| Bürger-Solarkraftwerk Rott
Am 6.Nov. fand die Gründungsversammlung zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts „Bürger-Solarkraftwerk Rott GbR“ statt, die von einer erfreulichen Anzahl Rotter Bürger besucht wurde.

Die Gesellschaft setzt sich zum Ziel, GemeinschaftsSolarstromanlagen in Rott zu errichten und zu betreiben. Durch die Nutzung von Sonnenlicht zur Stromgewinnung wird aktiver Klimaschutz geleistet und werden zukünftige Energiesorgen gemindert. Die Gesellschaft ist aus der gemeindlich unterstützten Aktion „Nahversorgung ist Lebensqualität (Rott für uns Alle)“ hervorgegangen. Das Projekt der GemeinschaftsSolarstromanlage wird auch von der Gemeinde mitgetragen und gefördert, insbesondere durch die Bereitstellung von gemeindeeigenen Dächern. Es soll zunächst auf dem südlich in den Pausenhof zeigenden Dach der Hauptschule eine 15kW-Anlage errichtet werden. Der Bau wird gleichzeitig mit einer Neueindeckung des Daches vorgenommen, sodass durch das Zusammenwirken insgesamt Kosten erspart werden. Das Dach bietet technisch fast optimale Voraussetzungen für einen hohen Stromertrag. Bei der günstigen relativ hohen Sonneneinstrahlung im Chiemgau sollte der spez. Stromertrag beträchtlich über dem gesamtdeutschen Durchschnitt liegen (Computerberechnungen: M. Kaltenhauser-Barth, Energiebüro Südbayern, Rott). Somit sollte sich das Solarkraftwerk auch wirtschaftlich gut rentieren. Als Baubeginn der Anlage ist Anfang Februar 2003 vorgesehen, vorausgesetzt dass etwa bis Ende dieses Jahres genügend Beteiligungen verbindlich gezeichnet und eingezahlt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Beteiligung:
a) Beitritt in die Gesellschaft bei gleichzeitigem Erwerb eines Gesellschaftsanteils von mindestens 1000 €, oder von höheren Anteilen. Diese Form der Beteiligung empfiehlt sich für Bürger die tätiges Interesse am Geschäftsgang der Gesellschaft haben und auch am guten „Arbeiten“ ihres Geldes im Umweltsinne. Der Gesellschaftsvertrag bietet ausreichende Möglichkeiten zur einvernehmlichen Mitbestimmung. Die Gesellschafter erhalten jährliche Gewinnausschüttung, die in der Gesellschafterversammlung jährlich festgelegt wird und um 5% des Einlagekapitals betragen dürfte.
b) Die andere Möglichkeit zur Beteiligung ist der Kauf von Bausteinen zum Bürger-Solarkraftwerk, die in einer Stückelung von 500 € angeboten werden. Die finanzielle Abwicklung erfolgt durch ein Darlehen an die Gesellschaft in Höhe der Bausteinsumme mit einem einfachen, vorbereiteten Darlehensvertrag. Das Darlehen wird mit einem Mindestzinssatz von jährlich 3% verzinst. Bei guter Gewinnlage wird der Zinssatz jährlich so nach oben angepasst, dass Gesellschafter und Darlehensgeber ungefähr gleiche Rendite haben. Die Laufzeit bis zur Rückzahlung des Darlehens ist regulär 20 Jahre.
Für alle Interessenten, die nicht an der Gründungsversammlung teilnehmen konnten, liegen in der Gemeindeverwaltung die nötigen Formulare zur Beteiligung (Beitrittserklärung + erläuternder Gesellschaftsvertrag oder Darlehensvertrag zum Erwerb von Bausteinen) aus. Wir bitten, den Ihnen zusagenden Vertrag auszufüllen und zu unterzeichnen und an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben. Bei der Überweisung der Einlage auf das angegebene Konto geben sie bitte an: „Beitritt GbR“ oder „Bausteine“. Nach Eingang der jeweiligen Zahlung erhalten Sie eine bestätigte Vertragskopie, die auch als Quittung gilt. Bei der Option: Darlehensvertrag werden die „Bausteine“ in Form von Dokumenten nach Eingang der Darlehenszahlung ausgegeben.
Wir bitten Sie sehr, die jeweiligen Zeichnungen bis Ende dieses Jahres vor-zunehmen damit wir termingemäß mit dem Bau beginnen können und bei einer Bauzeit von ca. 3 Wochen noch möglichst viel Solarstrom im Jahr 2003 ernten können. Der Bau der Anlage soll im Sinne von „Nahversorgung ist Lebensqualität“ ausschließlich durch Rotter Firmen vorgenommen werden.
|