der Entschädigungssatzung für
ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn
Die Gemeinschaftsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2008 die Entschädigungssatzung
für ehrenamtliche Tätigkeit in der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn beschlossen.
Sie liegt während der allgemeinen Geschäftszeiten in
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Rott a. Inn, Kaiserhof 3, 83543
Rott a. Inn, Zi.Nr. 103, 1. Stock, sowie in der
Außenstelle Ramerberg, Rotter Str. 2, 83561 Ramerberg, zur Einsicht auf.
Die Satzung tritt am 01.05.2008 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung vom 05.06.2002 außer Kraft.
Rott a. Inn, 31.07.2008
VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT ROTT A. INN
Schaber
Gemeinschaftsvorsitzender
Angeheftet am:
01.08.2008
Abgenommen am: 02.09.2008