Öffentliche
Sitzung
des BAUAUSSCHUSSES des
Gemeinderates Rott a. Inn
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Sitzungstag:
03. Juni 2003
Sitzungsort:
Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführer
Karin Kapser
Mitglieder des
Bauausschusses anwesend:
Sebastian Mühlhuber
Ruth Burghardt als Vertreterin von Marinus Schaber ab 19.00 Uhr
Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Georg Dünstl
Mitglieder des
Bauausschusses abwesend:
Max Zangerl
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung
an die Gemeinderäte am:
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1.
Genehmigung
Protokoll vom 09.04.2003; 2
Röllnreiter
Stephan und Sabine, Leitenweg 1, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus 3.
Ortlieb
Eustach und Maria, Münchener Str. 7, 83543 Rott a. Inn; 4.
Ziegelschmid
Günther, Pfarrer-Gruber-Str. 4, 83543 Rott a. Inn; 5.
Franke
Peter, Haager Str. 20, 82543 Rott a. Inn; 6.
Wilker
Helge und Elisabeth, Benedikt-Lutz-Str. 26, 83543 Rott a. Inn; 7.
Fa.
Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn; 8.
Kirchlechner
Konrad, Lengdorf 34 a, 83543 Rott a. Inn; 9.
Tamme
Hans-Peter, Stögerfeld 1, 83543 Rott a. Inn; 10.
Ortsabrundungssatzung
Arbing-West; 11.
Weiderer
Johann und Johanna, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn; 12.
Errichtung
einer Gehwegverbindung Leitenweg – Bahnhofstraße zum Baugebiet
Rott-Nord;
Bericht über Besichtigungstermin mit Empfehlung an Gemeinderat 13.
Bekanntgaben |
| Nr. | GR anw. | Beschluss |
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18.30
Uhr Besichtigung
der Trasse des geplanten Gehweges zur Bahnhofstraße Der Bauausschuss besichtigte die geplante Trasse
einer Gehwegsverbindung vom Leitenweg / Bahnhofstraße zum Baugebiet
Rott-Nord. Der 1. Bürgermeister gab die Kostenvoranschläge über die
Ausbaumöglichkeit von Herrn Arch. Scheck bekannt. Das Gremium war sich
einig, dass nur ein einfacher Ausbau in Frage kommt. Bei der Besichtigung
wurde auch eine weitere Variante von Gemeinderat Mühlhuber in Erwägung
gezogen, nämlich mit Hilfe eines Steges in Höhe der alten Eiche zu
gehen. Somit könne man die bestehende Trasse mit den zwei Serpentinen
umgehen und eine geringere Steigung erzielen. Dieser Vorschlag wurde vom
Vorsitzenden und weiteren Mitgliedern des Bauausschusses allerdings wegen
des lockeren Unterbaues als äußerst schwierig gesehen. Es sollte
allerdings auch diese Möglichkeit nochmals überdacht werden. Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1.
Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und
stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren
Erweiterung wurden nicht erhoben. |
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1 |
6 |
Genehmigung Protokoll vom
09.04.2003 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung
vom 09.04.2003 wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
6 |
Röllnreiter Stephan und Sabine, Leitenweg 1, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Stephan und Sabine Röllnreiter,
Leitenweg 1, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus, auf
dem Grundstück Fl.Nr. 1108/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen
sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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3 |
6 |
Ortlieb Eustach und Maria, Münchener Str. 7, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Eustach und
Maria Ortlieb, Münchener Str. 7, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer
Doppelgarage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 308/2, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dachneigung und Dacheindeckung sind der
bestehenden Garage anzupassen. |
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4 |
6 |
Ziegelschmid Günther, Pfarrer-Gruber-Str. 4, 83543 Rott a. Inn; Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Günther Ziegelschmid,
Pfarrer-Gruber-Str. 4, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende
Wohnhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 208/1, Gem. Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die Gestaltung, wie Fenstereinteilung und
Dachgauben sind aus dem Entwurf zum Eingabeplan vom 28.2.2003 zu übernehmen.
Das Giebelfenster an der Ostseite ist durch ein Türe mit französischem
Balkon zu ersetzen. Hinsichtlich des verringerten Grenzabstandes zu
Fl.Nr. 208, Gem. Rott a. Inn liegt eine schriftliche Abstandsflächenübernahme
vor. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen
sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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5 |
6 |
Franke Peter, Haager Str. 20, 82543 Rott a. Inn; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von
Herrn Peter Franke, Haager Str. 20, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung von
Werbestraßenschildern im Gemeindebereich Rott a. Inn, wird das
gemeindliche Einvernehmen nicht
erteilt. Der Gemeinderat hat
eine Werbeanlagensatzung seit 22.12.1989 beschlossen wonach eine
Baugenehmigungspflicht über die Bayerische Bauordnung hinaus eingeführt
wurde. Die Zufahrt nach Rott
a. Inn ist von allen Seiten ausreichend beschildert, daher sind zusätzliche
Hinweisschilder nicht erforderlich. Der Bauausschuss schlägt
vielmehr ein zusätzliches Hinweisschild an der Gregor-Mack Einmündung
Haager Straße mit einer Größe von 20 cm x 60 cm zum Betrieb weisend,
vor. Dem Schaukasten an der
Haager Str. wird ebenfalls nicht zugestimmt. Dieser Schaukasten
widerspricht der Werbeanlagensatzung. Es wird vorgeschlagen diesen
Schaukasten an das bestehende Verkaufsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr.
176/11, Gem. Rott a. Inn, anzubringen. |
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6 |
6 |
Wilker Helge und Elisabeth,
Benedikt-Lutz-Str. 26, 83543 Rott a. Inn; Der Antrag der
Eheleute Helge und Elisabeth Wilker, Benedikt-Lutz-Str. 26, 83543 Rott a.
Inn, auf Angleichung der Dachneigung des Carports an die bestehende
Nachbargarage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/44, Gem. Rott a. Inn, wird
mit 6 gegen 0 Stimmen bis zu einem
gemeinsamen Ortstermin zurückgestellt. Ein Grundriss ist bis dahin
vorzulegen. |
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7 |
6 |
Fa. Franz Riedl GmbH, Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn; Tekturplan zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage, Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan der Fa. Franz Riedl GmbH, Am
Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes
mit Tiefgarage im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Lutz-Str. 10, auf den
Grundstücken Fl.Nr. 150/25 und 150/26, Gem. Rott a. Inn, wird die
Genehmigungsfreistellung grundsätzlich erteilt. Der Bauherrr hat sich bereit erklärt, folgende
von der Gemeinde empfohlenen Änderungen umzusetzen: -
Das
Abrücken der Tiefgaragenabfahrt 5 m von der Benedikt-Lutz-Str. -
Errichtung
eines Satteldaches im Bereich der Tiefgaragenabfahrt -
Geringfügiges
Abweichen der Tiefgaragenabfahrt von der nördlichen Grenze, damit diese
Nordwand begrünt werden kann -
Der
Bauherr ist bereit, das Vordach insoweit zu verlängern, als dass es mit
den Balkonen abschließt ca. 1,20 m bzw. die überbreiten Balkone mit 1,60
m auf mindestens 1,40 m zu reduzieren -
Eine
Vereinbarung über die Ablösung des nach der BayBO erforderlichen
Spielplatzes auf dem Baugrundstück wird angestrebt. Die Verwaltung wird
beauftragt, eine Vereinbarung auszuarbeiten. Die nördliche geplante Grenzbebauung wegen der
Tiefgaragenabfahrt ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren.
Auf die geplante Abtreppung ist zu verzichten. Der Zugang zum Gebäude
ist barrierefrei herzustellen (Ziffer 6.9). Die Höhenlage gem.
Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor
Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn
eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu
tragen. Aufschüttungen und
Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. |
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8 |
6 |
Kirchlechner
Konrad, Lengdorf 34 a, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses,
Baugebiet Rott-Nord, im Genehmigungsfreistellungsverfahren Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Konrad Kirchlechner,
Lengdorf 34 a, 83543 Rott a. Inn, auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses
im Baugebiet Rott-Nord, Gregor-Mack-Str. 1, auf dem Grundstück Fl.Nr.
150/93, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung grundsätzlich
erteilt. Hinsichtlich der geringfügigen Abweichung der
Baugrenze wird Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Rott-Nord erteilt. Wegen des verringerten Grenzabstandes zu Fl.Nr.
176/10, Gem. Rott a. Inn liegt von der Grundstückseigentümerin, Frau
Elisabeth Weger, eine schriftliche Abstandsflächenübernahme vor. Die Fensterbreite von
0,70 m ohne Sprosseneinteilung wird zugelassen, da die Gestaltung einen
logischen Zusammenhang mit dem Gesamtkonzept des Gebäudes ergibt. Alle spitz zulaufenden
Giebelfenster sollen gerade abschießen. Es ist zu prüfen, ob eine
eventuelle Abstufung der Giebelfenster möglich wäre. Als Dacheindeckung ist
ziegelrotes Material zu verwenden. Der Zugang zum Gebäude
ist barrierefrei herzustellen (Ziffer 6.9). Die ausgewiesenen
Stellplätze sind ausreichend. Gem. Ziffer 11.4 ist
die geplante Natursteinmauer nicht zulässig. Geplante Werbeanlagen
sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen und ein Plan vorzulegen. Die Höhenlage gem.
Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor
Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn
eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung
vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu
tragen. Aufschüttungen und
Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. Dem Entwässerungsplan
wird grundsätzlich zugestimmt und dem Ing.Büro Schwarz zur Prüfung
vorgelegt. Der Freiflächengestaltungsplan
ist vom Landschaftsarchitekten, Herrn Schek, zu prüfen. |
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9 |
6 |
Tamme
Hans-Peter, Stögerfeld 1, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Errichtung
einer Sicht- und Schallschutzwand Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Antrag von Herrn Hans-Peter Tamme, Stögerfeld
1, 83543 Rott a. Inn, auf Errichtung einer Sicht- und Schallschutzwand
wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Bei der geplanten Sicht- und Schallschutzwand mit
einer Höhe von max. 1,80 m und einer maximalen Länge von 7 m handelt es
sich um keine Einfriedung nach den Bestimmungen der Einfriedungssatzung. Wie
vereinbart, wird der Grundstückseigentümer die Lärmschutzwand begrünen
bzw. vorpflanzen. Es sind ausschließlich heimische Sträucher zu
verwenden. |
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10 |
6 |
Ortsabrundungssatzung Arbing-West; Entscheidung über Einfriedung und freizuhaltende Vorgärten im Straßenraum Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier,
berichtet über die entstandene Einfriedungssituation im Bereich der
Ortsabrundungssatzung Arbing-West. Einige Maßnahmen widersprechen den
Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung. Es wurden beispielsweise
freizuhaltende Straßenräume eingefriedet und ein Maschendrahtzaun
errichtet. Laut den Festsetzungen zur Ortsabrundungssatzung sind nur
Holz-Staketten-Zäune erlaubt. Nach
eingehender Beratung über das weitere Verfahren wurde folgender Beschluss
gefasst: 6
gegen 0 Stimmen Die in der Ortsabrundungssatzung Arbing-West
festgesetzten nicht einzufriedenden, straßenbegleitenden Grünflächen
sind von Zäunen
freizuhalten. Bestehende Einfriedungen sind rückzusetzen bzw. zu
entfernen. Die
Errichtung von Maschendrahtzäunen werden nur zwischen den Grundstücken
geduldet, wenn sie hinterpflanzt werden und eine maximale Höhe von 1,20 m
nicht übersteigen. Die Einfriedungen entlang der öffentlichen Flächen dürfen
nur als Holz-Staketten-Zaun erstellt werden. |
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11 |
6 |
Weiderer Johann und Johanna, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Zum Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Johann
und Johanna Weiderer, Katzbach 10, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines
Betriebsleiterwohnhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1470, Gem.
Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nur erteilt, wenn -
die
Bestätigung der Privilegierung durch das Amt für Landwirtschaft vorliegt
und -
der
Quergiebel am Dachgeschoss komplett entfällt. Der geplante Standgiebel ist atypisch für den Außenbereich
und fügt sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild ein. Zur ausreichenden Erschließung ist es
erforderlich, dass die vorhandene Gemeindestraße Fl.Nr. 1467, Gem.
Feldkirchen, auf eine Mindestbreite von 4,50 m bis zum
landwirtschaftlichen Anwesen verbreitert wird. Die Wasserversorgung erfolgt über eine private
Anlage. Sollte künftig eine Erweiterung der zentralen Wasserversorgung
erfolgen, muss an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen werden. Eine zentrale Abwasserbeseitigung für den
Ortsteil Katzbach ist nicht geplant. Wegen der exponierten Lage ist das Sachgebiet
Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim zu beteiligen. Herr Ametsbichler hat wegen persönlicher
Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. |
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12 |
6 |
Errichtung einer Gehwegverbindung Leitenweg – Bahnhofstraße zum Baugebiet Rott-Nord; Bericht über Besichtigungstermin mit Empfehlung an Gemeinderat Nach kurzer Zusammenfassung und Beratung zum
erfolgten Ortstermin zur Errichtung einer Gehwegverbindung vom Leitenweg
– Bahnhofstraße zum Baugebiet Rott-Nord wurde als Empfehlung für den
Gemeinderat folgender Beschluss gefasst: 6
gegen 0 Stimmen Der Bauausschuss befürwortet den einfachen
Ausbau des besichtigten Gehweges weitgehend auf der bestehenden Trasse.
Die Ausbaubreite soll überwiegend 0,80 m betragen. An schwierigen Stellen
wird bis auf 0,60 m reduziert. Talseitig ist ein Geländer anzubringen.
Die Baumaßnahme wird in Eigenregie des Bauhofes durchgeführt. Die Möglichkeit
und das Angebot des Arbeitsamtes zur Beschäftigung von Arbeitskräften
wird angenommen. Bei Bedarf sind örtliche Handwerker auf Stundenbasis
zuzuziehen. Außerdem sollen die Anlieger aus dem Baugebiet Rott-Nord an
ein bis zwei Wochenenden zur freiwilligen Arbeitsleistung einbezogen
werden. Dies allerdings erst, wenn die Grundlagen des Weges angelegt sind. Es wurde auch angeregt, an Herrn Röllnreiter,
soweit dieser einverstanden ist, eine pauschale Vergütung für die Pflege
des Gehweges zu entrichten. Der 1. Bürgermeister sicherte zu, die von GR Mühlhuber
angeregte Trasse mit der Errichtung eines Steges in Höhe der alten Eiche
nochmals zusammen mit dem Bauhofleiter, Herrn Lunghammer, bei einem
Ortstermin zu prüfen. |
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13 |
6 |
Bekanntgaben
und Anfragen
Wegen der demolierten Behindertentoilette und
sonstiger erheblicher Verunreinigungen gab der Vorsitzende bekannt, dass
wieder zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr die öffentlichen Toiletten
abgesperrt werden. Außerdem ist ein Zusatzschild –Rauchverbot- an der
Eingangtüre anzubringen. Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass eine
eventuelle Förderung zur Sanierung des Kellergeschosses im „Wasserhäusl“
beim Sommerkeller von der Direktion für ländliche Entwicklung in
Aussicht gestellt wurde. Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier,
gab die eingereichte Skizze der Eigentümergemeinschaft Rottmooser Str.
1a, für die Errichtung einer 0,60 m Eisen-Holzkonstruktion entlang der
Tiefgaragenabfahrt an der Wohnanlage bekannt. Diese Notwendigkeit wurde
vom Gremium eindeutig nicht gesehen. In diesem Zusammenhang wies GR
Burghardt darauf hin, dass die in diesem Bereich bestehende Absperrkette
zu entfernen sei, da diese nicht mehr benötigt wird und die Beschilderung
des Durchgangsverbotes zu befestigen wäre. |
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Nachdem keine
Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.15 Uhr
die öffentliche Bauausschusssitzung. |