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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: 29.
April 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Vitus Ganslmaier Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Hans Gilg als Vertreter von Sebastian
Mühlhuber Marinus Schaber Renate Faryna als Vertreterin
von Wilhelm Schüßler Martin Schreyer als Vertreter
von Franz Ametsbichler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler Max Zangerl Außerdem anwesend: - Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 29.04.2004 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 04.03.2004; 2. Helber-Conesa Freya, Leitenweg 13,
Rott a. Inn; Bauanfrage
zum Anbau an das bestehende Wohnhaus 3. Maier Irmgard und Lanzinger Klaus,
Kirchweg 3, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung einer Doppelgarage - Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren
4. Bodmeier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Carports als Ersatz für vorhandenen Geräteschuppen am
Weinberg 10 – Befreiung von der Veränderungssperre 5. Stiftung Attl, Attel 11, 83512
Wasserburg a. Inn; Bauanfrage
zur Sanierung des Späneturmes und Fassadenänderung der Attler Werkstätten in
Meiling 6. Katholische Kirchenstiftung, Kirchweg
9, Rott a. Inn; Antrag
auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz für die Instandsetzung
und Umbau des Katholischen Pfarrhofes Rott a. Inn 7.
Winkler Margit und Christoph, Innstr. 20, Rott a. Inn; Bauvoranfrage zum Anbau an das
bestehende Wohnhaus 8. Gilg Johann, Meiling 5, Rott a. Inn 9.
Kain Andreas und Pendi Gertraud, Am Brunnfeld 1, Rott a.
Inn; Einmessbescheinigung zur
Genehmigungsfreistellung 10. Brückers Edith, Hochriesstr. 9, Rott a. Inn; Tektur zum Bauantrag Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord;-
Genehmigungsfreistellung 11.Bekanntgaben und Anfrage |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Vor Beginn der Bauausschusssitzung erfolgte um 18.30 Uhr
ein gemeinsamer Ortstermin zusammen mit Herrn Conesa, am Leitenweg 13 in Rott
a. Inn, wegen der Bauanfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus. Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1.
Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte
die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass der Behindertenbeauftragte
der Gemeinde Rott a. Inn, Herr Sebastian Köck, künftig zu jeder
Bauausschusssitzung geladen wird. Herr Köck wies anschließend auf die
Bedeutung und die Wichtigkeit auf barrierefreies Bauen hin. Hierzu findet am
Samstag, 08.05.2004 in Bad Endorf, eine Schulungsveranstaltung zu diesem Thema
statt. Interessierte Mitglieder des Bauausschusses sind hierzu geladen. |
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Genehmigung Protokoll vom 04.03.2004 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.03.2004
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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Helber-Conesa Freya, Leitenweg 13,
Rott a. Inn; Bauanfrage zum Anbau an das
bestehende Wohnhaus Nach erfolgter Ortsbesichtigung und Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Frau Helber-Conesa Freya, Leitenweg 13,
83543 Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1112/4, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt, wenn die Variante 5, gemäß Entwurf vom 08.04.2004 zur
Ausführung kommt. Auf die Fensterläden sollten nach Möglichkeit verzichtet
werden. Die Holzschalung ist senkrecht mit Lärche natur zu
errichten. Die Stützmauer ist mit Nagelfluh-Material zu errichten. Die vorhandene Quellfassung auf dem Grundstück ist mit
einer Dienstbarkeit notariell abzusichern. Auf dem Grundstück sind keine Stellplätze möglich. Der Antragsteller
stellt daher die Fahrzeuge auf dem Grundstück der Gemeinde ab. Die Gemeinde
soll deshalb mit der Familie Helber-Conessa eine Nutzungsvereinbarung
abschließen. Die Höhe des Entgeltes soll der Gemeinderat in einer der
nächsten Sitzungen festlegen. |
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3 |
5 |
Maier Irmgard und Lanzinger Klaus,
Kirchweg 3, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung einer
Doppelgarage - Baugebiet Rott-Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren Der Bauantrag von Frau Irmgard Maier und Herrn Klaus Lanzinger,
Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Doppelgarage im Baugebiet
Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 14, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr.
150/18, Gem. Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß Art. 64
BayBO wurde wegen Abwesenheit der weiteren Bürgermeister bis zur nächsten
Sitzung zurückgestellt. |
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4 |
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Bodmeier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Carports als Ersatz für vorhandenen Geräteschuppen am Weinberg 10 – Ausnahme
von der Veränderungssperre Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Georg Bodmeier, Dobl 10, 83543
Rott a. Inn, zur Errichtung eines Carports als Ersatz für den vorhandenen
Geräteschuppen am Weinberg 10, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 39,
Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nachdem überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
wird für diese Baumaßnahme gem. § 14 Abs. 2 BauGB das Einvernehmen für die
Ausnahme von der Veränderungssperre „Weinberg“ erteilt. Als Dacheindeckung sind ziegelrote Flachdachpfannen zu verwenden. Der Abstand der Dachrinne zur Ortsstraße muss mindestens
10 cm betragen. |
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5 |
Stiftung Attl, Attel 11, 83512
Wasserburg a. Inn; Bauanfrage zur Sanierung des
Späneturmes und Fassadenänderung der Attler Werkstätten in Meiling Nach Beratung und auf Antrag von GR Schaber wurde
folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Die Bauanfrage der Stiftung
Attl Attel 11 83512 Wasserburg a. Inn zur Sanierung des Späneturmes und
Fassadenänderung der Attler Werkstätten in Meiling, auf dem Grundstück Fl.Nr.
