Öffentliche
Sitzungdes
BAUAUSSCHUSSES
des
Gemeinderates Rott a. Inn
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Sitzungstag: 12. September 2002
Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier 1. Bürgermeister
Schriftführerin
Karin Kapser
Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Franz Ametsbichler
Marinus Schaber
Sebastian Mühlhuber
Georg Dünstl
Wilhelm Schüßler
Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Max Zangerl, sowie dessen Vertreterin Frau Ruth Sommer
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnung:
der öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a .Inn
vom 12.09.2002
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um TOP 10 wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 01.08.2002; Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 01.08.2002 wurde mit 6 gegen 0 Stimmen genehmigt.
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Vorderholzer Sabine und Peter, Sargau Nr. 5a, 83543 Rott a. Inn; Tektur zum Eingabeplan für Teilabbruch und Wiederaufbau der Tenne in Sargau Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan der Eheleute Sabine und Peter Vorderholzer, Sargau 5a, 83543 Rott a. Inn, zum Eingabeplan für Teilabbruch und Wiederaufbau der Tenne, auf dem Grundstück Fl.Nr. 587, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwände erteilt.
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3 |
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Zmeschkal Helmut, Rottmooser Str. 12, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Helmut Zmeschkal, Rottmooser Str. 12, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau eines Esszimmers in die Loggia des bestehenden Wohnhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 328/4, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwände erteilt.
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Graupe Günter, Münchener Str. 1, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Günter Graupe, Münchener Str. 1, 83543 Rott a. Inn, zur Aufteilung der vorhandenen Wohnung im OG und DG, auf dem Grundstück Fl.Nr. 317/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwände erteilt. Die Anzahl der Stellplätze ist bei einer eventuell zusätzlich entstehenden Wohnung vom Landratsamt Rosenheim zu überprüfen.
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Huber Alexander und Adelheid, Dobl 8, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Alexander und Adelheid Huber, Dobl 8, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau einer Garage an das bestehende Wohnhaus und Errichtung einer Holzlege, auf dem Grundstück Fl.Nr. 376 und 377/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das Vorhaben ist jedoch zulässig, weil die geringfügige Erweiterung des Wohnhauses die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das Garagentor ist durch einen Mittelpfeiler zu teilen. Die Zufahrt zur Garage erfolgt über das Grundstück Fl.Nr. 377/2, Gem. Feldkirchen. Sollten die Bauherrn nicht Grundstückseigentümer sein, ist eine Grunddienstbarkeit über das Geh- und Fahrtrecht zu sichern. Der beantragten Holzlege auf dem Grundstück Fl.Nr. 377/4, Gem. Feldkirchen, wird grundsätzlich zugestimmt. Die Holzlege ist näher zum Wohnhaus zu situieren, nämlich südwestlich des Grundstücks Fl.Nr. 377/2. Eine zentrale Abwasserbeseitigung für den Bereich Dobl ist zeitlich nicht absehbar. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Herstellungsbeiträge für Wasser zu entrichten.
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6 |
Knobl Franz, Dorfstr. 2, 83564 Soyen; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstückes an der Bahnhofstraße Fl.Nr. 1106/3, Gemarkung Rott a. Inn, mit einem weiteren Einfamilienhaus oder einem Doppelhaus sowie einer Grundstücksteilung, wird nicht zugestimmt. Das Grundstück Fl.Nr. 1106/3, Gem. Feldkirchen, liegt im planerischen Außenbereich (Hangbereich) und soll lt. rechtskräftigem Flächennutzungsplan v. 26.09.1997 von jeglicher weiterer baulicher Verdichtung verschont bleiben. Eine geringfügige Erweiterung des bestehenden Wohnhauses wäre jedoch denkbar.
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Riedl Klaus, Am Eckfeld 4, 83543 Rott a. Inn; Dem Bauantrag von Herrn Klaus Riedl, Am Eckfeld 4, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des Fitnessstudios an der Bahnhofstraße,auf dem Grundstück Fl.Nr.124,Gem. Rott a. Inn, wurde mit Beschluss vom 29.05.2002 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit den Bauarbeiten wurde bereits begonnen. Nach Beratung wurde zum vorliegenden Farbkonzept und dem Vorschlag der Werbeanlage folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Die Holzverschalung muss wie im Beschluss vom 29.05.02 stehend ausgeführt werden. Die Richtlinien der rechtskräftigen Werbeanlagensatzung der Gemeinde Rott a. Inn sind einzuhalten. Zum Farbkonzept sind vor der Ausführung verschiedene Farbmuster im Originalanstrich dem Gremium vorzulegen.
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Kieweg Sabine, Am Weiher 20a, 83109 Großkarolinenfeld; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd von Frau Sabine Kieweg, Am Weiher 20a, 83109 Großkarolinenfeld, wegen der Stellung der Garage auf dem Grundstück Mitterfeld 7, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Der unmittelbare Angrenzer hat der Änderung ebenfalls schriftlich zugestimmt. Die 3 m Vorplatzlänge lt. Bebauungsplan ist zwingend einzuhalten. Zur besseren Gestaltung der Vordachausbildung, wird das Gebäude 0,40 m von der Grundstücksgrenze abgerückt.
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Gruber Johann, Alpenstraße 20, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Herrn Johann Gruber, Alpenstr. 20, 83543 Rott a. Inn, zur Vergrößerung des Balkons am Wohnhaus Alpenstr. 20, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Lt. Ortstermin vom 08.07.2002 mit Landratsamt Rosenheim und Bauherrn ist die Vorlage eines Bauplanes erforderlich.
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Schreyer Karoline, Lengdorf 16, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Tekturplan von Frau Karoline Schreyer, Lengdorf 16, Rott a. Inn zur Unterkellerung und Verlängerung der Überdachung des Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 409, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein Mindestabstand zur Ortsstraße von 3,0 m ist einzuhalten.
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Bekanntgaben und Anfragen Der 1. Bürgermeister gab bekannt,
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.40 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.
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Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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