Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       22. Januar 2004

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Hans Senega als Vertreter von Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Renate Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler

Franz Ametsbichler  ab 19.05 Uhr

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Wilhelm Schüßler – beruflich

Georg Dünstl

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         22.01.2004

 

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 04.12.2003;

2.      Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1a, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Erneuerung des bestehenden Wintergartens

 

3.      Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1a, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus und Aufstockung der Garagen

 

4.      Zangerl Maxmilian, Osternacherstr. 56, 83209 Prien;

Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Büroräumen - Gewerbegebiet Meiling, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

5.      Maier Rosmarie und Christian, Kirchweg 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses am Feldweg

 

6.      Isele Robert und Christa, Rosenheimer Str. 1, 85567 Grafing;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage – Baugebiet Rott-Nord – im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

7.      Huber Georg jun., Unterwöhrn 12, Rott a. Inn;

Bauantrag zum teilweisen Ausbau des Dachgeschosses

 

8.      Gilg Ingrid und Maximilian, Pernerstr. 9, 85560 Ebersberg;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Voglberg

 

9.      Erfurt Martina und Martin, Dinding 2, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Wohnungsausbau in der bestehenden Scheune

 

10. Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring;

Bauantrag zum Umbau des bestehenden Bauernhauses – Aiblinger Str. 7 – und Einbau von Wohnungen

 

11. Gansinger Michael, Tölzer Str. 131, 83607 Großhartpenning;

Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohngebäude – Meiling 6 – und Neubau einer Doppelgarage

 

12. Kirchlechner Josef, Lengdorf 35, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau einer Wohneinheit an das best. Gebäude

 

13. Hampl Reinhard, Lengdorf 39, Rott a. Inn;

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ wegen Bauvorhaben zum Anbau von 3 Garagen mit Werkstatt und darüber liegender Wohneinheit

 

14. Mühl Rudolf und Irmgard, Wendelsteinstr. 14, Rott a. Inn;

Änderung bzw. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wendelsteinstraße wegen Errichtung eines Standgiebels

 

15. Glas Georg, Bahnhofstr. 17, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Aufstockung der bestehenden Glasereiwerkstätte und Nutzungsänderung

 

16. Rumberger Rosina, Untere Dorfstr. 4, 83134 Prutting;

      Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage – 

      Baugebiet Rott-Nord – im Genehmigungsfreistellungsverfahren;

17. Bauer Anton, Arbing 4a, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage am Voglberg

 

18. Fa. Klaus Riedl, Am Eckfeld 8, Rott a. Inn;

      Bauantrag zum Büroanbau an das bestehende Produktionsgebäude

      im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

19. Bekanntgaben und Anfragen

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

6

Genehmigung Protokoll vom 04.12.2003;

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.12.2003 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

6

Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1a, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Erneuerung des bestehenden Wintergartens

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Dieter und Marianne Posch, Katzbach 1 a, 83543 Rott a. Inn, zur Erneuerung des bestehenden Wintergartens in einen beheizten Wintergarten, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Dachneigung des Wintergartens ist an das Hauptgebäude anzupassen.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen ist ein Herstellungsbeitrag für Wasser zu entrichten.

 

 

 

 

3

7

Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1a, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus und Aufstockung der Garagen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Dieter und Marianne Posch, Katzbach 1 a, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus und Aufstockung der Garagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Festlegungen des Antrages auf Vorbescheid vom 08.01.2003 sind einzuhalten (200 m² Geschossfläche).

 

Für die zusätzlichen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser zu entrichten.

 

Eine zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Katzbach ist zeitlich nicht absehbar.

 

Das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege ist an der Baugenehmigung zu beteiligen (Thujenhecke).

 

Der Anbau ist in Form und Gestalt, sowie Materialwahl dem bestehenden Gebäude anzupassen.

 

 

 

 

4

7

Zangerl Maximilian, Osternacherstr. 56, 83209 Prien;

Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Büroräumen - Gewerbegebiet Meiling

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Maximilian Zangerl, Osternacherstr. 56, 83209 Prien, zur Errichtung eines Betriebsleiterhauses mit Büroräumen im Gewerbegebiet Meiling – auf dem Grundstück Fl.Nr. 1186/11, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Bindung an den Betrieb ist dinglich zu sichern (Dienstbarkeit).

