Öffentliche
Sitzungdes
BAUAUSSCHUSSES
des
Gemeinderates Rott a. Inn
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Sitzungstag: 25. April 2002
Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin
Karin Kapser
Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Sebastian Mühlhuber
Grill Josef als Vertreter von Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler ab 19.05 Uhr
Ruth Sommer als Vertreter von Max Zangerl
Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Marinus Schaber sowie dessen Vertreter Dr. Klaus Absmaier
Wilhelm Schüßler - beruflich
Max Zangerl - Urlaub
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnungspunkte:
der öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a .Inn
vom 25.04.2002
Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses mit Garagen Bauantrag zum Anbau von 2 PKW-Garagen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord Bauantrag zum Neubau eines 5-Familienhauses mit Büro und Tiefgarage Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Schreinerei Bauanfrage zur Errichtung einer Dachgaube Bauanfrage zur Errichtung eines Carports Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhaues mit Doppelgarage im Baugebiet Stögerfeld-Süd – Genehmigungsfreistellung Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord wegen Zusammenlegung der Garagen von Fl.Nr. 150/6 und 150/7 Gem. Rott Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens Entwässerungsplan zum Bauvorhaben in Stögerfeld,Mitterfeld 9 |
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| Der 1. Bürgermeister
eröffnete um 19.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte
die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 21.03.2002 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.03.2002 wurde ohne Einwände genehmigt.
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Fa. Simon Zosseder, Spielberg 1, 83549 Eiselfing; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag der Fa. Simon Zosseder, Spielberg 1, 83549 Eiselfing, zur Auffüllung einer Geländesenke in Maierbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 1738 Tfl., Gem. Rott a. Inn, wird zurückgestellt. Nachdem die Fa. Zoßeder bereits mit der Auffüllung des Gebäudes ohne Genehmigung begonnen hat, wurden vom LRA die weiteren Bauarbeiten eingestellt. Sobald diese Baueinstellung schriftlich vorliegt, wird gemeinsam bei einem Ortstermin mit dem Antragsteller, dem LRA Rosenheim, über das weitere Vorgehen beraten.
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Ametsbichler Barbara und Sebastian, Unterwöhrn 36, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag der Eheleute Barbara und Sebastian Ametsbichler, Unterwöhrn 36, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Austragshauses mit Garagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 223 bzw. 224, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Voraussetzung ist, dass das Amt für Landwirtschaft die Privilegierung als Austragshaus nach § 35, Abs. 1, Nr. 1 BauGB bestätigt. Höhenfestsetzung: OK Fußboden EG darf max. 30 cm über bestehendem natürlichem Gelände! Das bestehende landwirtschaftliche Anwesen und das neu beantragte Austragshaus sind an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn über das Grundstück Fl.Nr. 224 anzuschließen. Die Kosten der Hausanschlussleitung haben die Bauherrn zu tragen. Die zentrale Abwasserbeseitigung für den Ortsteil Unterwöhrn ist zeitlich nicht absehbar. Die Abwasserbeseitigung erfolgt daher über eine Kleinkläranlage. Um das Austragshaus möglichst optimal in die Landschaft einzubinden ist das Landratsamt Rosenheim Abt. Gartenbau- und Landschaftspflege an der Genehmigung zu beteiligen.
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Reiser Andreas, Ritzmehring 2, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Andreas Reiser, Ritzmehring 2, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau von 2 PKW-Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 456, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die beiden neuen Garagen sind dem bestehenden Garagengebäude in Form und Gestalt anzupassen. Nach Möglichkeit bestehenden Nussbaum und 2 Zwetschgenbäume erhalten. Fundamente dürfen nicht sichtbar sein.
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Kain Bernhard, 1265 Lakeside Drive, Apt. 3166, Sunnyvale, CA 94085; –Genehmigungsfreistellung- Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Bernhard Kain, 1265 Lakeside Drive, Apt. 3166, Sunnyvale, CA 94085, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Rott-Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/17,Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt. Für die Abweichung der Dachneigung am Garagengebäude (16° anstatt mindestens 18° bei Satteldächern) wird Befreiung von den Festsetzungen des rechtkräftigen Bebauungsplanes Rott-Nord erteilt, da sich ansonsten eine ungünstige Situation Hauptgebäude zu Garagendach ergibt. Dacheindeckung rote Betondachsteine; Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung für alle Bereiche möglich ist. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen. |
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Inntal Baubetreuungs GmbH + Co., Edelweißstr. 31, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag der Inntal Baubetreuungs GmbH + Co., Edelweißstr. 31, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines 5-Familienhauses mit Büro und Tiefgarage im Baugebiet Rott-Nord, auf den Grundstücken Fl.Nr. 150/25 und 150/26,Gem. Rott a. Inn, Benedikt-Lutz-Straße 10-12, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO unter Berücksichtigung nachfolgender Auflagen erteilt: Der für das Mischgebiet zwingend vorgeschriebene Geschossflächenanteil für gewerbliche Nutzung von 1/3 ist eingehalten. Die beiden Balkone im Giebelbereich im Dachgeschoss liegen außerhalb der Baugrenze und müssen mit dem Dach abschließen (max. 1,20 m). Die übrigen Balkone sind durch senkrechte Stützen miteinander zu verbinden. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung für alle Bereiche möglich ist. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Vor Baubeginn ist dem Landratsamt Rosenheim über die Gemeinde Rott a. Inn eine Einmessbescheinigung eines Sachverständigen für Vermessung vorzulegen Der Fa. Inntal Betreuungs GmbH + Co., Edelweißstr. 31, Rott a. Inn, wird die Erlaubnis erteilt, auf dem nördlich angrenzenden Grundstück der Gemeinde Rott a. Inn – Fl.Nr. 150/105, Gem. Rott a. Inn – im Abstand von ca. 50 cm zur Grenze, Spundwände bis zur Erstellung des Rohbaues, längstens jedoch bis Jahresende, zu errichten. Da es sicht um eine öffentliche Grünfläche handelt, ist die gesamte Länge auf Kosten der Fa. Inntal Betreuungs GmbH + Co. zur Sicherheit insbesondere für Kinder durch einen Bauzaun abzutrennen. Eventuelle Schäden oder Veränderungen auf dem Grundstück sind zu erstatten, bzw. in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.
