Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

_____________________________________________________________

 

Sitzungstag:                       Donnerstag, den 04.12.2003

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

_____________________________________________________________

 

Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführerin

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Hans Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Renate Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler

Schreyer Martin als Vertreter von Franz Ametsbichler

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Max Zangerl

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der             öffentlichen Sitzung

 

des             Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom             04.12.2003

 

 

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 11.11.2003;

2.      Hellmich Rudolf und Martina, Innstufe 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

3.      Fink Alfred und Peitler Silvia, Anger 4, 85567 Grafing;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

4.      Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 18, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

5.      Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 20, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

6.      Scheidegger Paul, Meiling 14, Rott a. Inn;

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2828-88-67 zur Errichtung eines Einfamilienhauses

 

7.      Röllnreiter Max, Leitenweg 1, Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses

 

8.      Schmarsel Helmut und Brigitte, Feldkirchen 7, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Carports

 

9.      Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1 a, Rott a. Inn;

Bauanfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

 

10. Gansinger Josef und Rosa, Meiling 6, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohngebäude nach Abbruch der vorh. Garage, sowie Neubau einer Doppelgarage

 

11. Kaltenhauser-Barth Martin und Christina, Eich 4, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

 

12. Hofstetter Sebastian und Ilse, Unterwöhrn 3, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zum Umbau des landwirtsch. Gebäudes

 

13. Furtner Caroline und Thomas, Bahnhofstr. 24, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

14. Kain Andreas und Pendi Gertraud, Am Brunnfeld 1, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

15. Brückers Edith, Hochriesstr. 9, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

16. Knöllinger Ralf und Christine, Nussdorfer Str. 11, 83026 Rosenheim;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

17. Bekanntgaben, Anfragen

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

 

 

1

6

Genehmigung Protokoll vom 11.11.2003

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.11.2003 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

 

2

 

Hellmich Rudolf und Martina, Innstufe 3, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungs-

verfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn und Frau Hellmich Rudolf und Martina, Innstufe 3, Rott a. Inn zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 23, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/53, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

Vordach maximal 1,20 m.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Der Entwässerungsplan ist zu ergänzen und nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Abwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

3

6

Fink Alfred und Peitler Silvia, Anger 4, 85567 Grafing;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Fink Alfred und Peitler Silvia, Anger 4, 85567 Grafing, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 36, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/7, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

 

4

6

Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 18, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a. Inn zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 18, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/91, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

Fenster müssen stehendes Format aufweisen, daher ist eine stärkere Betonung durch Mittelkämpfer erforderlich, um die optisch stehende Wirkung der Fenster besser zu betonen.

 

Die Mischung von Holz- und Putzflächen an den Außenfassaden sind zu unterlassen.

 

Die maximale Breite der Garage darf 6,50 m nicht überschreiten.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

 

5

6

Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 20, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Stelzer Marlene, Schulweg 2, Rott a. Inn zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 20, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/92, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO grundsätzlich erteilt.

 

Fenster müssen stehendes Format aufweisen, daher ist eine stärkere Betonung durch Mittelkämpfer erforderlich, um die optisch stehende Wirkung der Fenster besser zu betonen.

 

Die Mischung von Holz- und Putzflächen an den Außenfassaden sind zu unterlassen.

 

Die maximale Breite der Garage darf 6,50 m nicht überschreiten.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbe-

 

scheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

 

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

 

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Scheidegger Paul, Meiling 14, Rott a. Inn;

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2828-88-67 zur Errichtung eines Einfamilienhauses

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag von Herrn Scheidegger Paul, Meiling 14, Rott a. Inn auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 2828-88-67 zur Errichtung eines Einfamilienhauses wird auf weitere 2 Jahre zugestimmt.

 

 

 

Röllnreiter Max, Leitenweg 1, Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 gegen  Stimmen

 

Der Bauanfrage von Herrn Röllnreiter Max, Leitenweg 1, Rott a. Inn zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1108/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der neu entstehende Quergiebel muss 60 cm unter dem Hauptfirst bleiben. Die Fenster sollen in stehendem Format errichtet werden. Es ist nach Möglichkeit auf die Holzschalung zu verzichten.

 

 

8

6

Schmarsel Helmut und Brigitte, Feldkirchen 7, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Carports

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Schmarsel Helmut und Brigitte, Feldkirchen 7, Rott a. Inn zur Errichtung eines Carports an dem bestehenden Pferdestall auf dem Grundstück Fl.Nr.66, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Die Dacheindeckung und Gestaltung ist an das bestehende Gebäude anzupassen.

 

Wegen der benachbarten denkmalgeschützten Kirche ist die untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim, sowie das Amt für Denkmalschutz an der Baugenehmigung zu beteiligen.

 

 

 

 

9

6

Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1 a, Rott a. Inn;

Bauanfrage zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauanfrage von Herrn und Frau Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1a, Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen,  wird das gemeindliche Einvernehmen der Alternative 1 erteilt.

