Öffentliche Sitzung

des BAUAUSSCHUSSES

des Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag: 5. Dezember 2002

Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin
Karin Kapser

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Ruth Sommer als Vertreterin von Max Zangerl

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Max Zangerl beruflich

 

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

Tagesordnung der
öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a. Inn
vom 05.12.2002

  1. Genehmigung Protokoll vom 17.10.2002;
  2. Walter Reimar und Claudia, Kunstmühlstr. 24, 83026 Rosenheim;
    Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Johann-Bauer-Str. 3, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  3. Glas Georg, Bahnhofstr. 17, Rott a. Inn;
    Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses
  4. Icsezer Yavuz und Sabine, Wirtstr. 9, 81539 München;
    Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Benedikt-Stumpf-Str. 14, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  5. Zimpel Alfred und Edith, Lengdorf 17, Rott a. Inn;
    Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Garage in Wohnräume
  6. Gemeindehaus Rott a. Inn;
    Umbau der öffentlichen Toiletten in eine behindertengerechte Anlage
  7. Schreyer Martin, Lengdorf 16, Rott a. Inn;
    Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses
  8. Ametsbichler Barbara und Sebastian, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn;
    Tekturplan zur Errichtung eines Austragshauses
  9. Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden";
    Bekanntgabe der Verbesserungsvorschläge der Landkreiskommission
  10. Bekanntgaben und Anfragen

 

Nr. GR Beschluss:
   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Gegen die vorliegende Tagesordnung und deren Erweiterung wurden keine Einwände erhoben.

 

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Genehmigung Protokoll vom 17.10.2002

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 17.10.2002 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

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Walter Reimar und Claudia, Kunstmühlstr. 24, 83026 Rosenheim;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Johann-Bauer-Str. 3, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Der 1. Bürgermeister begrüßte hierzu den Architekten der Familie Walter, Herrn Sikora, und erteilte ihm das Wort zur Erläuterung seines Projektes, nachdem die Mitglieder des Ausschusses einverstanden waren.

Gemeinderat Dünstl sprach sich verstärkt gegen die Errichtung eines solchen Baukörpers in unsere ländliche Gegend aus. Es verfehle grundlegend die Züge der städtebaulichen Planung für unseren Ort. Diese Meinung teilte auch das Gremiums.

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, stellte fest, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord in zwei Punkten abgewichen wird. Eine senkrechte Schalung ist zwingend erforderlich. Die Fenster müssen Hochformat und bei einer Breite von mehr als 0,60 m eine Sprossenteilung besitzen.

Vom Bauausschuss wurde vorgeschlagen, das Dach auf alle Fälle anzuheben und eventuell das Pultdach durch ein Satteldach zu ersetzen.

Nach eingehender Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Der Bauantrag der Eheleute Reimar und Claudia Walter, Kunstmühlstr. 24, 83026 Rosenheim, zum Neubau eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott-Nord, Johann-Bauer-Str. 3, auf dem Grundstück Fl.Nr. , Gem. Rott a. Inn, wird zurückgestellt, bis eine akzeptable Lösung des Baukörpers mit Einhaltung der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rott-Nord vorliegt.

 

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Glas Georg, Bahnhofstr. 17, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Herrn Georg Glas, Bahnhofstr. 17, 83543 Rott a. Inn, zum Ausbau des Dachgeschosses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 127/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Der Balkon darf eine max. Breite von 1,50 m über die gesamte Länge aufweisen. Der Vorsprung auf 2,10 m muss entfallen.

Die Verschalung des Balkons muss in senkrechter Bauweise ausgeführt werden.

Die beiden Fenster im Giebel an der Westseite sollen bündig mit der Querstrebe abschließen. Die Türelemente sind jeweils einmal senkrecht zu teilen.

Die beiden Giebelfenster an der Nordseite sind durch ein mittiges Fenster zu ersetzen. Das Vordach an der Westseite muss mit dem darunterliegenden Balkon bündig abschließen.

Für die zusätzliche Wohnung ist ein weiterer Stellplatz auszuweisen.

Für die neu geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

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Icsezer Yavuz und Sabine, Wirtstr. 9, 81539 München;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Benedikt-Stumpf-Str. 14, Rott a. Inn, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Icsezer Yavuz und Sabine, Wirtstr. 9, 91539 München, zum Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses im Baugebiet Rott-Nord, Benedikt-Stumpf-Str. 14, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/89, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

Hinsichtlich der Abrückung der Garage von der Baulinie wird Befreiung erteilt. Die Zustimmung der Grundstücksnachbarin, Frau Marlene Stelzer, ihre Garage bündig in Lage, Profil und Höhe anzubauen, liegt vor.

Als Dacheindeckung sind rote Betondachsteine zulässig.

Fenster müssen Hochformat und bei einer Breite von mehr als 0,60 m eine Sprosseneinteilung besitzen.

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit auch nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

 

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Zimpel Alfred und Edith, Lengdorf 17, Rott a. Inn;
Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Garage in Wohnräume

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Antrag von Alfred und Edith Zimpel, Lengdorf 17, 83543 Rott a. Inn, auf Nutzungsänderung der bestehenden Garage in Wohnräume, auf dem Grundstück Fl.Nr. 409/1, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser zu entrichten.

Das Vorhaben liegt im Ortsteil Lengdorf-Ost. Der Anschluss an die zentrale Abwasserbeseitigung ist für das Jahr 2003 fest vorgesehen.

