Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       11. November 2004

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

 

 

Außerdem anwesend:

-

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom          11. November 2004

 

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 21.10.2004;

 

2.      Ehring Heinz, Innstufe 1, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens;

 

3.      Altmannshofer Angelika, Innstufe 2, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens;

 

4.      Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn;

Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport –Baugebiet „Rott-Nord“, Benedikt-Lutz-Str. 40, - im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes;

 

5.      Max Zangerl sen., Meiling 29, 83543 Rott a. Inn;

Entwurf Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße 16, Rott a. Inn, sowie Entwurf Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg;

 

6.      Höpfl Gertraud, Lengdorf Nr. 4, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur teilweisen Dachstuhlerneuerung mit Dachgeschossausbau

 

7.      Busch Albert, Leiten 10, 83543 Rott a. Inn;

      Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in das landwirtschaftliche An-

      wesen in Zainach 15

 

8.      Kienzl Hubert, Manglham 11, 83543 Rott a. Inn;

     Bauantrag zum Abbruch und Wiederaufbau eines landwirtschaftlichen

     Nebengebäudes mit Fahrzuegabstelle

 

9.  Schreyer Martin, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn;

     Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines

     Wohnhauses in Lengdorf

 

10.Bekanntgaben und Anfragen

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.10 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um die TOP 7 bis 9 wurden nicht erhoben.

 

 

 

 

1

7

Genehmigung Protokoll vom 21.10.2004;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.10.2004 wurde mit dem Einwand von GR Schaber genehmigt, dass Anträge auf Genehmigungsfreistellung nicht nach Möglichkeit sondern ausschließlich vom Bauausschuss zu behandeln sind.

 

 

 

 

2

7

Ehring Heinz, Innstufe 1, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Heinz Ehring, Innstufe 1, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 286/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Innstufe ist zeitlich nicht absehbar. Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 23.09.2004 wurde die Aufnahme des Ortsteils Innstufe nicht auf die Dringlichkeitsliste 2005 beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim beantragt.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen ist ein Herstellungsbeitrag für Wasser zu entrichten.

 

 

 

 

 

 

 

3

7

Altmannshofer Angelika, Innstufe 2, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Angelika Altmannshofer, Innstufe 2, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 286/4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Innstufe ist zeitlich nicht absehbar. Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 23.09.2004 wurde die Aufnahme des Ortsteils Innstufe nicht auf die Dringlichkeitsliste 2005 beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim beantragt.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen ist ein Herstellungsbeitrag für Wasser zu entrichten.

 

 

 

 

4

7

Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn;

Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport –Baugebiet „Rott-Nord“, Benedikt-Lutz-Str. 40, - im Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes;

 

Dieser TOP entfällt, da der Gemeinderat Rott a. Inn in seiner Sitzung am 04.11.2004 bereits entschieden hat.

 

 

 

 

5

7

Max Zangerl sen., Meiling 29, 83543 Rott a. Inn;

Entwurf Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße 16, Rott a. Inn, sowie Entwurf Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg;

 

Vor Beginn der Bauausschusssitzung erfolgte diesbezüglich ein Ortstermin, über den auch die übrigen Mitglieder des Gemeinderates informiert waren. Vom beauftragten Architekt Schellmoser, Rosenheim, und dem Bauherrn, wurde das geplante umfangreiche Bauvorhaben vorgestellt und erläutert.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Die beiden Entwürfe von Herrn Max Zangerl sen., Meiling 29, 83543 Rott a. Inn, Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses an der Bahnhofstraße 16, Rott a. Inn, sowie Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage am Kirchweg, wurden vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen und wegen der grundsätzlichen Bedeutung zur Entscheidung an den Gemeinderat Rott a. Inn verwiesen.

 

Aufgrund des erfolgten Ortstermins wurden vom Gremium folgende Empfehlungen und Erkenntnisse festgehalten:

 

Die im Entwurf ausgewiesene Grünfläche im Innenhof muss auf Dauer bestehen bleiben (evtl. Dienstbarkeit), dies wurde auch vom Bauherrn zugesichert.

 

Die Nutzung des bestehenden Kellers als Tiefgarage ist laut Aussage von Architekt Schellmoser auf keinen Fall möglich.

 

GR Dünstl regte an, die Fensterfronten zur Bahnhofstraße auf ein geringeres Maß zu reduzieren.

 

Der 1. Bürgermeister schlug vor, die Dachneigung zur Bahnhofstraße den bestehenden Nachbargebäuden in etwa anzugleichen. Ein möglicher Vorschlag wird vom Architekten ausgearbeitet.

 

Als Dacheindeckung werden rote Ziegel verwendet.

 

Die beiden Außenmauern zu den Nachbargebäuden schließen lt. Herrn Schellmoser nicht waagrecht ab, sondern folgen der Dachneigung.

 

Es ist zu prüfen, ob der Gehweg an der Bahnhofstraße entlang des Wohn- und Geschäftshauses verlegt werden kann.

 

Vor der nächsten Gemeinderatssitzung sind verschiedene rechtliche Fragen, wie Nachweis und Sicherung der benötigten Stellplätze und einzuhaltende Abstandsflächen, mit der Bauabteilung des Landratsamtes Rosenheim zu klären. Es wird vor der Behandlung der endgültigen Bauanträge ein nochmaliger Termin mit den Gemeinderatsmitgliedern stattfinden.

 

GR Dünstl regte an, einen Plan mit ersichtlicher Höhenentwicklung zu den Nachbargebäuden in der Gemeindeverwaltung aufzulegen, um den betroffenen Anwohnern die Möglichkeit der Einsichtnahme zu geben.

 

Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

 

6

7

Höpfl Gertraud, Lengdorf Nr. 4, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur teilweisen Dachstuhlerneuerung mit Dachgeschossausbau

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Gertraud Höpfl, Lengdorf 4, 83543 Rott a. Inn, zur teilweisen Dachstuhlerneuerung mit Dachgeschossausbau, auf dem Grundstück Fl.Nr. 393, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Es ist ziegelrote Dacheindeckung zu verwenden.

Der Treppenabgang vom bestehenden Balkon ist möglichst nach Westen zu verlagern, um Stützpfosten vom neu entstehenden Balkon im Dachgeschoß bis zum Erdgeschoß errichten zu können.

Eine Mindestbreite der Zufahrt von 3,0 m sollte nach Möglichkeit erreicht werden.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind Herstellungsbeitrag für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

 

 

7

7

Busch Albert, Leiten 10, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in das landwirtschaftliche Anwesen in Zainach 15

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Albert Busch, Leiten 10, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau einer Wohnung in das bestehende landwirtschaftliche Anwesen in Zainach 15, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die Außentreppe auf der Südseite ist zur Erschließung der Wohnung nicht erforderlich und muss entfallen.

 

Die Privilegierung ist vom Landratsamt Rosenheim zu überprüfen.

 

Das Anwesen ist an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn angeschlossen.

Die Abwasserbeseitigung ist gesichert über die vorhandene Dreikammerklärgrube mit 10.000 l in den ausreichend bemessenen Schönungsteich. Ob diese Dimensionen für die Erweiterung um eine zusätzliche Wohnung ausreichend sind, ist vom Landratsamt Rosenheim zu prüfen.

Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 23.09.2004 wurde das Anwesen Zainach 17 nicht auf die Dringlichkeitsliste 2005 der Abwasserbeseitigung aufgenommen.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen ist ein Herstellungsbeitrag für Wasser zu entrichten.

 

 

 

 

8

7

Kienzl Hubert, Manglham 11, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Abbruch und Wiederaufbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Fahrzeugabstelle

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Hubert Kienzl, Manglham 11, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch und Wiederaufbau eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Fahrzeugabstelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 661, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Westseite des Gebäudes ist komplett mit Holz zu verschalen. Alle übrigen Ansichten sind nur mit einer Putzschicht zu versehen.

 

Das Vordach an der Westseite ist auf 0,60 m – 0,80 m und an der Ostseite auf maximal 1,00 m – 1,20 m zu reduzieren.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich § 35 BauGB und ist für landwirtschaftliche Zwecke privilegiert.

 

 

 

 

 

 

9

7

Schreyer Martin, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn;

Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses in Lengdorf

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheid von Herrn Martin Schreyer, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Lengdorf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 406, Gem. Feldkirchen, wird gem. Art. 75 Abs. 2 i.V.m. Art. 72 Abs. 4 BayBO um weitere 2 Jahre zugestimmt.

 

 

 

 

10

7

Bekanntgaben und Anfragen

 

Von GR Zangerl wurde angeregt, dass man unbedingt versuchen müsse, die Fa. Aladin, die in einem zur Versteigerung anstehenden Gewerbegebäude Am Eckfeld seit längerer Zeit ansässig ist, auch weiterhin zu halten. Der 1. Bürgermeister sicherte in nächster Zeit einen Besuch dahingehend zu.

 

Auf Anfrage von GR Schüßler berichtete der 1. Bürgermeister von der erfolgten Schulverbandssitzung wegen dem Neubau der Turnhalle. Nachdem der 1. Bürgermeister Maier, von der Gemeinde Griesstätt, nicht anwesend sein konnte und mit dessen Vertreter kein Einvernehmen erzielt wurde, wird in der nächsten Woche ein erneuter Termin mit Vertretern der beteiligten Gemeinden sowie der Verwaltung, stattfinden. GR Schaber regte an, ob es nicht sinnvoll erschiene, eine neutrale Person, eventuell Herrn Juraschek vom Landratsamt Rosenheim, einzuschalten, um endgültig vorliegende Diskrepanzen ausschalten zu können.

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

·        laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim die Vorbescheidsanträge von Herrn Josef Gartner, Lengdorf, zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 957/1, Gem. Feldkirchen, zurückgezogen wurden. Nachdem die Ortsabrundungssatzung für diesen Bereich bereits durch das Landratsamt Rosenheim genehmigt wurde und die öffentliche Bekanntmachung erfolgte, werden von Herrn Gartner gleich Bauanträge eingereicht;

 

·        auf Anfrage von GR Schüßler, eine Begehung mit Herrn Stadler vom Landratsamt Rosenheim, bezüglich der Umlegung des Straßenausbaubeitrages in Lengdorf und die Heranziehung der beitragspflichtigen Grundstücke, stattfand;

 

·        heute die Teilabnahme vom Kanalbau in Lengdorf erfolgte und ab nächste Woche 16.11. die ersten Anwesen angeschlossen werden können. Als letzte Anschlussfrist wurde der 30.04.2005 festgelegt.

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um, 19.55 die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin