Öffentliche Sitzung

des BAUAUSSCHUSSES des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag:                         03. Juni 2003

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses

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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführer
Karin Kapser
 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Sebastian Mühlhuber
Ruth Burghardt als Vertreterin von Marinus Schaber ab 19.00 Uhr
Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Georg Dünstl
 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Max Zangerl

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

Ablichtung an die Gemeinderäte am:


Tagesordnung:
der
 
öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a .Inn

vom 03.06.2003

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 09.04.2003; 

2        Röllnreiter Stephan und Sabine, Leitenweg 1, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus 

3.      Ortlieb Eustach und Maria, Münchener Str. 7, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage
 

4.      Ziegelschmid Günther, Pfarrer-Gruber-Str. 4, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

5.      Franke Peter, Haager Str. 20, 82543 Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage
 

6.      Wilker Helge und Elisabeth, Benedikt-Lutz-Str. 26, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Angleichung der Dachneigung des Carports an bestehende Nachbargarage
 

7.      Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn;
Tekturplan zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage, Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

8.      Kirchlechner Konrad, Lengdorf 34 a, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses, Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

9.      Tamme Hans-Peter, Stögerfeld 1, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Errichtung einer Sicht- und Schallschutzwand
 

10. Ortsabrundungssatzung Arbing-West;
Entscheidung über Einfriedung und freizuhaltende Vorgärten im Straßenraum 

11. Weiderer Johann und Johanna, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses

12. Errichtung einer Gehwegverbindung Leitenweg – Bahnhofstraße zum Baugebiet Rott-Nord; Bericht über Besichtigungstermin mit Empfehlung an Gemeinderat 

13. Bekanntgaben

 

 

Nr. GR anw. Beschluss

 

 

 

18.30 Uhr      Besichtigung der Trasse des geplanten Gehweges zur Bahnhofstraße

Der Bauausschuss besichtigte die geplante Trasse einer Gehwegsverbindung vom Leitenweg / Bahnhofstraße zum Baugebiet Rott-Nord. Der 1. Bürgermeister gab die Kostenvoranschläge über die Ausbaumöglichkeit von Herrn Arch. Scheck bekannt. Das Gremium war sich einig, dass nur ein einfacher Ausbau in Frage kommt. Bei der Besichtigung wurde auch eine weitere Variante von Gemeinderat Mühlhuber in Erwägung gezogen, nämlich mit Hilfe eines Steges in Höhe der alten Eiche zu gehen. Somit könne man die bestehende Trasse mit den zwei Serpentinen umgehen und eine geringere Steigung erzielen. Dieser Vorschlag wurde vom Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern des Bauausschusses allerdings wegen des lockeren Unterbaues als äußerst schwierig gesehen. Es sollte allerdings auch diese Möglichkeit nochmals überdacht werden.

Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1. Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

1

6

Genehmigung Protokoll vom 09.04.2003

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.04.2003 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

2

6

Röllnreiter Stephan und Sabine, Leitenweg 1, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

6 gegen 0 Stimmen 

Dem Bauantrag der Eheleute Stephan und Sabine Röllnreiter, Leitenweg 1, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1108/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

3

6

Ortlieb Eustach und Maria, Münchener Str. 7, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

 Dem Bauantrag der Eheleute Eustach und Maria Ortlieb, Münchener Str. 7, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Doppelgarage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dachneigung und Dacheindeckung sind der bestehenden Garage anzupassen.

 

4

6

Ziegelschmid Günther, Pfarrer-Gruber-Str. 4, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Herrn Günther Ziegelschmid, Pfarrer-Gruber-Str. 4, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 208/1, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Die Gestaltung, wie Fenstereinteilung und Dachgauben sind aus dem Entwurf zum Eingabeplan vom 28.2.2003 zu übernehmen. Das Giebelfenster an der Ostseite ist durch ein Türe mit französischem Balkon zu ersetzen.

Hinsichtlich des verringerten Grenzabstandes zu Fl.Nr. 208, Gem. Rott a. Inn liegt eine schriftliche Abstandsflächenübernahme vor.

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

5

6

Franke Peter, Haager Str. 20, 82543 Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 6 gegen 0 Stimmen

 Dem Bauantrag von Herrn Peter Franke, Haager Str. 20, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung von Werbestraßenschildern im Gemeindebereich Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Der Gemeinderat hat eine Werbeanlagensatzung seit 22.12.1989 beschlossen wonach eine Baugenehmigungspflicht über die Bayerische Bauordnung hinaus eingeführt wurde.

Die Zufahrt nach Rott a. Inn ist von allen Seiten ausreichend beschildert, daher sind zusätzliche Hinweisschilder nicht erforderlich.

Der Bauausschuss schlägt vielmehr ein zusätzliches Hinweisschild an der Gregor-Mack Einmündung Haager Straße mit einer Größe von 20 cm x 60 cm zum Betrieb weisend, vor.

Dem Schaukasten an der Haager Str. wird ebenfalls nicht zugestimmt. Dieser Schaukasten widerspricht der Werbeanlagensatzung. Es wird vorgeschlagen diesen Schaukasten an das bestehende Verkaufsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 176/11, Gem. Rott a. Inn, anzubringen.

 

6

6

Wilker Helge und Elisabeth, Benedikt-Lutz-Str. 26, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Angleichung der Dachneigung des Carports an bestehende Nachbargarage

Der Antrag der Eheleute Helge und Elisabeth Wilker, Benedikt-Lutz-Str. 26, 83543 Rott a. Inn, auf Angleichung der Dachneigung des Carports an die bestehende Nachbargarage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/44, Gem. Rott a. Inn, wird mit

6 gegen 0 Stimmen

bis zu einem gemeinsamen Ortstermin zurückgestellt. Ein Grundriss ist bis dahin vorzulegen.

 

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6

Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn; Tekturplan zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage, Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

6 gegen 0 Stimmen 

Dem Tekturplan der Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 10, auf den Grundstücken Fl.Nr. 150/25 und 150/26, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung grundsätzlich erteilt.

Der Bauherrr hat sich bereit erklärt, folgende von der Gemeinde empfohlenen Änderungen umzusetzen:

-         Das Abrücken der Tiefgaragenabfahrt 5 m von der Benedikt-Lutz-Str.

-         Errichtung eines Satteldaches im Bereich der Tiefgaragenabfahrt

-         Geringfügiges Abweichen der Tiefgaragenabfahrt von der nördlichen Grenze, damit diese Nordwand begrünt werden kann

-         Der Bauherr ist bereit, das Vordach insoweit zu verlängern, als dass es mit den Balkonen abschließt ca. 1,20 m bzw. die überbreiten Balkone mit 1,60 m auf mindestens 1,40 m zu reduzieren

-         Eine Vereinbarung über die Ablösung des nach der BayBO erforderlichen Spielplatzes auf dem Baugrundstück wird angestrebt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung auszuarbeiten.

Die nördliche geplante Grenzbebauung wegen der Tiefgaragenabfahrt ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Auf die geplante Abtreppung ist zu verzichten.

Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei herzustellen (Ziffer 6.9).

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

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6

Kirchlechner Konrad, Lengdorf 34 a, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses, Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

 6 gegen 0 Stimmen

Zum Bauantrag von Herrn Konrad Kirchlechner, Lengdorf 34 a, 83543 Rott a. Inn, auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses im Baugebiet Rott-Nord, Gregor-Mack-Str. 1, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/93, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung grundsätzlich erteilt.

Hinsichtlich der geringfügigen Abweichung der Baugrenze wird Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rott-Nord erteilt.

Wegen des verringerten Grenzabstandes zu Fl.Nr. 176/10, Gem. Rott a. Inn liegt von der Grundstückseigentümerin, Frau Elisabeth Weger, eine schriftliche Abstandsflächenübernahme vor.

Die Fensterbreite von 0,70 m ohne Sprosseneinteilung wird zugelassen, da die Gestaltung einen logischen Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept des Gebäudes ergibt.

Alle spitz zulaufenden Giebelfenster sollen gerade abschießen. Es ist zu prüfen, ob eine eventuelle Abstufung der Giebelfenster möglich wäre.

Als Dacheindeckung ist ziegelrotes Material zu verwenden.

Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei herzustellen (Ziffer 6.9).

Die ausgewiesenen Stellplätze sind ausreichend.

Gem. Ziffer 11.4 ist die geplante Natursteinmauer nicht zulässig.

Geplante Werbeanlagen sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen und ein Plan vorzulegen.

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

Dem Entwässerungsplan wird grundsätzlich zugestimmt und dem Ing.Büro Schwarz zur Prüfung vorgelegt.

Der Freiflächengestaltungsplan ist vom Landschaftsarchitekten, Herrn Schek, zu prüfen.

 

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Tamme Hans-Peter, Stögerfeld 1, 83543 Rott a. Inn; Antrag auf Errichtung einer Sicht- und Schallschutzwand

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Zum Antrag von Herrn Hans-Peter Tamme, Stögerfeld 1, 83543 Rott a. Inn, auf Errichtung einer Sicht- und Schallschutzwand wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Bei der geplanten Sicht- und Schallschutzwand mit einer Höhe von max. 1,80 m und einer maximalen Länge von 7 m handelt es sich um keine Einfriedung nach den Bestimmungen der Einfriedungssatzung.

Wie vereinbart, wird der Grundstückseigentümer die Lärmschutzwand begrünen bzw. vorpflanzen. Es sind ausschließlich heimische Sträucher zu verwenden.

