|
Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
|
_____________________________________________________________ Sitzungstag: 24.
Juni 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber ab 19.05 Uhr Renate Faryna als Vertreterin
von Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler Georg Dünstl ab 19.10 Uhr Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Wilhelm Schüßler Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
|
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 24. Juni 2004 |
|
Folgender
Ortstermin ist vorgesehen: 18.00 Uhr Treffpunkt:
Lengdorf beim Gasthaus Bichler Kanalbaumaßnahme
Lengdorf, Ausbau Mitterweg und Alte B 15 in Lengdorf |
|
anschließend ca.
19.00 Uhr - Bauausschusssitzung im Sitzungssaal des Gemeindehauses Rott
a. Inn, Kaiserhof 3, mit folgender T a g e s o
r d n u n g: 1. Genehmigung Protokoll vom 29.04.2004; 2. Freya Helber-Conesa, Leitenweg 13,
Rott a. Inn; Bauantrag
zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Anbau Balkon 3. Parizek Jürgen, Feldkirchen 22, Rott
a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Anbaus (Garage / Werkstatt) 4. Raiffeisenbank Rosenheim eG,
Tegernseestr. 20, 83022 Rosenheim; Bauantrag
zur Änderung einer Wohneinheit in eine Gewerbeeinheit 5. ASV Rott a. Inn, Johann Lanzinger,
Hochriesstr. 3, Rott a. Inn; Neubau
einer Beleuchtungsanlage für Sportplatz Haager Straße 6. Schmöller Johann und Ingeborg,
Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf; Bauvoranfrage
zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg 7. Röder Wolfgang u. Kirschner Ruth,
Tulpenstr. 7, 83135 Schechen; Bauantrag
zum Anbau einer Garage – Ignaz-Günther-Str. 7, Rott a. Inn; Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Lengdorf 8. Bauer Anton, Arbing 4 a, Rott a. Inn; Tekturplan
zum Neubau eines Doppelhauses am Voglberg, Rott a. Inn 9. Zangerl Maximilian, Osternacher Str.
56, 83209 Prien; Tekturantrag
zur Errichtung eines Betriebswohnhauses mit Büros im Gewerbegebiet Meiling
und Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 10. Maier Irmgard und Lanzinger Klaus,
Kirchweg 3, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung einer Doppelgarage – Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren 11. Einzinger Michael und Andrea,
Aemilian-Öttlinger-Str. 11, Rott a. Inn; Bauanfrage
zur Errichtung eines Carports im Rahmen einer Befreiung vom Bebauungsplan 12. Meier Erika, Hans-Goltz-Weg 10 c,
81247 München; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Arbing – Am Brunnfeld 5 13. Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22,
Rott a. Inn; Antrag
auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord 14. Bauleitplanung Gemeinde Rott a. Inn; Bekanntgabe
der geplanten Änderungen zum Baugesetzbuch und Einführung einer
Plan-UP-Richtlinie zum 20.07.2004 15. Bekanntgaben, Anfragen |
|
|
|
Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
|
|
|
Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1.
Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte
die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. |
|
1 |
5 |
Genehmigung Protokoll vom 29.04.2004 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2004
wurde ohne Einwände genehmigt. |
|
2 |
6 |
Freya Helber-Conesa, Leitenweg 13,
Rott a. Inn; Bauantrag zur Erweiterung des
bestehenden Wohnhauses und Anbau Balkon Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Fam. Helber-Conesa, Leitenweg 13, 83543
Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Anbau des Balkons,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1112/4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Der Zugang für die ehemalige Bahnquelle auf dem Grundstück
der Fam. Helber-Conesa ist durch eine Dienstbarkeit zur Sicherung notariell
einzutragen. Dem Bauherrn werden auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr.
