Öffentliche Sitzung 

des

BAUAUSSCHUSSES

des Gemeinderates Rott a. Inn

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 Sitzungstag:                         09. April 2003

Sitzungsort:                        Sitzungssaal des Gemeindehauses 

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 Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführer
Vitus Ganslmaier

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Renate Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Georg Dünstl, beruflich
Wilhelm Schüßler, beruflich
Max Zangerl, krank bzw. dessen Vertreterin Ruth Sommer, beruflich verhindert

Außerdem anwesend:

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

Tagesordnung
der  öffentlichen Sitzung
des  Bauausschusses Rott a .Inn 
vom  09.04.2003

 

1.      Genehmigung Protokoll vom 06.03.2003;

2.      Manhart Willi, Breitenfeldstraße 4, 83549 Eiselfing;
Bauantrag zum Anbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses Leitenweg 3, Rott a. Inn und Errichtung einer Garage

3.      Ametsbichler Sebastian und Barbara, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn;

Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 74 Abs. 4 BayBO zur Errichtung eines Austragshauses mit Garagen –Tekturplan-; 

4.      Röllnreiter Max, Leitenweg 1, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses

5.      Geißinger Jakob, Rosenheimer Str. 19 a, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines Hühnerhauses mit Umzäunung

6.      Kurtz Johann, Meiling 37, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung einer Einfriedung 

7.      Rumberger Rosina u. Emmeran, Untere Dorfstr. 4, 83134 Prutting; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord, wegen Wandhöhe

8.      Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“;
a)    
Umsetzung versch. Maßnahmen, wie Buswartehäuschen, Geländer, Pflanzmaßnahmen
b)    
Vollzug der Werbeanlagensatzung

9.      Bekanntgaben

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anw.

Beschluss

 

 

 

18.00 Uhr      Ortsbesichtigung Arbing;

1.      Bepflanzung Straßenbereich Arbing-Ost
Der 1. Bürgermeister schilderte den anwesenden Bauausschussmitglieder die geplanten Pflanzmaßnahmen im Anschluss an die erfolgte Ausbaumaßnahme der Ortsstraße Arbing. Die Gemeinde wird an den Eingangssituationen jeweils großkronige Bäume pflanzen. Diese Kosten werden im Rahmen der Ausbaubeitragssatzung umgelegt, außerdem ist beabsichtigt, die Grundstückseigentümer dazu zu gewinnen, dass auch in den Privatgärten zusätzliche Pflanzmaßnahmen stattfinden. Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass er noch verschiedene Gespräche mit den Anliegern führen will.
 

2.      Eventueller Teilausbau der Ortsstraße in Richtung Ferchen
Der 1. Bürgermeister stellte nach Besichtigung des derzeitigen Zustandes der Ortsstraße fest, dass mit der Familie Heinzl wegen des Ausbaus und der Kostenbeteiligung noch keine Einigung erzielt werden konnte. Die Familie Heinzl hat sich vielmehr zur Überprüfung der Widmung zur Ortsstraße an das Landratsamt Rosenheim gewandt. Die Familie Heinzl ist auch nicht bereit, sich an den Kosten der Entwässerung zu beteiligen, diese Straßenentwässerung erscheint jedoch zwingend erforderlich. Nach kurzer Beratung kam der Bauausschuss überein, mit der Familie Heinzl wegen des geplanten Ausbaus und der Kostenbeteiligung nochmals zu verhandeln. Anschließend wird der Gemeinderat entscheiden, wie weiter verfahren wird.

 

18.30 Uhr      Besichtigung der geplanten Kanalisation und Verlängerung des Gehweges Rosenheimer Straße in Richtung Alpenstraße
Der Bauausschuss besichtigte die geplante Trasse des Gehweges entlang der Rosenheimer Straße vom Ortsende bis zur Alpenstraße. Der 1. Bürgermeister stellte hierzu fest, dass Herr Wiedl von der Direktion für ländliche Entwicklung zusätzliche EU-Mittel locker gemacht hat. Die Direktion für ländliche Entwicklung wird als Bauherr auftreten. Die Planung hat der Landkreis übernommen. Die Ausschreibung und die Bauleitung wurde von DLE an das Ingenieurbüro Infra, Rosenheim übertragen. Anschließend wurde eingehend darüber diskutiert, wie am besten der Gehweg in das Gelände integriert werden kann, dazu erscheint uns erforderlich, dass zumindest im oberen Teilbereich der Gehweg mit einer kleinen Bruchsteinmauer o.ä. tiefer gelegt wird und teilweise von der Straße abgesetzt wird. Der Bauausschuss war sich einig, dass auf alle Fälle auf Leitplanken zu verzichten ist.

Die Gemeinde muß außerdem die Planung für die Kanalisation voranzutreiben. Die nächsten Tage werden die bestehenden Abwassereinrichtungen aufgemessen. Das Gelände scheint schwierig zu sein, insbesondere der Anschluss Anwesen
Rottenfußer.

Im Anschluss an die Ortstermine eröffnete der 1. Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 06.03.2003

 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.03.2003 wurde ohne Einwände genehmigt.

