Öffentliche Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag: 11. Juli 2002

Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin
Karin Kapser

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Franz Ametsbichler
Sebastian Mühlhuber
Max Zangerl
Wilhelm Schüßler
Ruth Burghardt als Vertreterin von Marinus Schaber

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Georg Dünstl
Marinus Schaber

 

Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

Tagesordnung:

der öffentlichen Sitzung

des Bauausschusses Rott a .Inn

vom 11.07.2002

 

  1. Genehmigung Protokoll vom 29.05.2002;
  2. Drexler Irmgard, Sargau 4, Rott a. Inn;
    Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Schreinerei
  3. Winkler Margit und Christoph, Innstr. 20, Rott a. Inn;
    Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube
  4. Hohmann Anton und Maria, Unterwöhrn 31, Rott a. Inn;
    Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens und Wiederaufbau mit zwei Wohneinheiten und Erweiterung Architekturbüro
  5. Ott Wolfgang, Hofmühlstr. 28, 83071 Stephanskirchen;
    Antrag auf Änderung des genehmigten Bauplanes wegen der Errichtung eines zusätzlichen 6. Zimmers im Baugebiet Stögerfeld-Süd;
  6. Ametsbichler Josef, Schmidhausen 9, 83104 Tuntenhausen;
    Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd wegen Änderung Firstrichtung und Standort Garage;
  7. Vratny-Spörk Regina, Johann-Michael-Fischer-Str. 11, Rott a. Inn;
    Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen und Carports
  8. Johann Gilg GmbH & Co.KG, Meiling 5, Rott a. Inn;
    Bauanfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Gewerberäumen im Baugebiet Rott – Nord;
  9. Meck Thomas und Claudia, Hauptstr. 71, 85283 Wolnzach;
    Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport an der Benedikt-Lutz-Str. 11, im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  10. Bekanntgaben und Anfragen

 

   

Der 1. Bürgermeister eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung um Tagesordnungspunkt 7, 8 und 9 wurden nicht erhoben.

 

1

6

Genehmigung Protokoll vom 29.05.2002;

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 29.05.2002 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

 

2

6

Drexler Irmgard, Sargau 4, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Schreinerei

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Frau Irmgard Drexler, Sargau 4, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Schreinerei, auf dem Grundstück Fl.Nr. 591, Gem. Rott a. Inn, wird zugestimmt, wenn für das Bauvorhaben die Privilegierung im Außenbereich nach § 35 BauGB bestätigt wird.

Die Erschließung ist nur gegeben, wenn die Gemeindestraße Fl.Nr. 815/4, Gem. Rott a. Inn, eine Mindestbreite von 4,50 m (bisher ca. 3,5 m) aufweist. Vom Bauherrn sind die entsprechenden Flächen an die Gemeinde abzutreten.

Der Ortsteil Sargau ist an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn angeschlossen. Eine zentrale Abwasserbeseitigung ist zeitlich nicht absehbar.

Der Abstand der neuen Halle muss von der künftigen Straßengrenze einen Mindestabstand von 3 m einhalten.

Wegen der Größe der Halle ist das Sachgebiet Gartenbau und Landschaftspflege beim Landratsamt Rosenheim an der Baugenehmigung zu beteiligen, damit das Vorhaben möglichst gut in die Landschaft eingebunden wird.

Als Dacheindeckung ist ziegelrotes Material zu verwenden.

 

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6

Winkler Margit und Christoph, Innstr. 20, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Einbau einer Dachgaube

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag der Eheleute Margit und Christoph Winkler, Innstr. 20, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau einer Dachgaube, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/10, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindlichen Einvernehmen erteilt.

Für zusätzlich geschaffene Wohnflächen sind Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.