 

Entgegen des genehmigten Antrages auf Vorbescheid wird der Anbau nicht im Osten sondern im Westen errichtet.

 

Die beiden Fenster im Süden sind möglichst auf gleiche Höhe zu setzen. Es ist eine einvernehmliche Lösung zusammen mit der Gemeinde gefunden werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Gansinger Josef und Rosa, Meiling 6, Rott a. Inn;

Bauanfrage zum Anbau an das bestehende Wohngebäude nach Abbruch der vorh. Garage, sowie Neubau einer Doppelgarage

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Der Bauanfrage von Herrn und Frau Gansinger Josef und Rosa, Meiling 6, Rott a. Inn zum Anbau an das bestehende Wohngebäude nach Abbruch der vorhandenen Garage sowie Neubau einer Doppelgarage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1191/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

 

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über ein eingetragenes Fahrtrecht über Fl.Nr. 1191, Gem. Rott a. Inn, zur Ortsstraße. Das Grundstück ist an die zentrale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung  angeschlossen.

 

 

 

Kaltenhauser-Barth Martin und Christina, Eich 4, Rott a. Inn;

Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn und Frau Kaltenhauser-Barth Martin und Christina, Eich 4, Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1445/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Der Anbau ist in Materialien und Gestalt dem bestehenden Gebäude anzupassen.

 

Die Giebelverglasung an der Südfassade soll entfallen.

 

Die Wasserversorgung erfolgt über einen privaten Brunnen. Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Eich ist zeitlich nicht absehbar.

 

Der tatsächliche Verlauf der Gemeindestraße Fl.Nr. 1448, Gem. Feldkirchen, stimmt mit dem amtlichen Lageplan nicht mehr überein. Dieser Straßenverlauf ist vor Baubeginn auf Kosten der Eigentümer notariell zu sichern.

 

 

12

6

Hofstetter Sebastian und Ilse, Unterwöhrn 3, Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zum Umbau des landwirtschaftlichen Gebäudes

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn und Frau Sebastian und Ilse Hofstetter, Unterwöhrn 3, Rott a. Inn zum Umbau des landwirtschaftlichen Gebäudes zu einer behindertengerechten Wohnung und weiteren zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wenn das Vorhaben und die Teilung im Außenbereich gem. § 35 BauGB privilegiert sind.

 

Die bisherige Form, Gestalt und Größe des bestehenden landwirtschafltichen Gebäudes ist beizubehalten.

                                                                                              

Das bestehende Anwesen ist an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen.

 

Ein zentrale Abwasserbeseitigung ist für den Ortsteil Unterwöhrn zeitlich nicht absehbar.

 

 

 

 

13

6

Furtner Caroline und Thomas, Bahnhofstr. 24, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Caroline und Thomas Furtner, Bahnhofstr. 24, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 15, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/70, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO grundsätzlich erteilt.

 

Ziegelrote Dacheindeckung;

 

Fenster müssen lt. Bebauungsplan Ziffer 3.3  bei mehr als 60 cm Sprossen aufweisen.

 

Der Geräteraum bzw. die Garage sind um 50 cm zu kürzen, damit die maximale Länge bei Grenzbebauungen lt. BayBO von 8,00 m eingehalten wird.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

 

14

6

Kain Andreas und Pendi Gertraud, Am Brunnfeld 1, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Andreas Kain und Pendi Gertraud, Am Brunnfeld 1, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, Korbinian-Grätz-Str. 10, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/81, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

Vordach max. 1,20 m;

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

 

15

6

Brückers Edith, Hochriesstr. 9, Rott a. Inn;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Edith Brückers, Hochriesstr. 9, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 1, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/76, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

Das Vordach bei der Garage auf der Westseite sollte auf max. 80 cm gekürzt werden.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

 

16

6

Knöllinger Ralf und Christine, Nussdorfer Str. 11, 83026 Rosenheim;

Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 gegen  Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn und Frau Ralf und Christine Knöllinger, Nussdorfer Str. 11, 83026 Rosenheim, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport im Baugebiet Rott-Nord, Johann-Bauer-Str. 1, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/60, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

Die Fenster an der Ost- und Westfassade sollten stehendes Format haben. Es ist eine eventuelle Lösung für die liegenden und das runde Fenster gemeinsam mit der Gemeinde zu finden.

 

Der zweite Stellplatz ist noch nachzuweisen.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

 

 

17

6

Bekanntgaben, Anfragen

 

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

 

-          für Baupläne die noch im Dezember eingereicht werden, der Eingangsstempel der Gemeinde für die Eigenheimförderung ausreicht. Diese Pläne werden in der ersten Sitzung im Januar 2004 behandelt;

 

-          ein Notartermin mit Frau Angelika Schwarz, wegen der Grundabtretung für den Straßengrund am Voglberg erfolgt ist.