Öffentliche
Sitzung
des
BAUAUSSCHUSSES
des
Gemeinderates Rott a. Inn
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Sitzungstag: 21. Februar 2002
Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin
Karin Kapser
Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Sebastian Mühlhuber
Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler ab 18.05 Uhr
Max Zangerl
Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Marinus Schaber sowie dessen Vertreter Dr.
Absmeier Klaus
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnung:
der öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a .Inn
vom 21.02.2002
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.00 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 31.01.2002 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 31.01.2002 wurde ohne Einwände genehmigt.
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Schaber Andreas, Aiblinger Str. 2, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Andreas Schaber, Aiblinger Str. 2, 83543 Rott a. Inn, zur Überdachung der Fertiggaragen sowie zum Anbau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 16, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Direktion für ländliche Entwicklung ist an der Baugenehmigung zu beteiligen.
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Ametsbichler Josef, Schmidhausen 9, 83104 Tuntenhausen; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Ametsbichler Josef, Schmidhausen 9, 83104 Tuntenhausen zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen (Baugebiet Stögerfeld-Süd) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1028/3 und 1028/4, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt. Wegen der beiden untergeordneten Dachgiebel wird Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd erteilt. Die Zustimmung wurde bereits vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.10.2001 erteilt. Die Fenster an der Nordseite sind alle im stehenden Format zu errichten. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser hat zu versickern (siehe Bebauungsplan). Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Stögerfeld-Süd einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten.
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Riedl Nikolaus, Am Eckfeld 4, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Riedl Nikolaus, Am Eckfeld 4, Rott a. Inn zur Sanierung und Änderung der Dachkonstruktion mit Nutzungsänderung des bestehenden Dachgeschosses des Fitnessstudios an der Münchener Str. 12, auf dem Grundstück Fl.Nr. 124, Gem. Rott a. Inn, wird zurückgestellt. Es wurde mit Herrn Arch. Hörfurter vereinbart, das Vorhaben im Rahmen eines Ortstermins vor der nächsten Bauausschusssitzung zu betrachten. Die Höhenentwicklung besonders der Südseite ist hierbei aufzuzeigen. Die Stellungnahme der Direktion für ländliche Entwicklung ist einzuholen.
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Sporer Klaus, Marktplatz 10, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Klaus Sporer, Marktplatz 10, Rott a. Inn, zum Einbau eines Cafes in die bestehende Bäckerei, auf dem Grundstück Fl.Nr. 385/8, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen sind vom Landratsamt Rosenheim festzusetzen und vom Antragsteller nachzuweisen.
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Ott Wolfgang, Hochmühlstr. 28, 83071 Stephanskirchen; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Die Bauanfrage von Herrn Ott Wolfgang, Hochmühlstr. 28, 83071 Stephanskirchen zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Stögerfeld-Süd, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1028/2, Gem. Feldkirchen, wurde zur Kenntnis gegeben. - Dem Wintergarten unterhalb des Balkons wird zugestimmt.
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Rotter Fensterstudio, Aiblinger Str. 12, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Nutzungsänderung des Rotter Fensterstudios, Aiblinger Str. 12, 83543 Rott a. Inn, zum Einbau eines Schaufensters und einer Eingangskonstruktion, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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Posch Dieter und Marianne, Katzbach 1a, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Antrag auf Vorbescheid der Eheleute Dieter und Marianne Posch, Katzbach 1a, 83543 Rott a. Inn, zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1412/2, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Privilegierung ist durch das Landratsamt Rosenheim zu prüfen. Der Quergiebel ist in untergeordneter Form, wie z.B. bei BV Ametsbichler im Baugebiet Stögerfeld-Süd, zu errichten. Die Wasserversorgung ist gesichert durch den Anschluss an die zentrale Wasserversorgung. Der Anschluss an die gemeindliche Abwasserbeseitigung ist zeitlich nicht absehbar.
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Bekanntgaben und Anfragen Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass
Außerdem wurden zwei Varianten über den Standort des Festzeltes vorgestellt. |
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.40 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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