|
Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
|
____________________________________________________________ Sitzungstag: 22.
Januar 2004 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Hans Senega als Vertreter von Georg
Dünstl Sebastian Mühlhuber Marinus Schaber Renate Faryna als Vertreterin
von Wilhelm Schüßler Franz Ametsbichler ab 19.05 Uhr Max Zangerl Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Wilhelm Schüßler – beruflich Georg Dünstl Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
|
TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 22.01.2004 |
|
1. Genehmigung Protokoll vom 04.12.2003; 2. Posch Dieter und Marianne, Katzbach
1a, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Erneuerung des bestehenden Wintergartens 3. Posch Dieter und Marianne, Katzbach
1a, Rott a. Inn; Bauantrag
zum Anbau an das bestehende Wohnhaus und Aufstockung der Garagen 4. Zangerl Maxmilian, Osternacherstr.
56, 83209 Prien; Bauantrag
zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Büroräumen - Gewerbegebiet
Meiling, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 5. Maier Rosmarie und Christian,
Kirchweg 3, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Wohnhauses am Feldweg 6. Isele Robert und Christa, Rosenheimer
Str. 1, 85567 Grafing; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage – Baugebiet Rott-Nord – im
Genehmigungsfreistellungsverfahren 7. Huber Georg jun., Unterwöhrn 12, Rott
a. Inn; Bauantrag
zum teilweisen Ausbau des Dachgeschosses 8. Gilg Ingrid und Maximilian,
Pernerstr. 9, 85560 Ebersberg; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Voglberg 9. Erfurt Martina und Martin, Dinding 2,
Rott a. Inn; Bauantrag
zum Wohnungsausbau in der bestehenden Scheune 10. Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549
Bachmehring; Bauantrag
zum Umbau des bestehenden Bauernhauses – Aiblinger Str. 7 – und Einbau von
Wohnungen 11. Gansinger Michael, Tölzer Str. 131,
83607 Großhartpenning; Bauantrag
zum Anbau an das bestehende Wohngebäude – Meiling 6 – und Neubau einer
Doppelgarage 12. Kirchlechner Josef, Lengdorf 35, Rott
a. Inn; Bauantrag
zum Anbau einer Wohneinheit an das best. Gebäude 13. Hampl Reinhard, Lengdorf 39, Rott a.
Inn; Antrag
auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ wegen Bauvorhaben zum Anbau
von 3 Garagen mit Werkstatt und darüber liegender Wohneinheit 14. Mühl Rudolf und Irmgard,
Wendelsteinstr. 14, Rott a. Inn; Änderung
bzw. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wendelsteinstraße
wegen Errichtung eines Standgiebels 15. Glas Georg, Bahnhofstr. 17, Rott a.
Inn; Bauantrag
zur Aufstockung der bestehenden Glasereiwerkstätte und Nutzungsänderung 16. Rumberger
Rosina, Untere Dorfstr. 4, 83134 Prutting; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage – Baugebiet Rott-Nord – im
Genehmigungsfreistellungsverfahren; 17. Bauer Anton, Arbing 4a, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage am Voglberg 18. Fa. Klaus Riedl, Am Eckfeld
8, Rott a. Inn; Bauantrag zum Büroanbau an das
bestehende Produktionsgebäude im Genehmigungsfreistellungsverfahren 19. Bekanntgaben
und Anfragen |
|
|
|
Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
|
|
|
Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. |
|
1 |
6 |
Genehmigung Protokoll vom 04.12.2003;
Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.12.2003
wurde ohne Einwände genehmigt. |
|
2 |
6 |
Posch Dieter und Marianne, Katzbach
1a, Rott a. Inn; Bauantrag zur Erneuerung des
bestehenden Wintergartens Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Dieter und Marianne Posch, Katzbach
1 a, 83543 Rott a. Inn, zur Erneuerung des bestehenden Wintergartens in einen
beheizten Wintergarten, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen, wird
das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Dachneigung des Wintergartens ist an das Hauptgebäude
anzupassen. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen ist ein
Herstellungsbeitrag für Wasser zu entrichten. |
|
3 |
7 |
Posch Dieter und Marianne, Katzbach
1a, Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau an das
bestehende Wohnhaus und Aufstockung der Garagen Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Dieter und Marianne Posch, Katzbach
1 a, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus und Aufstockung
der Garagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Festlegungen des Antrages auf Vorbescheid vom
08.01.2003 sind einzuhalten (200 m² Geschossfläche). Für die zusätzlichen Geschossflächen sind Beiträge für
Wasser zu entrichten. Eine zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil
Katzbach ist zeitlich nicht absehbar. Das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege ist an der
Baugenehmigung zu beteiligen (Thujenhecke). Der Anbau ist in Form und Gestalt, sowie Materialwahl dem
bestehenden Gebäude anzupassen. |
|
4 |
7 |
Zangerl Maximilian, Osternacherstr.
56, 83209 Prien; Bauantrag zur Errichtung eines
Betriebsleiterhauses mit Büroräumen - Gewerbegebiet Meiling Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Maximilian Zangerl, Osternacherstr.
56, 83209 Prien, zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Büroräumen im
Gewerbegebiet Meiling – auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/11, Gem. Rott a. Inn,
wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Bindung an den Betrieb ist dinglich zu sichern
(Dienstbarkeit). Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Meiling - Erweiterung. Nach § 8
Abs. 3 Nr. 1 BauNVO sind Betriebsleiterwohnhäuser ausnahmsweise zulässig. Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten, insbesondere die
Einhaltung des Grüngürtels von 10 m zur Kreisstraße, das heißt, die geplante
Zufahrt zum Betriebsleiterwohnhauses darf nicht innerhalb dieses Grüngürtels
liegen. Der Grüngürtel ist mit den Auflagen zum Sichtdreieck für die künftige
Ausfahrt abzustimmen. Spätestens vor Bezug des Betriebsleiterhauses ist die
Eingrünung gem. Grünflächenplan zu pflanzen. Der erdgeschossige Anbau im Süden soll statt des Walms ein
normales Satteldach mit der gleichen Dachneigung wie das Hauptgebäude,
erhalten. Die beantragte gemeinsame Ausfahrt zur Kreisstraße RO 41
für betriebliche Zwecke für den gesamten Gewerbebetrieb einschließlich des
Betriebsleiterwohnhauses wird befürwortet. Die Wandhöhe lt. Bebauungsplan mit max. 5,50 m an der
Traufe ist eingehalten. Bei Wohngebäuden darf der Boden EG nicht höher als 30
cm über Geländeniveau liegen. Die Wasser- und Abwasseranschlüsse für das Betriebsleiterwohnhaus
sind über die Betriebsgrundstücke auf eigene Kosten herzustellen. Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an
der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
|
5 |
7 |
Maier Rosmarie und Christian,
Kirchweg 3, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Wohnhauses am Feldweg Bürgermeister Maier übergab
wegen persönlicher Beteiligung den Vorsitz an den 2. Bürgermeister Mühlhuber. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag der Eheleute
Rosmarie und Christian Maier, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung
eines Wohnhauses am Feldweg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/1, Gem. Rott
a.Inn, wird aufgrund der Tatsache, dass der Bebauungsplan Nr. 11 „Südlich
Münchener Straße“ noch nicht rechtskräftig ist, zur endgültigen Entscheidung
an den Gemeinderat verwiesen. Der Bauausschuss empfiehlt jedoch dem Gemeinderat das gemeindliche
Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Das Bauvorhaben entspricht den
Festlegungen des Bebauungsplans „Südlich Münchner Straße“. Das Grundstück ist
erschlossen über den Feldweg 317/4, Gem. Rott a. Inn. Der Anschluss an die
zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist möglich. Die lt. Bebauungsplan zur Verbreiterung des Feldweges vorgesehene
Straßenfläche in Höhe des Baugrundstückes ist vor Baugenehmigung an die
Gemeinde abzutreten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauherr für sich und seine
Rechtsnachfolger die Festsetzungen des Bebauungsplans schriftlich anerkennen. Ein Entwässerungsplan ist
noch nachzureichen. Bürgermeister Maier hat wegen
persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
|
6 |
6 |
Isele Robert und Christa, Rosenheimer
Str. 1, 85567 Grafing; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage – Baugebiet Rott-Nord – im
Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute
Robert und Christa Isele, Rosenheimer Str. 1, 85567 Grafing, zur Errichtung
eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 150/79 wird die Genehmigungsfreistellung erteilt. Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft
werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche
möglich ist. |
|
7 |
7 |
Huber Georg jun., Unterwöhrn 12, Rott
a. Inn; Bauantrag zum teilweisen Ausbau
des Dachgeschosses Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Georg
Huber jun, Unterwöhrn 12, 83543 Rott a. Inn, zum teilweisen Ausbau des
Dachgeschosses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 320, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Für die zusätzlich geschaffenen
Wohnflächen sind Beiträge für Wasser zu entrichten. Die zentrale
Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Unterwöhrn ist zeitlich nicht absehbar. |
|
8 |
7 |
Gilg Ingrid und Maximilian,
Pernerstr. 9, 85560 Ebersberg; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Innstr. 22 a Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: gegen
Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute
Ingrid und Maximilian Gilg, Pernerstr. 9, 85560 Ebersberg, zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Innstraße 22 a, auf dem Grundstück Fl.Nr.
1043/12 Tfl., Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Das Baugrundstück
liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles § 34 BauGB. Das
Grundstück wird durch eine Privatstraße zur Innstraße erschlossen. Die
Zufahrt ist durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit gesichert. Die
Wasserversorgung ist gesichert durch Anschluss an die zentrale Wasserversorgung
der Gemeinde durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit über Fl.Nr.
