Öffentliche Sitzung
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Sitzungstag:
16. Januar 2003 |
Vorsitzender:
Georg
Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführer
Vitus
Ganslmaier
Mitglieder
des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber ab 19.00 Uhr
Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Max Zangerl ab 19.00 Uhr
Mitglieder
des Bauausschusses abwesend:
Marinus
Schaber bis 19.00 Uhr - beruflich
Max Zangerl bis 19.00 Uhr
Außerdem
anwesend bei Ortstermin:
Köck
Sebastian, Behindertenbeauftragter
Linnerer Richard, HS-Ing., ab 18.45 Uhr
Agnes Ständer
Außerdem
anwesend bei Besprechungstermin zum Neubau Turnhalle:
Arch.
Kellerer, München
Rektor Rudolf Kolbig
Reinhard Bindl, Fachlehrer Sport
Mitglieder des Gemeinderats:
Renate
Faryna
Agnes Ständer
Hans Senega
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnung
der öffentlichen Sitzung:
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18.30 Uhr: Treffpunkt am
Gemeindehaus mit Fa. SANI Plan, Herrn Linnerer, wegen Einbau einer
behindertengerechten Toilette im öffentlichen Damen-WC; 19.00 Uhr: Sitzungssaal
im Gemeindehaus 1.
Genehmigung Protokoll vom 12.12.2002; 2.
Seyfried Roswitha und Klaus-Dieter, Haager Str. 17, 83543
Rott a. Inn; 3.
Wegscheider Jürgen und Ingrid, Lengdorf 32 a, Rott a. Inn; 4.
Rumberger Rosina, Untere Dorfstr. 4, 83134 Prutting;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der
Aemilian-Öttlinger-Str.26, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren 5.
Ganslmaier Johann und Monika, Feldkirchen 5, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen
Rückgebäudes zu Wohnzwecken 6.
Gilg Johann, Latschenweg 8, Rott a. Inn; Bauantrag zum
Anbau eines Kamins an das bestehende Zweifamilienhaus 7.
Knobl Franz,
Dorfstr. 2, 83564 Soyen; 8.
Arbinger
Regina, Meiling 33, Rott a. Inn; 9.
Bekanntgaben
und Anfragen; 20.00 Uhr : Architektenwettbewerb zum
Neubau der Turnhalle und Sanierung der Volksschule Rott a. Inn; Besprechungstermin mit den Arch.
Kellerer zum Auslobungstext und Beantwortung der eingereichten Fragen |
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TOP |
GR anw. |
Beschluss |
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Im Rahmen der
Ortsbesichtigung wurde vom 1. Bürgermeister der Bestandsplan des Damen WC mit
Ausbaumöglichkeit des Ing. Büros SANI Plan, Ing. Linnerer, vom 14.04.2000 zur
Kenntnis gegeben. Weiters gab er eine Skizze des 2. Bürgermeisters, Sebastian
Mühlhuber, vom 13.01.2003, bekannt. Im Rahmen des –Ortstermins wurden die
verschiedenen Möglichkeiten zum Umbau in eine Behindertentoilette erörtert.
Der Ausschuss war sich einig, dass ein Umbau erfolgt, wenn die Bestimmungen
für barrierefreies Bauen nach DIN 18024 eingehalten werden. Nach eingehender
Beratung kam der Bauausschuss überein, die Behindertentoilette auf der
Grundlage des Vorschlags von 2. Bürgermeister Mühlhuber umzubauen, jedoch mit
folgenden Änderungen: 1.
der bestehende
Heizkörper wird unter das Fenster verlegt, 2.
im Vorraum
wird ein Eckwaschbecken installiert, das 2. Waschbecken wird in die
Behindertentoilette eingebaut. Auf den Wickeltisch wird verzichtet. Die Skizze vom
13.01.2003 ist als Anlage 1 Bestandteil des Protokolls. Das Ing.-Büro SANI
Plan wurde beauftragt einen neuen Bauentwurf mit Kostenschätzung zu
erstellen, der dann in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt wird. Frau Knochner, als
Behindertenbeauftragte des Landkreises Rosenheim, ist an der Planung zu
beteiligen. Anschließend wies
Projektant Linnerer darauf hin, dass beim Betreuten Wohnen in letzter Zeit
mehrere Wasserschäden aufgetreten sind. Die Heizung-Sanitärfirma Eibelsgruber
wurde zuletzt bei dem Ortstermin am 16.01.2003 in Verzug gesetzt die Mängel
zu beheben, bzw. die gesamte Heizanlage zu kontrollieren. Als Termin hierfür
wurde der 30.01.2003 festgesetzt. Im Anschluss an den
Ortstermin eröffnete der 1. Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche
Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die
Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende
Tagesordnung mit deren Erweiterung wurden keine Einwände erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 12.12.2002; Das Protokoll der
letzten öffentlichen Bauausschusssitzung vom 12.12.2002 wurde ohne Einwände
genehmigt. |
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7 |
Seyfried Roswitha und Klaus-Dieter,
Haager Str. 17, 83543 Rott a. Inn; Nach eingehender Beratung
wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0
Stimmen Der Bauantrag der Eheleute Roswitha und Klaus-Dieter Seyfried, Haager
Str. 17, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhauses im Baugebiet
Rott-Nord, Aemilian-Öttlinger-Str. 21, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/37, Gem.
Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO unter
Einhaltung folgender Auflagen erteilt: 1.
Fenster müssen
im Hochformat errichtet werden. An der NO-Ansicht sind im Obergeschoss die
beiden Fenster waagrecht abzuschließen. 2.
Das
Garagengebäude wird in Dachneigung und Dachvorsprung (1,30 m incl. Dachrinne)
der bestehenden Nachbargarage der Fam. Simoneit angepasst. 3.
Ein
Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob
die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist. 4.
Die Höhenlage
gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor
Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine
Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die
Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. 5.
Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. |
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Wegscheider
Jürgen und Ingrid, Lengdorf 32 a, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender
Beschluss gefasst: 7 gegen 0
Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Jürgen und Ingrid Wegscheider, Lengdorf 32
a, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Einfamilienhause mit Garage an der
Benedikt-Stumpf-Str. 3, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/75, Gem.
Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO unter
Einhaltung folgender Auflagen erteilt: 1.
Die Baulinie beim Garagengebäude ist zwingend einzuhalten.
Lt. Bebauungsplan muss ein Abstand von 6,25 m an der Westgrenze eingehalten
werden. 2.
Die gesamte
Holzverschalung an der Ost- und Westseite soll entfallen. Die Flächen sind zu
verputzen. 3.
Die
Garagentore, sowie die Türe an der Nordfassade sind mit stehenden Elementen
zu versehen. 4.
Ein
Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob
die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist. 5.
Die Höhenlage
gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor
Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine
Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die
Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. 6.
Aufschüttungen
und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende
Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe. |
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Rumberger Rosina, Untere
Dorfstr. 4, 83134 Prutting; Dem Bauantrag von Frau Rosina Rumberger, Untere Dorfstr. 4, 83134
Prutting, zum Neubau eines Einfamilienhause mit Garage an der Aemilian-Öttlinger-Str.
26, Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/12, Gem. Rott a. Inn, wurde
zurückgestellt. Der Entwässerungsplan liegt zur
Zeit beim Ing.Büro Schwarz zur Prüfung. Nach Vorlage des
Ergebnisses wird der Antrag in der nächsten Bauausschusssitzung abschließend
behandelt. |
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7 |
Ganslmaier Johann und Monika,
Feldkirchen 5, Rott a. Inn; Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung des
landwirtschaftlichen Rückgebäudes zu Wohnzwecken Nach Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0
Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Johann und Monika Ganslmaier, Feldkirchen
5, 83543 Rott a. Inn, zum Umbau und Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen
Rückgebäudes zu Wohnzwecken, auf dem Grundstück Fl.Nr. 4, Gem. Feldkirchen,
wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Grundstück liegt im Ortsteil Feldkirchen (Außenbereich § 35
BauGB). Die Privilegierung des Bauvorhabens ist vom Amt für Landwirtschaft zu
bestätigen. Das landwirtschaftliche Anwesen ist bereits an die zentrale Wasserversorgung
der Gemeinde Rott a. Inn angeschlossen. Für die zusätzlich geschaffenen Wohnflächen sind Beiträge für Wasser
nachzuentrichten. Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Feldkirchen ist
zeitlich nicht absehbar. |
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Gilg Johann, Latschenweg 8, Rott a.
Inn; Nach Beratung wurde
folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0
Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Johann Gilg, Latschenweg 8, 83543 Rott a. Inn,
zum Anbau eines Kamins an das bestehende Zweifamilienhaus, auf dem Grundstück
Fl.Nr. 384/23, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne
Einwände erteilt. |
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7 |
Knobl Franz, Dorfstr. 2, 83564 Soyen; Der 1. Bürgermeister gab das Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom
05.12.2002 bekannt. Das LRA Rosenheim geht nach der gemeinsamen Ortseinsicht
davon aus, dass es sich bei dem Baugrundstück eindeutig um einen Fall des §
34 BauGB handelt. Auf die Ausweisung im Flächennutzungsplan kommt es daher
bei der Beurteilung der Vorhaben nicht an, sondern auf die Einfügung in die
nähere Umgebung. Nach Bekanntgabe des Schreibens der Sparkasse Wasserburg v. 14. 11.2002
und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0
Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Franz Knobl, Dorfstr. 2, 83564
Soyen, zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1106/3, Gem. Feldkirchen, wird dem
Vorschlag 1 und 2 grundsätzlich zugestimmt. Vorschlag 1: Das bestehende Gebäude bleibt erhalten, das Grundstück wird geteilt
und zusätzlich mit einem Einfamilienhaus mit ca. 120 qm Wohnfläche bebaut. Vorschlag 2: Das bestehende Gebäude wird abgerissen. Das Grundstück wird mittig
geteilt. Es werden zwei Einfamilienhäuser mit je 120 qm Wohnfläche errichtet. Vorschlag 3 (Neubau eines
Doppelhauses) wird nicht zugestimmt,
da sich diese Lösung am schlechtesten in die Hangsituation einfügen würde. 6.
