Öffentliche
Sitzungdes
BAUAUSSCHUSSES
des
Gemeinderates Rott a. Inn
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Sitzungstag: 06. März 2003
Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Sebastian Mühlhuber, 2. Bürgermeister
Schriftführerin
Karin Kapser
Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Ruth Sommer als Vertreterin von Max Zangerl
Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Herr 1. Bgm Georg Maier
Zangerl Max
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a .Inn
vom 06. März 2003
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Der 2. Bürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 13.02.2003; Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.02.2003 wurde ohne Einwände genehmigt.
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Manhart Willi, Breitenfeldstraße 4, 83549 Eiselfing; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Herrn Willi Manhart, Breitenfeldstraße 4, 83549 Eiselfing, zum Anbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses Leitenweg 3, Rott a. Inn und Errichtung einer Garage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1109, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der Stellung der Garage wird zugestimmt. Der Abstand zur Straße muss 1 m betragen. Das Garagentor ist durch einen Mittelpfeiler zu teilen. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.
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Gröschl Helene und Anton, Eich 4, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Anton und Helene Gröschl, Eich 4, 83543 Rott a. Inn zur Errichtung eines Anbaues an das bestehende Wohnhaus, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1445/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der geplante Edelstahlkamin ist ins Gebäude zu integrieren, zu mauern oder in matt eloxierter Edelstahlausführung zu erstellen. Die Wasserversorgung erfolgt über die private Wasserversorgung von Franz Ametsbichler, Eich 1. Ein Anschluss an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn ist nicht geplant. Die zentrale Abwasserbeseitigung ist für den Ortsteil Eich zeitlich nicht absehbar.
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Engl Michael, Kirchplatz 2, Vogtareuth; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Michael Engl, Kirchplatz 2, Vogtareuth, zur Errichtung eines Betriebsgebäudes mit Wohnhaus in Meiling 28, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1241, Gemarkung Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Bevor das Wohngebäude errichtet werden darf muss das geplante Betriebsgebäude errichtet und in Betrieb genommen sein. Lagerflächen sind nur innerhalb des Betriebsgebäudes zulässig. Im Interesse der nördlichen Wohnbebauung und das im Süden liegende Baugebiet Rott-Nord ist durch das Landratsamt Rosenheim, Abteilung Immissionsschutz, eingehend zu prüfen Die Privatzufahrt über das Grundstück Fl.Nr. 1241, Gem. Rott a. Inn, ist über Dienstbarkeit zu sichern. Ebenfalls ist eine Dienstbarkeit für die Wasser- und Abwasserbeseitigung zu sichern. Die Hausanschlussleitungen hat der Bauherr bis zum Hauptkanal in der Kreisstraße zu tragen.
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Vratny-Spörk Regina, Johann-Michael-Fischer Str. 11, 83543 Rott a.
Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag von Frau Regina Vratny-Spörk, Johann-Michael-Fischer-Str. 11, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen und Carports, auf dem Grundstück Fl.Nr. 384/24, Gem. Rott a. Inn, wurde in der Sitzung vom 11.07.2002 genehmigt. Bezüglich der beantragten Änderung der Dachneigung für die Garagen von 22° auf 15° wird Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rott-West südlicher Teil erteilt.
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Schmarsel Helmut und Brigitte, Feldkirchen 7, 83543 Rott a. Inn; Nach Bekanntgabe des Sachverhalts wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Antrag der Eheleute Helmut und Brigitte Schmarsel, Feldkirchen 7, 83543 Rott a. Inn, auf Errichtung einer Einfriedung wird zurückgestellt, bis von der Familie Schmarsel für alle geplanten Einfriedungen und Errichtung eines Carports ein Bauplan vorliegt.
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Betzl Christoph, Bahnhofstr. 7, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Christoph Betzl, Bahnhofstr. 7, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Balkons mit Treppe und Glasdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 117, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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Busch Albert, Leiten 10, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Albert Busch, Leiten 10, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Kamins am bestehenden Gebäude, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1300, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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Ziegelschmid Günther, Pfarrer-Gruber-Str. 4, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Herrn Günther Ziegelschmid, Pfarrer-Gruber-Str. 4, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 208/1. Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.
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Bekanntgaben Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab bekannt, dass
Gemeinderätin Fr. Sommer gab ein Gespräch mit der Behindertenbeauftragten, Frau Knochner, wegen der Errichtung einer öffentlichen Behindertentoilette im Gemeindehaus bekannt. Für Frau Knochner wäre die optimale Lösung, eine Schiebetüre einzubauen. Dies ist allerdings aus Kostengründen kaum umsetzbar.
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 2. Bürgermeister um 18.35 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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