Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       21. Juli 2004

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Hans Senega als Vertreter von Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Wilhelm Schüßler

Martin Schreyer als Vertreter von Franz Ametsbichler

 

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Marinus Schaber sowie dessen Vertreterin Ruth Burghardt

Franz Ametsbichler

Georg Dünstl

Max Zangerl sowie dessen Vertreterin Ruth Sommer

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         21.07.2004

 

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 24.06.2004;

 

2. Stiftung Attl, Attel 11, 83512 Wasserburg a. Inn;

     Bauantrag zur Sanierung des Späneturms und Fassadenänderung in

     Meiling 35

 

3. Rottmoser Franz Xaver und Anna, Leiten 14, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Rinderstalles

 

4.      Meier Erika, Münchener Str. 122, 85439 Ampfing;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Arbing, Am Brunnfeld 5

 

5.      Huber Egidius und Margit, Mühlweg 9, 83550 Schalldorf;

Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zum Bau eines Einfamilienhauses in Rott a. Inn, Münchener Str. 13

 

6.      Weskott Constanze, Rosenheimer Str. 23a, 83135 Schechen;

Bauanfrage zur Errichtung einer Hundeschule

 

7.      Von Hagmann Barbara und Alexander, Am Brunnfeld 16, Rott a. Inn;

Tekturplan zum Anbau eines Carports an das bestehende Gebäude Weinberg 8

 

8.      Haneberg Helmut, Unterlohen 6, 83543 Rott a. Inn;

Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Fischweihern am Aubach und Aufstellung eines Gartenhäuschens

 

9.      Kirschner Ruth, Tulpenstr. 7, 83135 Schechen;

Bauanfrage zur Errichtung einer Lärmschutzwand – Ignaz-Günther-Str. 7

 

10. Stiller Bernhard und Renate, Meiling 11, Rott a. Inn;

Tekturplan zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord

 

11. Bekanntgaben, Anfragen

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 24.06.2004;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.06.2004 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

5

Stiftung Attl, Attel 11, 83512 Wasserburg a. Inn;

Bauantrag zur Sanierung des Späneturms und Fassadenänderung in Meiling 35

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Stiftung Attl, Attel 11, 83512 Wasserburg a. Inn zur Sanierung des Späneturms und Fassadenänderung in Meiling 35, Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1258/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwände erteilt.

 

Hinsichtlich des Materials bei der Verkleidung des Späneturms hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.05.2004 Nr. 7 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

 

Die vorgesehene Verkleidung des Späneturmes ist in Profilblech dunkel eloxiert und senkrecht auszuführen.

 

 

 

3

5

Rottmoser Franz Xaver und Anna, Leiten 14, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Rinderstalles

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Franz Xaver und Anna Rottmoser, Leiten 14, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Außenklimastalles mit Güllegrube in Leiten, auf den Grundstücken Fl.Nr. 1297, 1298 und 1355/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Leiten (Außenbereich § 35 BauGB). Die Privilegierung des Bauvorhabens ist vom Amt für Landwirtschaft zu bestätigen.

 

Bei der Baugenehmigung ist die Immissionsschutzabteilung, sowie das Sachgebiet Garten- und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen.

 

Vor Baubeginn ist die Höhenlage zusammen mit der Gemeinde, Landratsamt Rosenheim und dem Bauherrn festzusetzen.

 

Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung ist zu prüfen.

 

 

 

4

5

Meier Erika, Münchener Str. 122, 85439 Ampfing;

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Arbing, Am Brunnfeld 5

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Erika Meier, Münchener Str. 122, 85439 Ampfing, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Arbing, Am Brunnfeld 5, auf dem Grundstück Fl.Nr. 779, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Hinsichtlich des untergeordneten Gebäudevorsprungs im Eingangsbereich der Ostfassade wird Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung Arbing-West erteilt.

 

Ziegelrote Dacheindeckung;

 

Die Gründungstiefe ist inklusive der Bodenaustauschschicht auf 3,50 m unter Gelände zu begrenzen.

Aufgrund der Untergrundverhältnisse ist eine wasserdichte Kellerausführung erforderlich.

 

Oberkante Erdgeschoß, fertiger Fußboden, darf maximal 30 cm über endgültigem Gelände liegen. Das Gelände selber darf max. um 30 cm verändert werden.

 

Bei geplanten Einfriedungen wird auf die gemeindliche Satzung verwiesen. Einfriedungen sind ohne Zaunsockel zu errichten.