  

2

 

Manhart Willi, Breitenfeldstraße 4, 83549 Eiselfing;
Bauantrag zum Anbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses Leitenweg 3, Rott a. Inn und Errichtung einer Garage

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

5 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Herrn Willi Manhart, Breitenfeldstr. 4, 83549 Eiselfing, zum Anbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses am Leitenweg 3, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1109, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Bauplan stimmt mit der Bauanfrage vom 19.02.2003 überein.

Die Dacheindeckung der Garage ist dem Hauptgebäude anzupassen.

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

3

5

Ametsbichler Sebastian und Barbara, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn;

Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 74 Abs. 4 BayBO zur Errichtung eines Austragshauses mit Garagen –Tekturplan-;

Nach Bekanntgabe des Schreibens vom Landratsamt Rosenheim und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 

1 gegen 4 Stimmen 

Die Gemeinde Rott a. Inn erteilt zum Schreibens des Landratsamtes Rosenheim dem Bauantrag auf Errichtung eines Austragshauses mit Garagen – Tektur – von Sebastian und Barbara Ametsbichler, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn ihr Einvernehmen.

Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass aufgrund des Abstimmungsergebnisses der Bauausschuss dem Vorschlag der Verwaltung nicht zugestimmt hat, und das Einvernehmen nicht erteilt hat.

 

4

5

Röllnreiter Max, Leitenweg 1, Rott a. Inn;
Bauanfrage zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses

Nach Bekanntgabe wurde folgender Beschluss gefasst:

5 gegen 0 Stimmen

Die Bauanfrage von Herrn Max Röllnreiter, Leitenweg 1, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1108/2, Gem. Feldkirchen, wurde zur Kenntnis gegeben. Lt. Ortsbesichtigung mit Landratsamt Rosenheim, Fr. Gärtner und dem 1. Bgm. Maier, ist das geplante Vorhaben grundsätzlich möglich. Herr Röllnreiter wird einen entsprechenden Bauantrag einreichen.

 

5

 

Geißinger Jakob, Rosenheimer Str. 19 a, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung eines Hühnerhauses mit Umzäunung

Laut Auskunft des Landratsamtes Rosenheim, siehe unter Bekanntgaben des Bauausschusses vom 05.12.2002, ist eine Baugenehmigung für den Hühnerstall als auch für die Einzäunung im Außenbereich erforderlich.

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

5 gegen 0 Stimmen

Der Bauanfrage von Herrn Jakob Geißinger, Rosenheimer Str. 19 a, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Hühnerhauses mit Umzäunung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 452 Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Rosenheimer Straße und somit im Außenbereich.

Diese Freifläche zwischen der Bebauung Rosenheimer Straße und Wendelsteinstraße ist von jeglicher Bebauung egal ob Haupt- oder Nebengebäude nach Art. 14 BauNVO bzw. auch jeglicher Einfriedung als Grünzäsur freizuhalten.

Der Hühnerstall und die Einzäunung kann an der vorgesehenen Stelle deshalb nicht erstellt werden. Der Bauausschuss schlägt vielmehr vor, den Hühnerstall an das bestehende Gebäude (Schuppen) anzubauen. Die Einfriedung kann innerhalb einer gedachten Linie von der östlichen Grenze des Wohnhauses Seidinger (in Höhe der Pappelgruppe) im Norden, an den bestehenden Schuppen der Familie Winkler im Süden errichtet werden.

 

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5

Kurtz Johann, Meiling 37, Rott a. Inn; Bauanfrage zur Errichtung einer Einfriedung

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

5 gegen 0 Stimmen

Der Bauanfrage von Herrn Johann Kurtz, Meiling 37, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1256/1, Gem. Rott a. Inn, wird eine Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Meiling, erteilt.

Die geplante Einfriedung in einer Höhe von ca. 1,10 m fügt sich mit Sicherheit wesentlich besser in das Landschaftsbild Richtung Unterlohen ein, als die im Bebauungsplan zulässige Einfriedung mit einem Maschendrahtzaun bis 2,0 m Höhe.

 

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Rumberger Rosina u. Emmeran, Untere Dorfstr. 4, 83134 Prutting; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord, wegen Wandhöhe

Nach Bekanntgabe der Schreiben der Eheleute Rumberger vom 03.04. und 04.04.2003 und Beratung wurde folgende Beschlüsse gefasst:

5 gegen 0 Stimmen

a)     Änderung der Höhenlage

Der Höhenlage des Gebäudes siehe Bescheinigung des Vermessungsbüro Angermeier Günther, vom 19.03.2003, mit einer zusätzlichen Erhöhung um 25 cm FFB wird zugestimmt. Diese Erhöhung ist zwingend erforderlich um für die erforderliche Regenentwässerung das notwendige Gefälle und die Überdeckung zu erhalten.

5 gegen 0 Stimmen

 b) Änderung der Wandhöhe

Aufgrund der Tatsache, dass auf dem Baugrundstück eine Wandhöhe von nur 4,50 m und an dem westlich angrenzenden Baugrundstück lt. Bebauungsplan eine Höhe von 6,25 m zulässig ist, stimmt der Bauausschuss einer Erhöhung der zulässigen Außenwand um 0,30 m auf 4,80 m zu, unabhängig von der Dachneigung.