 

4

6

Hohmann Anton und Maria, Unterwöhrn 31, Rott a. Inn;
Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens und Wiederaufbau mit zwei Wohneinheiten und Erweiterung Architekturbüro

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Maria und Anton Hohmann, Unterwöhrn 31, 83543 Rott a. Inn, zum Abbruch eines landwirtschaftlichen Anwesens und Wiederaufbau mit zwei Wohneinheiten, sowie Erweiterung des bestehenden Architekturbüros in Unterwöhrn 30, Rott a. Inn, wird grundsätzlich zugestimmt, wenn die Privilegierung nach § 35 BauGB (Außenbereich) bestätigt wird.

Die vorhandene Gemeindestraße ist für die Erschließung ausreichend.

Zentrale Wasserversorgung der Gemeinde ist vorhanden.

Die zentrale Abwasserbeseitigung ist zeitlich nicht absehbar.

Die Gestaltung bzw. Einfügung des Gebäudes in die Landschaft wird im Zuge des Bauantrages beurteilt.

Ob die Abstandsfläche nach Westen von 3 m ausreicht, ist vom Landratsamt zu prüfen.

 

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6

Ott Wolfgang, Hofmühlstr. 28, 83071 Stephanskirchen;
Antrag auf Änderung des genehmigten Bauplanes wegen der Errichtung eines zusätzlichen 6. Zimmers im Baugebiet Stögerfeld-Süd;

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Antrag von Herrn Wolfgang Ott, Hofmühlstr. 28, 83071 Stephanskirchen, auf Änderung des genehmigten Bauplanes im Baugebiet Stögerfeld-Süd, wegen der Errichtung eines zusätzlichen 6. Zimmers im Kellergeschoss, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1028/2, Gem. Feldkirchen, wird grundsätzlich zugestimmt.

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtkräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd.

Hinsichtlich der Festsetzung der Ziffer 5.6 wird Befreiung erteilt. Der Lichtgraben ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen und nach Möglichkeit abzudecken.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Rückstauebene für Schmutz- und Regenwasser Oberkante Straßendecke ist. Die Rückstausicherung ist nach DIN auszuführen.

6

6

Ametsbichler Josef, Schmidhausen 9, 83104 Tuntenhausen;
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd wegen Änderung Firstrichtung und Standort Garage;

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Antrag von Herrn Josef Ametsbichler, Schmidhausen 9, 83104 Tuntenhausen, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd, wegen Änderung der Firstrichtung und des Standortes der Garage von Fl.Nr. 1028/4, Gem. Feldkirchen, wird nicht zugestimmt.

Das Garagengebäude ist 0,50 m von der Grenze abzurücken.

Sollten sich dennoch Änderungen von Seiten des Bauherrn ergeben, ist ein Bauplan vorzulegen.

 

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6

Vratny-Spörk Regina, Johann-Michael-Fischer-Str. 11, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen und Carports

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Frau Regina Vratny-Spörk, Johann-Michael-Fischer-Str. 11, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garagen und Carports, auf dem Grundstück Fl.Nr. 384/24, Gem. Rott a. Inn, wird grundsätzlich zugestimmt.

Das Grundstück Fl.Nr. 384/24, Gem. Rott a. Inn, darf nicht geteilt werden. Vor den Garagen muss eine Stellfläche von mindestens 5 m eingehalten werden.

Grundflächen- und Geschossflächenzahlen sind lt. rechtskräftigem Bebauungsplan Rott-West südlicher Teil, eingehalten.

Das Wohngebäude wird innerhalb der zulässigen Baugrenzen errichtet. Hinsichtlich der Lage der Garagen mit Carport wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-West südlicher Teil erteilt.

Hinsichtlich der Firstrichtung des Hauptgebäudes wird ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-West südlicher Teil erteilt.

Vor Baubeginn ist eine Einmessbescheinigung über die Höhenstellung des Gebäudes im Grundstück vorzulegen. Die genaue Bauhöhe wird vor Ort zusammen mit dem Bauherrn, Landratsamt Rosenheim und Gemeinde vor Baubeginn noch festgesetzt.

Die Dachneigung des Hauptgebäudes darf lt. Bebauungsplan max. 26 °, die Dachneigung am Garagengebäude muss mindestens 22 ° betragen.

