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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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____________________________________________________________ Sitzungstag: 04.
März 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Wilhelm Schüßler Martin Schreyer als Vertreter
von Franz Ametsbichler Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Franz Ametsbichler Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Fam. Stelzer, bei Ortstermin Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 04.03.2004 |
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Ortstermin: 18.30 Uhr Baugebiet
Rott-Nord; anschließend
Bauausschusssitzung 1. Genehmigung Protokoll vom 22.01.2004; 2. Mühl Rudolf und Irmgard,
Wendelsteinstr. 14, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung einer Satteldachgaube 3. Kirchlechner Josef, Lengdorf 35, Rott
a. Inn; Bauantrag
zum Anbau einer Wohneinheit an das bestehende Gebäude im Genehmigungsfreistellungsverfahren 4. Bürger Georg, Zainach 23, Rott a.
Inn; Bauantrag
zur Errichtung einer Garage mit Lager 5. Bürger Georg, Zainach 23, Rott a.
Inn; Antrag
auf Nutzungsänderung der ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudeteile als
Gewerbe 6. Ortlieb Maria, Münchener Str. 7, Rott
a. Inn; Bauantrag
zum An- und Umbau von Gewerberäumen und Erweiterung der Verkaufsfläche 7. Blattenberger Franz, Heubergstr. 10,
Rott a. Inn; Bauantrag
zum Einbau von zwei Schleppgauben 8. Winkler Christine, Unterlohen 3, Rott
a. Inn; Bauanfrage
zum Ausbau des Dachgeschosses 9. Maier Georg und Maria, Am Langacker
10, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Erweiterung des Wohnzimmers und Fassadenänderung 10. Staudhammer Maria, Hofmannstr. 10,
83022 Rosenheim; Bauantrag
zum Einbau einer Dachgaube, Alpenstr. 28, Rott a. Inn 11. Knöllinger Ralf und Christine,
Nussdorfer Str. 11, 83026 Rosenheim; Änderung
zur Genehmigungsfreistellung vom 08.12.2003 12. Helber-Conesa Freya, Leitenweg 13,
Rott a. Inn; Bauanfrage zum Anbau an das bestehende
Wohnhaus 13. Bekanntgaben, Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Vor Beginn der Bauausschusssitzung erfolgte ein
gemeinsamer Ortstermin zusammen mit den Ausschussmitgliedern, den Herren Georg
und Marco Stelzer, sowie dem Bruder des Herrn Georg Stelzer, wegen des im
Bebauungsplan Rott-Nord aufzunehmenden Teilbereiches als private Grünfläche. Der 1. Bürgermeister erläuterte den Mitgliedern des Bauausschusses
die künftig geplante private Grünfläche entlang der Benedikt-Lutz-Straße.
Außerdem verwies er darauf, dass die Fa. Huber die nächsten Wochen mit der
Wasser- und Abwasserleitungen im Bereich der Benedikt-Lutz-Straße beginnen
will. Es ist deshalb erforderlich, dass die Fam. Stelzer zumindest für einen
Teilbereich eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Ver- und
Entsorgungsleitungen zu Gunsten der Gemeinde eintragen lässt. Herr Stelzer
stellte hierzu klar, dass er der Eintragung einer Dienstbarkeit nur dann
zustimmen wird, wenn nicht dadurch sein Grundstück automatisch erschlossen
wird. Dies ist vorher noch zu prüfen. Nach weiterer Beratung wurde vorgeschlagen,
den Entwurf einer Dienstbarkeit vom Notar ausarbeiten zu lassen und dann mit
dem Landratsamt Rosenheim, Gemeindeaufsicht, zu besprechen. Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1.
Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte
die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. |
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1 |
7 |
Genehmigung Protokoll vom 22.01.2004;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 22.01.2004
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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7 |
Mühl Rudolf und Irmgard,
Wendelsteinstr. 14, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung einer
Satteldachgaube Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Rudolf und Irmgard Mühl, Wendelsteinstr.
14, Rott a. Inn zur Errichtung einer Satteldachgaube auf dem Grundstück
Fl.Nr. 463/10, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Wendelsteinstraße“ wird aufgrund § 31 Abs. 2 BauGB für den Einbau einer
Satteldachgaube, Befreiung erteilt, da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. |
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3 |
7 |
Kirchlechner Josef, Lengdorf 35, Rott
a. Inn; Bauantrag zum Anbau einer
Wohneinheit an das bestehende Gebäude Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Josef Kirchlechner, Lengdorf 35,
Rott a. Inn zum Anbau einer Wohneinheit an das bestehende Gebäude, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1066/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Lengdorf“. Der geplante Anbau liegt innerhalb der Baugrenze.
Die GRZ und GFZ wird nicht überschritten. Laut Bebauungsplan darf die Dachneigung maximal 26 ° betragen. Für die zusätzliche Wohnung ist mindestens ein weiterer
Stellplatz nachzuweisen. Hinsichtlich der Firstdrehung des Anbaus wird
Befreiung gem. § 31 BauGB erteilt, da
die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung
städtebaulich vertretbar ist. Sollte das Grundstück geteilt werden, ist für den Anbau
ein eigener Wasser- und Abwasseranschluss bis zu den Hauptleitungen in der
Ortsstraße auf Kosten des Antragstellers herzustellen. Für die derzeitig
vorhandene Regenwasserableitung nach Norden ist eine Dienstbarkeit
vorzulegen. Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind
Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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4 |
7 |
Bürger Georg, Zainach 23, Rott a.
Inn; Bauantrag zur Errichtung einer
Garage mit Lager Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Georg Bürger, Zainach 23, Rott a.
Inn zur Errichtung einer Garage mit Lager, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1285/2,
Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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5 |
7 |
Bürger Georg, Zainach 23, Rott a.
Inn; Antrag auf Nutzungsänderung der
ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudeteile als Gewerbe Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von Herrn Bürger
Georg, Zainach 23, Rott a. Inn auf Nutzungsänderung der ehemaligen
landwirtschaftlichen Gebäudeteile als Gewerbe, auf dem Grundstück Fl.Nr.
1285/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Sachgebiet Gartenbau und
Landschaftspflege ist im Bezug auf die Außenflächen an der Genehmigung zur
Nutzungsänderung zu beteiligen. Für eventuelle Werbeanlagen ist
die Genehmigung rechtzeitig vorher zu beantragen. Die Ausstellungsfläche im
Freigelände ist im Lageplan noch einzuzeichnen. Für zusätzlich geschaffene
gewerbliche Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser zu entrichten. |
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7 |
Ortlieb Maria, Münchener Str. 7, Rott
a. Inn; Bauantrag zum An- und Umbau von
Gewerberäumen und Erweiterung der Verkaufsfläche Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Ortlieb
Maria, Münchener Str. 7, Rott a. Inn zum An- und Umbau von Gewerberäumen und
Erweiterung der Verkaufsfläche, auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/2, Gem. Rott a.
Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Für die zusätzlichen
Gewerberäume sind die erforderlichen Stellplätze festzusetzen und zu
errichten. Für die zusätzlich geschaffenen
Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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7 |
7 |
Blattenberger Franz, Heubergstr. 10,
Rott a. Inn; Bauantrag zum Einbau von zwei
Schleppgauben Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Blattenberger
Franz, Heubergstr. 10, Rott a. Inn zum Einbau von zwei Schleppgauben, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 467/26 und 467/53, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. |
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8 |
7 |
Winkler Christine, Unterlohen 3, Rott
a. Inn; Bauanfrage zum Ausbau des
Dachgeschosses Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von
Frau Winkler Christine, Unterlohen 3, Rott a. Inn, zum Ausbau des Dachgeschosses
als Austragswohnung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1559, Gem. Rott a. Inn,
Unterlohen 1, wird das gemeindliche
Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Privilegierung
nach § 35 BauGB ist vom Amt für Landwirtschaft noch zu bestätigen. Das Bundwerk an der
Ostfassade ist zu erhalten. Das Anwesen ist an
die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn angeschlossen. Für die
zusätzlichen Geschoßflächen sind Beiträge für die Wasserversorgung zu entrichten.
Die zentrale Abwasserbeseitigung
für den Ortsteil Unterlohen ist mittelfristig absehbar. |
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9 |
7 |
Maier Georg und Maria, Am Langacker
10, Rott a. Inn; Bauantrag zur Erweiterung des
Wohnzimmers und Fassadenänderung Bürgermeister Maier übergab
wegen persönlicher Beteiligung den Vorsitz an den 2. Bürgermeister Mühlhuber. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag der Eheleute Georg
und Maria Maier, Am Langacker 10, Rott a. Inn zur Erweiterung des Wohnzimmers
mit Fassadenänderung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 281, Gem. Rott a. Inn, wird
das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bürgermeister Maier hat wegen
persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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10 |
7 |
Staudhammer Maria, Hofmannstr. 10,
83022 Rosenheim; Bauantrag zum Einbau einer
Dachgaube, Alpenstr. 28, Rott a. Inn Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau
Staudhammer Maria, Hofmannstr. 10, 83022 Rosenheim zum Einbau einer
Dachgaube, auf dem Grundstück Fl.Nr. 467/63, Gem. Feldkirchen, Alpenstr. 28,
Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Schleppgaube soll eine
Dachneigung von mindestens 8 ° haben, wobei der Ansatz mindestens 0,60 m unter
First bleiben muss. |
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11 |
7 |
Knöllinger
Ralf und Christine, Nussdorfer Str. 11, 83026 Rosenheim; Änderung
zur Genehmigungsfreistellung vom 08.12.2003 Nach kurzer Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Den vorgelegten Änderung der Eheleute
Ralf und Christine Knöllinger, Nussdorfer Str. 11, 83026 Rosenheim, zum Neubau
eines Einfamilienhauses mit Carport im Baugebiet Rott-Nord, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 150/60, Gem. Rott a. Inn, hinsichtlich der verbesserten
Fassadengestaltung und der Lage des zusätzlichen Stellplatzes wird ohne
Einwände zugestimmt. |
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Helber-Conesa
Freya, Leitenweg 13, Rott a. Inn; Bauanfrage
zum Anbau an das bestehende Wohnhaus Der Bauausschuss hat die Bauanfrage
zum Anbau an das bestehende Wohnhaus der Familie Helber-Conesa zur Kenntnis
genommen und vereinbart, vor der nächsten Sitzung des Bauausschusses einen
gemeinsamen Ortstermin mit dem Bauherrn festzulegen. |
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Bekanntgaben
und Anfragen Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass -
die Eheleute Anton und Maria Hohmann, Unterwöhrn 31, Rott
a. Inn, den Bauantrag zum Abbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens und
Wiederaufbau mit zwei Wohneinheiten sowie Erweiterung des bestehenden Architekturbüros
mit Schreiben vom 08.02.2004 zurückgezogen haben. Außerdem haben sie den
Widerspruch im Rahmen des Vorbescheidverfahrens zurückgezogen. Das Schreiben
der Eheleute Hohmann an das Landratsamt Rosenheim wurde verlesen; -
Herr Alois Juraschek von der unteren Denkmalschutzbehörde
beim Landratsamt Rosenheim nach Ortsbesichtigung eine Skizze für den
geplanten Carport der Eheleute Schmarsel in Feldkirchen gefertigt hat. Diese
Skizze wurde dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben. Der Bauausschuss stimmt
diesem Vorschlag grundsätzlich zu. Bei der Baugenehmigung ist der Vorschlag
von Herrn Juraschek entsprechend abzuändern; -
wegen des Gartenhauses der Eheleute Alexander und Adelheid
Huber, Dobl 8, Rott a. Inn, ein Ortstermin mit dem Landratsamt Rosenheim,
Frau Gärtner, stattgefunden hat. Dabei wurde ein Standort westlich des
bestehenden Wohnhauses vorgeschlagen. Der Bauausschuss stimmt diesem Standort
ohne Einwände zu; -
vom Landratsamt Rosenheim ein Abdruck des Schreibens an
Herrn Bodmeier, wegen dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines
Wohnhauses mit Garage am Weinberg 10 vorliegt. Der 1. Bürgermeister verlas
dieses Schreiben, wonach durch den Erlass der Veränderungssperre und die
beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Weinberg das Landratsamt aus
rechtlichen Gründen gehindert ist, den beantragten Vorbescheid zu genehmigen. Der Leiter der Geschäftsstelle,
Herr Ganslmaier, gab bekannt, dass einige Kleingewerbebetriebe in Rott
eröffneten, die keine Nutzungsänderung beantragten, bzw. eventuell zusätzlich
benötigte Stellplätze nachwiesen. Diese Betriebe werden baldmöglichst
überprüft. Das Gremium war sich einig, einen allgemeinen Aufruf und Hinweis
im nächsten Gemeindeblatt zu veröffentlichen. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.55 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der Niederschrift: Maier Kapser Sitzungsleiter Schriftführerin |