 

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Gemeindehaus Rott a. Inn;
Umbau der öffentlichen Toiletten in eine behindertengerechte Anlage

Der 1. Bürgermeister gab die Planung der Fa. SANI Plan, Kolbermoor, zum Umbau von bestehenden WC`s zu WC`s für Behinderte mit Wickelmöglichkeit, bekannt. Das Gremium war sich einig, nach einer kostengünstigeren Lösung zu suchen. Außerdem berichtete der Vorsitzende über ein Gespräch des Behindertenbeauftragten, Herrn Sebastian Köck, mit Frau Knochner, wonach der Wickeltisch entfallen könne. Der Einbau der behindertengerechten Toilette soll nur im Damen-WC vorgenommen werden. Die Verlegung der Wasserleitung auf Fliese, schien durchaus als akzeptable Möglichkeit, um die Kosten einzuschränken.

Es ist die Umplanung durch das Planungsbüro SANI PLAN, Kolbermoor, abzuwarten. Daraufhin erfolgt die erneute Vorlage im Bauausschuss.

 

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Schreyer Martin, Lengdorf 16, Rott a. Inn;
Antrag auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses

Nach Bekanntgabe des Antrages vom 24.11.2002 und eingehender Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Antrag von Herrn Martin Schreyer, Lendorf 16, 83543 Rott a. Inn, auf Verlängerung des genehmigten Vorbescheides, AZ: IV/R-3 611 0389-99V-67, zur Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage in Rott-Lengdorf, auf dem Grundstück Fl.Nr. 406, Gem. Feldkirchen, wird für weitere 2 Jahre zugestimmt.

 

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Ametsbichler Barbara und Sebastian, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn;
Tekturplan zur Errichtung eines Austragshauses

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Tekturplan der Eheleute Barbara und Sebastian Ametsbichler, Unterwöhrn 36, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Erkers auf dem Grundstück Fl.Nr. 224, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Aus dem Tekturplan geht hervor, dass das Gebäude ca. 30 cm höher aus dem Gelände ragt als genehmigt war. Dies wurde vom Landratsamt Rosenheim mit Schreiben vom 08.11.2002 festgehalten.

Nach Ansicht des Bauausschusses beeinträchtigt das Wohnhaus die natürliche Eigenart der Landschaft und verunstaltet das Landschaftbild.

Das Gebäude fügt sich aufgrund der Höhenlage, wie auch der Erker, nicht mehr in die Landschaft ein. Die Vorgehensweise der Familie Ametsbichler kann nicht hingenommen werden.

 

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Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden";
Bekanntgabe der Verbesserungsvorschläge der Landkreiskommission

Der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, gab einen Überblick zum Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden". Für den 21. Bundeswettbewerb ist die Begehung in Rott a. Inn für Dienstag, 08.07.2003, von 13.30 – 15.30 Uhr, vorgesehen. In erster Linie sind nun Prioritäten für die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge von der Ortsbegehung zum Kreisentscheid festzulegen. Es sind Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu führen.

Gemeinderat Dünstl sprach die gefällte Kastanie im Kaiserhof an. Der 1. Bürgermeister teilte mit, dass ein Ersatzbaum von der Familie Albrecht gepflanzt wird. Es wurde auch vorgeschlagen, den Kastanienbaum der Gemeinde, der ohnehin ungünstig platziert und bereits größer im Wuchs ist, an diese Stelle umzusetzen und den neuen Baum von der Fam. Albrecht auf der gemeindlichen Fläche einzupflanzen.

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Bekanntgaben und Anfragen

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  • ein Schreiben des LRA Rosenheim zum Bauvorhaben Knobl, vom 05.12.2002 vorliegt, wonach die Baufläche auf Fl.Nr. 1106/3, Gem. Feldkirchen, eindeutig ein Fall des § 34 BauGB darstellt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen der Gemeinde Rott a. Inn, evtl. Aufstellung eines Bebauungsplanes, wird in der nächsten Bauausschusssitzung getroffen. Das Gremium war sich einig, von den drei Bebauungsvorschlägen, zur kleingliedrigen Lösung mit der Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, mit Firstrichtung ost/west, zu gehen. Für jedes Gebäude ist eine Zufahrtsmöglichkeit erforderlich;
  • ein weiteres Schreiben des LRA Rosenheim zur Auffüllung einer Geländesenke in Rott a. Inn, Maierbach 1, durch die Fa. Zoßeder vorliegt. Zum Fahrbahnrand der RO 41 ist für die Errichtung eines Geh- und Radweges ein Abstand vom 4,50 m einzuhalten. Anschließend ist ein 5 m breiter Wiesenstreifen mit einer Baumallee zu bepflanzen, der im Privatbesitz bleibt;
  • eine Bauanfrage zur Errichtung eines Hühnerstalls, auf dem Grundstück von Jakob und Karin Geißinger, Rosenheimer Straße, gestellt wurde. Hierzu teilte der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Ganslmaier, mit, dass die gewünschte bauliche Anlage außerhalb der Ortsabrundungssatzung Rosenheimer Straße liegt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist eine Baugenehmigung für den Hühnerstall und auch für die Einzäunung erforderlich. Es verspreche wenig Aussicht auf Erfolg;
  • ein Heizkessel in der Schule defekt sei. Herr Heilmannseder wird eine eventuelle Reparaturmöglichkeit prüfen;
  • Luftaufnahmen von Herrn Schellmoser vorliegen und diese zum Preis von 20 € je Stück erworben werden können.

GR Ametsbichler regte an, bei der Brücke zum Anwesen Punzet in Lengdorf den Eigentümer anzuhalten, ein Geländer anzubringen. Desweiteren plädierte er für einen Antrag bei der RVO zur Errichtung eines Bushäuschens in Meiling beim Anwesen Engl, da die Zahl der wartenden Schulkinder morgens enorm ist.

 

   

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 21.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
Kapser
Schriftführerin