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Drexler Irmgard, Sargau 4, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag von Frau Irmgard Drexler, Sargau 4, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Schreinerei, auf dem Grundstück Fl.Nr. 592, Gem. Rott a. Inn, wird zurückgestellt. Es fehlen Angaben über die tatsächliche Nutzung der Räume im Erdgeschoss. Außerdem ist im Schnitt der Bereich des Obergeschosses und deren Nutzung nicht dargestellt. Sobald diese Unterlagen vorliegen, wird ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Bauherrn, dem Landratsamt Rosenheim und der Gemeinde Rott a. Inn durchgeführt.
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Winkler Margit und Christoph, Innstr. 20, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage der Eheleute Margit und Christoph Winkler, Innstr. 20, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Dachgaube, wird für den Vorschlag II das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
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Welke Christoph und Regina, Aemilian-Öttlinger-Str. 15, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Anfrage der Eheleute Christoph und Regina Welke zur Errichtung eines Carports mit Flachdach im Abstand von 3 m zur Aemilian-Öttlinger-Straße auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/34, Gem. Rott a. Inn kann nicht zugestimmt werden. Die Baulinie im Abstand von 5m zur Straße ist zwingend einzuhalten. Ein Flachdach im Bereich des Baugebietes Rott – Nord ist lt. Bebauungsplan nicht zulässig. Gem. Ziffer 7.1 dürfen nur Sattel- oder Pultdächer errichtet werden.
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Ott Wolfgang, Hofmühlstr. 28, 83071 Stephanskirchen; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Wolfgang Ott, Hofmühlstr. 28, 83071 Stephanskirchen, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Stögerfeld-Süd, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1028/2,Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt. Wegen des untergeordneten Dachgiebels und des Wintergartens unterhalb des Balkons an der Südwestansicht wird Befreiung von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd erteilt. Die Putzscheibe beim Dachgiebel muss mit der Decke des Erdgeschosses abschließen. Beim Garagengebäude muss die Querschalung entfallen. Die Abstandsfläche nach Norden zum Baugebiet Stögerfeld 4 m lt. Bebauungsplan. Ziegelrote Dacheindeckung laut Bebauungsplan erforderlich. Aufschüttungen oder Abgrabungen sind lt. Bebauungsplan Ziffer 5.6 nur bis max. 25 cm zulässig. Die Höhenlage des Gebäudes ist vor Baubeginn mit der Gemeinde festzusetzen. Das Grundstück ist erschlossen. Sämtliche Erschließungseinrichtungen sind endgültig hergestellt. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser hat zu versickern (siehe Bebauungsplan). Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten. |
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Fa. Franz Riedl GmbH, Arbing-Am Brunnfeld 22, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Antrag der Fa. Franz Riedl GmbH, Arbing-Am Brunnfeld 22, 83543 Rott a. Inn, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Rott-Nord wegen Zusammenlegung der Garagen von Fl.Nr. 150/6 und 150/7, Gem. Rott a. Inn, wird zurückgestellt. Eine Entscheidung ist erst dann möglich, wenn ein Gesamtkonzept über die Bebauung der beiden Grundstücke vorliegt. (Einzelhaus, Doppelhaus, Anzahl der Wohnungen, Stellplätze, Stellung der Gebäude, Erschließung der Grundstücke)
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Krummel Arno, Stögerfeld 16, Rott a. Inn (Erbbaurecht); Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauantrag von Herrn Arno Krummel, Stögerfeld 16, 83543 Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1035/17, Gem. Feldkirchen, wird bis zu einem gemeinsamen Ortstermin mit Bauherrn und Landratsamt Rosenheim zurückgestellt. Wenn überhaupt dann ist nur die Variante 1 zum eingeschossigen Anbau denkbar, allerdings muss der Anbau überdacht werden und die Fenster ein rechteckiges Format aufweisen. Nachdem es sich um ein Erbbaugrundstück handelt, das im Eigentum der Gemeinde Rott a. Inn steht, ist auch die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen. |
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Lemmrich Karl-Heinz, Keltenstr. 36, 82054 Sauerlach; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Entwässerungsplan von Herrn Karl-Heinz Lemmrich, Keltenstr. 36, 82054 Sauerlach, für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1028/5, Gem. Feldkirchen, Mitterfeld 9, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Entwässerungsplan entspricht dem Bebauungsplan Stögerfeld-Süd, wonach das gesamte Oberflächenwasser auf dem Baugrundstück zu versickern hat. Das Schmutzwasser ist an die bestehende Kanalisation anzuschließen. |
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Bekanntgaben und Anfragen Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass die alte Eismaschine der ehemaligen Brauerei von den Freunden alter Fahrzeuge derzeit restauriert wird. Als Ortstermine vor der nächsten Bauausschusssitzung sind vorzumerken:
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 20.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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