Firstrichtung
Ost/West; 7.
Wichtig erscheint jeweils die Höhenlage
und die Stellung im Grundstück und ein vernünftiges Längen-Breitenverhältnis
des Gebäudes. Die schlankere Seite des Gebäudes muss zum Inntal zeigen. 8.
Die
Erschließung beider Grundstücke muss gesichert sein. 9.
Für den
Hinteranlieger ist ein Fahrtrecht einzutragen. 10. Für den bestehenden Schmutzwasserkanal ist eine
Dienstbarkeit noch vorzulegen, ebenso für die Wasserleitung. |
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8 |
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Arbinger Regina, Meiling 33, Rott a.
Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0
Stimmen Dem Antrag auf Genehmigung einer Außenwerbeanlage von Frau Regina
Arbinger, Meiling 33, 83543 Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen
grundsätzlich erteilt. Die Außenwerbeanlage wird am Gebäude des bestehenden Bauhofes der
Gemeinde Rott a. Inn, Meiling 33, angebracht. Der Ortsteil Meiling wird von
der Werbeanlagensatzung nicht erfasst. Anstelle der geplanten Innenbeleuchtung muss eine indirekte
Beleuchtung erfolgen. |
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Bekanntgaben und Anfragen Herr Georg Dünstl schlug vor, den Bebauungsplan Rott – Nord
dahingehend zu ändern, dass künftig bei allen Gebäuden ein Vordach zwingend
errichtet werden muss. Marinus Schaber fügte hinzu, dass künftig auch die Farbgebung im
Bebauungsplan geregelt werden sollte. Der 1. Bürgermeister sicherte zu, dass bis zu nächsten Sitzung alle
Änderungspunkte, die bisher beschlossen wurden gesammelt und dann diskutiert
werden. Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, stellte fest, dass
der Bebauungsplan Rott-Nord jederzeit geändert werden kann. Die Frage von Entschädigungen durch die Gemeinde stellt sich nur dann,
wenn bestehendes Baurecht eingeschränkt würde. Bei rein gestalterischen
Änderungen ist die Frage der Entschädigungspflicht nur zweitrangig. Der 1. Bürgermeister gab den Vorbescheid des Landratsamtes Rosenheim
vom 08.01.2003 der Eheleute Posch, Katzbach 1a, bekannt. Dem Antrag hat das
Landratsamt Rosenheim jedoch nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass die
Wohnfläche der beiden Wohnungen insgesamt 200 qm nicht überschreiten darf. Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass er mit dem LRA Rosenheim,
Immissionsschutzabteilung Herrn Huber, ein Gespräch wegen der Flutlichtanlage
an der Haager Straße geführt hat. Das LRA Rosenheim stimmt der Aufstellung
der Flutlichtanlage grundsätzlich zu, wenn verschiedene Auflagen bei der
Errichtung und beim Betrieb beachtet werden. Diese Bestimmungen werden dem
ASV Rott a. Inn in Ablichtung weitergeleitet. Diese Vorschriften sind als Anlage 2 Bestandteil des Protokolls. Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass in der nächsten
Bauausschusssitzung auch über die Gestaltung und das Material von Ruhebänken
und Tischen im Kaisergarten/Kaiserhof diskutiert werden müsse. Er beabsichtige
von Rotter Handwerkern einen Prototyp einer Ruhebank erstellen zu lassen. In
diesem Zusammenhang regte GR Schaber die Aufstellung eines Radlständers an
der Bushaltestelle am Marktplatz, Richtung Rosenheim, an. Max Zangerl stellte fest, dass er den Parkplatz am Kirchweg wieder
geöffnet hat. Er werde während seiner Abwesenheit für einige Monate den
Parkplatz offen halten. Der 1. Bürgermeister bat Herrn Zangerl um eine Lösung
auf Dauer. 20.00 Uhr : Architektenwettbewerb zum
Neubau der Turnhalle und Sanierung der Volksschule Rott a. Inn; Besprechungstermin
mit den Arch. Kellerer zum Auslobungstext und Beantwortung der eingereichten
Fragen Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der 1. Bürgermeister alle
Anwesenden. Dieser Termin wurde heute noch anberaumt, um allen Mitgliedern
des Bauausschusses, sowie den Mitgliedern des Gemeinderats die Möglichkeit zu
geben, den Auslobungstext für den Architektenwettbewerb zu erörtern. Als
weiterer Punkt sollen heute die von den Architekten eingereichten Fragen zum