Alle befestigten Flächen im Freien, Garagenvorplätze, etc., sind mit versickerungsfähigem Material zu errichten.

Als Dacheindeckung sind ziegelrote Flachdachpfannen zu verwenden.

 

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6

Johann Gilg GmbH & Co.KG, Meiling 5, Rott a. Inn;
Bauanfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Gewerberäumen im Baugebiet Rott – Nord;

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Die Bauanfrage der Johann Gilg GmbH & Co.KG, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Gewerberäumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/51, Gem. Rott a. Inn, im Baugebiet Rott-Nord, wird zur Kenntnis genommen.

Das Bauvorhaben liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Rott-Nord, Mischgebiet. Es ist grundsätzlch zulässig.

Wegen verschiedener Festsetzungen, wie Baulinie entlang des Gehweges, Überbauung von Baugrenzen durch Balkone, bzw. Terrassen, Berechnung der Geschossflächenzahl, Anzahl der zulässigen Quergiebel, Anordnung der Stellplätze, wird empfohlen, mit dem Bauwerber, dem Architekten und der Gemeinde ein gemeinsames Gespräch zu führen, bevor der endgültige Bauantrag eingereicht wird.

 

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6

Meck Thomas und Claudia, Hauptstr. 71, 85283 Wolnzach;
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport an der Benedikt-Lutz-Str. 11, im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Zum Bauantrag der Eheleute Thomas und Claudia Meck, Hauptstr. 71, 85283 Wolnzach, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Baugebiet Rott-Nord auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/72, Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt.

Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung des Oberflächenwassers für alle Bereiche möglich ist.

Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. Die Kosten dieser Einmessbescheinigung hat der Bauherr zu tragen.

Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis maximal 0,30 m zulässig. Die sich daraus ergebende Geländeoberfläche ist maßgebend für die Bestimmung der Wandhöhe.

Der zulässige Zwerchgiebel darf ein Vordach von maximal 0,50 m haben.

Entlang der Benedikt-Lutz-Straße sind lt. Bebauungsplan Ziffer 11.2 bis zum Bauraum keine Zäune zulässig .

 

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6

Bekanntgaben und Anfragen

Der Vorsitzende gab bekannt, dass

  • eine Begehung mit der Kommission Dorferneuerung stattfand. Ein Protokoll dieser Begehung wurde vom Landratsamt Rosenheim, Herrn Stein, zugesichert;
  • zwei Busparkplätze am Marktplatz vor Bräustüberl ausgewiesen wurden, aber diese leider immer wieder vom PKW`s verstellt sind. Eine evtl. Bodenmarkierung und Bekanntmachung im nächsten Gemeindeblatt wurde angeregt;
  • der Gehweg vor der Apotheke stets zugeparkt wird. Besichtigung beim anschließenden Ortstermin;
  • dass in Erwägung gezogen wird, eine Fotopholtaik-Anlage zu errichten. Als möglicher Standort könne man sich das Schulgebäude vorstellen. Voraussetzung für die Errichtung einer diesbezüglichen Anlage ist auf jeden Fall die Mitwirkung des Arbeitskreises Umwelt, Energie und Verkehr aus der Aktion Nahversorgung ist Lebensqualität.

 

    Im Anschluss an die öffentliche Bauausschusssitzung fand eine Begehung des Ortszentrums statt.

Hierbei wurde festgestellt, dass

  • am Brunnen die Plakette "kein Trinkwasser" besser sichtbar auf die Oberseite anzubringen ist;
  • die Pilzleuchten an der Einfahrt zum Weinberg und am Stechl-Parkplatz auszutauschen sind;
  • auch an der Auffahrt von der Rosenheimer Straße das Verkehrsschild 13% Steigung anzubringen ist;
  • der Tisch unter der Weide am Kaiserhof defekt ist.
  • der Gehweg vor der Apotheke durch eine leichte Geländerkonstruktion vom Parkplatz abzutrennen ist, da dieser stets zugeparkt wird.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.45 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

   

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

Maier
Sitzungsleiter
Kapser
Schriftführerin