Öffentliche
Sitzung

des

BAUAUSSCHUSSES

des

Gemeinderates Rott a. Inn

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Sitzungstag: 21. März 2002

Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführerin:
Karin Kapser

 

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Johann Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Max Zangerl ab 18.35 Uhr

 

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Sebastian Mühlhuber

 

Außerdem anwesend:

 

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

 

Tagesordnung:

der öffentlichen Sitzung

des Bauausschusses Rott a .Inn

vom 21. März 2002

Genehmigung Protokoll vom 07.03.2002;
  1. Gruber Rudolf, Stuhlberger Str. 30, 94060 Pocking;
    Bauanfrage zur Errichtung eines Doppelhauses am Voglberg 24
  2. Neumeier Johann, Lengdorf 18, 83543 Rott a. Inn;
    Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses
  3. Schreyer Karoline, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn;
    Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und Neubau Doppelgarage,Lengdorf 15 A, Rott a. Inn
  4. Seidinger & Bruchner, Thal 4, 83544 Albaching;
    Bauantrag zum Um- und Ausbau des bestehenden Einfamilienhauses, Rosenheimer Str. 17, 83543 Rott a. Inn
  5. Inntal Baubetreuungs GmbH + Co, Edelweißstraße 31, 83543 Rott a. Inn;
    Antrag auf Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage, Benedikt-Lutz-Str., Fl.-Nr. 150/25 + 26, Gemarkung Rott a. Inn
  6. Langner Wolfgang, Eibenweg 10, 83135 Schechen;
    Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Schwimmbeckens
  7. Bekanntgaben und Anfragen
   

Vor Beginn der Sitzung fanden ab 17.45 Uhr drei Ortstermine statt.

Zuerst bei Herrn Rudolf Gruber am Voglberg 24, wegen der Errichtung eines Doppelhauses. Dem abgepflockten Standort wurde nicht widersprochen.

Anschließend wurde das Bauvorhaben von Frau Karoline Schreyer in Lengdorf 15 a wegen Anbau eines Wintergartens und dem Abbruch und Neubau einer Doppelgarage besichtigt.

Zuletzt wurde noch der geplante Einbau eines Quergiebels beim Anwesen Neumeier Johann in Lengdorf 18 eingehend diskutiert. Das Gremium war sich einig, dass dieser Quergiebel in der vorliegenden Form auf jeden Fall entfallen muss.

 

Im Anschluss an die Ortstermine, eröffnete der 1. Bürgermeister um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

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Genehmigung Protokoll vom 07.03.2002

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.03.2002 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

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6

Gruber Rudolf, Krummaustr. 24, 94060 Pocking;
Bauanfrage zur Errichtung eines Doppelhauses am Voglberg 24

Nach erfolgtem Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Der Bauanfrage von Herrn Rudolf Gruber, Krummaustr. 24, 94060 Pocking, zur Errichtung eines Doppelhauses am Voglberg 24, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/7, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Höhenentwicklung und Gestaltung ist dem bestehenden Wohnhaus bzw. der umliegenden Bebauung anzupassen.

Ein Ausbau des Dachgeschosses ist nicht geplant und wird nicht in Aussicht gestellt.

 

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7

Neumeier Johann, Lengdorf 18, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Ausbau des Dachgeschosses

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Der Antrag von Herrn Johann Neumeier, Lengdorf 18, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau eines Quergiebels und Ausbau im Dachgeschoss, wird zurückgestellt, bis vom Bauherrn neue Planunterlagen vorliegen.

Der Quergiebel ist völlig unpassend für das ehemalige landwirtschaftliche Anwesen, außerdem soll damit verhindert werden, Präzedenzfälle zu schaffen. Die Belichtung des Dachgeschosses ist von der Giebelseite her ausreichend.

 

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Schreyer Karoline, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn;
Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und Neubau Doppelgarage, Lengdorf 15 A, Rott a. Inn

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Frau Karoline Schreyer, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Wintergartens und Neubau einer Doppelgarage in Lengdorf 15 a, auf dem Grundstück Fl.Nr. 409, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Die Balkonbrüstung wird lt. Auskunft des Bauherrn um ca. 60 cm erhöht. Somit ist für den Wintergarten eine optimalere Dachneigung möglich. Der Wintergarten muss an der Südgrenze der bestehenden Terrasse abschließen.

