Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       29. April 2004

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführer

Vitus Ganslmaier

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Hans Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Renate Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler

Martin Schreyer als Vertreter von Franz Ametsbichler

 

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Wilhelm Schüßler

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

 

 

 

Außerdem anwesend:

-

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         29.04.2004

 

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 04.03.2004;

2.      Helber-Conesa Freya, Leitenweg 13, Rott a. Inn;

Bauanfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

 

3.      Maier Irmgard und Lanzinger Klaus, Kirchweg 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage - Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

4.      Bodmeier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Carports als Ersatz für vorhandenen Geräteschuppen am Weinberg 10 – Befreiung von der Veränderungssperre

 

5.      Stiftung Attl, Attel 11, 83512 Wasserburg a. Inn;

Bauanfrage zur Sanierung des Späneturmes und Fassadenänderung der Attler Werkstätten in Meiling

 

6.      Katholische Kirchenstiftung, Kirchweg 9, Rott a. Inn;

Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz für die Instandsetzung und Umbau des Katholischen Pfarrhofes Rott a. Inn

 

7.      Winkler Margit und Christoph, Innstr. 20, Rott a. Inn;

      Bauvoranfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

 

8.      Gilg Johann, Meiling 5, Rott a. Inn
Bauantrag zum Anbau eines Jungviehlaufstalles

9.      Kain Andreas und Pendi Gertraud, Am Brunnfeld 1, Rott a. Inn;

      Einmessbescheinigung zur Genehmigungsfreistellung

 

10. Brückers Edith, Hochriesstr. 9, Rott a. Inn;

      Tektur zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

     im Baugebiet Rott-Nord;- Genehmigungsfreistellung

 

11.Bekanntgaben und Anfrage

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Vor Beginn der Bauausschusssitzung erfolgte um 18.30 Uhr ein gemeinsamer Ortstermin zusammen mit Herrn Conesa, am Leitenweg 13 in Rott a. Inn, wegen der Bauanfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus.

 

 

Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1. Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Rott a. Inn, Herr Sebastian Köck, künftig zu jeder Bauausschusssitzung geladen wird. Herr Köck wies anschließend auf die Bedeutung und die Wichtigkeit auf barrierefreies Bauen hin. Hierzu findet am Samstag, 08.05.2004 in Bad Endorf, eine Schulungsveranstaltung zu diesem Thema statt. Interessierte Mitglieder des Bauausschusses sind hierzu geladen.

 

 

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 04.03.2004

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.03.2004 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

5

Helber-Conesa Freya, Leitenweg 13, Rott a. Inn;

Bauanfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

 

Nach erfolgter Ortsbesichtigung und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauanfrage von Frau Helber-Conesa Freya, Leitenweg 13, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1112/4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt, wenn die Variante 5, gemäß Entwurf vom 08.04.2004 zur Ausführung kommt.

 

Auf die Fensterläden sollten nach Möglichkeit verzichtet werden.

Die Holzschalung ist senkrecht mit Lärche natur zu errichten.

Die Stützmauer ist mit Nagelfluh-Material zu errichten.

Die vorhandene Quellfassung auf dem Grundstück ist mit einer Dienstbarkeit notariell abzusichern.

Auf dem Grundstück sind keine Stellplätze möglich. Der Antragsteller stellt daher die Fahrzeuge auf dem Grundstück der Gemeinde ab. Die Gemeinde soll deshalb mit der Familie Helber-Conessa eine Nutzungsvereinbarung abschließen. Die Höhe des Entgeltes soll der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen festlegen.

 

 

 

3

5

Maier Irmgard und Lanzinger Klaus, Kirchweg 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage - Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Der Bauantrag von Frau Irmgard Maier und Herrn Klaus Lanzinger, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 14, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/18, Gem. Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 64 BayBO wurde wegen Abwesenheit der weiteren Bürgermeister bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

 

 

 

4

5

Bodmeier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Carports als Ersatz für vorhandenen Geräteschuppen am Weinberg 10 – Ausnahme von der Veränderungssperre

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Georg Bodmeier, Dobl 10, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Carports als Ersatz für den vorhandenen Geräteschuppen am Weinberg 10, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 39, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Nachdem überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, wird für diese Baumaßnahme gem. § 14 Abs. 2 BauGB das Einvernehmen für die Ausnahme von der Veränderungssperre „Weinberg“ erteilt.

 

Als Dacheindeckung sind ziegelrote Flachdachpfannen zu verwenden.

Der Abstand der Dachrinne zur Ortsstraße muss mindestens 10 cm betragen.

 

5

5

Stiftung Attl, Attel 11, 83512 Wasserburg a. Inn;

Bauanfrage zur Sanierung des Späneturmes und Fassadenänderung der Attler Werkstätten in Meiling

 

Nach Beratung und auf Antrag von GR Schaber wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Die Bauanfrage der Stiftung Attl Attel 11 83512 Wasserburg a. Inn zur Sanierung des Späneturmes und Fassadenänderung der Attler Werkstätten in Meiling, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1258, Gem. Rott a. Inn, wird wegen der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Meiling“, zur Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen.

 

 

 

6

5

Katholische Kirchenstiftung, Kirchweg 9, Rott a. Inn;

Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz für die Instandsetzung und Umbau des Katholischen Pfarrhofes Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Zum Antrag der Katholischen Kirchenstiftung, Kirchweg 9, 83543 Rott a. Inn, auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz für die Instandsetzung und den Umbau des Katholischen Pfarrhofes Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

 

7

5

Winkler Margit und Christoph, Innstr. 20, Rott a. Inn;

Bauvoranfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauvoranfrage der Eheleute Margit und Christoph Winkler, Innstr. 20, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/10, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Der zusätzlichen Dachgaube auf dem Altbaubereich wird zugestimmt. Das Vordach darf maximal 0,50 m betragen. Das Vordach der vorhandenen Dachgaube ist auf 0,50 m zu verkürzen. Der geplanten Abgrabung eines Lichtgrabens wird nicht zugestimmt. Vor den sichtbaren Kellerfenstern, insbesondere an der Ostansicht, sind Sträucher zu pflanzen.

 

 

 

8

5

Gilg Johann, Meiling 5, Rott a. Inn
Bauantrag zum Anbau eines Jungviehlaufstalles

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

4 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Johann Gilg, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn zum Anbau eines Jungviehlaufstalles an das bestehende Stallgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1175 und 1176, Gemarkung Rott a. Inn wird ohne Einwände zugestimmt.

 

Für die zusätzlichen Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser nachzuentrichten.

 

GR Gilg hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

9

5

Kain Andreas und Pendi Gertraud, Am Brunnfeld 1, Rott a. Inn;

Einmessbescheinigung zur Genehmigungsfreistellung

 

Nach Bekanntgabe durch den 1. Bürgermeister und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Die von Herrn Andreas Kain und Frau Gertraud Pendi vorgelegte Einmessbescheinigung vom  25.04.2004, ausgestellt vom Planungsbüro Fellermeier, Griesstätt, wird ausnahmsweise anerkannt. Grund hierfür ist, dass Frau Gärtner, vom Landratsamt Rosenheim, Herrn Kain auf Anfrage dies vorher bestätigt hat. Der Familie Kain würden durch eine zusätzliche Einmessbescheinigung eines Ingenieurbüros für Vermessungswesen weitere Kosten entstehen. Damit jedoch sichergestellt ist, dass die Höhenlage des Gebäudes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes stimmt, wird der Baukontrolleur des Landratsamtes Rosenheim, Herr Stocker und Frau Gärtner, die Messpunkte überprüfen.

 

 

 

10

5

Brückers Edith, Hochriesstr. 9, Rott a. Inn;

Tektur zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord;- Genehmigungsfreistellung;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

5 gegen 0 Stimmen

 

Dem Tekturplan zum Bauantrag von Frau Edith Brückers, Hochriesstr. 9, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 1, auf dem Grundstück  Fl.Nr. 150/76, Gemarkung Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

 

 

 

11

5

Bekanntgaben und Anfragen

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

-          für die geplante Arztpraxis von Herrn Dr. Kutschker, im Wohn- und Geschäftshaus Bahnhofstr. 11, Rott a. Inn, keine Nutzungsänderung lt. Auskunft des Landratsamtes Rosenheim erforderlich ist. Die vorhandenen 7 Stellplätze reichen nach den Richtlinien aus;

 

-          für den geplanten Imbissladen im Wohn- und Geschäftshaus, Bahnhofstr. 13, Rott a. Inn, keine Nutzungsänderung lt. Auskunft des Landratsamtes Rosenheim erforderlich ist. Die erforderlichen Stellplätze können auf dem betroffenen Grundstück nachgewiesen werden;

 

-          die Bauarbeiten für den Neubau des Doppelhauses mit Garage am Voglberg durch Herrn Anton Bauer vom Landratsamt Rosenheim mit Bescheid vom 08.04.2004 ab Mitte des Obergeschosses eingestellt wurden. Grund hierfür ist, dass das Gebäude um 1,00 m aus dem Gelände höher errichtet wurde. Damit die genehmigte Gesamthöhe des Bauwerkes nicht überschritten wird, muss das geplante Dachgeschoss entfallen;

 

-          Herr Georg Bodmaier seinen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage am Weinberg 10, zurückgezogen hat. Aufgrund der Veränderungssperre der Gemeinde Rott a. Inn sah das Landratsamt Rosenheim keine Möglichkeit, den Antrag zu genehmigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.10 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Ganslmaier

Sitzungsleiter                                                           Schriftführer