1043/12 zur Leitung in der Ortsstraße FlNr. 1043/14. Die Abwasserbeseitigung
ist gesichert durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit über Fl.Nr. 1043/12
zur Kanalleitung in der Ortsstraße Fl.Nr. 1043/14. Eine Neuverlegung der
Wasser- und Abwasserleitung in der Gemeindestraße ist erforderlich. Nach Möglichkeit
ist der alte Baumbestand zu erhalten. Die erforderliche
Anzahl von zwei Stellplätzen ist nachgewiesen. Das Nebengebäude
ist mit stehender Holzschalung zu versehen. |
|
9 |
7 |
Erfurt Martina und Martin, Dinding 2,
Rott a. Inn; Bauantrag zum Wohnungsausbau in der
bestehenden Scheune Der Bauantrag der Eheleute
Martina und Martin Erfurt, Dinding 2, 83543 Rott a. Inn, zum Wohnungsausbau
in der bestehenden Scheune, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1797, Gem. Rott a. Inn,
wird auf Wunsch der Bauherren und Rücksprache mit Frau Edlbergmeier, (Mutter)
zurückgestellt. |
|
10 |
7 |
Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549
Bachmehring; Bauantrag zum Umbau des
bestehenden Bauernhauses – Aiblinger Str. 7 – und Einbau von Wohnungen Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Johann
Englhauser, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring, zum Umbau des bestehenden
Bauernhauses an der Aiblinger Str. 7 und Einbau von Wohnungen, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 20/1 wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Das Baugrundstück
liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles § 34 BauGB
(Aiblinger Straße). Auf dem Grundstück
sind die erforderlichen Stellplätze noch nachzuweisen. Für die zusätzlich
geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu
entrichten. |
|
11 |
7 |
Gansinger Michael, Tölzer Str. 131,
83607 Großhartpenning; Bauantrag zum Anbau an das
bestehende Wohngebäude – Meiling 6 – und Neubau einer Doppelgarage Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Michael
Gansinger, Tölzer Str. 131, 83607 Großhatpenning, zum Anbau an das bestehende
Wohngebäude in Meiling 6 und Neubau einer Doppelgarage, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1191/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Die Erschließung ist gesichert.
Die Zufahrt erfolgt über ein eingetragenes Fahrtrecht über Fl.Nr. 1191, Gem.
Rott a. Inn, zur Ortsstraße. Das Grundstück ist an die zentrale
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
angeschlossen. |
|
12 |
7 |
Kirchlechner Josef, Lengdorf 35, Rott
a. Inn; Bauantrag zum Anbau einer
Wohneinheit an das best. Gebäude Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Josef
Kirchlechner, Lengdorf 35, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau einer Wohneinheit an
das bestehende Wohngebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1066/2, Gem.
Feldkirchen, wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Aufgrund der doch
wesentlichen Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan
„Lengdorf“ (Firstdrehung, Abstandsflächen, Maß der Bebauung) wird mit dem
Bauherrn eine gemeinsame Besprechung beim Landratsamt Rosenheim durchgeführt.
Dabei soll geprüft werden ob eine Befreiung möglich ist oder eventuell der
Bebauungsplan geändert werden muss, soweit dies ortsplanerisch vertretbar
ist. |
|
13 |
7 |
Hampl Reinhard, Lengdorf 39, Rott a.
Inn; Antrag auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ wegen Bauvorhaben zum Anbau von 3 Garagen
mit Werkstatt und darüber liegender Wohneinheit Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von Herrn Reinhard
Hampl, Lengdorfer Str. 39, 83543 Rott a. Inn, auf Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ wegen dem Bauvorhaben zum Anbau von 3
Garagen mit Werkstatt und darüber liegender Wohneinheit, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1069, Gem. Feldkirchen, wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Aufgrund der doch wesentlichen
Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Lengdorf“
(Firstdrehung, Änderung der Baugrenzen bzw. Baulinien für die Garagen,
Abstandsflächen, Maß der Bebauung, Überschreitung der Anzahl der zulässigen
Wohnungen, Werkstatt siehe reines Wohngebiet) wird mit dem Bauherrn eine
gemeinsame Besprechung beim Landratsamt Rosenheim durchgeführt. Dabei soll
geprüft werden ob eine Befreiung möglich ist oder eventuell der Bebauungsplan
geändert werden muss, soweit dies ortsplanerisch vertretbar ist. |
|
14 |
7 |
Mühl Rudolf und Irmgard,
Wendelsteinstr. 14, Rott a. Inn; Änderung bzw. Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Wendelsteinstraße wegen Errichtung eines
Standgiebels Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass der Antrag der Eheleute Rudolf und Irmgard Mühl,
Wendelsteinstr. 14, Rott a.Inn, im Landratsamt Rosenheim mit der Baujuristin
Wienand-Schabert, mit dem Sachgebietsleiter Herrn Limbeck und Herrn Ferdinand
Stadler besprochen wurde. Dabei wurde festgestellt, dass der Standgiebel im
Rahmen einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB genehmigt werden kann. Ein
formelle Änderung des Bebauungsplanes Wendelsteinstraße erscheint nicht für
erforderlich, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die
Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Eheleute Mühl werden
aufgefordert, einen Bauantrag einzureichen. |
|
15 |
7 |
Glas Georg, Bahnhofstr. 17, Rott a.