Auslobungstext besprochen werden. Morgen, Freitag, den 17.01.2003, werden die
Architekturbüros ab 12.00 Uhr die Schulanlage besichtigen. Um 14.00 Uhr
treffen sich die Mitglieder des Preisgerichts und die Sachverständigen zu
einem Vorgespräch. Das Kolloquium findet anschließend um 15.00 Uhr im
Klostersaal statt. Arch. Kellerer stellte eingangs fest, dass eine zusätzlich Frage über
die Teilnahme des Architekturbüros Straßer zu klären ist. Auf Hinweis eines
weiteren beteiligten Architekten handelt es sich bei der Planungsgruppe
Straßer um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR). Nach den
Wettbewerbsrichtlinien dürfen jedoch nur Architekten daran teilnehmen, die in
der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind bzw. wenn es sich um eine
juristische Person handelt. Herr Kellerer stellte fest, dass Herr Straßer
selbst kein Architekt ist und es sich bei der GdbR um keine juristische
Person handelt. Die Architektenkammer hat hierzu festgestellt, dass diese
Frage vom Auslober, sprich der Gemeinde Rott a. Inn zu klären ist. Sie selbst
halten sich von der Sache raus. Nach kurzer Beratung wurde folgendes Vorgehen festgelegt: Herr Arch. Kellerer wird die Planungsgruppe Straßer anschreiben und um
Aufklärung der aktuellen Gesellschaftsform bitten. Außerdem ist die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern
einzuholen. Beim morgigen Kolloquium sind alle Architekturbüros, die eine
Gesellschaft bilden, aufzufordern eine Bescheinigung
über die aktuelle Gesellschaftsform vorzulegen. Auf Frage stellte Arch. Kellerer fest, dass es bei einem Ausscheiden
eines Architekturbüros keinen Nachrücker im Wettbewerb mehr geben kann. GR Dünstl stellte an Arch. Kellerer die Frage, warum das Preisgericht
fast ausschließlich mit Münchener Architekten besetzt ist. Herr Kellerer stellte hierzu fest, dass die bekannten Architekten aus
dem Bereich Rosenheim lieber am Wettbewerb teilnehmen wollten, als im
Preisgericht mitzuwirken. Als einziger Rosenheimer Architekt ist Herr
Juraschek vom LRA Rosenheim im Preisgericht dabei. GR Dünstl forderte anschließend, dass im Ausschreibungstext der „Geist
des Ortes“ zu wenig Berücksichtigung gefunden hat. Die Belange hinsichtlich
der Rotter Baugestaltung und auch die Belange der Dorferneuerung sind nicht
ausreichend wiedergegeben. Es müsse eine dorfgerechte Architektur auch bei
einer Zweifachturnhalle möglich sein. Ein Flachdach ist auf alle Fälle zu
verhindern. Anschließend wurde über Flachdächer und flachgeneigte Dächer usw.
diskutiert. Die Anwesenden waren sich einig, dass ein Flachdach von der
Gestaltung als auch von der Abdichtung her auf keine Fall in Frage kommt. GR Ametsbichler forderte, dass sich die Architekturbüros mit dem Ort
und der Geschichte von Rott intensiv auseinandersetzen müssen, dann finden
sie den „Geist von Rott“ von selber. Architekt Kellerer erläuterte anschließend die möglichen Dachformen.
Die neue Halle wird ca. dreieinhalb Mal so groß sein
wie die bestehende Halle. Von daher ist ein normales Satteldach wohl
ausgeschlossen. Der Gemeinderat Rott entscheidet unabhängig davon wer den
Wettbewerb gewonnen hat, wer den Auftrag bekommt. Außerdem habe die Gemeinde
auch die Möglichkeit mit dem Wettbewerbssieger über Abweichungen zu reden. Der Bürgermeister sicherte zu, morgen bei der Preisgerichtssitzung wie
auch beim Kolloquium auf die besondere Situation in Rott a. Inn
(Dorferneuerung, Geschichte, Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“
usw.) hinzuweisen. Anschließend wurden vom Arch. Kellerer die von den Architekturbüros
eingereichten Fragen zum Wettbewerb bekannt gegeben und jeweils eine Antwort
dazu erarbeitet. Abschließend stellte der 1. Bürgermeister fest, dass es wichtig
gewesen sei dieses heutige Gespräch zu führen. |
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister
um 21.35 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der Niederschrift: Maier Ganslmaier |