1105/3, Gem. Feldkirchen, zwei Stellplätze zur Nutzung angeboten. Die Höhe
des Entgelts wird vom Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung festgelegt. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Herstellungsbeiträge
für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
|
3 |
6 |
Parizek Jürgen, Feldkirchen 22, Rott
a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Anbaus (Garage / Werkstatt) Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Jürgen Parizek, Feldkirchen 22,
83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Anbaus (Garage / Werkstatt), auf dem
Grundstück Fl.Nr. 480, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Für die zusätzlich geschaffenen
Geschossflächen sind Herstellungsbeiträge für Wasser zu entrichten. Öffentliche Belange stehen nicht
entgegen. Die ausreichende Erschließung ist gesichert. |
|
4 |
6 |
Raiffeisenbank Rosenheim eG,
Tegernseestr. 20, 83022 Rosenheim; Bauantrag zur Änderung einer Wohneinheit
in eine Gewerbeeinheit Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Raiffeisenbank Rosenheim eG Tegernseestr.
20 83022 Rosenheim, zur Änderung einer Wohneinheit in eine Gewerbeeinheit,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 11/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Die Anzahl der
erforderlichen zusätzlichen Stellplätze ist vom Landratsamt Rosenheim nach
den Stellplatzrichtlinien festzusetzen und im Lageplan darzustellen. |
|
5 |
7 |
ASV Rott a. Inn,
Johann Lanzinger, Hochriesstr. 3, Rott a. Inn; Neubau einer
Beleuchtungsanlage für Sportplatz Haager Straße Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag des ASV Rott a. Inn, 1. Vorsitzender Johann
Lanzinger, Hochriesstr. 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer
Beleuchtungsanlage für den Sportplatz an der Haager Straße, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1208/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Mit Beschluss vom 15.05.2003
Nr. 3 hat der Gemeinderat Rott a. Inn bereits zugestimmt. Der Betrieb der
Beleuchtungsanlage ist nur bis 22.00 Uhr zugelassen. Vor der endgültigen
Errichtung ist die Gestaltung mit der Gemeinde Rott a. Inn noch abzustimmen. Wegen der angrenzenden
Kreisstraße RO 41 ist die Tiefbauabteilung des Landratsamtes Rosenheim, sowie
die Immissionsschutzabteilung, zu beteiligen. |
|
6 |
7 |
Schmöller Johann und Ingeborg,
Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf; Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Einfamilienhauses am Weinberg Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Die Bauvoranfrage von Johann und Ingeborg Schmöller, Königseestr.
25, 83101 Rohrdorf, zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg, auf
dem Grundstück Fl.Nr. 36/4, Gem. Rott a. Inn, wurde zur Kenntnis gegeben. Das Baugrundstück liegt im Bereich des künftigen Bebauungsplanes
Weinberg und im Bereich der vom Gemeinderat beschlossenen Veränderungssperre.
Der Antrag wird daher zuständigkeitshalber an den Gemeinderat verwiesen. |
|
7 |
7 |
Röder Wolfgang u. Kirschner Ruth,
Tulpenstr. 7, 83135 Schechen; Bauantrag zum Anbau einer Garage –
Ignaz-Günther-Str. 7, Rott a. Inn; Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Lengdorf Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Röder Wolfgang und Kirschner Ruth, Tulpenstr.
7, 83135 Schechen, zum Anbau einer Einzelgarage, sowie dem Einbau eines Fensterelements,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 444/38, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich
der Errichtung der Garage wird gem. 3 § Abs. 2 BauGB Befreiung von den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lengdorf“ erteilt. Die Grundzüge der
Planung werden durch die Befreiung nicht berührt. Für zusätzlich
geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu
entrichten. |
|
8 |
7 |
Bauer Anton, Arbing 4 a, Rott
a. Inn; Tekturplan zum Neubau eines Doppelhauses am Voglberg, Rott a. Inn Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan von Herrn Anton Bauer, Arbing 4 a, 83543
Rott a. Inn, zum Neubau eines Doppelhauses am Voglberg, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1043/6 und 1043/12, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Abstandsflächen nach der
BayBO sind einzuhalten. Die Gesamtgebäudehöhe lt.