 

 

 

5

5

Huber Egidius und Margit, Mühlweg 9, 83550 Schalldorf;

Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zum Bau eines Einfamilienhauses in Rott a. Inn, Münchener Str. 13

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag der Eheleute Egidius und Margit Huber, Mühlweg 9, 83550 Schalldorf, auf Verlängerung des Vorbescheides zum Bau eines Einfamilienhauses in Rott a. Inn, Münchener Str. 13, um weitere 2 Jahre, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

 

6

5

Weskott Constanze, Rosenheimer Str. 23a, 83135 Schechen;

Bauanfrage zur Errichtung einer Hundeschule

 

Der 1. Bürgermeister gab die Anfrage von Frau Constanze Weskott, Rosenheimer Str. 23a, 83135 Schechen, zur Errichtung einer Hundeschule im Bereich der Gemeinde Rott a. Inn bekannt. Frau Weskott beabsichtigt, ihre Hundeschule im Bereich der Gemeinde Rott a. Inn zu verlegen, wenn sie hierfür ein geeignetes Grundstück am Ortsrand von Rott finden könnte. Voraussetzung ist, dass keine Nachbarn gestört werden

 

 

 

7

5

Von Hagmann Barbara und Alexander, Am Brunnfeld 16, Rott a. Inn;

Tekturplan zum Anbau eines Carports an das bestehende Gebäude Weinberg 8

 

Der 1. Bürgermeister verlas das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim, vom 05.07.2004, wonach die Verlängerung der Eingangsüberdachung mit Carport genehmigungspflichtig ist und die Nachbarunterschriften zwingend erforderlich sind.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Tekturplan der Eheleute Barbara und Alexander von Hagmann, Am Brunnfeld 16, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Carports an das bestehende Gebäude Weinberg 8, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

 

Das geplante Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein (§ 34 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

8

5

Haneberg Helmut, Unterlohen 6, 83543 Rott a. Inn;

Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Fischweihern am Aubach und Aufstellung eines Gartenhäuschens

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag von Herrn Helmut Haneberg, Unterlohen 6, 83543 Rott a. Inn, auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Fischweihers am Aubach, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1680, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Sachgebiet Wasserrecht beim Landratsamt Rosenheim ist zu beteiligen. Zusätzliche Einleitungen durch die Gemeinde sind im Bezug auf das Wasserrecht zu prüfen.

 

Der Aufstellung eines Gartenhäuschens im Außenbereich wird die Zustimmung nicht erteilt.

 

 

 

9

5

Kirschner Ruth, Tulpenstr. 7, 83135 Schechen;

Bauanfrage zur Errichtung einer Lärmschutzwand – Ignaz-Günther-Str. 7

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauanfrage von Frau Ruth Kirschner, Tulpenstr. 7, 83135 Schechen, zur Errichtung einer Lärmschutzwand, auf dem Grundstück Fl.Nr. 444/38, Gem. Feldkirchen, Ignaz-Günther-Str. 7, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Der Abstand von der Grundstücksgrenze soll mindestens 50 cm betragen, damit die Lärmschutzwand gestaltet und bepflanzt werden kann. Nach Möglichkeit ist eine Gesamtlösung mit den übrigen Grundstücksnachbarn anzustreben. Wegen der exakten Höhe ist die Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen.

 

Anstelle eine ausschließlichen Wand ist auch die Kombination mit einem Erdwall und aufgesetzter Lärmschutzwand denkbar.

Die Abteilung Gartenbau, Herr Stein, beim Landratsamt Rosenheim ist bei der Gestaltung zu beteiligen.

 

 

 

10

5

Stiller Bernhard und Renate, Meiling 11, Rott a. Inn;

Tekturplan zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord

 

Nachdem die Unterlagen zum Tekturplan der Eheleute Bernhard und Renate Stiller, Meiling 11, Rott a. Inn, nicht vollständig vorlagen, wurde dieser TOP bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

 

Die Genehmigungsfreistellung wird erteilt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord eingehalten werden und die Berechnungsgrundlagen vorliegen.

 

 

 

11

5

Bekanntgaben, Anfragen

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

·        nach Rücksprache mit Herrn Brunntaler, Gemeinde Griesstätt, das vereinbarte Gespräch wegen dem Neubau der Turnhalle erneut verschoben werden muss;

 

·        am kommenden Montag ein Notartermin wegen der Dienstbarkeit zur Verlegung der Wasserleitung nach Eich stattfindet.

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

Maier                                                                        Kapser

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin