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Öffentliche
Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates
Rott a. Inn |
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____________________________________________________________________ Sitzungstag: 16.10.2003 Sitzungsort: Sitzungssaal des
Gemeindehauses ____________________________________________________________________ Vorsitzender: Sebastian
Mühlhuber, 2. Bürgermeister Schriftführer Karin
Kapser Mitglieder des
Bauausschusses anwesend: Georg
Dünstl Ruth
Burghardt als Vertreterin von Marinus Schaber Renate
Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler Franz
Ametsbichler Max
Zangerl Johann
Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber Mitglieder des
Bauausschusses abwesend: 1.
Bürgermeister Georg Maier
- Urlaub Wilhelm
Schüßler Marinus
Schaber Außerdem anwesend: Vitus
Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle Ablichtung
an die Gemeinderäte am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 16.10.2003 |
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1. Genehmigung
Protokoll vom 09.09.2003; 2. Herzog Anton, Wasserburger Str. 1b, 83135
Pfaffenhofen; Bauantrag
zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses, Arbing
5, Rott a. Inn
Bauvoranfrage
zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage am Asamweg auf dem Grundstück
Fl.Nr. 281, Gem. Rott a. Inn 4. Kain Pankraz und Eva, Am Brunnfeld 1, 83543
Rott a. Inn; Antrag
auf Vorbescheid zur Errichtung eines Geräte- und Werkraumes mit darunterliegender Garage 5. Hohmann Anton und Maria, Unterwöhrn 31,
83543 Rott a. Inn; Bauantrag
zum Abbruch des landw. Anwesens und Wiederaufbau mit zwei Wohneinheiten und
Erweiterung des bestehenden Architekturbüros 6. Mühl Rudolf und
Irmgard, Wendelsteinstr. 14, 83543 Rott a. Inn; 7. Weiderer Johann
und Johanna, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn; 8. Von Hagmann Barbara und Alexander, Am
Brunnfeld 16, 83543 Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines
Wohnhauses mit Einliegerwohnung am Weinberg 9. Bekanntgaben |
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Nr.
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GR. Anw.
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BESCHLUSS |
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Der 2. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die
öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um TOP 8 wurden nicht erhoben. |
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1 |
7 |
Genehmigung Protokoll vom 09.09.2003 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom
09.09.2003 wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
7 |
Herzog
Anton, Wasserburger Str. 1b, 83135 Pfaffenhofen; Bauantrag zum Einbau einer
Wohnung im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses, Arbing 5, Rott a. Inn Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7
gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Anton Herzog, Wasserburger Str.
1b, 83135 Pfaffenhofen, zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des
bestehenden Wohnhauses Arbing 5, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr.740,
Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) erteilt. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind
Beiträge nach KAG für Wasser und Abwasser zu entrichten. Ein zusätzlicher Stellplatz ist nachzuweisen. |
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3 |
7 |
Maier Christian und Rosmarie,
Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn; Bauvoranfrage zum Neubau eines
Einfamilienhauses mit Garage am Asamweg auf dem Grundstück Fl.Nr. 281, Gem.
Rott a. Inn Nach Bekanntgabe des Sachverhalts und eingehender Beratung
wurde folgender Beschluss gefasst:
7 gegen 0 Stimmen a) Die Bauvoranfrage von Christian und Rosmarie Maier,
Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit
Garage am Asamweg, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 281, Gem. Rott a.
Inn, wird an den Gemeinderat Rott a. Inn zur Entscheidung verwiesen, da das
beabsichtigte Baugrundstück im Bereich des noch nicht rechtskräftigen
Bebauungsplanes „Südlich Münchener Straße“ liegt. Gem. § 33 BauGB sind während der Aufstellung eines Bebauungsplans
Bauvorhaben zulässig, wenn anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht. Es ist notariell zu
beurkunden, dass sich die Bauwerber den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes
unterwerfen. b) Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der Bauvoranfrage
zuzustimmen. Das geplante Bauvorhaben der Eheleute Maier entspricht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich Münchener Straße“ in allen
Punkten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eheleute Maier für sich und
seine Rechtsnachfolger schriftlich diese
Festsetzungen anerkennt. (§ 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) Die Erschließung ist gesichert; Die Erschließungsstraße soll nicht wie geplant über eine
Privatstraße nach Westen, sondern über die Verlängerung des Asamweges
erfolgen. Die Gemeinde wird die Wasser- und Abwasserleitung entlang des
geplanten Asamweges bis zum Baugrundstück Maier verlegen. |
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4 |
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Kain
Pankraz und Eva, Am Brunnfeld 1, 83543 Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zur
Errichtung eines Geräte- und Werkraumes mit darunter liegender Garage Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Pankraz und Eva
Kain, Am Brunnfeld 1, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Geräte- und
Werkraumes mit darunter liegender Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 777, Gem.
Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. |
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5 |
7 |
Hohmann
Anton und Maria, Unterwöhrn 31, 83543 Rott a.Inn; Bauantrag zum Abbruch des landw.
Anwesens und Wiederaufbau mit zwei Wohneinheiten und Erweiterung des bestehenden
Architekturbüros Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem
Bauantrag der Eheleute Anton und Maria Hohmann, Unterwöhrn 31, 83543 Rott a.
Inn, Inn zum Abbruch des landwirtschaftlichen Anwesens und Wiederaufbau mit
zwei Wohneinheiten und Erweiterung des bestehenden Architekturbüros, auf dem
Grundstück Fl.Nr. 241, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB grundsätzlich erteilt. - Die
Putzflächen sind in einem hellen Farbton zu streichen. -
Dacheindeckung ziegelrot; Die beiden
äußeren Giebelfenster an der West- bzw. Ostfassade sollten entfallen. Die
weiteren Fenster in diesem Bereich sollten stehendes Format aufweisen, da von
der Baukonstruktion nichts entgegensteht. |
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7 |
Mühl Rudolf und
Irmgard, Wendelsteinstr. 14, 83543 Rott Inn; Bauvoranfrage zur Errichtung
einer Dachgaube Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Die Bauvoranfrage
der Eheleute Rudolf und Irmgard Mühl, Wendelsteinstr. 14, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung
einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 463/10, Gem. Feldkirchen, wird an
den Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. |
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7 8 |
7 7 |
Weiderer Johann und Johanna, Katzbach 10,
83543 Rott a. Inn; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Johann und Johanna Weiderer, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung
eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1470, Gem. Feldkirchen,
wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Es liegt der genehmigte Antrag auf Vorbescheid des Landratsamtes
Rosenheim vom 18.09.2003 Az. VB-2003-179, vor. Zur ausreichenden Erschließung ist es erforderlich, dass
die vorhandene Gemeindestraße Fl.Nr. 1467, Gem. Feldkirchen, auf eine
Mindestbreite von 4,50 m bis zum landwirtschaftlichen Anwesen verbreitert
wird. Die Wasserversorgung erfolgt über eine private Anlage. Eine zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil
Katzbach ist zeitlich nicht absehbar. Wegen der exponierten Hanglage ist das Sachgebiet Gartenbau
und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen. Von
Hagmann Barbara und Alexander, Am Brunnfeld 16, 83543
Rott a. Inn; Bauanfrage
zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung Am Weinberg Nach Beratung
wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Zur Bauanfrage der Eheleute Barbara und Alexander von Hagmann, Am
Brunnfeld 16, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung am Weinberg, Rott a. Inn, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteil nach § 34 BauGB. Art und Maß der baulichen Nutzung, GRZ und
GFZ sind eingehalten. Die Erschließung ist gesichert. Die untere
Hangkante ist, wie im Flächennutzungsplan als Grünfläche festgelegt, von der
Bebauung freigehalten. Bekanntgaben Der 2.
Bürgermeister gab bekannt, dass das Landratsamt Rosenheim zum Bauvorhaben (Tektur: Höhenlage und Erker) von Herrn Ametsbichler
Sebastian, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn,
die Genehmigung erteilt und somit den gemeindliche Beschluss ersetzt
hat. Nachdem
keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 2. Bürgermeister um 19.55 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die
Richtigkeit der Niederschrift: Mühlhuber
Kapser Sitzungsleiter
Schriftführerin |