Bauplan darf nicht überschritten werden. |
|
9 |
7 |
Zangerl Maximilian, Osternacher Str.
56, 83209 Prien; Tekturantrag zur Errichtung
eines Betriebswohnhauses mit Büros im Gewerbegebiet Meiling und Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Meiling-Erweiterung“
und des Tekturantrages von Herrn Maximilian Zangerl, Osternacher Str. 56, 83209
Prien, zur Errichtung eines Betriebswohnhauses mit Büro im Gewerbegebiet Meiling,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/11, Gem. Rott a. Inn, wird zur Entscheidung an
den Gemeinderat verwiesen. Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung bei
der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
|
10 |
7 |
Maier Irmgard und Lanzinger Klaus,
Kirchweg 3, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung einer
Doppelgarage – Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren Bürgermeister Maier
hat wegen persönlicher Beteiligung bei diesem Tagesordnungspunkt nicht
teilgenommen. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Sebastian Mühlhuber. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Irmgard Maier und Herrn Klaus Lanzinger,
Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Doppelgarage im Baugebiet
Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 14, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr.
150/18, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64
BayBO erteilt. |
|
11 |
7 |
Einzinger Michael und Andrea,
Aemilian-Öttlinger-Str. 11, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines
Carports im Rahmen einer Befreiung vom Bebauungsplan Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Die Bauanfrage der Eheleute Michael und Andrea Einzinger,
Aemilian-Öttlinger Str. 11, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Carports
mit Geräte- und Fahrradabstellraum, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/32, Gem.
Rott a. Inn, wird zuständigkeitshalber an den Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. |
|
12 |
7 |
Meier Erika, Hans-Goltz-Weg 10 c,
81247 München; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses in Arbing – Am Brunnfeld 5 Dieser
Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Die
Bauvorlagen konnten nicht rechtzeitig erstellt werden. |
|
13 |
7 |
Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22,
Rott a. Inn; Antrag auf Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott –Nord Der Antrag der Fa.
Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, auf Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord und Teilung des Grundstücks
Fl.Nr. 150/5, Gem. Rott a. Inn, wurde zur Kenntnis gegeben und zuständigkeitshalber
zur Entscheidung an den Gemeinderat Rott a. Inn verwiesen. |
|
14 |
7 |
Bauleitplanung Gemeinde Rott a.
Inn; Bekanntgabe der geplanten Änderungen zum Baugesetzbuch und Einführung einer
Plan-UP-Richtlinie zum 20.07.2004 Der Leiter der
Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, händigte jedem Mitglied den Bericht des
Bayerischen Gemeindetags, Herrn Dr. Busse, über die Plan-UP-Richtlinien, aus.
Herr Ganslmaier wies darauf hin, dass unbedingt noch die Überlegung an den Gemeinderat
gestellt werden muss, ob vor dem 20.07.2004 noch Bauleitpläne im
Gemeindegebiet anzustreben sind. Dies sei zweckmäßig, da nach diesem Termin
die Umweltprüfungen in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung zu
integrieren sind. Es sind in der Umweltprüfung die voraussichtlichen
Umweltauswirkungen zu ermitteln, beschreiben und bewerten. Die Gemeinde hat
nach dem neuen BauGB das Ergebnis der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung im Umweltbericht darzustellen und abzuwägen. Für die Gemeinde
Rott a. Inn wäre vor dem Inkrafttreten des
neuen BauGB die Lückenbebauung im Ort zu prüfen. |
|
14 |
7 |
Bekanntgaben, Anfragen GR Schaber regte an, dass die
Löcher am Schulweg eventuell vom Bauhof aufgefüllt werden, da der Zustand so
nicht tragbar ist. Der 1. Bürgermeister bestätigte
GR Dünstl, dass das Fräsgut vom Mitterweg die Fa. Großmann zurücknimmt. |
|
|
|
Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.00 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kapser
Karin Sitzungsleiter Schriftführerin |