Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       16.10.2003

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Sebastian Mühlhuber, 2.  Bürgermeister

 

 

Schriftführer

Karin Kapser

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Ruth Burghardt als Vertreterin von Marinus Schaber

Renate Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler

Franz Ametsbichler

Max Zangerl

Johann Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

1. Bürgermeister Georg Maier             -  Urlaub

Wilhelm Schüßler

Marinus Schaber

 

 

Außerdem anwesend:

Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         16.10.2003

 

 

1. Genehmigung Protokoll vom 09.09.2003;

 

2.  Herzog Anton, Wasserburger Str. 1b, 83135 Pfaffenhofen;

Bauantrag zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses, Arbing 5, Rott a. Inn


 3. Maier Christian und Rosmarie, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn;

Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage am Asamweg auf dem Grundstück Fl.Nr. 281, Gem. Rott a. Inn

 

4.  Kain Pankraz und Eva, Am Brunnfeld 1, 83543 Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Geräte- und Werkraumes mit darunterliegender Garage

 

5.  Hohmann Anton und Maria, Unterwöhrn 31, 83543 Rott a. Inn;

Bauantrag zum Abbruch des landw. Anwesens und Wiederaufbau mit zwei Wohneinheiten und Erweiterung des bestehenden Architekturbüros

 

6.  Mühl Rudolf und Irmgard, Wendelsteinstr. 14, 83543 Rott a. Inn;
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Dachgaube

 

7.  Weiderer Johann und Johanna, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses

8.  Von Hagmann Barbara und Alexander, Am Brunnfeld 16, 83543 Rott a. Inn;

      Bauanfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung  am Weinberg

 

9.   Bekanntgaben

 

 

 

 

 


 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

 

Der 2. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um TOP 8 wurden nicht erhoben.

 

 

1

7

Genehmigung Protokoll vom 09.09.2003

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.09.2003 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

2

7

Herzog Anton, Wasserburger Str. 1b, 83135 Pfaffenhofen;

Bauantrag zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses, Arbing 5, Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 7  gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Anton Herzog, Wasserburger Str. 1b, 83135 Pfaffenhofen, zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses Arbing 5, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr.740, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) erteilt.

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge nach KAG für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

Ein zusätzlicher Stellplatz ist nachzuweisen.

 

 

 

3

7

Maier Christian und Rosmarie, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn;

Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage am Asamweg auf dem Grundstück Fl.Nr. 281, Gem. Rott a. Inn

 

Nach Bekanntgabe des Sachverhalts und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

  7 gegen 0 Stimmen

 

a) Die Bauvoranfrage von Christian und Rosmarie Maier, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Asamweg, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 281, Gem. Rott a. Inn, wird an den Gemeinderat Rott a. Inn zur Entscheidung verwiesen, da das beabsichtigte Baugrundstück im Bereich des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes „Südlich Münchener Straße“ liegt.

Gem. § 33 BauGB sind während der Aufstellung eines Bebauungsplans Bauvorhaben zulässig, wenn anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht. Es ist notariell zu beurkunden, dass sich die Bauwerber den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes unterwerfen.

 

b) Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, der Bauvoranfrage zuzustimmen. Das geplante Bauvorhaben der Eheleute Maier entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südlich Münchener Straße“ in allen Punkten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Eheleute Maier für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich diese  Festsetzungen anerkennt. (§ 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)

 

Die Erschließung ist gesichert;

 

Die Erschließungsstraße soll nicht wie geplant über eine Privatstraße nach Westen, sondern über die Verlängerung des Asamweges erfolgen. Die Gemeinde wird die Wasser- und Abwasserleitung entlang des geplanten Asamweges bis zum Baugrundstück Maier verlegen.

 

 

 

 

4

7

Kain Pankraz und Eva, Am Brunnfeld 1, 83543 Rott a. Inn;

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Geräte- und Werkraumes mit darunter liegender Garage

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Pankraz und Eva Kain, Am Brunnfeld 1, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Geräte- und Werkraumes mit darunter liegender Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 777, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

 

 

 

5

7

Hohmann Anton und Maria, Unterwöhrn 31, 83543 Rott a.Inn;

Bauantrag zum Abbruch des landw. Anwesens und Wiederaufbau mit zwei Wohneinheiten und Erweiterung des bestehenden Architekturbüros

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Anton und Maria Hohmann, Unterwöhrn 31, 83543 Rott a. Inn, Inn zum Abbruch des landwirtschaftlichen Anwesens und Wiederaufbau mit zwei Wohneinheiten und Erweiterung des bestehenden Architekturbüros, auf dem Grundstück Fl.Nr. 241, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB grundsätzlich erteilt.

 

- Die Putzflächen sind in einem hellen Farbton zu streichen.

- Dacheindeckung ziegelrot;

 

Die beiden äußeren Giebelfenster an der West- bzw. Ostfassade sollten entfallen. Die weiteren Fenster in diesem Bereich sollten stehendes Format aufweisen, da von der Baukonstruktion nichts entgegensteht.

 

 

 

6

7

Mühl Rudolf und Irmgard, Wendelsteinstr. 14, 83543 Rott

Inn;

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Dachgaube

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Die Bauvoranfrage der Eheleute Rudolf und Irmgard Mühl, Wendelsteinstr. 14, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 463/10, Gem. Feldkirchen, wird an den Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

 

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Weiderer Johann und Johanna, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen  0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Johann und Johanna Weiderer, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1470, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Es liegt der genehmigte Antrag auf Vorbescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 18.09.2003 Az. VB-2003-179, vor.

 

Zur ausreichenden Erschließung ist es erforderlich, dass die vorhandene Gemeindestraße Fl.Nr. 1467, Gem. Feldkirchen, auf eine Mindestbreite von 4,50 m bis zum landwirtschaftlichen Anwesen verbreitert wird.

 

Die Wasserversorgung erfolgt über eine private Anlage.

 

Eine zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Katzbach ist zeitlich nicht absehbar.

 

Wegen der exponierten Hanglage ist das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen.

 

 

 

Von Hagmann Barbara und Alexander, Am Brunnfeld 16,

83543 Rott a. Inn;

Bauanfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit

Einliegerwohnung  Am Weinberg

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen  0 Stimmen

 

 

Zur Bauanfrage der Eheleute  Barbara und Alexander von Hagmann, Am Brunnfeld 16, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung am Weinberg, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 37, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

 

Das  Bauvorhaben liegt innerhalb der im  Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB. Art und Maß der baulichen Nutzung, GRZ und GFZ sind eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.

Die untere Hangkante ist, wie im Flächennutzungsplan als Grünfläche festgelegt, von der Bebauung freigehalten.

 

 

Bekanntgaben

 

Der 2. Bürgermeister gab bekannt, dass das Landratsamt Rosenheim zum Bauvorhaben (Tektur: Höhenlage und Erker) von Herrn Ametsbichler Sebastian, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn,  die Genehmigung erteilt und somit den gemeindliche Beschluss ersetzt hat.

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 2. Bürgermeister um  19.55 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

 

 

Mühlhuber                                                 Kapser

Sitzungsleiter                                            Schriftführerin