 

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Ortsabrundungssatzung Arbing-West; Entscheidung über Einfriedung und freizuhaltende Vorgärten im Straßenraum

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, berichtet über die entstandene Einfriedungssituation im Bereich der Ortsabrundungssatzung Arbing-West. Einige Maßnahmen widersprechen den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung. Es wurden beispielsweise freizuhaltende Straßenräume eingefriedet und ein Maschendrahtzaun errichtet. Laut den Festsetzungen zur Ortsabrundungssatzung sind nur Holz-Staketten-Zäune erlaubt.

Nach eingehender Beratung über das weitere Verfahren wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Die in der Ortsabrundungssatzung Arbing-West festgesetzten nicht einzufriedenden, straßenbegleitenden Grünflächen sind von  Zäunen freizuhalten. Bestehende Einfriedungen sind rückzusetzen bzw. zu entfernen.

Die Errichtung von Maschendrahtzäunen werden nur zwischen den Grundstücken geduldet, wenn sie hinterpflanzt werden und eine maximale Höhe von 1,20 m nicht übersteigen. Die Einfriedungen entlang der öffentlichen Flächen dürfen nur als Holz-Staketten-Zaun erstellt werden.

 

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Weiderer Johann und Johanna, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

5 gegen 0 Stimmen

Zum Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Johann und Johanna Weiderer, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1470, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nur erteilt, wenn

-         die Bestätigung der Privilegierung durch das Amt für Landwirtschaft vorliegt und

-         der Quergiebel am Dachgeschoss komplett entfällt.

Der geplante Standgiebel ist atypisch für den Außenbereich und fügt sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild ein.

Zur ausreichenden Erschließung ist es erforderlich, dass die vorhandene Gemeindestraße Fl.Nr. 1467, Gem. Feldkirchen, auf eine Mindestbreite von 4,50 m bis zum landwirtschaftlichen Anwesen verbreitert wird.

Die Wasserversorgung erfolgt über eine private Anlage. Sollte künftig eine Erweiterung der zentralen Wasserversorgung erfolgen, muss an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen werden.

Eine zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Katzbach ist nicht geplant.

Wegen der exponierten Lage ist das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen.

Herr Ametsbichler hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

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Errichtung einer Gehwegverbindung Leitenweg – Bahnhofstraße zum Baugebiet Rott-Nord; Bericht über Besichtigungstermin mit Empfehlung an Gemeinderat

Nach kurzer Zusammenfassung und Beratung zum erfolgten Ortstermin zur Errichtung einer Gehwegverbindung vom Leitenweg – Bahnhofstraße zum Baugebiet Rott-Nord wurde als Empfehlung für den Gemeinderat folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Der Bauausschuss befürwortet den einfachen Ausbau des besichtigten Gehweges weitgehend auf der bestehenden Trasse. Die Ausbaubreite soll überwiegend 0,80 m betragen. An schwierigen Stellen wird bis auf 0,60 m reduziert. Talseitig ist ein Geländer anzubringen. Die Baumaßnahme wird in Eigenregie des Bauhofes durchgeführt. Die Möglichkeit und das Angebot des Arbeitsamtes zur Beschäftigung von Arbeitskräften wird angenommen. Bei Bedarf sind örtliche Handwerker auf Stundenbasis zuzuziehen. Außerdem sollen die Anlieger aus dem Baugebiet Rott-Nord an ein bis zwei Wochenenden zur freiwilligen Arbeitsleistung einbezogen werden. Dies allerdings erst, wenn die Grundlagen des Weges angelegt sind.

Es wurde auch angeregt, an Herrn Röllnreiter, soweit dieser einverstanden ist, eine pauschale Vergütung für die Pflege des Gehweges zu entrichten.

Der 1. Bürgermeister sicherte zu, die von GR Mühlhuber angeregte Trasse mit der Errichtung eines Steges in Höhe der alten Eiche nochmals zusammen mit dem Bauhofleiter, Herrn Lunghammer, bei einem Ortstermin zu prüfen.

 

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Bekanntgaben und Anfragen

Wegen der demolierten Behindertentoilette und sonstiger erheblicher Verunreinigungen gab der Vorsitzende bekannt, dass wieder zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr die öffentlichen Toiletten abgesperrt werden. Außerdem ist ein Zusatzschild –Rauchverbot- an der Eingangtüre anzubringen.

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass eine eventuelle Förderung zur Sanierung des Kellergeschosses im „Wasserhäusl“ beim Sommerkeller von der Direktion für ländliche Entwicklung in Aussicht gestellt wurde.

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab die eingereichte Skizze der Eigentümergemeinschaft Rottmooser Str. 1a, für die Errichtung einer 0,60 m Eisen-Holzkonstruktion entlang der Tiefgaragenabfahrt an der Wohnanlage bekannt. Diese Notwendigkeit wurde vom Gremium eindeutig nicht gesehen. In diesem Zusammenhang wies GR Burghardt darauf hin, dass die in diesem Bereich bestehende Absperrkette zu entfernen sei, da diese nicht mehr benötigt wird und die Beschilderung des Durchgangsverbotes zu befestigen wäre.

 

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.15 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.