 

 

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Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“;

a)     Umsetzung versch. Maßnahmen, wie Buswartehäuschen, Geländer, Pflanzmaßnahmen

b)   Vollzug der Werbeanlagensatzung

Der 1. Bürgermeister berichtete dass am Montag eine Besprechung mit dem Landratsamt Rosenheim, Herrn Stein stattgefunden hat. Dabei wurde unter anderem besprochen, an der Aiblinger Straße ortsauswärts rechts die vorhandenen Teerstreifen zu entfernen und dafür einen Schotterrasen anzulegen. Derzeit wird geprüft, wer Eigentümer dieser Flächen ist. Herr Klier vom Landratsamt Rosenheim hat zugesagt, die Kanten der Bordsteine an der Aiblinger Straße auf Kosten des Landkreises zu brechen. Herr Schaber wies auf den Gehweg im Bereich der Apotheke hin, wonach die Tujenhecke bei Waldmann entfernt und der Gehweg auf 1,5 m Breite verbreitert und gepflastert werden kann. Eine entsprechende Vereinbarung im Zuge der Dorferneuerung liegt vor. Der 1. Bürgermeister stellte hierzu fest, dass die Baumaßnahme auf alle Fälle erfolgen muss. Er wird entsprechende Kostenangebote einholen und mit der Familie Waldmann die Maßnahme nochmals besprechen.

Der 1. Bürgermeister wies auf das Nebengebäude am Bräustüberl hin, er stellte fest, dass er mit der Familie Albrecht / Strauß ein Gespräch führen wird. Das Eingangstor und die Fenster sind zwingend zu sanieren. Dies kann jedoch nicht Aufgabe der Gemeinde sein, außer die Eigentümer sind dazu bereit, dass die Türe zurückgesetzt wird und eine Überdachung angebracht werden darf, damit die Fläche als Buswartestelle benutzt werden kann.

Der 1. Bürgermeister gab auch die Skizze des Architekten Alois Juraschek, Landratsamt Rosenheim über das geplante Buswartehäuschens am Marktplatz neben dem Kaufhaus Schaber bekannt. Nach kurzer Beratung wurde vom Bauausschuss folgender Beschluss gefasst:

5 gegen 0 Stimmen

Die Errichtung des Buswartehäuschens gemäß der vorliegenden Skizze wird grundsätzlich zugestimmt. Die vorgesehenen Holzquerlatten sind um ca. die Hälfte zu reduzieren. Der exakte Standort wird vor der Aufstellung noch festgelegt. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, von Rotter Firmen Kostenangebote einzuholen.

b)     Vollzug der Werbeanlagensatzung

Der Leiter der Geschäftsstelle gab bekannt, dass in letzter Zeit von Firmenverschiedene Werbeanlagen aufgestellt wurden, die den Bestimmungen der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott a. Inn nicht entsprechen. Im Hinblick auf den Bezirksentscheid zum Wettbewerb unser Dorf soll schöner werden, wird die Verwaltung die Satzung vollziehen, wenn nicht geplant ist, die Werbeanlagensatzung in einigen Punkten zu ändern.

Deshalb wurde vereinbart, dass sich der Gemeinderat in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen mit dem Thema beschäftigen wird.

 

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Bekanntgaben und Anfragen

  • Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben der Eheleute Hohmann vom 12.03.2003 an das Landratsamt Rosenheim, Herrn Landrat Dr. Gimple, zur Kenntnis, weil das Landratsamt Rosenheim die 2. Wohneinheit im ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen abgelehnt hat;

  •  das Schreiben der Fam. Maierbacher, Aemilian-Öttlinger-Str. 17, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Kinderspielhauses bekannt. Ein Kinderspielhaus ist ein Sekundärgebäude und lt. Nr. 5 der Satzung zum Bebauungsplan Rott-Nord nur an der Grundstücksgrenze in Höhe des jeweiligen Bauraumes zulässig; Der Bauausschuss schloss sich dieser Aussage einstimmig an.

  •  das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 07.04.2003 zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Engl Michael, auf Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Wohnhaus in Meiling 28, Rott a. Inn, bekannt. Die Gründe des Ablehnungsbescheides vom 09.05.2000 werden vom Landratsamt Rosenheim nach wie vor aufrecht erhalten.

  • der 1. Bürgermeister gab einen Bebauungsvorschlag der Eheleute Weiderer, Katzbach bekannt. Es stellt sich die Frage, ob diese Form eines Wohnhauses im Aussenbereich, in einer so exponierten Lage denkbar ist. Nach kurzer Beratung kam der Bauausschuss überein, dass der Quergiebel bei einem Neubau grundsätzlich möglich scheint, wenn die Breite des  Quergiebels reduziert wird, und der Quergiebel mit der Dachrinne des Hauptgebäudes abschließt.

  

 

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20:10 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

Maier
Sitzungsleiter 
Ganslmaier
Schriftführer