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Meiling - Erweiterung. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO sind Betriebsleiterwohnhäuser ausnahmsweise zulässig. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten, insbesondere die Einhaltung des Grüngürtels von 10 m zur Kreisstraße, das heißt, die geplante Zufahrt zum Betriebsleiterwohnhauses darf nicht innerhalb dieses Grüngürtels liegen. Der Grüngürtel ist mit den Auflagen zum Sichtdreieck für die künftige Ausfahrt abzustimmen.

 

Spätestens vor Bezug des Betriebsleiterhauses ist die Eingrünung gem. Grünflächenplan zu pflanzen.

 

Der erdgeschossige Anbau im Süden soll statt des Walms ein normales Satteldach mit der gleichen Dachneigung wie das Hauptgebäude, erhalten.

 

Die beantragte gemeinsame Ausfahrt zur Kreisstraße RO 41 für betriebliche Zwecke für den gesamten Gewerbebetrieb einschließlich des Betriebsleiterwohnhauses wird befürwortet.

 

Die Wandhöhe lt. Bebauungsplan mit max. 5,50 m an der Traufe ist eingehalten. Bei Wohngebäuden darf der Boden EG nicht höher als 30 cm über Geländeniveau liegen.

 

Die Wasser- und Abwasseranschlüsse für das Betriebsleiterwohnhaus sind über die Betriebsgrundstücke auf eigene Kosten herzustellen.

 

Gemeinderat Zangerl hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

 

5

7

Maier Rosmarie und Christian, Kirchweg 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses am Feldweg

 

Bürgermeister Maier übergab wegen persönlicher Beteiligung den Vorsitz an den 2. Bürgermeister Mühlhuber.

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauantrag der Eheleute Rosmarie und Christian Maier, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wohnhauses am Feldweg, auf dem Grundstück Fl.Nr. 281/1, Gem. Rott a.Inn, wird aufgrund der Tatsache, dass der Bebauungsplan Nr. 11 „Südlich Münchener Straße“ noch nicht rechtskräftig ist, zur endgültigen Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt jedoch dem Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen. Das Bauvorhaben entspricht den Festlegungen des Bebauungsplans „Südlich Münchner Straße“. Das Grundstück ist erschlossen über den Feldweg 317/4, Gem. Rott a. Inn. Der Anschluss an die zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist möglich.

Die lt. Bebauungsplan zur Verbreiterung des Feldweges vorgesehene Straßenfläche in Höhe des Baugrundstückes ist vor Baugenehmigung an die Gemeinde abzutreten.

 

Voraussetzung ist allerdings, dass der Bauherr für sich und seine Rechtsnachfolger die Festsetzungen des Bebauungsplans schriftlich anerkennen.

 

Ein Entwässerungsplan ist noch nachzureichen.

 

Bürgermeister Maier hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

 

 

6

6

Isele Robert und Christa, Rosenheimer Str. 1, 85567 Grafing;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage – Baugebiet Rott-Nord – im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Robert und Christa Isele, Rosenheimer Str. 1, 85567 Grafing, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/79 wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

 

 

 

 

7

7

Huber Georg jun., Unterwöhrn 12, Rott a. Inn;

Bauantrag zum teilweisen Ausbau des Dachgeschosses

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Georg Huber jun, Unterwöhrn 12, 83543 Rott a. Inn, zum teilweisen Ausbau des Dachgeschosses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 320, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Wohnflächen sind Beiträge für Wasser zu entrichten.

 

Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Unterwöhrn ist zeitlich nicht absehbar.

 

 

 

8

7

Gilg Ingrid und Maximilian, Pernerstr. 9, 85560 Ebersberg;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage an der Innstr. 22 a

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 gegen  Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Ingrid und Maximilian Gilg, Pernerstr. 9, 85560 Ebersberg, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Innstraße 22 a, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/12 Tfl., Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles § 34 BauGB. Das Grundstück wird durch eine Privatstraße zur Innstraße erschlossen. Die Zufahrt ist durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit gesichert. Die Wasserversorgung ist gesichert durch Anschluss an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit über Fl.Nr. 1043/12 zur Leitung in der Ortsstraße FlNr. 1043/14. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit über Fl.Nr. 1043/12 zur Kanalleitung in der Ortsstraße Fl.Nr. 1043/14. Eine Neuverlegung der Wasser- und Abwasserleitung in der Gemeindestraße ist erforderlich.

 

Nach Möglichkeit ist der alte Baumbestand zu erhalten.

 

Die erforderliche Anzahl von zwei Stellplätzen ist nachgewiesen.

 

Das Nebengebäude ist mit stehender Holzschalung zu versehen.

 

 

 

 

9

7

Erfurt Martina und Martin, Dinding 2, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Wohnungsausbau in der bestehenden Scheune

 

Der Bauantrag der Eheleute Martina und Martin Erfurt, Dinding 2, 83543 Rott a. Inn, zum Wohnungsausbau in der bestehenden Scheune, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1797, Gem. Rott a. Inn, wird auf Wunsch der Bauherren und Rücksprache mit Frau Edlbergmeier, (Mutter) zurückgestellt.

 

 

 

 

10

7

Englhauser Johann, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring;

Bauantrag zum Umbau des bestehenden Bauernhauses – Aiblinger Str. 7 – und Einbau von Wohnungen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Johann Englhauser, Rosenweg 20, 83549 Bachmehring, zum Umbau des bestehenden Bauernhauses an der Aiblinger Str. 7 und Einbau von Wohnungen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/1 wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles § 34 BauGB (Aiblinger Straße).

 

Auf dem Grundstück sind die erforderlichen Stellplätze noch nachzuweisen.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

11

7

Gansinger Michael, Tölzer Str. 131, 83607 Großhartpenning;

Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohngebäude – Meiling 6 – und Neubau einer Doppelgarage

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Michael Gansinger, Tölzer Str. 131, 83607 Großhatpenning, zum Anbau an das bestehende Wohngebäude in Meiling 6 und Neubau einer Doppelgarage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1191/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über ein eingetragenes Fahrtrecht über Fl.Nr. 1191, Gem. Rott a. Inn, zur Ortsstraße. Das Grundstück ist an die zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung  angeschlossen.

 

 

 

12

7

Kirchlechner Josef, Lengdorf 35, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau einer Wohneinheit an das best. Gebäude

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Josef Kirchlechner, Lengdorf 35, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau einer Wohneinheit an das bestehende Wohngebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1066/2, Gem. Feldkirchen, wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Aufgrund der doch wesentlichen Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Lengdorf“ (Firstdrehung, Abstandsflächen, Maß der Bebauung) wird mit dem Bauherrn eine gemeinsame Besprechung beim Landratsamt Rosenheim durchgeführt. Dabei soll geprüft werden ob eine Befreiung möglich ist oder eventuell der Bebauungsplan geändert werden muss, soweit dies ortsplanerisch vertretbar ist.

 

 

 

13

7

Hampl Reinhard, Lengdorf 39, Rott a. Inn;

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ wegen Bauvorhaben zum Anbau von 3 Garagen mit Werkstatt und darüber liegender Wohneinheit

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag von Herrn Reinhard Hampl, Lengdorfer Str. 39, 83543 Rott a. Inn, auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Lengdorf“ wegen dem Bauvorhaben zum Anbau von 3 Garagen mit Werkstatt und darüber liegender Wohneinheit, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1069, Gem. Feldkirchen, wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

 

Aufgrund der doch wesentlichen Änderungen gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Lengdorf“ (Firstdrehung, Änderung der Baugrenzen bzw. Baulinien für die Garagen, Abstandsflächen, Maß der Bebauung, Überschreitung der Anzahl der zulässigen Wohnungen, Werkstatt siehe reines Wohngebiet) wird mit dem Bauherrn eine gemeinsame Besprechung beim Landratsamt Rosenheim durchgeführt. Dabei soll geprüft werden ob eine Befreiung möglich ist oder eventuell der Bebauungsplan geändert werden muss, soweit dies ortsplanerisch vertretbar ist.

