Öffentliche
Sitzungdes
BAUAUSSCHUSSESdes
Gemeinderates Rott a. Inn____________________________________________________________________
Sitzungstag: 12. Dezember 2002
Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Sebastian Mühlhuber, 2. Bürgermeister
Schriftführer
Karin Kapser
Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Hans Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Renate Faryna als Vertreterin von Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Ruth Sommer als Vertreterin von Max Zangerl
Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Max Zangerl beruflich
Wilhelm Schüßler beruflich
Georg Maier, 1. Bgm. krank
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a .Inn
vom 12.12.2002
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| Nr. | GR | Beschluss | ||
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Der 2. Bürgermeister eröffnete um 18.45 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die kurzfristig einberufene Bauausschusssitzung und deren Tagesordnung mit deren Erweiterung um den TOP 2 wurden keine Einwände erhoben.
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1 |
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Walter Reimar und Claudia, Kunstmühlstr. 24, 83026 Rosenheim; Nach eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag der Eheleute Reimar und Claudia Walter, Kunstmühlstr. 24, 83026 Rosenheim, zum Neubau eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Johann-Bauer-Str. 3, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/59, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt. Die Dachneigung muss beim Satteldach mindestens 18° betragen. Es wird empfohlen, die gesamte Dachkonstruktion mindestens ca. 20 cm anzuheben. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen. Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.
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7 |
Hangl Gerhard, Wasserburger Str. 13, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Gerhard Hangl, Wasserburger Str. 13, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1326 und 26/40 Tfl., Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Grenzabstand von 3 m bei der Garage ist einzuhalten. Die Höhenlage ist vor Baubeginn zusammen mit dem Landratsamt Rosenheim, der Gemeinde Rott a. Inn und dem Bauherrn vor Ort festzusetzen.
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Bekanntgaben und Anfragen Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab bekannt, dass bis zum Ablauf des Jahres noch einige Bauanträge bei der Gemeinde eingereicht werden, da ab 1.1.2003 die Eigenheimzulage wegfällt. Bauanträge, die die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigungsfreistellung einhalten, werden von der Verwaltung ausgestellt und dem Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung bekannt gegeben. Einwände dagegen wurden nicht erhoben.
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 2. Bürgermeister um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung. Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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