Öffentliche
Sitzung
des
BAUAUSSCHUSSES
des
Gemeinderates Rott a. Inn
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Sitzungstag: 31. Januar 2002
Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführerin
Karin Kapser
Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Sebastian Mühlhuber
Hans Senega
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Franz Ametsbichler
Max Zangerl
Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnung:
der öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a .Inn
vom 31. Januar 2002
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Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.30 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.
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Genehmigung Protokoll vom 10.01.2002 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.01.2002 wurde ohne Einwände genehmigt.
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Erb-Jahn Renate, Am Priel 3, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Für die zusätzliche geschaffene Geschossfläche sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.
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Rauch Josef und Hilde, Leitenweg 21, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn und Frau Rauch Josef und Hilde, Leitenweg 21, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 1322, Gem. Feldkirchen, wird grundsätzlich zugestimmt. Das Dach des Wintergartens muss an das bestehende Dach des Hauptgebäudes anschließen. Für die zusätzliche geschaffene Geschossfläche sind Beiträge für Wasser und Abwasser zu entrichten.
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Lemmrich Karl Heinz, Keltenstr. 36, 82054 Sauerlach; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Lemmrich Karl Heinz, Keltenstr. 36, 82054 Sauerlach, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Stögerfeld-Süd, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1028/5, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der Baugrenzen bzw. hält die Baulinie gem. Bebauungsplan Stögerfeld-Süd ein. Dacheindeckung naturrot. Als Fensterformate sind nur stehende Rechtecke zulässig. Das Fenster an der Südwest-Ansicht ist konstruktiv so zu errichten, dass tatsächlich ein stehend rechteckiges Fenster entsteht. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser hat zu versickern (siehe Bebauungsplan). Die Festsetzungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan Stögerfeld-Süd einschließlich der Grünordnungsplanung sind einzuhalten.
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Eder Paul, Unterwöhrn 34, Rott a. Inn;
Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 5 gegen 0 Stimmen Dem Antrag von Herrn Eder Paul, Unterwöhrn 34, Rott a. Inn, auf Nutzungsänderung des bestehenden Versorgungsschachtes zum Pistolenschießstand auf dem Grundstück Fl. Nr. 227, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Schiesstand ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, wie dies Herr Eder mit Schreiben vom 24.01.2002 bestätigt hat.
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Sporer Klaus, Marktplatz 10, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Sporer Klaus, Marktplatz 10, Rott a. Inn, zum
Einbau eines Schaufensters an der bestehenden Bäckerei, Marktplatz 10,
Rott a. Inn, auf dem Grundstück Fl. Nr. 385/8, Gem. Rott a. Inn, wird
grundsätzlich jedoch mit folgenden Auflagen zugestimmt:
Abschließend wird festgestellt, dass für die Vergrößerung des Ladens, bzw. für evtl. geplante Stehcafe ein Antrag auf Nutzungsänderung mit einem Stellplatznachweis erforderlich ist. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche Werbeanlagen rechtzeitig zu beantragen sind. Auf die bestehende Werbeanlagensatzung der Gemeinde wird hingewiesen.
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Gruber Konrad, Unterwöhrn 2, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Konrad Gruber, Unterwöhrn 2, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 353, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gemäß Antrag auf Vorbescheid vom 27.07.1999 des Landratsamtes Rosenheim ist die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage zulässig. Die Zufahrt ist gesichert durch den öffentlichen Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 514, Gemarkung Feldkirchen. Die Wasserversorgung erfolgt durch Anschluss an die zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Rott a. Inn. Die zentrale Abwasserbeseitigung ist zeitlich nicht absehbar. Hinsichtlich der Gestaltung des geplanten Betriebsleiterwohnhauses werden keine Einwände erhoben. Um eine optimale Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten ist das Sachgebiet Gartenbau- und Landschaftspflege beim LRA Rosenheim zu beteiligen.
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Gilg Johann, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Herrn Johann Gilg, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn, zur Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1175, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwände erteilt. Die geplante Dacheindeckung ist an das bestehende Dach anzupassen. |
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Gilg Johann, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
7 gegen 0 Stimmen Der Antrag auf Vorbescheid von Herrn Johann Gilg, Meiling 5, 83543 Rott a. Inn, zum Neubau einer Maschinen- Gerätehalle mit Werkstatt, auf dem Grundstück, Fl. Nr. 1360, Gemarkung Rott a. Inn, wird zurückgestellt. Gemeinsam mit dem Bauherren dem Landratsamt Rosenheim und der Gemeinde Rott a. Inn wird ein Ortstermin durchgeführt.
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Waltraud und Wolfgang Langner, Eibenweg 10, 83135 Schechen; Antrag auf Errichtung eines Schwimmbeckens, im Baugebiet "Rott-Nord" Benedikt-Lutz-Str. 17 Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 7 gegen 0 Stimmen Der Antrag von Herrn und Frau Waltraud und Wolfgang Langner, Eibenweg 10, 83135 Schechen, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (überbauter Grundfläche) zur Errichtung eines Schwimmbeckens im Baugebiet "Rott-Nord", Benedikt-Lutz-Straße 17, wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Der Bauherr ist aufzufordern, die Eigentümer der benachbarten Grundstücke zu beteiligen.
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Familie Brunnauer, Arbing 1, 83543 Rott a. Inn; Nach Vorlage der beiden Skizzen des beauftragten Planers, Hans Fellermeier, Griesstätt zur geplanten Erweiterung des Bauernhauses in Arbing der Familie Brunnauer, und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:
7 gegen 0 Stimmen
Die Alternative I fügt sich harmonischer in das Gesamtgebäude ein. Der Alternative II - Errichtung eines Quergiebels - wird auf keinen Fall zugestimmt.
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Bekanntgaben: Der erste Bürgermeister gab bekannt,
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18:45 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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