 

 

 

14

7

Mühl Rudolf und Irmgard, Wendelsteinstr. 14, Rott a. Inn;

Änderung bzw. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Wendelsteinstraße wegen Errichtung eines Standgiebels

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass der Antrag der Eheleute Rudolf und Irmgard Mühl, Wendelsteinstr. 14, Rott a.Inn, im Landratsamt Rosenheim mit der Baujuristin Wienand-Schabert, mit dem Sachgebietsleiter Herrn Limbeck und Herrn Ferdinand Stadler besprochen wurde. Dabei wurde festgestellt, dass der Standgiebel im Rahmen einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB genehmigt werden kann. Ein formelle Änderung des Bebauungsplanes Wendelsteinstraße erscheint nicht für erforderlich, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.

 

Die Eheleute Mühl werden aufgefordert, einen Bauantrag einzureichen.

 

 

 

15

7

Glas Georg, Bahnhofstr. 17, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Aufstockung der bestehenden Glasereiwerkstätte und Nutzungsänderung

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Georg Glas, Bahnhofstr. 17, 83543 Rott a. Inn, zur Aufstockung der bestehenden Glasereiwerkstätte und Nutzungsänderung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 127/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Der Balkon über der Werkstätte ist auf den Giebelbereich des Hauptgebäudes zu beschränken und gleichschenkelig auszuführen.

 

Zur Überdachung an der Westfassade ist eine Detailgestaltung, möglichst in einer Glas-Metall-Konstruktion, vorzulegen.

 

Für zusätzlich geschaffene Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

 

16

7

Rumberger Rosina, Untere Dorfstr. 4, 83134 Prutting;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage – 

Baugebiet Rott-Nord – im Genehmigungsfreistellungsverfahren;

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Rosina Rumberger, Untere Dorfstr. 4, 83134 Prutting, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr.150/12, Gem. Rott a. Inn, wurde die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO am 22.12.2003 mit folgenden Auflagen erteilt:

 

-         Das Garagengebäude ist in Form und Gestalt der Nachbargarage der Fam. Dr. Laucht profilgleich anzupassen.

 

-         Fenster müssen Hochformat besitzen.

 

-         Der eingearbeitete Entwässerungsplan wird durch die Gemeinde dem Ing.Büro Schwarz, Rott a. Inn, zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Es entstehen für den Bauherrn keine Kosten.

 

-         Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

 

 

-         Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Die Festsetzungen des Beschlusses des Bauausschusses vom 24.04.2003 Nr. 7 sind einzuhalten.

 

 

 

 

17

7

Bauer Anton, Arbing 4a, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage am Voglberg

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Anton Bauer, Arbing 4a, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage am Voglberg, auf dem Grundstück Tfl. Fl.Nr. 1043/6, 1043/12 und 1043/22, Gem. Feldkirchen wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das Baugrundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles § 34 BauGB am Voglberg. Das Grundstück wird durch die Ortsstraße Fl.Nr. 1043/14, Gem. Feldkirchen, zum Voglberg erschlossen. An Ende dieser Erschließungsstraße wird ein Wendeplatz mit einer Tiefe von 7,0 m und einer Breite von ca. 12,5 m erstellt. Die Vorbesitzerin, Frau Angelika Schwarz, hat die erforderlichen Flächen mit Kaufvertrag vom 04.12.2003 URNr. 2221, Notar Lothar Lederer, Rosenheim, an die Gemeinde Rott a. Inn angetreten.

 

Die Wasserversorgung ist gesichert durch Anschluss an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Entwässerungseinrichtung.

 

Auf dem Grundstück sind insgesamt 4 Stellplätze nachgewiesen. Für die geplanten zwei Wohnungen ist dies ausreichend.

Die eventuell zusätzlich benötigten Stellplätze für die Büros im Dachgeschoss sind vom Landratsamt zu prüfen.

 

Nach Möglichkeit ist der alte Baumbestand zu erhalten.

 

 

 

 

18

7

Fa. Klaus Riedl, Am Eckfeld 8, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Büroanbau an das bestehende Produktionsgebäude im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Fa. Klaus Riedl, Am Eckfeld 8, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Büroanbaus an das bestehende Produktionsgebäudes, auf dem Grundstück Tfl. Fl.Nr. 1098/3, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO, erteilt.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschoßflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

 

 

19

7

Bekanntgaben und Anfragen

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass die Fristverlängerung beim LRA Rosenheim wegen dem Bauvorhaben von Herrn Bodmeier Georg, zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage am Weinberg 10; für die endgültige Stellungnahme bis 01.03.2004 beantragt wurde.

 

 

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.10 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

 

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Kap