Öffentliche
Sitzung
des
BAUAUSSCHUSSES
des
Gemeinderates Rott a. Inn
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Sitzungstag: 11. Oktober 2001
Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses
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Vorsitzender:
Georg Maier, 1. Bürgermeister
Schriftführer:
Karin Kapser
Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Agnes Ständer als Vertreterin von Franz
Ametsbichler
Georg Dünstl ab 18.40 Uhr
Sebastian Mühlhuber
Wilhelm Schüßler
Max Zangerl
Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Marinus Schaber - Urlaub
Franz Ametsbichler - entschuldigt
Außerdem anwesend:
Vitus Ganslmaier, Leiter der Geschäftsstelle
Ablichtung an die Gemeinderäte am:
Tagesordnung:
der öffentlichen Sitzung
des Bauausschusses Rott a .Inn
vom 11. Oktober 2001
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1. |
Genehmigung Protokoll vom 27.09.2001 |
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2. |
Fa. Klaus Riedl, Am Eckfeld 8, Rott a. Inn; |
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3. |
Leffer Sybill u. Wechselberger Sebastian, Haager Str. 4, Rott a. Inn; |
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4. |
Schmid Fritz u. Dr. Jessner-Schmid Ulrike, Scheibenwandstr. 5, 83229 Aschau;Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott- Nord im Genehmigungsfreistellungsverfahren |
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5. |
Paul Eder, Unterwöhrn 34, Rott a. Inn; |
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6. |
Langner Wolfgang, Eibenweg 10, 83135 Schechen; |
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7. |
Bekanntgaben und Anfragen |
| Vor Beginn der Sitzung fand
um 18.15 Uhr eine kurze Besichtigung der Baustelle am Klosterhof statt.
Im Anschluss an den Ortstermin eröffnete der 1. Bürgermeister um 18.35 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.
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1 |
5 |
Genehmigung Protokoll vom 27.09.2001 Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.9.2001 wurde ohne Einwände genehmigt.
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6 |
Fa. Klaus Riedl, Am Eckfeld 8, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von der Fa. Klaus Riedl, Am Eckfeld 8, Rott a. Inn, zum Anbau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1097/1, Gem. Feldkirchen, wird die Genehmigungsfreistellung erteilt. Gem. Art. 64 Abs. 1 Ziffer 1 BayBO ist die Genehmigungsfreistellung auch bei gewerblichen Vorhaben zulässig, wenn die Spannweite unter 12 m und die Grundfläche unter 500 m² liegt. Dies trifft bei dem Bauvorhaben zu. Der 5 m breite Pflanzstreifen nach Osten muss auf alle Fälle eingehalten werden. Die Gestaltung und Dacheindeckung des Gebäudes sind der bestehenden Halle anzupassen. Das auf dem Grundstück anfallende Oberflächenwasser soll der Versickerung zugeführt werden. Die auf dem Grundstück ausgewiesenen zusätzlichen Stellplätze sind für die Lagerhalle ausreichend. Ein Freiflächengestaltungsplan ist vorzulegen. Im übrigen sind die Festlegungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Am Eckfeld einzuhalten. |
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3 |
6 |
Leffer Sybill u. Wechselberger Sebastian, Haager Str. 4, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Leffer Sybill u. Wechselberger Sebastian, Haager Str. 4, Rott a. Inn, zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott- Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/9 Gem. Rott a. Inn, wird die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 64 BayBO erteilt. Der geringfügigen Überschreitung der GFZ mit der Verlegung des Garagenstandortes nach Norden (Einverständnis des Nachbaren liegt vor) wird grundsätzlich zugestimmt, da dies auch zum Vorteil der Gemeinde ist. Die Sicht für die Stichstraße wird dadurch verbessert. Alle Fenster sind im Hochformat zu erstellen. Das Fenster der Westansicht muss mit einem Mittelkämpfer versehen werden. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit nachgeprüft werden kann, dass die Entwässerung für alle Bereiche möglich ist. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Die Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn vorzulegen.
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6 |
Schmid Fritz u. Dr. Jessner-Schmid Ulrike, Scheibenwandstr. 5, 83229
Aschau; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Schmid Fritz u. Dr. Jessner-Schmid Ulrike, Scheibenwandstr. 5, 83229 Aschau, zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet Rott- Nord, auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/24, Gem. Rott a. Inn, wird die Freistellung vom Genehmigungsverfahren gem. Art. 64 BayBO erteilt. Die Dachneigung des Garagengebäudes sollte dem Hauptgebäude angeglichen werden (anstatt 16° besser 12°). Dacheindeckung des geplanten Blechdaches möglichst dunkel eloxiert oder Kupferblech. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung für alle Bereiche möglich ist. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Die Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn vorzulegen.
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6 |
Paul Eder, Unterwöhrn 34, Rott a. Inn; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Dem Bauantrag von Paul Eder, Unterwöhrn 34, Rott a. Inn, zur Errichtung einer Montage- und Lagerhalle, auf dem Grundstück Fl.Nr. 227, Gem. Feldkirchen, wird das gemeindliche Einvernehmen nachträglich erteilt. Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung ist bis spätestens 01.12.2001 durchzuführen. Für die zusätzlich geschaffenen Geschossflächen sind Beiträge für Wasser nachzuentrichten. Das Bauvorhaben ist bis Jahresende mit heimischen Sträuchern bzw. Bäumen einzugrünen.
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6 |
6 |
Langner Wolfgang, Eibenweg 10, 83135 Schechen; Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst: 6 gegen 0 Stimmen Zum Bauantrag von Herrn Langner Wolfgang, Eibenweg 10, 83135 Schechen, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit angebautem Garagengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 150/69, Gem. Rott a. Inn, wird die Freistellung vom Genehmigungsverfahren gem. Art. 64 BayBO erteilt, wenn folgende Feststellungen eingehalten werden: Ziegelrote Dacheindeckung; Alle Fenster sind im Hochformat zu erstellen. Das Fenster der Süd/Ost-Ansicht muss durch einen Mittelkämpfer versehen werden. Die Vordachlänge beim Hauptgebäude darf max. 1,20 m, anstatt 1,30 m, betragen. Vordach Zwerchgiebel max. 0,60 m, anstatt 0,90 m. Der Zwerchgiebel lt. Bebauungplan Ziffer 7.7 0,60 m unter First. Gem. Ziffer 10.10 sind auf dem Grundstück zwei PKW-Stellplätze nachzuweisen. Der Stauraum vor der Garage muss mindestens 5 m betragen. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, damit nachgeprüft werden kann, ob die Entwässerung für alle Bereiche möglich ist. Die Höhenlage gem. Ziffer 6.5 des Bebauungsplanes Rott-Nord ist zwingend einzuhalten. Die Einmessbescheinigung ist vor Baubeginn vorzulegen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind lt. Bebauungsplan nur bis 0,30 m zulässig. Gemäß Baunutzungsverordnung ist nur nichtstörendes Gewerbe zulässig. Geplant ist ein Büro.
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Bekanntgaben und Anfragen Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass die Erweiterung der bestehenden Werbeanlage der Meilinger Firmen um einen weiteren Raster von 1,90 m Breite wegen des bestehenden Baumes nicht möglich ist. Der Fa. Zangerl wird empfohlen, einen Raster mit 0,90 m anzubringen. Das Firmenschild jedoch in einer maximalen Höhe von zwei bestehenden Firmenlogos.
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Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.58 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.
Für die Richtigkeit der Niederschrift:
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