1258, Gem. Rott a. Inn, wird wegen der beantragten Befreiung vom
Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Meiling“, zur Entscheidung an den
Gemeinderat verwiesen. |
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5 |
Katholische Kirchenstiftung, Kirchweg
9, Rott a. Inn; Antrag auf Erlaubnis nach Art.
6 und 15 Denkmalschutzgesetz für die Instandsetzung und Umbau des
Katholischen Pfarrhofes Rott a. Inn Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Zum Antrag der Katholischen
Kirchenstiftung, Kirchweg 9, 83543 Rott a. Inn, auf Erlaubnis nach Art. 6 und
15 Denkmalschutzgesetz für die Instandsetzung und den Umbau des Katholischen
Pfarrhofes Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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Winkler
Margit und Christoph, Innstr. 20, Rott a. Inn; Bauvoranfrage
zum Anbau an das bestehende Wohnhaus Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Bauvoranfrage der Eheleute
Margit und Christoph Winkler, Innstr. 20, zum Anbau an das bestehende
Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/10, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der zusätzlichen Dachgaube auf
dem Altbaubereich wird zugestimmt. Das Vordach darf maximal 0,50 m betragen.
Das Vordach der vorhandenen Dachgaube ist auf 0,50 m zu verkürzen. Der
geplanten Abgrabung eines Lichtgrabens wird nicht zugestimmt. Vor den
sichtbaren Kellerfenstern, insbesondere an der Ostansicht, sind Sträucher zu
pflanzen. |
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Gilg Johann, Meiling 5, Rott a. Inn Nach Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst: 4 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Johann
Gilg, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn zum Anbau eines Jungviehlaufstalles an das
bestehende Stallgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1175 und 1176, Gemarkung
Rott a. Inn wird ohne Einwände zugestimmt. Für die zusätzlichen
Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser nachzuentrichten. GR Gilg hat wegen persönlicher
Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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Kain
Andreas und Pendi Gertraud, Am Brunnfeld 1, Rott a. Inn; Einmessbescheinigung zur
Genehmigungsfreistellung Nach Bekanntgabe durch den 1.
Bürgermeister und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Die von Herrn Andreas Kain und
Frau Gertraud Pendi vorgelegte Einmessbescheinigung vom 25.04.2004, ausgestellt vom Planungsbüro
Fellermeier, Griesstätt, wird ausnahmsweise anerkannt. Grund hierfür ist,
dass Frau Gärtner, vom Landratsamt Rosenheim, Herrn Kain auf Anfrage dies
vorher bestätigt hat. Der Familie Kain würden durch eine zusätzliche Einmessbescheinigung
eines Ingenieurbüros für Vermessungswesen weitere Kosten entstehen. Damit
jedoch sichergestellt ist, dass die Höhenlage des Gebäudes gemäß den
Festsetzungen des Bebauungsplanes stimmt, wird der Baukontrolleur des
Landratsamtes Rosenheim, Herr Stocker und Frau Gärtner, die Messpunkte überprüfen. |
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Brückers
Edith, Hochriesstr. 9, Rott a. Inn; Tektur zum Bauantrag Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord;-
Genehmigungsfreistellung; Nach Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan zum Bauantrag
von Frau Edith Brückers, Hochriesstr. 9, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 1,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/76,
Gemarkung Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt. |
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Bekanntgaben und Anfragen Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass -
für die geplante Arztpraxis von Herrn Dr. Kutschker, im
Wohn- und Geschäftshaus Bahnhofstr. 11, Rott a. Inn, keine Nutzungsänderung
lt. Auskunft des Landratsamtes Rosenheim erforderlich ist. Die vorhandenen 7
Stellplätze reichen nach den Richtlinien aus; -
für den geplanten Imbissladen im Wohn- und Geschäftshaus,
Bahnhofstr. 13, Rott a. Inn, keine Nutzungsänderung lt. Auskunft des
Landratsamtes Rosenheim erforderlich ist. Die erforderlichen Stellplätze
können auf dem betroffenen Grundstück nachgewiesen werden; -
die Bauarbeiten für den Neubau des Doppelhauses mit Garage
am Voglberg durch Herrn Anton Bauer vom Landratsamt Rosenheim mit Bescheid
vom 08.04.2004 ab Mitte des Obergeschosses eingestellt wurden. Grund hierfür
ist, dass das Gebäude um 1,00 m aus dem Gelände höher errichtet wurde. Damit
die genehmigte Gesamthöhe des Bauwerkes nicht überschritten wird, muss das
geplante Dachgeschoss entfallen; -
Herr Georg Bodmaier seinen Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung eines Wohnhauses mit Garage am Weinberg 10, zurückgezogen hat.
Aufgrund der Veränderungssperre der Gemeinde Rott a. Inn sah das Landratsamt
Rosenheim keine Möglichkeit, den Antrag zu genehmigen. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.10 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Ganslmaier Sitzungsleiter Schriftführer |