Öffentliche
Sitzung
des
BAUAUSSCHUSSES
des
Gemeinderates Rott a. Inn
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Sitzungstag: 21. März 2002
Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin:
Karin Kapser
Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Johann Gilg als Vertreter von Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Max Zangerl ab 18.35 Uhr
Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Sebastian Mühlhuber
Außerdem anwesend:
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnung:
der öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a .Inn
vom 21. März 2002
Genehmigung Protokoll vom 07.03.2002;
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Vor Beginn der Sitzung fanden ab 17.45 Uhr drei Ortstermine statt. Zuerst bei Herrn Rudolf Gruber am Voglberg 24, wegen der Errichtung eines Doppelhauses. Dem abgepflockten Standort wurde nicht widersprochen. Anschließend wurde das Bauvorhaben von Frau Karoline Schreyer in Lengdorf 15 a wegen Anbau eines Wintergartens und dem Abbruch und Neubau einer Doppelgarage besichtigt. Zuletzt wurde noch der geplante Einbau eines Quergiebels beim Anwesen Neumeier Johann in Lengdorf 18 eingehend diskutiert. Das Gremium war sich einig, dass dieser Quergiebel in der vorliegenden Form auf jeden Fall entfallen muss.
Im Anschluss an die Ortstermine, eröffnete der 1. Bürgermeister um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden
nicht erhoben. |
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Genehmigung Protokoll vom 07.03.2002 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 07.03.2002 wurde ohne Einwände genehmigt.
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Gruber Rudolf, Krummaustr. 24, 94060 Pocking; Nach erfolgtem Ortstermin und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Der Bauanfrage von Herrn Rudolf Gruber, Krummaustr. 24, 94060 Pocking, zur Errichtung eines Doppelhauses am Voglberg 24, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1043/7, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Höhenentwicklung und Gestaltung ist dem bestehenden Wohnhaus bzw. der umliegenden Bebauung anzupassen. Ein Ausbau des Dachgeschosses ist nicht geplant und wird nicht in Aussicht gestellt.
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Neumeier Johann, Lengdorf 18, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Antrag von Herrn Johann Neumeier, Lengdorf 18, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau eines Quergiebels und Ausbau im Dachgeschoss, wird zurückgestellt, bis vom Bauherrn neue Planunterlagen vorliegen. Der Quergiebel ist völlig unpassend für das ehemalige landwirtschaftliche Anwesen, außerdem soll damit verhindert werden, Präzedenzfälle zu schaffen. Die Belichtung des Dachgeschosses ist von der Giebelseite her ausreichend.
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Schreyer Karoline, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Frau Karoline Schreyer, Lengdorf 16, 83543 Rott a. Inn, zum Anbau eines Wintergartens und Neubau einer Doppelgarage in Lengdorf 15 a, auf dem Grundstück Fl.Nr. 409, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Balkonbrüstung wird lt. Auskunft des Bauherrn um ca. 60 cm erhöht. Somit ist für den Wintergarten eine optimalere Dachneigung möglich. Der Wintergarten muss an der Südgrenze der bestehenden Terrasse abschließen.
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Seidinger & Bruchner, Thal 4, 83544 Albaching; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Bernhard Seidinger und Frau Sigrid Bruchner, Thal 4, 83544 Albaching, zum Um- und Ausbau des bestehenden Einfamilienhauses Rosenheimer Str. 17, auf dem Grundstück Fl.Nr. 450/3, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Anwesen an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird. Herstellungsbeiträge für Wasser (für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen) und für Abwasser (für Grundstücks- und Geschossflächen) sind zu entrichten. Im Bereich des Anbaues sind die sichtbaren Kellerfenster anzuböschen bzw. anzupflanzen.
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Inntal Baubetreuungs GmbH + Co, Edelweißstraße 31, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Planentwurf der Fa. Inntal Baubetreuungs GmbH + Co. Bauträger KG 1, Edelweißstr. 31, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines 5-Familienhauses mit Büro und Tiefgarage, auf den Grundstücken Fl.Nr. 150/25 und 150/26, Gem. Rott a. Inn, im Baugebiet Rott-Nord, wird das gemeindliche Einvernehmen aus folgenden Gründen nicht erteilt:
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Langner Wolfgang, Eibenweg 10, 83135 Schechen; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von Herrn Wolfgang Langner, Eibenweg 10, 83135 Schechen, auf eine isolierte Befreiung für die Errichtung eines genehmigungsfreien Schwimmbeckens außerhalb der vorgesehenen Baugrenze, an der Benedikt-Lutz-Str. 17, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer eventuell späteren Überdachung wird auf keinen Fall zugestimmt.
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Bekanntgaben und Anfragen Der 1. Vorsitzende gab bekannt, dass bei der Baugenehmigung Sporer Klaus, Marktplatz 10, zum Einbau eines Schaufensters die Zustimmung des Landratsamtes Rosenheim erteilt wurde, ohne die Auflagen des Bauausschusses zu berücksichtigen. |
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.55 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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