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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 10.
August 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Georg Dünstl sowie dessen
Vertreter Hans Senega Max Zangerl sowie dessen
Vertreterin Ruth Sommer Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 10. August 2004 |
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19.00 Uhr Treffpunkt beim Anwesen
Baumgartner in Lengdorf, wegen Errichtung einer
Lärmschutzmaßnahme anschließend Bauausschusssitzung im
Sitzungssaal des Gemeindehauses Rott a. Inn, Kaiserhof 3. 1. Genehmigung Protokoll vom 21.07.2004; 2. Bichler Gordian, Münchener Str. 28,
83543 Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Wintergartens am best. 6-Fam.-Haus 3. Posch Dieter, Katzbach 1 a, 83543
Rott. a Inn; Bauantrag
zum Neubau einer Holzlege mit Gartengeräten 4. Stiller Bernhard und Renate, Meiling
11, 83543 Rott a. Inn; Tekturplan
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage –Baugebiet
Rott-Nord- im Genehmigungsfreistellungsverfahren 5. Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22,
83543 Rott a. Inn; Bauanfrage
zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen im Baugebiet Rott-Nord,
Fl.Nr. 150/5, Gem. Rott a. Inn 6. Bekanntgaben, Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1.
Bürgermeister um 19.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte
die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um TOP 5 wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 21.07.2004 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.07.2004 wurde ohne Einwände genehmigt. |
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5 |
Bichler Gordian, Münchener Str. 28,
83543 Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Wintergartens am best. 6-Fam.-Haus Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Gordian Bichler, Münchener Str.
28, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens am bestehenden
6-Familienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 215/4, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind
Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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3 |
5 |
Posch Dieter, Katzbach 1 a, 83543
Rott. a Inn; Bauantrag zum Neubau einer
Holzlege mit Gartengeräten Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Dieter Posch, Katzbach 1 a, 83543
Rott a. Inn, zum Neubau einer Holzlege mit Gartengeräten, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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5 |
Stiller Bernhard und Renate, Meiling
11, 83543 Rott a. Inn; Tekturplan zur
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage -Baugebiet Rott-Nord- im
Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan zum Bauantrag der Eheleute Bernhard und Renate
Stiller, Meiling 11, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 150/17, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gem. Art.
64 BayBO erteilt. Die Dachneigung muss beim Satteldach der Garage laut Bebauungsplan
mindestens 18 ° betragen. Als Dacheindeckung ist gem. Ziffer 7.3 Zink- oder
Kupferblech zulässig. Dabei ist Ziffer 7.5 eventuelle - Vorbehandlung des Regenwassers
auf dem eigenen Grundstück - zu beachten. Ein Entwässerungsplan vom
25.07.2002 liegt vor. Die Prüfbemerkungen des Ing. Büros Schwarz vom
08.10.2002 sind zu beachten. Abgrabungen und Aufschüttungen
sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche
ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe nach Ziffer 6.8 der
Festsetzungen. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5
des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem
Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung
eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. |
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Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22,
83543 Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines
Zweifamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Fl.Nr. 150/5, Gem. Rott a. Inn Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage der Fa. Franz
Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines
Zweifamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 150/5 Gem. Rott, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Der Dachvorsprung beim
Zwerchgiebel darf 0,50 m nicht überschreiten. Der Balkon im 1. OG liegt
innerhalb der Baugrenze. Eine Detaillösung ist noch vorzulegen. Grundsätzlich
besteht für die Größe des Balkons das Einvernehmen des Gremiums. Einer Freistellung vom
Genehmigungsverfahren steht nach Einhaltung der Vorgaben nichts entgegen. |
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Bekanntgaben, Anfragen Der 1. Bürgermeister gab das
Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 22.07.2004 bekannt, wonach beim
Anwesen von Frau Irmgard Drexler in Sargau zur Zeit die Beseitigung der Abwässer
eingehend überprüft wird. Der 1. Bürgermeister händigte
an die Mitglieder des Bauausschusses den Infobrief Nr. 4 der Regierung von
Oberbayern zum Thema „Barrierefreies Bauen“ insbesondere der öffentlichen Gebäude
bzw. Plätze aus. Die Regierung bittet darum, dass künftig das barrierefreie
Bauen noch stärker bei allen öffentlichen Bauvorhaben umgesetzt wird. Außerdem gab der Vorsitzende
bekannt, ·
dass die Wasserleitung nach Eich gestern fertiggestellt
wurde und die Anwesen Ametsbichler und Kirchlechner bereits angeschlossen
sind. ·
dass der derzeitige Stand beim Bauvorhaben von Hagmann am
Weinberg jener ist, dass die Veränderungssperre laut Aussage des
Landratsamtes Rosenheim, Herrn Stadler, den Tekturplan beinhaltet. Die
Gemeinde müsste hiervon eine Befreiung erteilen. Herr Architekt Huber war
noch am selben Tag bei der Gemeindeverwaltung, um die Bekanntmachung der
Veränderungssperre einzusehen. ·
dass am 09.09.2004 eine Sondersitzung des Hauptverwaltungs-
und Finanzausschusses wegen der Auswertung des Abwasserprojektes der Gemeinde
Rott a. Inn stattfindet. |
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr
vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.00 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |