Es wird vor der Behandlung der endgültigen Bauanträge ein
nochmaliger Termin mit den Gemeinderatsmitgliedern stattfinden. GR Dünstl regte an, einen Plan mit ersichtlicher
Höhenentwicklung zu den Nachbargebäuden in der Gemeindeverwaltung aufzulegen,
um den betroffenen Anwohnern die Möglichkeit der Einsichtnahme zu geben. Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an
der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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Höpfl Gertraud, Lengdorf Nr. 4, 83543
Rott a. Inn; Bauantrag zur teilweisen
Dachstuhlerneuerung mit Dachgeschossausbau Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Gertraud Höpfl, Lengdorf 4, 83543
Rott a. Inn, zur teilweisen Dachstuhlerneuerung mit Dachgeschossausbau, auf
dem Grundstück Fl.Nr. 393, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Es ist ziegelrote Dacheindeckung zu verwenden. Der Treppenabgang vom bestehenden Balkon ist möglichst
nach Westen zu verlagern, um Stützpfosten vom neu entstehenden Balkon im
Dachgeschoß bis zum Erdgeschoß errichten zu können. Eine Mindestbreite der Zufahrt von 3,0 m sollte nach
Möglichkeit erreicht werden. Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind Herstellungsbeitrag
für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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7 |
Busch
Albert, Leiten 10, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in
das landwirtschaftliche Anwesen in Zainach 15 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Albert Busch, Leiten 10, 83543
Rott a. Inn, zum Einbau einer Wohnung in das bestehende landwirtschaftliche
Anwesen in Zainach 15, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen, wird
das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Außentreppe auf der Südseite ist zur Erschließung der
Wohnung nicht erforderlich und muss entfallen. Die Privilegierung ist vom Landratsamt Rosenheim zu überprüfen. Das Anwesen ist an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde
Rott a. Inn angeschlossen. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert über die vorhandene
Dreikammerklärgrube mit 10.000 l in den ausreichend bemessenen
Schönungsteich. Ob diese Dimensionen für die Erweiterung um eine zusätzliche
Wohnung ausreichend sind, ist vom Landratsamt Rosenheim zu prüfen. Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 23.09.2004 wurde das
Anwesen Zainach 17 nicht auf die Dringlichkeitsliste 2005 der
Abwasserbeseitigung aufgenommen. Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen ist ein
Herstellungsbeitrag für Wasser zu entrichten. |
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Kienzl
Hubert, Manglham 11, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Abbruch und
Wiederaufbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Fahrzeugabstelle Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Hubert Kienzl, Manglham 11, 83543
Rott a. Inn, zum Abbruch und Wiederaufbau eines landwirtschaftlichen
Nebengebäudes mit Fahrzeugabstelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 661, Gem. Rott
a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Westseite des Gebäudes ist komplett mit Holz zu
verschalen. Alle übrigen Ansichten sind nur mit einer Putzschicht zu versehen. Das Vordach an der Westseite ist auf 0,60 m – 0,80 m und
an der Ostseite auf maximal 1,00 m – 1,20 m zu reduzieren. Das Bauvorhaben liegt im
Außenbereich § 35 BauGB und ist für landwirtschaftliche Zwecke privilegiert. |
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Schreyer
Martin, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn; Antrag auf Verlängerung des
Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses in Lengdorf Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Verlängerung des
Vorbescheid von Herrn Martin Schreyer, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn, zur
Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Lengdorf,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 406, Gem. Feldkirchen, wird gem. Art. 75 Abs. 2
i.V.m. Art. 72 Abs. 4 BayBO um weitere 2 Jahre zugestimmt. |
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Bekanntgaben und Anfragen Von GR Zangerl wurde angeregt,
dass man unbedingt versuchen müsse, die Fa. Aladin, die in einem zur
Versteigerung anstehenden Gewerbegebäude Am Eckfeld seit längerer Zeit ansässig
ist, auch weiterhin zu halten. Der 1. Bürgermeister sicherte in nächster Zeit
einen Besuch dahingehend zu. Auf Anfrage von GR Schüßler
berichtete der 1. Bürgermeister von der erfolgten Schulverbandssitzung wegen
dem Neubau der Turnhalle. Nachdem der 1. Bürgermeister Maier, von der Gemeinde
Griesstätt, nicht anwesend sein konnte und mit dessen Vertreter kein
Einvernehmen erzielt wurde, wird in der nächsten Woche ein erneuter Termin
mit Vertretern der beteiligten Gemeinden sowie der Verwaltung, stattfinden.
GR Schaber regte an, ob es nicht sinnvoll erschiene, eine neutrale Person,
eventuell Herrn Juraschek vom Landratsamt Rosenheim, einzuschalten, um
endgültig vorliegende Diskrepanzen ausschalten zu können. Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass ·
laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim die Vorbescheidsanträge
von Herrn Josef Gartner, Lengdorf, zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern
mit Garagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/1, Gem. Feldkirchen, zurückgezogen
wurden. Nachdem die Ortsabrundungssatzung für diesen Bereich bereits durch
das Landratsamt Rosenheim genehmigt wurde und die öffentliche Bekanntmachung
erfolgte, werden von Herrn Gartner gleich Bauanträge eingereicht; ·
auf Anfrage von GR Schüßler, eine Begehung mit Herrn
Stadler vom Landratsamt Rosenheim, bezüglich der Umlegung des
Straßenausbaubeitrages in Lengdorf und die Heranziehung der beitragspflichtigen
Grundstücke, stattfand; ·
heute die Teilabnahme vom Kanalbau in Lengdorf erfolgte
und ab nächste Woche 16.11. die ersten Anwesen angeschlossen werden können.
Als letzte Anschlussfrist wurde der 30.04.2005 festgelegt. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um, 19.55 die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |