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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 21.
Juli 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Hans Senega als Vertreter von Georg
Dünstl Sebastian Mühlhuber Wilhelm Schüßler Martin Schreyer als Vertreter
von Franz Ametsbichler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Marinus Schaber sowie dessen
Vertreterin Ruth Burghardt Franz Ametsbichler Georg Dünstl Max Zangerl sowie dessen
Vertreterin Ruth Sommer Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 21.07.2004 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 24.06.2004; 2. Stiftung Attl,
Attel 11, 83512 Wasserburg a. Inn; Bauantrag zur Sanierung des Späneturms
und Fassadenänderung in Meiling 35 3. Rottmoser Franz
Xaver und Anna, Leiten 14, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Rinderstalles 4. Meier Erika, Münchener Str. 122,
85439 Ampfing; Bauantrag
zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Arbing, Am Brunnfeld 5 5. Huber Egidius und Margit, Mühlweg 9,
83550 Schalldorf; Antrag
auf Verlängerung des Vorbescheides zum Bau eines Einfamilienhauses in Rott a.
Inn, Münchener Str. 13 6. Weskott Constanze, Rosenheimer Str.
23a, 83135 Schechen; Bauanfrage
zur Errichtung einer Hundeschule 7. Von Hagmann Barbara und Alexander, Am
Brunnfeld 16, Rott a. Inn; Tekturplan
zum Anbau eines Carports an das bestehende Gebäude Weinberg 8 8. Haneberg Helmut, Unterlohen 6, 83543
Rott a. Inn; Antrag
auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Fischweihern am Aubach und
Aufstellung eines Gartenhäuschens 9. Kirschner Ruth, Tulpenstr. 7, 83135
Schechen; Bauanfrage
zur Errichtung einer Lärmschutzwand – Ignaz-Günther-Str. 7 10. Stiller Bernhard und Renate, Meiling
11, Rott a. Inn; Tekturplan
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet
Rott-Nord 11. Bekanntgaben, Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. |
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1 |
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Genehmigung Protokoll vom 24.06.2004; Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.06.2004
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
5 |
Stiftung Attl, Attel 11, 83512
Wasserburg a. Inn; Bauantrag zur Sanierung des
Späneturms und Fassadenänderung in Meiling 35 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Stiftung Attl, Attel 11, 83512
Wasserburg a. Inn zur Sanierung des Späneturms und Fassadenänderung in
Meiling 35, Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1258/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen ohne Einwände erteilt. Hinsichtlich des Materials bei der Verkleidung des
Späneturms hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13.05.2004 Nr. 7 Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Die
Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich
vertretbar. Die vorgesehene Verkleidung des Späneturmes ist in
Profilblech dunkel eloxiert und senkrecht auszuführen. |
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3 |
5 |
Rottmoser Franz Xaver und Anna,
Leiten 14, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Rinderstalles Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Franz
Xaver und Anna Rottmoser, Leiten 14, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines
Außenklimastalles mit Güllegrube in Leiten, auf den Grundstücken Fl.Nr. 1297,
1298 und 1355/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Das Bauvorhaben
liegt im Ortsteil Leiten (Außenbereich § 35 BauGB). Die Privilegierung des
Bauvorhabens ist vom Amt für Landwirtschaft zu bestätigen. Bei der
Baugenehmigung ist die Immissionsschutzabteilung, sowie das Sachgebiet
Garten- und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen. Vor Baubeginn ist
die Höhenlage zusammen mit der Gemeinde, Landratsamt Rosenheim und dem
Bauherrn festzusetzen. Der Anschluss an die
gemeindliche Wasserversorgung ist zu prüfen. |
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4 |
5 |
Meier Erika, Münchener Str. 122,
85439 Ampfing; Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Arbing, Am Brunnfeld 5 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Erika Meier, Münchener Str. 122,
85439 Ampfing, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Arbing,
Am Brunnfeld 5, auf dem Grundstück Fl.Nr. 779, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Hinsichtlich des untergeordneten Gebäudevorsprungs im Eingangsbereich
der Ostfassade wird Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung
Arbing-West erteilt. Ziegelrote Dacheindeckung; Die Gründungstiefe ist inklusive der Bodenaustauschschicht
auf 3,50 m unter Gelände zu begrenzen. Aufgrund der Untergrundverhältnisse ist eine wasserdichte
Kellerausführung erforderlich. Oberkante Erdgeschoß, fertiger Fußboden, darf maximal 30
cm über endgültigem Gelände liegen. Das Gelände selber darf max. um 30 cm
verändert werden. Bei geplanten Einfriedungen wird auf die gemeindliche
Satzung verwiesen. Einfriedungen sind ohne Zaunsockel zu errichten. |
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5 |
5 |
Huber Egidius und Margit, Mühlweg 9,
83550 Schalldorf; Antrag auf Verlängerung des
Vorbescheides zum Bau eines Einfamilienhauses in Rott a. Inn, Münchener Str.
