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Öffentliche Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates Rott a. Inn |
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_____________________________________________________________ Sitzungstag: Donnerstag,
den 04.12.2003 Sitzungsort: Sitzungssaal
des Gemeindehauses _____________________________________________________________ Vorsitzender: Georg Maier, 1. Bürgermeister Schriftführerin Karin Kapser Mitglieder des Bauausschusses anwesend: Georg Dünstl Hans Gilg als Vertreter von Sebastian
Mühlhuber Marinus Schaber Renate Faryna als Vertreterin
von Wilhelm Schüßler Schreyer Martin als Vertreter
von Franz Ametsbichler Mitglieder des Bauausschusses abwesend: Max Zangerl Außerdem anwesend: Vitus Ganslmaier, Leiter der
Geschäftsstelle Ablichtung an die Gemeinderäte
am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen
Sitzung des
Bauausschusses Rott a .Inn vom 04.12.2003 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 11.11.2003; 2. Hellmich Rudolf und Martina, Innstufe
3, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren 3. Fink Alfred und Peitler Silvia, Anger
4, 85567 Grafing; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren 4. Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a.
Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord,
Benedikt-Stumpf-Str. 18, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 5. Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a.
Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord,
Benedikt-Stumpf-Str. 20, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 6. Scheidegger Paul, Meiling 14, Rott a.
Inn; Antrag
auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2828-88-67 zur Errichtung eines
Einfamilienhauses 7. Röllnreiter Max, Leitenweg 1, Rott a.
Inn; Bauanfrage
zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses 8. Schmarsel Helmut und Brigitte,
Feldkirchen 7, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Carports 9. Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1
a, Rott a. Inn; Bauanfrage
zum Anbau an das bestehende Wohnhaus 10. Gansinger Josef und Rosa, Meiling 6,
Rott a. Inn; Bauantrag
zum Anbau an das bestehende Wohngebäude nach Abbruch der vorh. Garage, sowie
Neubau einer Doppelgarage 11. Kaltenhauser-Barth Martin und
Christina, Eich 4, Rott a. Inn; Bauantrag
zum Anbau an das bestehende Wohnhaus 12. Hofstetter Sebastian und Ilse,
Unterwöhrn 3, Rott a. Inn; Antrag
auf Vorbescheid zum Umbau des landwirtsch. Gebäudes 13. Furtner Caroline und Thomas,
Bahnhofstr. 24, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren 14. Kain Andreas und Pendi Gertraud, Am
Brunnfeld 1, Rott a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren 15. Brückers Edith, Hochriesstr. 9, Rott
a. Inn; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren 16. Knöllinger Ralf und Christine,
Nussdorfer Str. 11, 83026 Rosenheim; Bauantrag
zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren 17. Bekanntgaben,
Anfragen |
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Nr. |
GR. Anw. |
BESCHLUSS |
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
wurden nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 11.11.2003 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.11.2003
wurde ohne Einwände genehmigt. |
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Hellmich Rudolf und Martina, Innstufe
3, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungs- verfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn und Frau Hellmich Rudolf und Martina,
Innstufe 3, Rott a. Inn zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 23, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 150/53, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung
gemäß Art. 64 BayBO erteilt. Vordach
maximal 1,20 m. Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Der Entwässerungsplan ist zu ergänzen und nachzureichen, damit
auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Abwassers für alle
Bereiche möglich ist. |
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Fink Alfred und Peitler Silvia, Anger
4, 85567 Grafing; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im
Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Fink Alfred und Peitler Silvia, Anger 4,
85567 Grafing, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet
Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 36, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/7, Gem. Rott
a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt. Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft
werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche
möglich ist. |
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4 |
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Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a.
Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 18, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott
a. Inn zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet
Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 18, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/91, Gem. Rott
a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt. Fenster müssen stehendes Format aufweisen, daher ist eine
stärkere Betonung durch Mittelkämpfer erforderlich, um die optisch stehende
Wirkung der Fenster besser zu betonen. Die Mischung von Holz- und Putzflächen an den Außenfassaden
sind zu unterlassen. Die maximale Breite der Garage darf 6,50 m nicht überschreiten. Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft
werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche
möglich ist. |
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6 |
Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a.
Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 20, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott
a. Inn zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet
Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 20, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/92, Gem. Rott
a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO grundsätzlich erteilt. Fenster müssen stehendes Format aufweisen, daher ist eine
stärkere Betonung durch Mittelkämpfer erforderlich, um die optisch stehende
Wirkung der Fenster besser zu betonen. Die Mischung von Holz- und Putzflächen an den
Außenfassaden sind zu unterlassen. Die maximale Breite der Garage darf 6,50 m nicht überschreiten. Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbe- scheinigung
eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser
Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft
werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche
möglich ist. |
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6 6 |
Scheidegger Paul, Meiling 14, Rott a.
Inn; Antrag auf Verlängerung der
Baugenehmigung Nr. 2828-88-67 zur Errichtung eines Einfamilienhauses Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von Herrn
Scheidegger Paul, Meiling 14, Rott a. Inn auf Verlängerung der Baugenehmigung
Nr. 2828-88-67 zur Errichtung eines Einfamilienhauses wird auf weitere 2
Jahre zugestimmt. Röllnreiter Max, Leitenweg 1, Rott a.
Inn; Bauanfrage zur Erweiterung des
bestehenden Wohnhauses Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: gegen
Stimmen Der Bauanfrage von Herrn
Röllnreiter Max, Leitenweg 1, Rott a. Inn zur Erweiterung des bestehenden
Wohnhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1108/2, Gem. Feldkirchen, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der neu entstehende Quergiebel
muss 60 cm unter dem Hauptfirst bleiben. Die Fenster sollen in stehendem
Format errichtet werden. Es ist nach Möglichkeit auf die Holzschalung zu
verzichten. |
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Schmarsel Helmut und Brigitte,
Feldkirchen 7, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Carports Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Schmarsel
Helmut und Brigitte, Feldkirchen 7, Rott a. Inn zur Errichtung eines Carports
an dem bestehenden Pferdestall auf dem Grundstück Fl.Nr.66, Gem. Feldkirchen,
wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Dacheindeckung und
Gestaltung ist an das bestehende Gebäude anzupassen. Wegen der benachbarten
denkmalgeschützten Kirche ist die untere Denkmalschutzbehörde beim
Landratsamt Rosenheim, sowie das Amt für Denkmalschutz an der Baugenehmigung zu
beteiligen. |
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Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1
a, Rott a. Inn; Bauanfrage zum Anbau an das
bestehende Wohnhaus Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Herrn und
Frau Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1a, Rott a. Inn, zum Anbau an das
bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen der
Alternative 1 erteilt. Entgegen des genehmigten
Antrages auf Vorbescheid wird der Anbau nicht im Osten sondern im Westen
errichtet. Die beiden Fenster im Süden
sind möglichst auf gleiche Höhe zu setzen. Es ist eine einvernehmliche Lösung
zusammen mit der Gemeinde gefunden werden. |
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Gansinger Josef und Rosa, Meiling 6,
Rott a. Inn; Bauanfrage zum Anbau an das
bestehende Wohngebäude nach Abbruch der vorh. Garage, sowie Neubau einer Doppelgarage Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Herrn und
Frau Gansinger Josef und Rosa, Meiling 6, Rott a. Inn zum Anbau an das
bestehende Wohngebäude nach Abbruch der vorhandenen Garage sowie Neubau einer
Doppelgarage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1191/1, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Erschließung ist gesichert.
Die Zufahrt erfolgt über ein eingetragenes Fahrtrecht über Fl.Nr. 1191, Gem.
Rott a. Inn, zur Ortsstraße. Das Grundstück ist an die zentrale
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
angeschlossen. Kaltenhauser-Barth Martin und
Christina, Eich 4, Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau an das
bestehende Wohnhaus Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn und Frau Kaltenhauser-Barth
Martin und Christina, Eich 4, Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende
Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1445/2, Gem. Feldkirchen, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Anbau ist in Materialien und
Gestalt dem bestehenden Gebäude anzupassen. Die Giebelverglasung an der
Südfassade soll entfallen. Die Wasserversorgung erfolgt über
einen privaten Brunnen. Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil
Eich ist zeitlich nicht absehbar. Der tatsächliche Verlauf der
Gemeindestraße Fl.Nr. 1448, Gem. Feldkirchen, stimmt mit dem amtlichen
Lageplan nicht mehr überein. Dieser Straßenverlauf ist vor Baubeginn auf
Kosten der Eigentümer notariell zu sichern. |
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Hofstetter Sebastian und Ilse,
Unterwöhrn 3, Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zum
Umbau des landwirtschaftlichen Gebäudes Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn
und Frau Sebastian und Ilse Hofstetter, Unterwöhrn 3, Rott a. Inn zum Umbau
des landwirtschaftlichen Gebäudes zu einer behindertengerechten Wohnung und
weiteren zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gem. Feldkirchen,
wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wenn das Vorhaben und die Teilung
im Außenbereich gem. § 35 BauGB privilegiert sind. Die bisherige Form, Gestalt und Größe
des bestehenden landwirtschafltichen Gebäudes ist beizubehalten. Das bestehende Anwesen ist an die
gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen. Ein zentrale Abwasserbeseitigung ist
für den Ortsteil Unterwöhrn zeitlich nicht absehbar. |
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Furtner Caroline und Thomas,
Bahnhofstr. 24, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Caroline und Thomas Furtner, Bahnhofstr.
24, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und
Carport im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 15, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 150/70, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art.
64 BayBO grundsätzlich erteilt. Ziegelrote Dacheindeckung; Fenster müssen lt. Bebauungsplan Ziffer 3.3 bei mehr als 60 cm Sprossen aufweisen. Der Geräteraum bzw. die Garage sind um 50 cm zu kürzen, damit
die maximale Länge bei Grenzbebauungen lt. BayBO von 8,00 m eingehalten wird.
Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Ein Entwässerungsplan ist
nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des
Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist. |
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Kain Andreas und Pendi Gertraud, Am
Brunnfeld 1, Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Andreas Kain und Pendi Gertraud, Am
Brunnfeld 1, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Garage im Baugebiet Rott-Nord, Korbinian-Grätz-Str. 10, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 150/81, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art.
64 BayBO erteilt. Vordach max. 1,20 m; Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Ein Entwässerungsplan ist
nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des
Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist. |
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Brückers Edith, Hochriesstr. 9, Rott
a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Edith Brückers, Hochriesstr. 9,
83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet
Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 1, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/76, Gem.
Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt. Das Vordach bei der Garage auf der Westseite sollte auf
max. 80 cm gekürzt werden. Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Ein Entwässerungsplan ist
nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des
Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist. |
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6 |
Knöllinger Ralf und Christine,
Nussdorfer Str. 11, 83026 Rosenheim; Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Carport im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: gegen
Stimmen Dem Bauantrag von Herrn und Frau Ralf und Christine Knöllinger,
Nussdorfer Str. 11, 83026 Rosenheim, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport
im Baugebiet Rott-Nord, Johann-Bauer-Str. 1, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/60,
Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO
erteilt. Die Fenster an der Ost- und Westfassade sollten stehendes
Format haben. Es ist eine eventuelle Lösung für die liegenden und das runde
Fenster gemeinsam mit der Gemeinde zu finden. Der zweite Stellplatz ist noch nachzuweisen. Die
Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend
einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde
Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Ein Entwässerungsplan ist
nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des
Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist. |
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Bekanntgaben, Anfragen Der 1.
Bürgermeister gab bekannt, dass -
für Baupläne
die noch im Dezember eingereicht werden, der Eingangsstempel der Gemeinde für
die Eigenheimförderung ausreicht. Diese Pläne werden in der ersten Sitzung im
Januar 2004 behandelt; -
ein
Notartermin mit Frau Angelika Schwarz, wegen der Grundabtretung für den
Straßengrund am Voglberg erfolgt ist. |
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