Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag: 01. August 2002

Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

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Vorsitzender:
Sebastian Mühlhuber, 2. Bürgermeister

 

Schriftführerin
Karin Kapser

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Franz Ametsbichler ab 19.05 Uhr
Ruth Burghardt als Vertreterin von Marinus Schaber
Hans Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber
Hans Senega als Vertreter von Georg Dünstl
Max Zangerl ab 19.10 Uhr
Wilhelm Schüßler

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Georg Maier, 1. Bürgermeister - Urlaub
Marinus Schaber - beruflich
Georg Dünstl - beruflich

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a. Inn
vom 01.08.2002

  1. Genehmigung Protokoll vom 11.07.2002;
  2. Saller Marieluise, Aiblinger Str. 9, Rott a. Inn
    Bauantrag zum Anbau eines Treppenhauses
  3. Bruchner Helmut und Gertrud, Matthäus-Günther-Str. 12, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Errichtung eines Edelstahlkamins
  4. Neumeier Johann, Lengdorf 18, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Erneuerung des Dachgeschosses und Einbau einer Wohnung;
  5. Von Hagmann Wolfgang und Nicole, Meiling 7, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage - Baugebiet Rott - Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren;
  6. Franke Christian, Gregor-Mack-Str. 12, Rott a. Inn;
    Bauantrag zum Teilausbau des Dachgeschosses mit Quergiebel;
  7. Zmeschkal Helmut, Rottmooser Str. 12, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Erweiterung des Dachgeschosses;
  8. Johann Gilg GmbH & Co.KG, Meiling 5, Rott a. Inn;
    Bauanfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Gewerberäumen - Baugebiet Rott – Nord - im Genehmigungsfreistellungsverfahren;
  9. Krummel Arno, Stögerfeld 16, Rott a. Inn;
    Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Wohnung in
    Praxisräume
  10. Krummel Arno, Stögerfeld 16, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens
  11. Baumgartner Birgit, Feldkirchen 3, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses

12. Bekanntgaben und Anfragen

 

   

Der 2. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um TOP 9, 10 und 11 wurden nicht erhoben.

 

1

5

Genehmigung Protokoll vom 11.07.2002;

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.07.2002 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

2

6

Saller Marieluise, Aiblinger Str. 9, Rott a. Inn
Bauantrag zum Anbau eines Treppenhauses

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Frau Marieluise Saller, Aiblinger Str. 9, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Treppenhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 37/2, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Die Gestaltung der Westansicht wäre zu überdenken.

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

3

6

Bruchner Helmut und Gertrud, Matthäus-Günther-Str. 12, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Edelstahlkamins

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag der Eheleute Helmut und Gertrud Bruchner, Matthäus-Günther-Str. 12, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Edelstahlkamins, auf dem Grundstück Fl.Nr. 444/6, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

4

7

Neumeier Johann, Lengdorf 18, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erneuerung des Dachgeschosses und Einbau einer Wohnung;

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Herrn Johann Neumeier, Lengdorf 18, 83543 Rott a. Inn, zur Erneuerung des Dachgeschosses und Einbau einer Wohnung, auf dem Grundstück Fl.Nr. 414, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsteils Lengdorf (§ 34 BauGB). Bei dem Gebäude handelt es sich nicht mehr um ein landwirtschaftliches Anwesen, sondern um ein Wohngebäude, wonach dem geplanten Dachgiebel durchaus zugestimmt werden kann. Die schräge Verglasung unter dem Giebel sollte entfallen und durch einen waagrechten Abschluss ersetzt werden.

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

5

7

Von Hagmann Wolfgang und Nicole, Meiling 7, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage - Baugebiet Rott - Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren;

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag der Eheleute Wolfgang und Nicole von Hagmann, Meiling 7, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage - Baugebiet Rott - Nord auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/50, Gem. Rott a. Inn, Benedikt-Lutz-Str. 14 wird die Genehmigungsfreistellung erteilt.

Die Baulinie für die Doppelgarage ist lt. Bebauungsplan zwingend einzuhalten.

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

Ein Entwässerungsplan ist noch bei der Gemeinde Rott a. Inn einzureichen.

 

6

7

Franke Christian, Gregor-Mack-Str. 12, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Teilausbau des Dachgeschosses mit Quergiebel;

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Den Bauantrag von Herrn Christian Franke, Gregor-Mack-Str. 12, 83543 Rott a. Inn, zum Teilausbau des Dachgeschosses mit Quergiebel auf dem Grundstück Fl.Nr. 176/7, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Bebauungsplangebietes Rott-Nord, wonach die Dachgaube in diesem Bereich genehmigungsfähig ist.

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

7

7

Zmeschkal Helmut, Rottmooser Str. 12, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erweiterung des Dachgeschosses;

Der Bauantrag von Herrn Helmut Zmeschkal, Rottmooser Str. 12, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des Dachgeschosses, wird bis zur Vorlage von Planunterlagen zurückgestellt.

8

7

Johann Gilg GmbH & Co.KG, Meiling 5, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Gewerberäumen - Baugebiet Rott – Nord - im Genehmigungsfreistellungsverfahren;

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Der Bauantrag von Herrn Johann Gilg GmbH & Co.KG, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Gewerberäumen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/51, Gem. Rott a. Inn, Baugebiet Rott-Nord, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO grundsätzlich erteilt.

Hinsichtlich der geringfügigen Abweichung der Baulinie entlang der Heinrich-Varcher-Straße wird Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rott-Nord erteilt.

Der Bauausschuss ist sich einig, dass diese Regelung der Abweichung der Baulinie von ca. 1,50 m im Mischgebiet entlang der Heinrich-Varcher-Straße Gültigkeit haben muss. Diese Änderungen werden in der beabsichtigten Bebauungsplanänderung eingearbeitet.

Das Vordach im Süden ist auf die Breite des Balkons von 1,70 m zu reduzieren. Hierzu wird ebenfalls Befreiung erteilt. Das Vordach im Norden ist gemäß Ziffer 7.1 des Bebauungsplanes Rott-Nord auf 1,20 m zu verkürzen.

Als Dacheindeckung ist ziegelrotes Material zu verwenden.

Die zwei Zwerchgiebel dürfen insgesamt eine maximale Breite von 1/3 der Dachfläche nicht übersteigen.

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

Dem Lichtgraben kann nur unter der Auflage zugestimmt werden, wenn er im gesamten Bereich mit Rosten (z.B. Gitterroste o.ä.) abgedeckt ist.

Gem. Ziffer 6.9 des Bebauungsplans ist der Zugang zum Gebäude barrierefrei herzustellen.

Die Anzahl der Stellplätze ist anhand der Stellplatzrichtlinien zusammen mit dem Landratsamt Rosenheim festzusetzen. Mit der Gemeinde Rott a. Inn und dem Bauherrn ist ein langfristiger Pachtvertrag der bereits von der Gemeinde erstellten Stellplätze westlich des Baugrundstückes, spätestens bis zum Bezug des Gebäudes, abzuschließen.

Nach Rücksprache mit dem Bauherrn soll die Zufahrt zu den Stellplätzen auf dem Baugrundstück durch die südlich angrenzende Stichstraße erfolgen. Diese Lösung ist wesentlich verkehrssicherer als die Einmündung im Bereich der Kreuzung.

Dem Entwässerungsplan wird grundsätzlich zugestimmt und dem Ing.Büro Schwarz, Rott a. Inn, zur Prüfung vorgelegt.

Der Freiflächengestaltungsplan ist vom Landschaftsarchitekten Herrn Schek zu prüfen.

Bauausschußmitglied Hans Gilg hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

9

7

Krummel Arno, Stögerfeld 16, Rott a. Inn; Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Wohnung in Praxisräume

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Antrag auf Nutzungsänderung von bestehenden Wohnräumen in Praxisräume für Heilpraktik und Massage, von Herrn Arno Krummel, Stögerfeld 16, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1035/17, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Es handelt sich um einen nichtstörenden Gewerbebetrieb, der nach § 4 Abs. 3 BauNVO zugelassen werden kann.

Die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist vom Landratsamt Rosenheim festzusetzen und auf dem Grundstück auszuweisen.

10

7

Krummel Arno, Stögerfeld 16, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Herrn Arno Krummel, Stögerfeld 16, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1035/17, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

11

7

Baumgartner Birgit, Feldkirchen 3, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Austragshauses

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Frau Birgit Baumgartner, Feldkirchen 3, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Austragshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1035/17, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Gem. Bescheid zum Antrag auf Vorbescheid des Landratsamtes Rosenheim vom 16.7.2002 darf das Austragshaus max. 120 qm Wohnfläche erhalten. Das Vorhaben ist im Außenbereich zulässig und privilegiert.

Das Austragshaus ist an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn anzuschließen. Eine zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Feldkirchen ist nicht geplant.

Die Höhenlage ist vor Baubeginn mit dem Landratsamt Rosenheim, der Gemeinde Rott a. Inn und der Bauherrin vor Ort festzusetzen.

Als Dacheindeckung ist ziegelrotes Material zu verwenden.

Der geplante Außenkamin an der Westansicht ist ins Gebäude einzubauen.

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7

Bekanntgaben und Anfragen;

Gemeinderat Zangerl führte zur Genehmigung von Dachgauben an, dass er nicht dagegen sei, aber dass grundsätzlich einheitlich verfahren werden müsse.

Desweiteren monierte er die immer noch fehlende genaue Abrechnung vom Baugebiet Rott-Nord und das gleiche beim Betreuten Wohnen. Er werde dies bei jeder Sitzung künftig beantragen.

Frau Burghardt wies darauf hin, dass bei den Busparkplätzen am Marktplatz durch das rückwärtige Einparken der Busse der vorbeiführende Gehweg oft nicht mehr zu begehen ist. Das Gremium schlug vor, evtl. einen Baum zu pflanzen.

   

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 2. Bürgermeister um 19.55 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

   

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

Mühlhuber
Sitzungsleiter
Kapser
Schriftführerin