Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       24. Juni 2004

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber ab 19.05 Uhr

Renate Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler

Franz Ametsbichler

Georg Dünstl ab 19.10 Uhr

Max Zangerl

 

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Wilhelm Schüßler

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         24. Juni 2004

 

 

 

Folgender Ortstermin ist vorgesehen:

 

18.00 Uhr      Treffpunkt: Lengdorf beim Gasthaus Bichler

                      Kanalbaumaßnahme Lengdorf, Ausbau Mitterweg und Alte B 15 in Lengdorf

 

 

 

anschließend ca. 19.00 Uhr - Bauausschusssitzung im Sitzungssaal des Gemeindehauses Rott a. Inn, Kaiserhof 3,

 

mit folgender

 

T a g e s o r d n u n g:

 

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 29.04.2004;

 

2.      Freya Helber-Conesa, Leitenweg 13, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Anbau Balkon

 

3.      Parizek Jürgen, Feldkirchen 22, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus (Garage / Werkstatt)

 

4.      Raiffeisenbank Rosenheim eG, Tegernseestr. 20, 83022 Rosenheim;

Bauantrag zur Änderung einer Wohneinheit in eine Gewerbeeinheit

 

5.      ASV Rott a. Inn, Johann Lanzinger, Hochriesstr. 3, Rott a. Inn;

Neubau einer Beleuchtungsanlage für Sportplatz Haager Straße

 

6.      Schmöller Johann und Ingeborg, Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf;

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg

 

7.      Röder Wolfgang u. Kirschner Ruth, Tulpenstr. 7, 83135 Schechen;

Bauantrag zum Anbau einer Garage – Ignaz-Günther-Str. 7, Rott a. Inn; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lengdorf

 

8.      Bauer Anton, Arbing 4 a, Rott a. Inn;

Tekturplan zum Neubau eines Doppelhauses am Voglberg, Rott a. Inn

 

9.      Zangerl Maximilian, Osternacher Str. 56, 83209 Prien;

Tekturantrag zur Errichtung eines Betriebswohnhauses mit Büros im Gewerbegebiet Meiling und Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes

 

10. Maier Irmgard und Lanzinger Klaus, Kirchweg 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage – Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

11. Einzinger Michael und Andrea, Aemilian-Öttlinger-Str. 11, Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Errichtung eines Carports im Rahmen einer Befreiung vom Bebauungsplan

 

12. Meier Erika, Hans-Goltz-Weg 10 c, 81247 München;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Arbing – Am Brunnfeld 5

 

13. Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn;

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord

 

14. Bauleitplanung Gemeinde Rott a. Inn;

Bekanntgabe der geplanten Änderungen zum Baugesetzbuch und Einführung einer Plan-UP-Richtlinie zum 20.07.2004

 

15. Bekanntgaben, Anfragen

 

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1. Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 29.04.2004

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.04.2004 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

2

6

Freya Helber-Conesa, Leitenweg 13, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Anbau Balkon

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Fam. Helber-Conesa, Leitenweg 13, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses und Anbau des Balkons, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1112/4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Zugang für die ehemalige Bahnquelle auf dem Grundstück der Fam. Helber-Conesa ist durch eine Dienstbarkeit zur Sicherung notariell einzutragen.

 

Dem Bauherrn werden auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 1105/3, Gem. Feldkirchen, zwei Stellplätze zur Nutzung angeboten. Die Höhe des Entgelts wird vom Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung festgelegt.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

3

6

Parizek Jürgen, Feldkirchen 22, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus (Garage / Werkstatt)

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Jürgen Parizek, Feldkirchen 22, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Anbaus (Garage / Werkstatt), auf dem Grundstück Fl.Nr. 480, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Herstellungsbeiträge für Wasser zu entrichten.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Die ausreichende Erschließung ist gesichert.

 

 

 

4

6

Raiffeisenbank Rosenheim eG, Tegernseestr. 20, 83022 Rosenheim; Bauantrag zur Änderung einer Wohneinheit in eine Gewerbeeinheit

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Raiffeisenbank Rosenheim eG Tegernseestr. 20 83022 Rosenheim, zur Änderung einer Wohneinheit in eine Gewerbeeinheit, auf dem Grundstück Fl.Nr. 11/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Die Anzahl der erforderlichen zusätzlichen Stellplätze ist vom Landratsamt Rosenheim nach den Stellplatzrichtlinien festzusetzen und im Lageplan darzustellen.

 

 

 

5

7

ASV Rott a. Inn, Johann Lanzinger, Hochriesstr. 3, Rott a. Inn; Neubau einer Beleuchtungsanlage für Sportplatz Haager Straße

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag des ASV Rott a. Inn, 1. Vorsitzender Johann Lanzinger, Hochriesstr. 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Beleuchtungsanlage für den Sportplatz an der Haager Straße, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1208/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Mit Beschluss vom 15.05.2003 Nr. 3 hat der Gemeinderat Rott a. Inn bereits zugestimmt. Der Betrieb der Beleuchtungsanlage ist nur bis 22.00 Uhr zugelassen. Vor der endgültigen Errichtung ist die Gestaltung mit der Gemeinde Rott a. Inn noch abzustimmen.

 

Wegen der angrenzenden Kreisstraße RO 41 ist die Tiefbauabteilung des Landratsamtes Rosenheim, sowie die Immissionsschutzabteilung, zu beteiligen.

 

 

6

7

Schmöller Johann und Ingeborg, Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Die Bauvoranfrage von Johann und Ingeborg Schmöller, Königseestr. 25, 83101 Rohrdorf, zur Errichtung eines Einfamilienhauses am Weinberg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 36/4, Gem. Rott a. Inn, wurde zur Kenntnis gegeben.

 

Das Baugrundstück liegt im Bereich des künftigen Bebauungsplanes Weinberg und im Bereich der vom Gemeinderat beschlossenen Veränderungssperre. Der Antrag wird daher zuständigkeitshalber an den Gemeinderat verwiesen.

 

 

7

7

Röder Wolfgang u. Kirschner Ruth, Tulpenstr. 7, 83135 Schechen; Bauantrag zum Anbau einer Garage – Ignaz-Günther-Str. 7, Rott a. Inn; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lengdorf

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Röder Wolfgang und Kirschner Ruth, Tulpenstr. 7, 83135 Schechen, zum Anbau einer Einzelgarage, sowie dem Einbau eines Fensterelements, auf dem Grundstück Fl.Nr. 444/38, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze bezüglich der Errichtung der Garage wird gem. 3 § Abs. 2 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Lengdorf“ erteilt.

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die Befreiung nicht berührt.

 

Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

8

7

Bauer Anton, Arbing 4 a, Rott a. Inn; Tekturplan zum Neubau eines Doppelhauses am Voglberg, Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Tekturplan von Herrn Anton Bauer, Arbing 4 a, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Doppelhauses am Voglberg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/6 und 1043/12, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Abstandsflächen nach der BayBO sind einzuhalten.

Die Gesamtgebäudehöhe lt. Bauplan darf nicht überschritten werden.

 

 

 

9

7

Zangerl Maximilian, Osternacher Str. 56, 83209 Prien;

Tekturantrag zur Errichtung eines Betriebswohnhauses mit Büros im Gewerbegebiet Meiling und Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Meiling-Erweiterung“ und des Tekturantrages von Herrn Maximilian Zangerl, Osternacher Str. 56, 83209 Prien, zur Errichtung eines Betriebswohnhauses mit Büro im Gewerbegebiet Meiling, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/11, Gem. Rott a. Inn, wird zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen.

 

Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung bei der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

10

7

Maier Irmgard und Lanzinger Klaus, Kirchweg 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage – Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Bürgermeister Maier hat wegen persönlicher Beteiligung bei diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Sebastian Mühlhuber.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Irmgard Maier und Herrn Klaus Lanzinger, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 14, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/18, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

 

11

7

Einzinger Michael und Andrea, Aemilian-Öttlinger-Str. 11, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines Carports im Rahmen einer Befreiung vom Bebauungsplan

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Die Bauanfrage der Eheleute Michael und Andrea Einzinger, Aemilian-Öttlinger Str. 11, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Carports mit Geräte- und Fahrradabstellraum, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/32, Gem. Rott a. Inn, wird zuständigkeitshalber an den Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

 

12

7

Meier Erika, Hans-Goltz-Weg 10 c, 81247 München;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Arbing – Am Brunnfeld 5

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Die Bauvorlagen konnten nicht rechtzeitig erstellt werden.

 

 

 

13

7

Riedl Franz GmbH, Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn;

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott –Nord

 

Der Antrag der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord und Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 150/5, Gem. Rott a. Inn, wurde zur Kenntnis gegeben und zuständigkeitshalber zur Entscheidung an den Gemeinderat Rott a. Inn verwiesen.

 

 

 

 

14

7

Bauleitplanung Gemeinde Rott a. Inn; Bekanntgabe der geplanten Änderungen zum Baugesetzbuch und Einführung einer Plan-UP-Richtlinie zum 20.07.2004

 

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, händigte jedem Mitglied den Bericht des Bayerischen Gemeindetags, Herrn Dr. Busse, über die Plan-UP-Richtlinien, aus. Herr Ganslmaier wies darauf hin, dass unbedingt noch die Überlegung an den Gemeinderat gestellt werden muss, ob vor dem 20.07.2004 noch Bauleitpläne im Gemeindegebiet anzustreben sind. Dies sei zweckmäßig, da nach diesem Termin die Umweltprüfungen in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung zu integrieren sind. Es sind in der Umweltprüfung die voraussichtlichen Umweltauswirkungen zu ermitteln, beschreiben und bewerten. Die Gemeinde hat nach dem neuen BauGB das Ergebnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Umweltbericht darzustellen und abzuwägen.  

 

Für die Gemeinde Rott a. Inn wäre vor dem Inkrafttreten des  neuen BauGB die Lückenbebauung im Ort zu prüfen.

 

 

 

14

7

Bekanntgaben, Anfragen

 

GR Schaber regte an, dass die Löcher am Schulweg eventuell vom Bauhof aufgefüllt werden, da der Zustand so nicht tragbar ist.

 

Der 1. Bürgermeister bestätigte GR Dünstl, dass das Fräsgut vom Mitterweg die Fa. Großmann zurücknimmt.

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kapser Karin

Sitzungsleiter                                                           Schriftführerin