 

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7

Seidinger & Bruchner, Thal 4, 83544 Albaching;
Bauantrag zum Um- und Ausbau des bestehenden Einfamilienhauses, Rosenheimer Str. 17, 83543 Rott a. Inn

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Herrn Bernhard Seidinger und Frau Sigrid Bruchner, Thal 4, 83544 Albaching, zum Um- und Ausbau des bestehenden Einfamilienhauses Rosenheimer Str. 17, auf dem Grundstück Fl.Nr. 450/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Voraussetzung ist jedoch, dass das Anwesen an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird.

Herstellungsbeiträge für Wasser (für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen) und für Abwasser (für Grundstücks- und Geschossflächen) sind zu entrichten.

Im Bereich des Anbaues sind die sichtbaren Kellerfenster anzuböschen bzw. anzupflanzen.

 

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Inntal Baubetreuungs GmbH + Co, Edelweißstraße 31, 83543 Rott a. Inn;
Antrag auf Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Tiefgarage, Benedikt-Lutz-Str., Fl.-Nr. 150/25 + 26, Gemarkung Rott a. Inn

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Planentwurf der Fa. Inntal Baubetreuungs GmbH + Co. Bauträger KG 1, Edelweißstr. 31, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines 5-Familienhauses mit Büro und Tiefgarage, auf den Grundstücken Fl.Nr. 150/25 und 150/26, Gem. Rott a. Inn, im Baugebiet Rott-Nord, wird das gemeindliche Einvernehmen aus folgenden Gründen nicht erteilt:

  • Geschossflächenzahl ist überschritten. Zulässige GFZ für beide Grundstücke 500 qm, tatsächlich 522,50 qm. Mögliche Überschreitung aufgrund GR Beschluss von 8 qm je Grundstück möglich. Bleibt trotzdem eine Überschreitung von 6,50 qm.
  • Die Vorbauten an der Süd- und Ostseite liegen außerhalb der Baugrenze, ebenso der Fahrradabstellraum im Keller.
  • Dacheindeckung und Dachneigung sind nicht ersichtlich.
  • Das Projekt ist als ein Gebäude einzustufen und somit ist lt. den Festsetzungen zum Bebauungsplan Rott-Nord nur ein Zwerchgiebel zulässig.
  • Der Zwerchgiebel muss 60 cm unter First liegen, tatsächlich nach Planvorlage nur 30 cm.
  • Es sind 2 Stellplätze je Wohneinheit und 3,4 Stellplätze für gewerbliche Nutzung, also insgesamt 10,4 Stellplätze, nachzuweisen. Lt. Plan sind es 2,4 Stellplätze zu wenig. Die beiden Stellplätze an der Benedikt-Lutz-Str. sind öffentliche Stellplätze und können nicht angerechnet werden. Bei den drei Plätzen im Süden ist die Einhaltung des Sichtdreieckes zu prüfen.

 

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Langner Wolfgang, Eibenweg 10, 83135 Schechen;
Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Schwimmbeckens

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

7 gegen 0 Stimmen

Dem Antrag von Herrn Wolfgang Langner, Eibenweg 10, 83135 Schechen, auf eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines genehmigungsfreien Schwimmbeckens außerhalb der vorgesehenen Baugrenze, an der Benedikt-Lutz-Str. 17, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Einer eventuell späteren Überdachung wird auf keinen Fall zugestimmt.

 

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Bekanntgaben und Anfragen

Der 1. Vorsitzende gab bekannt, dass bei der Baugenehmigung Sporer Klaus, Marktplatz 10, zum Einbau eines Schaufensters die Zustimmung des Landratsamtes Rosenheim erteilt wurde, ohne die Auflagen des Bauausschusses zu berücksichtigen.

     
   

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.55 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

 

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

 

Maier
Sitzungsleiter
Kapser
 Schriftführerin