Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                       09.09.2003

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

 

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Vorsitzender:

Georg Maier, 1. Bürgermeister

 

 

Schriftführer

Vitus Ganslmaier

 

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:

Georg Dünstl

Sebastian Mühlhuber

Marinus Schaber

Renate Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler

Franz Ametsbichler ab 19.00 Uhr

Max Zangerl

 

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:

Wilhelm Schüßler

 

 

Außerdem anwesend:

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

 


 

TAGESORDNUNGSPUNKTE:

 

der          öffentlichen Sitzung

 

des          Bauausschusses Rott a .Inn

 

vom         09.09.2003

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 04.08.2003;

2.      Holzmayer Martin, Leitenweg 25, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zum Abbruch des vorhandenen Rinderstalles und Neubau eines Zweifamilienhauses

3.      Irmgard Maier und Klaus Lanzinger, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn;
Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses im Baugebiet Rott Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 14, Rott a. Inn

4.      Inka und Bertram Cleff, Lindenstraße 1, 85646 Anzing;
Antrag auf Neubau einer Garage mit Carport im Baugebiet „Stögerfeld-Süd“, Mitterfeld 1, Rott a. Inn

5.      Bauer Anton, Arbing 4a, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen am Voglberg, Flur Nr. 1043/12, Gemarkung Feldkirchen

6.      Bekanntgaben

 

 

Nr.

GR.

Anw.

BESCHLUSS

 

 

18.00 Uhr, Ortstermin Holzmayer Martin, Leitenweg 25, Rott a. Inn; wegen geplanter Baumaßnahme

 

Vor Beginn der Bauausschusssitzung erfolgte ein gemeinsamer Ortstermin zusammen mit den Ausschussmitgliedern und den Mitgliedern des Gemeinderates am Leitenweg 25, wegen der geplanten Baumaßnahme von Herrn Holzmayer Martin.

 

18:30 Uhr Besichtigung Westfassade Kaiserhof 3, Rott a. Inn; Unwetterschäden

 

In Anschluss daran eröffnete der 1. Bürgermeister um 19:00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

 

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um TOP 5 wurden nicht erhoben.

 

 

1

7

Genehmigung Protokoll vom 04.08.2003

 

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 04.08.2003 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

2

7

Holzmayer Martin, Leitenweg 25, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zum Abbruch des vorhandenen Rinderstalles und Neubau eines Zweifamilienhauses

 

Nach Ortsbesichtigung und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Herrn Martin Holzmayer, Leitenweg 25,  83543 Rott a. Inn, zum Abbruch des vorhandenen Rinderstalles und Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1312, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) unter Einhaltung folgender Auflagen erteilt:

 

-         Verbreiterung und Grundabtretung entlang des Leitenweges in einer Breite von 0,75 m, damit eine Straßenmindestbreite mit Bankett von künftig 4,75 m erreicht wird;

 

-         Die Höhenlage des Neubaus ist vor Baubeginn gemeinsam mit der Gemeinde Rott a. Inn festzusetzen;

 

-         Für die beiden zusätzlichen Wohnungen sind mindestens 3 weitere Stellplätze zu schaffen;

 

-         Der Südgiebel am Neubau ist zu verputzen und nicht wie geplant mit einer Holzschalung zu versehen;

 

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge nach KAG für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

 

3

7

Maier Irmgard und Klaus Lanzinger, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses im Baugebiet Rott Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 14, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Der 1. Bürgermeister, Herr Georg Maier, übergab die Sitzungsleitung wegen persönlicher Beteiligung zu diesem TOP an den 2. Bürgermeister Sebastian Mühlhuber. 

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 6 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag von Frau Irmgard Maier und Herrn Klaus Lanzinger, Kirchweg 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wohnhauses im Baugebiet Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 14, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/18, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

 

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

 

 

4

7

Inka und Bertram Cleff, Lindenstraße 1, 85646 Anzing;
Antrag auf Neubau einer Garage mit Carport im Baugebiet „Stögerfeld-Süd“, Mitterfeld 1, Rott a. Inn

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Bauantrag der Eheleute Bertram und Inka Cleff, Lindenstraße 1, 85646 Anzing, zum Neubau einer Garage mit Carport im Baugebiet „Stögerfeld-Süd“, Mitterfeld 1, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1028/1, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

 

 

5

7

Bauer Anton, Arbing 4a, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen am Voglberg, Flur Nr. 1043/12, Gemarkung Feldkirchen

 

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 

 7 gegen 0 Stimmen

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Bauer Anton, Arbing 4a, Rott a. Inn zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen am Voglberg, auf einer Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 1043/12, Gemarkung Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter Einhaltung folgender Auflagen erteilt:

 

Größe des Doppelhauses maximal 10 m x 16 m;

 

Firstrichtung Ost-West;

 

Wandhöhe maximal 6,30 m (Siehe Skizze LRA Rosenheim vom 17.04.2000)

 

Zur ausreichenden Erschließung ist eine Verbreiterung der Erschließungsstraße Fl.Nr. 1043/14 von ca. 3,50 m auf 5,00 m erforderlich. Sollte diese Straßenverbreiterung auf der ganzen Länge rechtlich nicht möglich sein, ist zumindest im Bereich des Grundstücks von Herrn Bauer ein Wendeplatz in einer Tiefe von 7,00 m vorzusehen. Die Garage muss vom Wendeplatz mindestens 0,50 m abgerückt werden.

 

Für das südliche Grundstück ist eine Dienstbarkeit für Wasserleitung, Regen- bzw. Schmutzwasserleitung zu Gunsten der Grundstückseigentümer Max und Ingrid Gilg an der westlichen Grundstücksgrenze einzuräumen.

                                                                                                                   

 

6

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Bekanntgaben

                                                

·        Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 03.09.2003 bekannt, wonach der Antrag von Josef und Franz Gartner, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen Teil A, in Lengdorf keine Aussicht auf Erfolg hat, da die Erschließung derzeit noch nicht gesichert ist, zumal die erforderliche Straßenfläche noch nicht an die Gemeinde abgetreten worden ist.

 

·        Der Vorsitzende gab außerdem bekannt, dass die Submission für Kanal und Wasser am Schulweg durchgeführt wurde;                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

 

·        der Hagelschaden am Gemeindehaus ca. 130.000,-- € beträgt;

 

·        morgen um 8.00 Uhr die Abnahme des Kanals Rosenheimer Straße und um 9.00 Uhr die Abnahme des Gehweges Rosenheimer Straße mit Herrn Widl stattfindet. Die Planier- und Einsäarbeiten erfolgen größtenteils noch in dieser Woche;

 

·        heute die Baueinweisung Mitterfeld – Lengdorf war. Baubeginn ist übernächste Woche. Der Verkehr wird aufgrund der Vollsperrung über Rott umgeleitet;

 

·        eine Umplanung zur Gestaltung Marktplatz vorliegt. Statt der Rasenfuge soll ein Vollpflaster verlegt werden. Darüber wird in der nächsten Gemeinderatssitzung Beschluss gefasst.

 

·        der Betriebsausflug wegen des plötzlichen Todes von Herrn Fritz Reithmeier, vorschoben wird.

 

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 19.25 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

 

 

 

Maier                                                                        Ganslmaier

Sitzungsleiter                                                           Schriftführer

 

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