Inn; Bauantrag zur Aufstockung der
bestehenden Glasereiwerkstätte und Nutzungsänderung Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Georg
Glas, Bahnhofstr. 17, 83543 Rott a. Inn, zur Aufstockung der bestehenden
Glasereiwerkstätte und Nutzungsänderung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 127/2,
Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der Balkon über der Werkstätte
ist auf den Giebelbereich des Hauptgebäudes zu beschränken und
gleichschenkelig auszuführen. Zur Überdachung an der
Westfassade ist eine Detailgestaltung, möglichst in einer
Glas-Metall-Konstruktion, vorzulegen. Für zusätzlich geschaffene
Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
|
16 |
7 |
Rumberger Rosina, Untere Dorfstr. 4,
83134 Prutting; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage – Baugebiet Rott-Nord – im Genehmigungsfreistellungsverfahren; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Rosina Rumberger, Untere Dorfstr. 4, 83134
Prutting, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet
Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr.150/12, Gem. Rott a. Inn, wurde die
Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO am 22.12.2003 mit folgenden
Auflagen erteilt: -
Das Garagengebäude ist in Form und Gestalt der Nachbargarage
der Fam. Dr. Laucht profilgleich anzupassen. -
Fenster müssen Hochformat besitzen. -
Der eingearbeitete Entwässerungsplan wird durch die Gemeinde
dem Ing.Büro Schwarz, Rott a. Inn, zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.
Es entstehen für den Bauherrn keine Kosten. -
Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die
Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für
Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr
zu tragen. -
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig.
Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung
der Wandhöhe. Die Festsetzungen des Beschlusses des Bauausschusses vom 24.04.2003
Nr. 7 sind einzuhalten. |
|
17 |
7 |
Bauer Anton, Arbing 4a, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Doppelhauses mit Doppelgarage am Voglberg Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Anton
Bauer, Arbing 4a, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Doppelhauses mit
Doppelgarage am Voglberg, auf dem Grundstück Tfl. Fl.Nr. 1043/6, 1043/12 und
1043/22, Gem. Feldkirchen wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Das Baugrundstück
liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles § 34 BauGB am
Voglberg. Das Grundstück wird durch die Ortsstraße Fl.Nr. 1043/14, Gem.
Feldkirchen, zum Voglberg erschlossen. An Ende dieser Erschließungsstraße
wird ein Wendeplatz mit einer Tiefe von 7,0 m und einer Breite von ca. 12,5 m
erstellt. Die Vorbesitzerin, Frau Angelika Schwarz, hat die erforderlichen
Flächen mit Kaufvertrag vom 04.12.2003 URNr. 2221, Notar Lothar Lederer,
Rosenheim, an die Gemeinde Rott a. Inn angetreten. Die
Wasserversorgung ist gesichert durch Anschluss an die zentrale
Wasserversorgung der Gemeinde. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Anschlussmöglichkeit
an die öffentliche Entwässerungseinrichtung. Auf dem Grundstück
sind insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen. Für die geplanten zwei Wohnungen
ist dies ausreichend. Die eventuell
zusätzlich benötigten Stellplätze für die Büros im Dachgeschoss sind vom
Landratsamt zu prüfen. Nach Möglichkeit
ist der alte Baumbestand zu erhalten. |
|
18 |
7 |
Fa.
Klaus Riedl, Am Eckfeld 8, Rott a. Inn; Bauantrag zum Büroanbau an das
bestehende Produktionsgebäude im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Fa. Klaus
Riedl, Am Eckfeld 8, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Büroanbaus an das
bestehende Produktionsgebäudes, auf dem Grundstück Tfl. Fl.Nr. 1098/3, Gem.
Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO, erteilt. Für die zusätzlich geschaffenen
Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
|
19 |
7 |
Bekanntgaben
und Anfragen Der 1. Bürgermeister gab
bekannt, dass die Fristverlängerung beim LRA Rosenheim wegen dem Bauvorhaben
von Herrn Bodmeier Georg, zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage am Weinberg
10; für die endgültige Stellungnahme bis 01.03.2004 beantragt wurde. |
|
|
|
Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.10 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Kap |