Öffentliche Sitzung
des
BAUAUSSCHUSSES des

Gemeinderates Rott a.Inn

Sitzungstag: 27. September 2001, Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses


Vorsitzender
:
Georg Maier, 1. Bürgermeister

Schriftführer
Karin Kapser

Mitglieder des Bauausschusses anwesend:
Georg Dünstl
Sebastian Mühlhuber
Marinus Schaber
Wilhelm Schüßler
Max Zangerl

Mitglieder des Bauausschusses abwesend:
Franz Ametsbichler sowie dessen Vertreterin Agnes Ständer

Außerdem anwesend:
Zu Ortstermin "Bebauung Gartenweg-Süd", Herr Arch. Kröff

Ablichtung an die Gemeinderäte am:

Tagesordnungspunkte:

der öffentlichen Sitzung

des Bauausschusses Rott a. Inn

vom 13. September 2001

1.

Genehmigung Protokoll vom 13.09.2001

2.

Bodmaier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erneuerung des Dachstuhls am Anwesen Weinberg 10

3.

Prantl Elisabeth, Neuried 4, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Dachgeschoßausbau mit Erhöhung des Dachstuhls

4.

Bekanntgaben und Anfragen

 

 

Vor Beginn der Sitzung fand um 18.00 Uhr ein Ortstermin an der Kläranlage, wegen dem Angebot der Fa. Heilmannseder zur Grundwasserentnahme aus der bestehenden 7 m tiefen Zysterne zur Verwendung in der Kläranlage statt. Laut Aussage des Klärwärters, Herrn Stubenrauch, sei ein ständiger Grundwasserstand gesichert.

Im Anschluss daran erfolgte ein weiterer Ortstermin am Gartenweg. Hierzu begrüßte der 1. Bürgermeister Herrn Architekt Kröff. Er gab die bereits erstellten Varianten zur möglichen Bebauung am Gartenweg-Süd bekannt. Für das Gremium kam nur die Variante 1a) der Bebauung mit Einfamilienhäusern in Frage. Die rechtliche Möglichkeit zur Sicherung des Schlittenberges ist noch zu klären. Ein Zugang in einer Breite von 2,50 m scheint ausreichend, wenn eine Einzäunung an der Hangkante vermieden werden kann. Die Baugrenze soll in der östlichen Gebäudeflucht mit dem Wohnhaus Raith verlaufen. Die Baulinie des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist nach Osten hin unbedingt einzuhalten. Herr Arch. Kröff wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung Varianten zur Höhenentwicklung und genauer Lage der Gebäude vorzulegen.

Im Anschluss an die Ortstermine eröffnete der 1. Bürgermeister um 18.35 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Einwände zur vorliegenden Tagesordnung und deren Erweiterung wurden nicht erhoben.

1

6

Genehmigung Protokoll vom 13.09.2001

Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.09.2001 wurde ohne Einwände genehmigt.

 

2

6

Bodmaier Georg, Dobl 10, Rott a. Inn;
Bauantrag zur Erneuerung des Dachstuhls am Anwesen Weinberg


Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Der Bauantrag von Herrn Georg Bodmaier, Dobl 10, 83543 Rott a. Inn, zur Erneuerung des Dachstuhls am Anwesen Weinberg 10, Rott a. Inn, auf den Grundstück Fl.Nr. 39, Gem. Rott a. Inn, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne Einwände erteilt.

 

Prantl Elisabeth, Neuried 4, Rott a. Inn;
Bauantrag zum Dachgeschoßausbau mit Erhöhung des Dachstuhls

Nach Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

6 gegen 0 Stimmen

Dem Bauantrag von Frau Elisbeth Prantl, Neuried 4, Rott a. Inn, zum Dachgeschossausbau mit Erhöhung des Dachstuhls auf dem Grundstück Fl.Nr. 2080/1, Gem. Rott a. Inn wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

4

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Bekanntgaben und Anfragen

Der 1. Bürgermeister gab bekannt, dass

  1. das Grundstück der verstorbenen Frau Hansmeier in der Enzianstraße lt. Anfrage eines Bauträgers abgerissen werden soll. Nach Auskunft des Landratsamtes ist Höhe, Größe und Maß der Bebauung dem bestehenden Straßenzug anzupassen. Zudem ist das Sichtdreieck einzuhalten;
  2. der Quergiebel Bauvorhaben Rottmoser, Hagenrain, nach Aussage vom LRA, Jurist Mayer, abgelehnt werden kann. Eine Stellungnahme der Gemeinde ist hierzu nicht mehr erforderlich;
  3. eine Anfrage von Herrn von der Heyden, Arbing - Am Brunnfeld vorliegt, zur Abrückung der Garage nach Norden um den Wendebereich zu vergrößern. Da hierbei der festgelegte Grüngürtel von 5 m Breite reduziert wird, konnte sich das Gremium ein Abrücken um maximal 2 m vorstellen. Der Grüngürtel muss im Bereich der Garagen noch eine Mindestbreite von 3 m aufweisen. Der nördliche Grundstücksnachbar Elsasser muss schriftlich sein Einverständnis erklären;
  4. heute ein Vorschlag der Fa. Zangerl Rott a. Inn zur Errichtung bzw. Erneuerung der Werbeanlage vorgelegt wurde. Nach Beratung kam das Gremium überein, die Werbetafel an die rechte Seite der bestehenden Straßenlaterne zu setzen. Desweiteren ist auf den freistehende Firmenwegweiser zu verzichten. Deshalb wird empfohlen, die bestehende Werbeanlage der Meilinger Firmen um einen Raster in der gleichen Art zu erweitern. Hierin ist auch das Schild der Fa. RCB einzubringen. Die Kosten hierfür sind von der Fa. Zangerl und Fa. RCB als Vorleistender zu tragen.
  5. Entwürfe zur Bebauung des Grundstücks Rott-Nord östlich von Berthel der Fam. Schmid vorliegen, die nach Aussage des LRA genehmigt werden müssen, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

 

   

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorlagen, schloss der 1. Bürgermeister um 18.50 Uhr die öffentliche Bauausschusssitzung.

Für die Richtigkeit der Niederschrift:

Maier
Sitzungsleiter
Kapser
Schriftführerin