Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

_____________________________________________________________

 

Sitzungstag:                       21. Oktober 2004

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

_____________________________________________________________

 

Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführer

Vitus Ganslmaier

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Wilhelm Schüßler

Schreyer Martin als Vertreter von Franz Ametsbichler

Georg Dünstl

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Franz Ametsbichler  -  beruflich

 

 

Außerdem anwesend:

-

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         21. Oktober 2004

 

 

 

 

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 10.08.2004;

 

2.      Kirschner Ruth, Ignaz-Günther-Str. 7, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand

 

3.      Huber-Kröff Eva, Kirchweg 6, 83543 Rott. a Inn;

Bauantrag zur thermischen Sanierung des Einfamilienhauses mit Dachanhebung

 

4.      Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit CarportBauge-

biet Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

5.      Hartl Peter und Renate, Eugen-Roth-Str. 4, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport –Baugebiet Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

6.      Fink Alfred und Peitler Silvia, Kastenwirt Anger 4, 85567 Grafing;

Tekturplan zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage –Baugebiet Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

7.      Geißinger Karin, Rosenheimer Str. 19a, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau eines Hühnerstalles an bestehenden Geräte-

schuppen

 

8. Zangerl Maximilian jun., Osternacher Str. 56, 83209 Prien;

    Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppel-
    garage

 

9. Bekanntgaben, Anfragen

 

 

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um einen TOP (Zangerl Max jun.) wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

7

Genehmigung Protokoll vom 10.08.2004  

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.08.2004   wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

 

2

7

Kirschner Ruth, Ignaz-Günther-Str. 7, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Ruth Kirschner, Ignaz-Günther-Str. 7, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 444/38, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim ist bei der Baugenehmigung zu beteiligen.

Vor der Lärmschutzwand sind heimische Sträucher bzw. Kletterpflanzen zu verwenden. Die Pflanzung und Pflege obliegt dem Grundstückseigentümer.

 

Wegen der Ausführung der Einfriedung als Bretterwand und der Höhe zur Straßenfront, wird Befreiung von den Festsetzungen der Einfriedungssatzung der Gemeinde Rott a. Inn, erteilt.

 

Diese Befreiung erfolgt ausschließlich wegen der hohen Lärmbelästigung durch die angrenzende Bundesstraße B 15.

 

 

 

 

 

 

3          

7

Huber-Kröff Eva, Kirchweg 6, 83543 Rott. a Inn;

Bauantrag zur thermischen Sanierung des Einfamilienhauses mit Dachanhebung

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Eva Huber-Kröff, Kirchweg 6, 83543 Rott a. Inn, zur thermischen Sanierung des Einfamilienhauses mit Dachanhebung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 107/3, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwände erteilt.

 

 

 

 

4

7

Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport –Baugebiet Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport, im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/5, Gem. Rott a. Inn, Benedikt-Lutz-Str. 40, wurde die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO am 13.09.2004 unter Einhaltung nachfolgender Auflagen erteilt:

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

-         Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

5

7

Hartl Peter und Renate, Eugen-Roth-Str. 4, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport –Baugebiet Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Peter und Renate Hartl, Eugen-Roth-Str. 4, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/40, Gem. Rott a. Inn, Benedikt-Lutz-Str. 34, wurde die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO am 13.09.2004 unter Einhaltung nachfolgender Auflagen erteilt:

 

-         Als Dacheindeckung sind ziegelrote Platten zu verwenden.

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

 

 

 

6

7

Fink Alfred und Peitler Silvia, Kastenwirt Anger 4, 85567 Grafing;

Tekturplan zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage –Baugebiet Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Tekturplan von Herrn Alfred Fink und Frau Silvia Peitler, Kastenwirt Anger 4, 85567 Grafing, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/7, Gem. Rott a. Inn, Benedikt-Lutz-Str. 36, wurde die Genehmigungsfreistellung gem. Art. 64 BayBO am 06.10.2004 unter Einhaltung nachfolgender Auflagen erteilt:

 

-         Die beiden Giebelfenster an der Südseite müssen entfallen. Es wird keine Ausnahme zugelassen, da die Gestaltung keinen logischen Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept bildet.

 

-         Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

-         Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

 

7

7

Geißinger Karin, Rosenheimer Str. 19a, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau eines Hühnerstalles an bestehenden Geräteschuppen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Karin Geißinger, Rosenheimer Str. 19 a, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Hühnerstalles mit Auslauf an den bestehenden Geräteschuppen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 452, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Hühnerstall wird wie der Bauausschuss am 09.04.2003 gefordert hat jetzt an den bestehenden Schuppen angebaut.

 

 

 

 

8

7

Zangerl Maximilian jun., Osternacher Str. 56, 83209 Prien;

Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage

 

Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim, Herrn Stadler, vom 18.10.2004 bekannt, wonach das Landratsamt Rosenheim zur Genehmigung des Bauantrages noch für folgende Punkte das Einvernehmen der Gemeinde Rott a. Inn benötigt:

 

-         Firstrichtung;

-         Anzahl der Vollgeschosse (II anstatt I)

-         Traufhöhe (5,80 bzw. 5,50 m). Die Festsetzung Nr. 3 des Bebauungsplanes (5,50 m TH für Gebäude mit II) ist nicht automatisch dadurch gültig, weil hinsichtlich der Vollgeschossanzahl Befreiung auf II zugelassen wird, sondern sie bedarf einer eigenen, selbständigen Entscheidung über die etwaige Befreiung.

-          

 

Nach kurzer Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Nachdem über den Bauantrag vom Gemeinderat entschieden wurde, sind diese zusätzlich erforderlichen Befreiungen auch vom Gemeinderat abzuwägen und zu entscheiden.

 

Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass die nächste Bauausschusssitzung für Donnerstag, 11.11.2004, geplant ist;

 

-         der Bebauungsplan Weinberg sowie die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Weinberg zur Zeit öffentlich ausliegt. Außerdem findet am Donnerstag, den 28.10.2004, 18.00 Uhr, im Gemeindehaus eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dabei werden die Grundzüge der Planung vom Architekten erläutert. Alle beteiligten Grundstückseigentümer werden geladen. Die Mitglieder des Bauausschusses sowie des Gemeinderates sind hierzu herzlich eingeladen.

 

Auf Anfrage von GR Schaber gab der 1. Bürgermeister bekannt, dass die Diskussion um den Neubau der Turnhalle nächste Woche in der Schulverbandssitzung eingehend mit den Mitgliedsgemeinden Griesstätt und Ramerberg, beraten und nach Möglichkeit auch entschieden wird.

 

Auf Hinweis von GR Schaber stellte der Bauausschuss fest, dass künftig die Sitzungen dieses Ausschusses wieder regelmäßig stattfinden sollen. Anträge auf Genehmigungsfreistellung von Bauvorhaben sind nach Möglichkeit vor Bescheiderteilung im Bauausschuss zu behandeln.

 

Auf Anfrage von GR Schaber stellte der 1. Bürgermeister fest, dass das Landratsamt Rosenheim den Bauantrag der Eheleute von Hagmann, Weinberg, zur Errichtung eines Carports mit Bescheid abgelehnt hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.20 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

 

 

Maier                                                                         Ganslmaier

Sitzungsleiter                                                           Schriftführer