13 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Antrag der Eheleute Egidius und Margit Huber, Mühlweg
9, 83550 Schalldorf, auf Verlängerung des Vorbescheides zum Bau eines
Einfamilienhauses in Rott a. Inn, Münchener Str. 13, um weitere 2 Jahre, wird
das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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6 |
5 |
Weskott Constanze, Rosenheimer Str.
23a, 83135 Schechen; Bauanfrage zur Errichtung einer
Hundeschule Der 1. Bürgermeister gab die
Anfrage von Frau Constanze Weskott, Rosenheimer Str. 23a, 83135 Schechen, zur
Errichtung einer Hundeschule im Bereich der Gemeinde Rott a. Inn bekannt. Frau
Weskott beabsichtigt, ihre Hundeschule im Bereich der Gemeinde Rott a. Inn zu
verlegen, wenn sie hierfür ein geeignetes Grundstück am Ortsrand von Rott
finden könnte. Voraussetzung ist, dass keine Nachbarn gestört werden |
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5 |
Von Hagmann Barbara und Alexander, Am
Brunnfeld 16, Rott a. Inn; Tekturplan zum Anbau eines
Carports an das bestehende Gebäude Weinberg 8 Der 1. Bürgermeister verlas das
Schreiben des Landratsamtes Rosenheim, vom 05.07.2004, wonach die
Verlängerung der Eingangsüberdachung mit Carport genehmigungspflichtig ist
und die Nachbarunterschriften zwingend erforderlich sind. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan der Eheleute
Barbara und Alexander von Hagmann, Am Brunnfeld 16, 83543 Rott a. Inn, zum
Anbau eines Carports an das bestehende Gebäude Weinberg 8, wird das gemeindliche
Einvernehmen nicht erteilt.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Das geplante Vorhaben fügt sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren
Umgebung ein (§ 34 Abs. 1 BauGB). |
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8 |
5 |
Haneberg Helmut, Unterlohen 6, 83543
Rott a. Inn; Antrag auf Genehmigung zur
Errichtung und zum Betrieb von Fischweihern am Aubach und Aufstellung eines
Gartenhäuschens Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von Herrn Helmut
Haneberg, Unterlohen 6, 83543 Rott a. Inn, auf Genehmigung zur Errichtung und
zum Betrieb eines Fischweihers am Aubach, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1680,
Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Sachgebiet
Wasserrecht beim Landratsamt Rosenheim ist zu beteiligen. Zusätzliche
Einleitungen durch die Gemeinde sind im Bezug auf das Wasserrecht zu prüfen. Der Aufstellung eines
Gartenhäuschens im Außenbereich wird die Zustimmung nicht erteilt. |
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Kirschner Ruth, Tulpenstr. 7, 83135
Schechen; Bauanfrage zur Errichtung einer
Lärmschutzwand – Ignaz-Günther-Str. 7 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Frau Ruth
Kirschner, Tulpenstr. 7, 83135 Schechen, zur Errichtung einer Lärmschutzwand,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 444/38, Gem. Feldkirchen, Ignaz-Günther-Str. 7, wird
das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der Abstand von der
Grundstücksgrenze soll mindestens 50 cm betragen, damit die Lärmschutzwand gestaltet
und bepflanzt werden kann. Nach Möglichkeit ist eine Gesamtlösung mit den übrigen
Grundstücksnachbarn anzustreben. Wegen der exakten Höhe ist die
Immissionsschutzabteilung beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen. Anstelle eine ausschließlichen
Wand ist auch die Kombination mit einem Erdwall und aufgesetzter Lärmschutzwand
denkbar. Die Abteilung Gartenbau, Herr
Stein, beim Landratsamt Rosenheim ist bei der Gestaltung zu beteiligen. |
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Stiller
Bernhard und Renate, Meiling 11, Rott a. Inn; Tekturplan zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord Nachdem die Unterlagen zum
Tekturplan der Eheleute Bernhard und Renate Stiller, Meiling 11, Rott a. Inn,
nicht vollständig vorlagen, wurde dieser TOP bis zur nächsten Sitzung
zurückgestellt. Die Genehmigungsfreistellung
wird erteilt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord
eingehalten werden und die Berechnungsgrundlagen vorliegen. |
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Bekanntgaben,
Anfragen Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass ·
nach Rücksprache mit Herrn Brunntaler, Gemeinde Griesstätt,
das vereinbarte Gespräch wegen dem Neubau der Turnhalle erneut verschoben werden
muss; ·
am kommenden Montag ein Notartermin wegen der
Dienstbarkeit zur Verlegung der Wasserleitung nach Eich stattfindet. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.00 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |