Öffentliche
Sitzung
des
BAUAUSSCHUSSES
des Gemeinderates Rott a. Inn
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Sitzungstag:
09. April 2003
Sitzungsort:
Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführer
Vitus Ganslmaier
Mitglieder
des Bauausschusses anwesend:
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Renate Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Mitglieder
des Bauausschusses abwesend:
Georg Dünstl, beruflich
Wilhelm Schüßler, beruflich
Max Zangerl, krank bzw. dessen Vertreterin Ruth Sommer, beruflich verhindert
Außerdem
anwesend:
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnung
der öffentlichen
Sitzung
des
Bauausschusses Rott a .Inn
vom 09.04.2003
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1.
Genehmigung
Protokoll vom 06.03.2003; 2.
Manhart
Willi, Breitenfeldstraße 4, 83549 Eiselfing; 3.
Ametsbichler
Sebastian und Barbara, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn; Entscheidung
über das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 74 Abs. 4 BayBO zur
Errichtung eines Austragshauses mit Garagen –Tekturplan-; 4. Röllnreiter Max, Leitenweg 1, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses 5. Geißinger Jakob, Rosenheimer Str. 19 a, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines Hühnerhauses mit Umzäunung 6.
Kurtz Johann, Meiling 37, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung einer Einfriedung 7. Rumberger Rosina u. Emmeran, Untere Dorfstr. 4, 83134 Prutting; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord, wegen Wandhöhe 8.
Wettbewerb
„Unser Dorf soll schöner werden“; 9.
Bekanntgaben |
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TOP |
GR |
Beschluss |
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18.00
Uhr Ortsbesichtigung
Arbing; 1.
Bepflanzung Straßenbereich
Arbing-Ost 2.
Eventueller
Teilausbau der Ortsstraße in Richtung Ferchen 18.30 Uhr Besichtigung der geplanten
Kanalisation und Verlängerung des Gehweges Rosenheimer Straße in
Richtung Alpenstraße Im Anschluss an die Ortstermine eröffnete der 1.
Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und
stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren
Erweiterung wurden nicht erhoben. |
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1 |
5 |
Genehmigung Protokoll vom
06.03.2003 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung
vom 06.03.2003 wurde ohne Einwände genehmigt. |
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2 |
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Manhart
Willi, Breitenfeldstraße 4, 83549 Eiselfing; Nach
Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Willi Manhart,
Breitenfeldstr. 4, 83549 Eiselfing, zum Anbau und Aufstockung des
bestehenden Wohnhauses am Leitenweg 3, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1109, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauplan stimmt mit der Bauanfrage vom
19.02.2003 überein. Die Dacheindeckung der Garage ist dem Hauptgebäude
anzupassen. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen
sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten. |
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3 |
5 |
Ametsbichler Sebastian und Barbara, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn; Entscheidung über das
gemeindliche Einvernehmen nach Art. 74 Abs. 4 BayBO zur Errichtung eines
Austragshauses mit Garagen –Tekturplan-; Nach Bekanntgabe des Schreibens vom Landratsamt
Rosenheim und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 1 gegen 4 Stimmen Die
Gemeinde Rott a. Inn erteilt zum Schreibens des Landratsamtes Rosenheim
dem Bauantrag auf Errichtung eines Austragshauses mit Garagen – Tektur
– von Sebastian und Barbara Ametsbichler, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn
ihr Einvernehmen. Der 1. Bürgermeister
stellte fest, dass aufgrund des Abstimmungsergebnisses der Bauausschuss
dem Vorschlag der Verwaltung nicht zugestimmt hat, und das Einvernehmen
nicht erteilt hat. |
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4 |
5 |
Röllnreiter Max,
Leitenweg 1, Rott a. Inn; Nach Bekanntgabe wurde folgender Beschluss
gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Die Bauanfrage von Herrn Max Röllnreiter,
Leitenweg 1, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1108/2, Gem. Feldkirchen, wurde zur Kenntnis
gegeben. Lt. Ortsbesichtigung mit Landratsamt Rosenheim, Fr. Gärtner und
dem 1. Bgm. Maier, ist das geplante Vorhaben grundsätzlich möglich. Herr
Röllnreiter wird einen entsprechenden Bauantrag einreichen. |
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5 |
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Geißinger Jakob, Rosenheimer Str. 19 a, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines Hühnerhauses mit Umzäunung Laut Auskunft des
Landratsamtes Rosenheim, siehe unter Bekanntgaben des Bauausschusses vom
05.12.2002, ist eine Baugenehmigung für den Hühnerstall als auch für
die Einzäunung im Außenbereich erforderlich. Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von
Herrn Jakob Geißinger, Rosenheimer Str. 19 a, 83543 Rott a. Inn, zur
Errichtung eines Hühnerhauses mit Umzäunung, auf dem Grundstück Fl.Nr.
452 Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich
erteilt. Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der
Ortsabrundungssatzung Rosenheimer Straße und somit im Außenbereich. Diese Freifläche
zwischen der Bebauung Rosenheimer Straße und Wendelsteinstraße ist von
jeglicher Bebauung egal ob Haupt- oder Nebengebäude nach Art. 14 BauNVO
bzw. auch jeglicher Einfriedung als Grünzäsur freizuhalten. Der Hühnerstall und
die Einzäunung kann an der vorgesehenen Stelle deshalb nicht erstellt
werden. Der Bauausschuss schlägt vielmehr vor, den Hühnerstall an das
bestehende Gebäude (Schuppen) anzubauen. Die Einfriedung kann innerhalb
einer gedachten Linie von der östlichen Grenze des Wohnhauses Seidinger
(in Höhe der Pappelgruppe) im Norden, an den bestehenden Schuppen der
Familie Winkler im Süden errichtet werden. |
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6 |
5 |
Kurtz Johann, Meiling 37, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung einer Einfriedung Nach Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von
Herrn Johann Kurtz, Meiling 37, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer
Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1256/1, Gem. Rott a. Inn, wird eine
Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Gewerbegebiet Meiling, erteilt. Die geplante
Einfriedung in einer Höhe von ca. 1,10 m fügt sich mit Sicherheit
wesentlich besser in das Landschaftsbild Richtung Unterlohen ein, als die
im Bebauungsplan zulässige Einfriedung mit einem Maschendrahtzaun bis 2,0
m Höhe. |
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Rumberger Rosina u. Emmeran, Untere Dorfstr. 4, 83134 Prutting; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord, wegen Wandhöhe Nach Bekanntgabe der Schreiben der Eheleute
Rumberger vom 03.04. und 04.04.2003 und Beratung wurde folgende Beschlüsse
gefasst: 5 gegen 0 Stimmen a)
Änderung
der Höhenlage Der Höhenlage des Gebäudes siehe Bescheinigung
des Vermessungsbüro Angermeier Günther, vom 19.03.2003, mit einer zusätzlichen
Erhöhung um 25 cm FFB wird zugestimmt. Diese Erhöhung ist zwingend
erforderlich um für die erforderliche Regenentwässerung das notwendige
Gefälle und die Überdeckung zu erhalten. 5 gegen 0 Stimmen b)
Änderung der Wandhöhe Aufgrund der Tatsache, dass auf dem Baugrundstück
eine Wandhöhe von nur 4,50 m und an dem westlich angrenzenden Baugrundstück
lt. Bebauungsplan eine Höhe von 6,25 m zulässig ist, stimmt der
Bauausschuss einer Erhöhung der zulässigen Außenwand um 0,30 m auf 4,80
m zu, unabhängig von der Dachneigung. |
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5 |
Wettbewerb „Unser Dorf
soll schöner werden“; a)
Umsetzung versch. Maßnahmen, wie Buswartehäuschen, Geländer,
Pflanzmaßnahmen b)
Vollzug der Werbeanlagensatzung Der 1. Bürgermeister
berichtete dass am Montag eine Besprechung mit dem Landratsamt Rosenheim,
Herrn Stein stattgefunden hat. Dabei wurde unter anderem besprochen, an
der Aiblinger Straße ortsauswärts rechts die vorhandenen Teerstreifen zu
entfernen und dafür einen Schotterrasen anzulegen. Derzeit wird geprüft,
wer Eigentümer dieser Flächen ist. Herr Klier vom Landratsamt Rosenheim
hat zugesagt, die Kanten der Bordsteine an der Aiblinger Straße auf
Kosten des Landkreises zu brechen. Herr Schaber wies auf den Gehweg im
Bereich der Apotheke hin, wonach die Tujenhecke bei Waldmann entfernt und
der Gehweg auf 1,5 m Breite verbreitert und gepflastert werden kann. Eine
entsprechende Vereinbarung im Zuge der Dorferneuerung liegt vor. Der 1. Bürgermeister
stellte hierzu fest, dass die Baumaßnahme auf alle Fälle erfolgen muss.
Er wird entsprechende Kostenangebote einholen und mit der Familie Waldmann
die Maßnahme nochmals besprechen. Der 1. Bürgermeister
wies auf das Nebengebäude am Bräustüberl hin, er stellte fest, dass er
mit der Familie Albrecht / Strauß ein Gespräch führen wird. Das
Eingangstor und die Fenster sind zwingend zu sanieren. Dies kann jedoch
nicht Aufgabe der Gemeinde sein, außer die Eigentümer sind dazu bereit,
dass die Türe zurückgesetzt wird und eine Überdachung angebracht werden
darf, damit die Fläche als Buswartestelle benutzt werden kann. Der 1. Bürgermeister
gab auch die Skizze des Architekten Alois Juraschek, Landratsamt Rosenheim
über das geplante Buswartehäuschens am Marktplatz neben dem Kaufhaus
Schaber bekannt. Nach kurzer Beratung wurde vom Bauausschuss folgender
Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Die Errichtung des
Buswartehäuschens gemäß der vorliegenden Skizze wird grundsätzlich
zugestimmt. Die vorgesehenen Holzquerlatten sind um ca. die Hälfte zu
reduzieren. Der exakte Standort wird vor der Aufstellung noch festgelegt.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, von Rotter Firmen Kostenangebote
einzuholen. b)
Vollzug der
Werbeanlagensatzung Der Leiter der Geschäftsstelle
gab bekannt, dass in letzter Zeit von Firmenverschiedene Werbeanlagen
aufgestellt wurden, die den Bestimmungen der Werbeanlagensatzung der
Gemeinde Rott a. Inn nicht entsprechen. Im Hinblick auf den
Bezirksentscheid zum Wettbewerb unser Dorf soll schöner werden, wird die
Verwaltung die Satzung vollziehen, wenn nicht geplant ist, die
Werbeanlagensatzung in einigen Punkten zu ändern. Deshalb wurde
vereinbart, dass sich der Gemeinderat in einer der nächsten
Gemeinderatssitzungen mit dem Thema beschäftigen wird. |
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Bekanntgaben
und Anfragen
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Nachdem keine
Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20:10 Uhr
die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die
Richtigkeit der Niederschrift:
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