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Öffentliche
Sitzung des BAUAUSSCHUSSES des Gemeinderates
Rott a. Inn |
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____________________________________________________________________ Sitzungstag: 09.09.2003 Sitzungsort: Sitzungssaal des
Gemeindehauses ____________________________________________________________________ Vorsitzender: Georg
Maier, 1. Bürgermeister Schriftführer Vitus
Ganslmaier Mitglieder des
Bauausschusses anwesend: Georg
Dünstl Sebastian
Mühlhuber Marinus
Schaber Renate
Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler Franz
Ametsbichler ab 19.00 Uhr Max
Zangerl Mitglieder des
Bauausschusses abwesend: Wilhelm
Schüßler Außerdem anwesend: Ablichtung
an die Gemeinderäte am: |
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TAGESORDNUNGSPUNKTE: der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rott a .Inn vom 09.09.2003 |
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1. Genehmigung Protokoll vom 04.08.2003; 2. Holzmayer Martin, Leitenweg 25, 83543 Rott a.
Inn; 3. Irmgard Maier und Klaus Lanzinger, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn; 4. Inka und Bertram Cleff,
Lindenstraße 1, 85646 Anzing; 5. Bauer Anton, Arbing 4a, 83543 Rott a.
Inn; 6. Bekanntgaben |
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Nr.
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GR. Anw.
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BESCHLUSS |
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18.00 Uhr, Ortstermin Holzmayer
Martin, Leitenweg 25, Rott a. Inn; wegen geplanter Baumaßnahme Vor Beginn der Bauausschusssitzung erfolgte ein
gemeinsamer Ortstermin zusammen mit den Ausschussmitgliedern und den Mitgliedern
des Gemeinderates am Leitenweg 25, wegen der geplanten Baumaßnahme von Herrn Holzmayer Martin. 18:30 Uhr Besichtigung Westfassade Kaiserhof 3, Rott a. Inn; Unwetterschäden In Anschluss daran eröffnete der 1. Bürgermeister um 19:00
Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung
und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung
um TOP 5 wurden nicht erhoben. |
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1 |
7 |
Genehmigung Protokoll vom 04.08.2003 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom
04.08.2003 wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
7 |
Holzmayer Martin, Leitenweg 25, 83543 Rott a.
Inn; Nach Ortsbesichtigung und Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Martin Holzmayer,
Leitenweg 25, 83543 Rott a. Inn, zum
Abbruch des vorhandenen Rinderstalles und Neubau eines Zweifamilienhauses auf
dem Grundstück Fl.Nr. 1312, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen
(§ 36 BauGB) unter Einhaltung folgender Auflagen erteilt: -
Verbreiterung und Grundabtretung entlang des Leitenweges
in einer Breite von 0,75 m, damit eine Straßenmindestbreite mit Bankett von
künftig 4,75 m erreicht wird; -
Die Höhenlage des Neubaus ist vor Baubeginn gemeinsam mit
der Gemeinde Rott a. Inn festzusetzen; -
Für die beiden zusätzlichen Wohnungen sind mindestens 3 weitere
Stellplätze zu schaffen; -
Der Südgiebel am Neubau ist zu verputzen und nicht wie geplant
mit einer Holzschalung zu versehen; Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind
Beiträge nach KAG für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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3 |
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Maier
Irmgard und Klaus Lanzinger, Kirchweg 3, 83543 Rott
a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses im Baugebiet Rott Nord,
Aemilian-Öttlinger-Str. 14, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Der 1. Bürgermeister, Herr Georg Maier, übergab die
Sitzungsleitung wegen persönlicher Beteiligung zu diesem TOP an den 2.
Bürgermeister Sebastian Mühlhuber. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Irmgard Maier und Herrn Klaus Lanzinger, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung
eines Wohnhauses im Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 14, Rott a.
Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/18, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung
gemäß Art. 64 BayBO erteilt. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5
des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem
Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung
eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung
hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen und Abgrabungen
sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche
ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft
werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche
möglich ist. |
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Inka
und Bertram Cleff, Lindenstraße 1, 85646 Anzing; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Bertram und Inka Cleff, Lindenstraße 1, 85646 Anzing,
zum Neubau einer Garage mit Carport im Baugebiet
„Stögerfeld-Süd“, Mitterfeld 1, 83543 Rott a. Inn,
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1028/1, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung
gemäß Art. 64 BayBO erteilt. |
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7 |
Bauer Anton, Arbing 4a, 83543 Rott a.
Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von
Herrn Bauer Anton, Arbing 4a, Rott a. Inn zur Errichtung eines Doppelhauses
mit Garagen am Voglberg, auf einer Teilfläche des
Grundstückes Flur Nr. 1043/12, Gemarkung Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Einhaltung folgender Auflagen erteilt: Größe des Doppelhauses maximal
10 m x 16 m; Firstrichtung Ost-West; Wandhöhe maximal 6,30 m (Siehe
Skizze LRA Rosenheim vom 17.04.2000) Zur ausreichenden Erschließung
ist eine Verbreiterung der Erschließungsstraße Fl.Nr. 1043/14 von ca. 3,50 m
auf 5,00 m erforderlich. Sollte diese Straßenverbreiterung auf der ganzen
Länge rechtlich nicht möglich sein, ist zumindest im Bereich des Grundstücks
von Herrn Bauer ein Wendeplatz in einer Tiefe von 7,00 m vorzusehen. Die
Garage muss vom Wendeplatz mindestens 0,50 m abgerückt werden. Für das südliche Grundstück ist
eine Dienstbarkeit für Wasserleitung, Regen- bzw. Schmutzwasserleitung zu
Gunsten der Grundstückseigentümer Max und Ingrid Gilg an der westlichen Grundstücksgrenze
einzuräumen.
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Bekanntgaben
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Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim
vom 03.09.2003 bekannt, wonach der Antrag von Josef und Franz Gartner, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei
Garagen Teil A, in Lengdorf keine Aussicht auf Erfolg hat, da die Erschließung
derzeit noch nicht gesichert ist, zumal die erforderliche Straßenfläche noch
nicht an die Gemeinde abgetreten worden ist. ·
Der Vorsitzende gab außerdem bekannt, dass die Submission
für Kanal und Wasser am Schulweg durchgeführt wurde;
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der Hagelschaden am Gemeindehaus ca. 130.000,-- € beträgt; ·
morgen um 8.00 Uhr die Abnahme des Kanals Rosenheimer
Straße und um 9.00 Uhr die Abnahme des Gehweges Rosenheimer Straße mit Herrn Widl stattfindet. Die Planier- und Einsäarbeiten erfolgen
größtenteils noch in dieser Woche; ·
heute die Baueinweisung Mitterfeld
– Lengdorf war. Baubeginn ist übernächste Woche. Der Verkehr wird aufgrund
der Vollsperrung über Rott umgeleitet; ·
eine Umplanung zur Gestaltung Marktplatz vorliegt. Statt
der Rasenfuge soll ein Vollpflaster verlegt werden. Darüber wird in der nächsten
Gemeinderatssitzung Beschluss gefasst. ·
der Betriebsausflug wegen des plötzlichen Todes von Herrn
Fritz Reithmeier, vorschoben wird. |
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Nachdem keine Wortmeldungen
mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.25 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der
Niederschrift: Maier Ganslmaier Sitzungsleiter Schriftführer |
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