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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 21.
Oktober 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Vitus Ganslmaier Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Schreyer Martin als Vertreter
von Franz Ametsbichler Georg Dünstl Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Franz Ametsbichler -
beruflich Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 21. Oktober 2004 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 10.08.2004; 2. Kirschner Ruth, Ignaz-Günther-Str.
7, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung einer Lärmschutzwand 3. Huber-Kröff Eva, Kirchweg 6, 83543 Rott. a Inn; Bauantrag
zur thermischen Sanierung des Einfamilienhauses mit Dachanhebung 4. Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld
22, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag
zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport –Bauge- biet
Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren 5. Hartl Peter und Renate, Eugen-Roth-Str. 4, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag
zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport
–Baugebiet Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren 6. Fink Alfred und Peitler
Silvia, Kastenwirt Anger 4, 85567 Grafing; Tekturplan zur Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Garage –Baugebiet Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren 7. Geißinger Karin, Rosenheimer Str. 19a, 83543
Rott a. Inn; Bauantrag
zum Anbau eines Hühnerstalles an bestehenden Geräte- schuppen 8. Zangerl
Maximilian jun., Osternacher Str. 56, 83209 Prien; Bauantrag zum Neubau eines
Betriebsleiterwohnhauses mit Doppel- 9. Bekanntgaben,
Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.30 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um einen TOP (Zangerl Max jun.) wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 10.08.2004 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.08.2004 wurde ohne Einwände genehmigt. |
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7 |
Kirschner Ruth, Ignaz-Günther-Str. 7, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung einer
Lärmschutzwand Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Ruth Kirschner, Ignaz-Günther-Str.
7, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück
Fl.Nr. 444/38, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt
Rosenheim ist bei der Baugenehmigung zu beteiligen. Vor der Lärmschutzwand sind heimische Sträucher bzw.
Kletterpflanzen zu verwenden. Die Pflanzung und Pflege obliegt dem
Grundstückseigentümer. Wegen der Ausführung der Einfriedung als Bretterwand und
der Höhe zur Straßenfront, wird Befreiung von den Festsetzungen der
Einfriedungssatzung der Gemeinde Rott a. Inn, erteilt. Diese Befreiung erfolgt ausschließlich wegen der hohen
Lärmbelästigung durch die angrenzende Bundesstraße B 15. |
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3 |
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Huber-Kröff Eva,
Kirchweg 6, 83543 Rott. a Inn; Bauantrag zur thermischen
Sanierung des Einfamilienhauses mit Dachanhebung Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Eva Huber-Kröff,
Kirchweg 6, 83543 Rott a. Inn, zur thermischen Sanierung des
Einfamilienhauses mit Dachanhebung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 107/3, Gem.
Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwände erteilt. |
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7 |
Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld
22, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines
Doppelhauses mit Carport –Baugebiet Rott-Nord- im
Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22,
83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport,
im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/5, Gem. Rott a. Inn, Benedikt-Lutz-Str. 40, wurde die Genehmigungsfreistellung
gem. Art. 64 BayBO am 13.09.2004 unter Einhaltung nachfolgender Auflagen erteilt: -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes
Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt
Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. -
Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft
werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche
möglich ist. |
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Hartl Peter und
Renate, Eugen-Roth-Str. 4, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage und Carport –Baugebiet
Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Peter und Renate Hartl, Eugen-Roth-Str. 4, 83543
Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 150/40, Gem. Rott a. Inn, Benedikt-Lutz-Str.
34, wurde die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO am 13.09.2004 unter
Einhaltung nachfolgender Auflagen erteilt: -
Als
Dacheindeckung sind ziegelrote Platten zu verwenden. -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes
Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt
Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. |
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Fink Alfred und Peitler
Silvia, Kastenwirt Anger 4, 85567 Grafing; Tekturplan zur
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage –Baugebiet Rott-Nord- im
Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan von Herrn Alfred
Fink und Frau Silvia Peitler, Kastenwirt Anger 4,
85567 Grafing, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, im
Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/7, Gem. Rott a. Inn, Benedikt-Lutz-Str. 36, wurde die Genehmigungsfreistellung
gem. Art. 64 BayBO am 06.10.2004 unter Einhaltung nachfolgender Auflagen erteilt: -
Die beiden Giebelfenster an der Südseite müssen entfallen.
Es wird keine Ausnahme zugelassen, da die Gestaltung keinen logischen
Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept bildet. -
Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes
Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt
Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines
Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. -
Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft
werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche
möglich ist. |
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7 |
Geißinger Karin,
Rosenheimer Str. 19a, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau eines
Hühnerstalles an bestehenden Geräteschuppen Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Karin Geißinger,
Rosenheimer Str. 19 a, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Hühnerstalles mit
Auslauf an den bestehenden Geräteschuppen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 452,
Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Hühnerstall wird wie der Bauausschuss am 09.04.2003 gefordert
hat jetzt an den bestehenden Schuppen angebaut. |
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Zangerl Maximilian jun., Osternacher Str. 56, 83209 Prien; Bauantrag zum Neubau eines
Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage Der 1. Bürgermeister gab das
Schreiben des Landratsamtes Rosenheim, Herrn Stadler, vom 18.10.2004 bekannt,
wonach das Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung des Bauantrages noch für
folgende Punkte das Einvernehmen der Gemeinde Rott a. Inn benötigt: -
Firstrichtung; -
Anzahl der Vollgeschosse (II anstatt I) -
Traufhöhe (5,80 bzw.
5,50 m). Die Festsetzung Nr. 3 des Bebauungsplanes (5,50 m TH für Gebäude mit
II) ist nicht automatisch dadurch gültig, weil hinsichtlich der Vollgeschossanzahl
Befreiung auf II zugelassen wird, sondern sie bedarf einer eigenen,
selbständigen Entscheidung über die etwaige Befreiung. -
Nach kurzer Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Nachdem über den Bauantrag vom
Gemeinderat entschieden wurde, sind diese zusätzlich erforderlichen
Befreiungen auch vom Gemeinderat abzuwägen und zu entscheiden. Gemeinderat Zangerl hat wegen
persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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Bekanntgaben, Anfragen Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass die nächste Bauausschusssitzung für Donnerstag, 11.11.2004,
geplant ist; -
der Bebauungsplan Weinberg sowie die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich Weinberg zur Zeit
öffentlich ausliegt. Außerdem findet am Donnerstag, den 28.10.2004, 18.00
Uhr, im Gemeindehaus eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dabei
werden die Grundzüge der Planung vom Architekten erläutert. Alle beteiligten
Grundstückseigentümer werden geladen. Die Mitglieder des Bauausschusses sowie
des Gemeinderates sind hierzu herzlich eingeladen. Auf Anfrage von GR Schaber gab
der 1. Bürgermeister bekannt, dass die Diskussion um den Neubau der Turnhalle
nächste Woche in der Schulverbandssitzung eingehend mit den Mitgliedsgemeinden
Griesstätt und Ramerberg, beraten und nach Möglichkeit auch entschieden wird.
Auf Hinweis von GR Schaber
stellte der Bauausschuss fest, dass künftig die Sitzungen dieses Ausschusses
wieder regelmäßig stattfinden sollen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung
von Bauvorhaben sind nach Möglichkeit vor Bescheiderteilung im Bauausschuss
zu behandeln. Auf Anfrage von GR Schaber
stellte der 1. Bürgermeister fest, dass das Landratsamt Rosenheim den
Bauantrag der Eheleute von Hagmann, Weinberg, zur Errichtung eines Carports mit Bescheid abgelehnt hat. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.20 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Ganslmaier Sitzungsleiter Schriftführer |